Vorlesungsverzeichnis
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Lehrveranstaltungen
Umweltrecht (Integrierte Veranstaltung)
Dozent/in: Oliver Claus
Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 12:15 - 13:45 | 12.10.2009 - 29.01.2010 | C HS 4
Einzeltermin | Do, 11.02.2010, 12:15 - Do, 11.02.2010, 13:45 | C HS 1 | Klausur
Einzeltermin | Do, 01.04.2010, 12:15 - Do, 01.04.2010, 13:45 | C HS 4 | Wiederholungsklausur
Inhalt: Die Vorlesung dient zusammen mit dem Seminar „Umweltrecht“ der Vermittlung grundlegender rechtswissenschaftlicher Kenntnisse und der Behandlung ausgewählter besonderer Bereiche des öffentlichen Umwelt- und Energierechts. Das weite Gebiet des Umweltrechts kann nur vermittelt und erlernt werden, wenn zentrale öffentlich-rechtliche Grundkategorien eingeführt worden sind und ein umfassender Überblick über die Rechtsbereiche des Umwelt- und Energierechts gegeben wurde. Auf dieser Vorgabe beruhend, setzt sich das Modul voraussichtlich aus den folgenden Lehrinhalten zusammen: - Grundlagen des Rechts (insb. Subsumtionstechnik) - Einführung in das Staatsrecht (Staatsorganisation, Grundrechte, Europarecht) - Einführung in das Verwaltungsrecht (u.a. Handlungsformen der Verwaltung, verwaltungsgerichtliche Klagearten) - Allgemeines Umweltrecht - Nationale Umweltgesetze (Gewässerschutzrecht, Bodenschutzrecht, etc.) - Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien)
Umweltrecht (Seminar)
Dozent/in: Oliver Claus
Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 16:15 - 17:45 | 12.10.2009 - 29.01.2010 | Raumangabe fehlt
Einzeltermin | Fr, 15.01.2010, 10:00 - Fr, 15.01.2010, 13:30 | W 223
Einzeltermin | Do, 11.02.2010, 12:15 - Do, 11.02.2010, 13:45 | C HS 1 | Klausur
Einzeltermin | Do, 01.04.2010, 12:15 - Do, 01.04.2010, 13:45 | C HS 4 | Wiederholungsklausur
Inhalt: Das Seminar dient zusammen mit der Vorlesung „Umweltrecht“ der Vermittlung grundlegender rechtswissenschaftlicher Kenntnisse und der Behandlung ausgewählter besonderer Bereiche des öffentlichen Umwelt- und Energierechts. Das weite Gebiet des Umweltrechts kann nur vermittelt und erlernt werden, wenn zentrale öffentlich-rechtliche Grundkategorien eingeführt worden sind und ein umfassender Überblick über die Rechtsbereiche des Umwelt- und Energierechts gegeben wurde. Auf dieser Vorgabe beruhend, setzt sich das Modul voraussichtlich aus den folgenden Lehrinhalten zusammen: - Grundlagen des Rechts (insb. Subsumtionstechnik) - Einführung in das Staatsrecht (Staatsorganisation, Grundrechte, Europarecht) - Einführung in das Verwaltungsrecht (u.a. Handlungsformen der Verwaltung, verwaltungsgerichtliche Klagearten) - Allgemeines Umweltrecht - Nationale Umweltgesetze (Gewässerschutzrecht, Bodenschutzrecht, etc.) - Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien)