Vorlesungsverzeichnis

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Veranstaltungen von Prof. Dr. jur. Alexander Barth


Lehrveranstaltungen

Besteuerung von Einzelunternehmen (Vorlesung)

Dozent/in: Alexander Barth

Termin:
wöchentlich | Freitag | 12:15 - 13:45 | 07.04.2025 - 11.07.2025 | C 6.317 Seminarraum

Inhalt: 1. Bestimmung der einkommensteuerlich relevanten Arten unternehmerischer Tätigkeiten a) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und selbständiger Tätigkeit, auch in Abgrenzung zueinander b) Abgrenzung der unternehmerischen Tätigkeit zu Überschusseinkünften 2. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 3. Veranlassung von Aufwendungen a) Objektives und subjektives Nettoprinzip b) Abgrenzung von betrieblich veranlassten Aufwendungen zu Aufwendungen der priväten Lebensführung (u.a. gemischt veranlasste Aufwendungen und Repräsentationsaufwendungen) 4. Grundzüge der Gewerbesteuer

Besteuerung von Personengesellschaften (Vorlesung)

Dozent/in: Alexander Barth

Termin:
wöchentlich | Freitag | 14:15 - 15:45 | 07.04.2025 - 11.07.2025 | C 6.317 Seminarraum

Inhalt: Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter 1. Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Besteuerung b) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative c) Personenegesellschaften als partielle Einkommensteuersubjekte d) Einkünftequalifikation auf der Ebene einer Personengesellschaft (nach Maßgabe der Betätigung, Abfärbung gewerblicher Tätigkeiten, gewerblich geprägte Personengesellschaften) d) Liebhaberei 2. Zweistufig-additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung 3. Besonderheiten der Besteuerung von Kommanditgesellschaften

Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens (Vorlesung/Übung)

Dozent/in: Alexander Barth

Termin:
wöchentlich | Mittwoch | 09:50 - 12:05 | 07.04.2025 - 11.07.2025 | C 16.129 Seminarraum

Inhalt: Ein Kaufmann ist gemäß §§ 238 Abs. 1 und 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Die Buchführung als Teil des externen Rechnungswesens (laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen des Betriebs für das jeweilige Geschäftsjahr, Zeitraumrechnung) ist dabei die Grundlage der Bilanzierung auf einen bestimmten Stichtag. Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich geregelt (u.a. HGB). Mit der Einrichtung einer (ordnungsgemäßen) Finanzbuchhaltung erfüllt der Kaufmann also seine gesetzlichen Pflichten. Diese haben die Aufgabe, externe Parteien über die Lage des Unternehmens zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen (z. B in Form des Jahresabschlusses - § 242 Abs. 3 HGB). Adressaten des externen Rechnungswesens sind u.a. Gesellschafter, Kunden, Gläubiger aber auch der Staat. Gemäß § 140 AO hat der, der nach anderen als den Steuergesetzen verpflichtet ist, Bücher zu führen, diese Verpflichtung auch für Besteuerung zu erfüllen. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die steuerliche Gewinnermittlung von Buchführungspflichtigen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auf dem handelsrechtlichen Rechungswesen des Kaufmanns basiert (sog. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Fazit: Wer Steuerberater werden möchte, kommt um Kenntnisse des externen Rechnungswesens nicht herum. In der Grundlagenveranstaltung werden fallorientiert Grundlagen der Buchführung und der Bilanzierung nach Handelsrecht vermittelt. "Soll an Haben" sollte nach Besuch der Veranstaltung also kein Problem mehr sein, die Grundsätze der Bilanzierung nach Handelsrecht und ausgewählte Bilanzposten sollten verstanden und verinnerlicht sein.