Vorlesungsverzeichnis

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Veranstaltungen von Dr. Tim Maciejewski


Lehrveranstaltungen

Familien- und Erbrecht (Vorlesung)

Dozent/in: Tim Maciejewski

Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 14:15 - 15:45 | 14.10.2024 - 31.01.2025 | C HS 5
Einzeltermin | Do, 14.11.2024, 10:15 - Do, 14.11.2024, 11:45 | C 40.501 Seminarraum | Ersatztermin für den 31.10.2024

Inhalt: Im Familienrecht werden insbesondere die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Güterrecht, die Verwandtschaft sowie die elterliche Sorge thematisiert. Im Erbrecht werden vorrangig die Verfügungen von Todes wegen, die gesetzliche Erbfolge, die Stellung des Erben (inkl. Erbengemeinschaft) und das Pflichtteilsrecht behandelt. Damit werden die Bereiche des Familien- und Erbrechts abgedeckt, die Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung sein können. Über diese Grundlagen hinaus wird die Vorlesung auf aktuelle Themen des Familien- und Erbrechts, wie etwa Vorschläge zur Reform des Abstammungsrechts oder die Regelung des digitalen Nachlasses, eingehen.

Methoden des Rechts (Vorlesung)

Dozent/in: Tim Maciejewski

Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 16:15 - 17:45 | 14.10.2024 - 31.01.2025 | C HS 4
Einzeltermin | Do, 07.11.2024, 10:15 - Do, 07.11.2024, 11:45 | C 14.027 Seminarraum | Ersatztermin für den 31.10.2024

Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Methoden der Rechtswissenschaften. Die Veranstaltungen sollen in die juristische Arbeitsweise einführen und Sie mit dem Handwerkszeug der JuristInnen vertraut machen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Technik der Falllösung gelegt, es werden aber auch interdisziplinäre Seitenblicke gewährt.

Das Recht der Non-Profit-Organisationen (Seminar)

Dozent/in: Tim Maciejewski

Termin:
wöchentlich | Montag | 10:15 - 11:45 | 14.10.2024 - 31.01.2025 | C 40.220 Seminarraum | Das Seminar beginnt am 21.10.24. Es wird ein Ersatztermin für den 14.10.24 angeboten.

Inhalt: Was ist eigentlich eine Non-Profit-Organisation im rechtlichen Sinne? Welche Organisationsmöglichkeiten stehen für ein gemeinnütziges Engagement zur Verfügung? Welche staatliche Privilegien gibt es für gemeinnützige Organisationen und ihre Unterstützer:innen und was sind deren Voraussetzungen? Welcher Raum ist für hybride Formen nachhaltigen Unternehmertums zwischen gemeinnütziger und gewinnorientierter Zielsetzung? Diese und weiter Fragen werden in der Veranstaltung behandelt und in einem digitalen Skript (www.dskrpt.de) mit Fällen und Quizzes begleitet. Der Aufbau der Veranstaltung folgt im Wesentlichen den folgenden Themenblöcken: 1. Grundlagen des Non-Profit-Rechts (Begriff, Entwicklung, Erscheinungsformen, rechtliche Vorgaben und deren Interaktion) 2. Vereinsrecht (Entstehung und Organisation, Willensbildung und Außenhandeln, Rechte und Pflichten der Mitglieder) 3. Stiftungsrecht (Stiftungsarten, Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung, Willensbildung und Außenhandeln, Rechtsstellung der Destinatäre) 4. Recht der gemeinnützigen GmbH (Satzungsgestaltung, Abweichungen zum Normalfall der gewinnorientierten GmbH) 5. Gemeinnützigkeitssteuerrecht (Verfassungs- und unionsrechtliche Grundlagen, Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Organisationen und deren Unterstützer:innen, Grenzen der wirtschaftlichen Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen)

Law in Context: Individualität und soziale Beziehungen im Recht (Vorlesung)

Dozent/in: Tim Maciejewski

Termin:
wöchentlich | Montag | 13:50 - 16:05 | 14.10.2024 - 31.01.2025 | C 3.120 Seminarraum | Das Seminar beginnt am 21.10.24. Es wird ein Ersatztermin für den 14.10.24 angeboten.

Inhalt: Die Vorlesung setzt sich mit der Regelung von Nähebeziehungen im Bürgerlichen Recht auseinander und spricht dabei unterschiedliche Aspekte des Oberthemas an. Einen Schwerpunkt bilden aktuelle Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Es werden aber auch Themen wie das Hinterbliebenengeld oder die Privilegierung von Nähebeziehungen im Mietrecht angesprochen. Zusätzlich werden das Konzept der Privatautonomie sowie die soziale Dimension des Privatrechts eingehender beleuchtet. In diesem Zusammenhang wollen wir uns mit den Grundkonzepten des Verbraucherrechts und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beschäftigen.