Course Schedule


Lehrveranstaltungen

Einführung in den Strukturalismus und Poststrukturalismus (Seminar)

Dozent/in: Christoph Görlich

Termin:
wöchentlich | Dienstag | 10:15 - 11:45 | 03.04.2023 - 07.07.2023 | C 12.111 Seminarraum

Inhalt: »Der Strukturalismus ist keine Methode, er ist das erwachte und unruhige Bewußtsein des modernen Wissens«. Das schrieb der französische Philosoph Michel Foucault 1966, auf dem Höhepunkt einer wissenschaftlichen Bewegung, die Anfang der 50er Jahre angetreten war, erst die Anthropologie und dann die gesamten Geistes- und Sozialwissenschaften von Grund zu revolutionieren. Ihre Kernaussage: Bedeutung leitet sich nicht von den Dingen sondern von den Zeichen her und die Zeichen sind Elemente eines sinn- und bedeutungslosen Zeichensystems. Ihre Methode: die der neuesten Linguistik, die sich die Ebene der Zeichen und ihrer Differenzen, nicht ihrer Sinnbezüge anzuschauen hat. Der Strukturalismus wird aber auch zur Mode, er verselbstständigt sich und nimmt verschiedene Formen und immer wieder neue Titel an: aus den reinen Zeichensystemen werden »Diskurse«, aus den Diskursen werden »Dispositive«, aus den Dispositiven werden »Simulakren«. Vor allem aber nimmt sich der Strukturalismus immer neuer Disziplinen an: zunächst der Sprachwissenschaft und Anthropologie bzw. Ethnologie (die er immerhin ein ganzes Stück weit von ihrem rassistischen Erbe löst); alsbald der Psychoanalyse (Jacques Lacan), der Geschichtswissenschaft (Michel Foucault), der politischen Ökonomie (Louis Althusser), selbst der Filmwissenschaft (Christian Metz; Umberto Eco) und schließlich auch der Philosophie (Jacques Derrida). Der Strukturalismus verändert sich dabei stark, er bekommt Risse, auch unter dem Druck der trotz alledem ins Bild drängenden Geschichte (Mai 1968). Dennoch bleibt der Strukturalismus bis heute über die Grenzen des akademischen Diskurses hinaus wirkmächtig, informiert Theorien und Weltbilder noch immer, oft auch ohne, dass man noch Notiz davon nimmt. Auch für die Medientheorie ist der Strukturalismus von prägender Bedeutung gewesen – was die deutschsprachige Medientheorie anbelangt, so lässt sich sagen: es gäbe sie nicht ohne den Strukturalismus. Für einen kulturwissenschaftlich interessierten Blick auf den Strukturalismus aber ist noch viel wichtiger die Frage, inwiefern im Strukturalismus überhaupt so etwas wie ‚das Medium‘ oder ‚die Kommunikation‘ auftaucht: Schon bevor man das Wort »Medien« überhaupt so prominent im Munde führt, spielt im Strukturalismus die Idee eine Rolle, dass nicht der Mensch die Medien sondern diese den Menschen ‚anwenden‘, eine Rolle. Doch wie kommt das – wieso fängt man plötzlich an, an die Stelle von Sinn und Bedeutung die bedeutungsleeren Strukturen einer Zeichenökonomie, an die Stelle von Rede und Ausdruck die Diskurse und Aussagemengen, an die Stelle des Menschen Wissenssysteme und an die Stelle des Subjekts anonyme »Macht-Wissen-Strukturen« zu setzen? Woher kommt das und was sagt das über den Entstehungskontext des Strukturalismus aus? Und sagt das auch noch etwas über unsere Gegenwart aus, über die Weise, in der wir heute noch über Gesellschaft und Kultur nachdenken und in ihnen handeln? Diese Fragen mögen im Seminar vielleicht nicht in Gänze beantwortet werden ;-) – - aber wir können beginnen, Sie uns zu stellen, indem wir uns einmal einführend mit dem Strukturalismus, mit seiner Herkunft und seiner Entwicklung, mit seinen Vertreter*innen und seinen Gegner*innen beschäftigen. Das Seminar möchte also eine kulturwissenschaftliche und gesellschaftstheoretisch interessierte Einführung in den Strukturalismus bieten. Und da wir uns auf diesem Wege fragen müssen, ob der Strukturalismus schon immer über Medien nachdenkt, werden wir uns auch Gedanken darüber machen müssen, was das überhaupt sein kann oder soll – ein Medium. Alle sind herzlich eingeladen – Vorkenntnisse werden keine erwartet!

Medien der Verwaltung (Seminar)

Dozent/in: Manuela Klaut

Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 10:15 - 11:45 | 03.04.2023 - 15.06.2023 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | Mi, 21.06.2023, 16:15 - Mi, 21.06.2023, 17:45 | C 14.102 b Seminarraum
wöchentlich | Donnerstag | 10:15 - 11:45 | 29.06.2023 - 07.07.2023 | C 14.102 b Seminarraum

Inhalt: Die neue Herausforderung an die Digitale Verwaltung heißt »Legal Tech« und sie soll eine standardisierte, automatisierte und effiziente Lösung für Verwaltungsverfahren ermöglichen. Entscheidend für das Vorliegen einer Automation ist zunächst eine zweifache Begrenzung: Zum einen kommt es darauf an, dass die Maschine, zumindest in einer Teilphase ihrer Tätigkeit, nicht unter der aktuellen Kontrolle ihres Benutzers steht, sondern selbständig, wenngleich auch programmgesteuert, Aufgaben wahrnimmt. Daher scheiden die vor Gericht benutzten Schreibautomaten aus dem Kreis der Automation aus. Zum anderen hat der Zeitpunkt der Maschinentätigkeit innerhalb der Aufgabenerfüllung eine wesentliche Bedeutung: Juristisch stellt es keinen Unterschied dar, ob die Kontrolle während des Maschinenablaufs oder danach erfolgt, weil in beiden Fällen die Verantwortung für das Ergebnis vom Kontrolleur getragen wird. Daher wird von der Automation im Recht erst gesprochen, wenn die Maschinentätigkeit die letzte Entscheidungsinstanz darstellt und ihr Ergebnis, zumindest im Regelfall, ungeprüft weiterverwendet wird. (§§ 28 II, Nr. 4; 37 IV, 39 I Nr. 3 VwVfG) Die Automatisierung von Verwaltungsakten, trägt nicht nur zur Ökonomisierung des Verfahrens bei, sondern auch zu dessen weiterführender Intransparenz hinsichtlich der Entscheidungsgewalt: »Der Aufbau rechnergestützter Verwaltungen schuf also ein mehrfaches Autonomieproblem: jenes der Unabhängigkeit der Verwaltung gegenüber ihrer Umwelt, jenes der Programmierbarkeit von massenhaft geforderten Entscheidungen und schließlich das Autonomieproblem juristischer Entscheidungskompetenz in komplexen Fällen. So unbeirrbar sich Verwaltungen im Alltag zeigen, so unübersichtlich, verworren, konfliktreich und problematisch waren die Aushandlungsprozesse, die der Automatisierung von Verwaltungen vorausgingen oder sie begleiteten.« (David Gugerli: „Das Autonomieproblem digitaler Gesellschaften." Digitalkolumne – Merkur. 29. Januar 2019)