Sozialpädagogik

Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik


Ziele

Ein Ziel des Lehramtsstudiums an der Leuphana ist die enge Verknüpfung zwischen wissenschaftlichem Wissen und praxisorientiertem Wissen. Für diese individuelle Professionalisierung ist daher die Reflexion der theoretischen Wissensbasis, praktischer Handlungsoptionen und eigener Einstellungen von hoher Bedeutung, 

Um diese Verknüpfung zu stärken, absolvieren Studierende im B.A. Sozialpädagogik und M.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik jeweils ein Schulpraktikum, gerahmt durch reflexionsorientierte Lehrveranstaltungen. 

Ablauf & Anmeldeverfahren

Studierende suchen sich selbstständig eine Berufsbildende Schule für ihr Praktikum. Das Praktikum kann bundesweit an allen Berufsbildenden Schulen absolviert werden, die staatlich anerkannte Bildungsgänge der Fachrichtung Sozialpädagogik anbietet (z.B. Erzieher*in). Als Praktikumsschulen kommen sowohl öffentliche, als auch private Schulen in Frage. Bei der Bewerbung ist es sinnvoll, das „Informationsschreiben für Schulen“ (s.u.) beizufügen.

Die Praktika an Schulen sind jeweils mit Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen an der Universität verknüpft.

Im B.A. Sozialpädagogik besuchen Studierende vor dem Praktikum das Modul „Schulische Praxisstudien (Sozialpädagogik)“. Das Praktikum ist Teil des Moduls und muss in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters stattfinden. Der Prüfungsleistung muss der „Nachweis Praktikum B.A.“ beigefügt werden. Nachbereitet wird das Praktikum im Modul „Schulische Praxisstudien (Sozialpädagogik).

Im M.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik besuchen Studierende vor dem Praktikum die Vorbereitungsveranstaltung im Modul „Unterrichtsgestaltung und schulische Praxisstudien“. Das Praktikum ist Teil des Moduls und muss in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters stattfinden. Der Prüfungsleistung muss der „Nachweis Praktikum M.Ed.“ beigefügt werden. Nachbereitet wird das Praktikum durch die Nachbereitungsveranstaltung ebenfalls im Modul „Unterrichtsgestaltung und schulische Praxisstudien“. Im Masterstudium wird das Praktikum ergänzend aus dem jeweilig studierten Unterrichtsfach betreut.

Anmeldung des Praktikums (vor Praktikumsbeginn)

Ergänzend zum Besuch der Lehrveranstaltungen der jeweiligen Module, der individuellen Suche nach einem Praktikumsplatz und der Prüfungsanmeldung, müssen Studierende vor Beginn des Praktikums mitteilen, an welcher Schule und in welchem Zeitraum sie ihr Praktikum durchführen.

Hierzu melden sich Studierende jeweilig im betreffenden Anmeldezeitraum in myStudy unter "Anmeldung" - "Schulpraktikum" zum entsprechenden Schulpraktikum unter Nutzung des dort zur Verfügung gestellten Formulars an.

Studierende werden gebeten, dabei anzugeben, an welcher Schule und in welchem Zeitraum sie das Praktikum absolvieren. Sollte das Praktikum nicht angetreten werden können, können Studierende sich während der Vorlesungszeit selbstständig in myStudy vom Praktikum abmelden. Nach Ende der Vorlesungszeit melden sich Studierende in der Praktikumsstelle.

Praktika 2024

BA Praktikumszeitraum: 05.02. - 29.03.2024

Anmeldezeitraum: 01.01. - 02.02.2024

MA Praktikumszeitraum: 05.08. - 11.10.2024

Anmeldezeitraum: 03.06. - 05.07.2024

Anforderungen & Prüfung

Die Praktika im B.A. Sozialpädagogik bzw. M.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik - haben jeweils einen Umfang von fünf Wochen mit jeweils mindestens 75 Zeitstunden in der Berufsbildenden Schule.

Darin integriert sind zwei Stunden selbstgestaltete unterrichtliche Tätigkeiten im B.A. Studiengang und acht Stunden selbstgestaltete unterrichtliche Tätigkeit im M.Ed. Studiengang.

Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über QIS.

Weitere Anforderungen können der Fachspezifischen Anlage entnommen werden.

Downloads

Informationsschreiben für Schulen B.A.

Nachweis Praktikum B.A.

Informationsschreiben für Schulen M.Ed.

Nachweis Praktikum M.Ed.

Nachweis Praktikum B.A. (Corona-Bedingungen)

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link.

Führungszeugnis & Masernschutz

Bei Praktika in Niedersachsen kann die Schulleitung verlangen, dass zum Beginn des jeweiligen Praktikums der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird durch die Praktikumsschule ausgestellt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig mit der Schulleitung zu besprechen, ob ein Führungszeugnis erforderlich ist und dieses gegebenenfalls beantragen.

Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.

Diese Regelungen gelten für Niedersachsen. Sollten Sie ein Praktikum in einem anderen Bundesland planen, so informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der jeweiligen Schulleitung.

Anrechnungsmöglichkeiten

Für die Schulpraktika in den Studiengängen B.A. Sozialpädagogik / M. Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik können gleichwertige Leistungen aus anderen Studiengängen angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich zur Anrechnung an Frau Schliemann. Selbstorganisierte Praktika an Schulen, die nicht universitär begleitet wurden, können grundsätzlich nicht angerechnet werden.

Berufspraktische Tätigkeiten

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind ergänzend zum Abschluss des Masterstudiums berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen. Informationen hierzu erhalten Sie vom Niedersächsischen Kultusministerium (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_das_lehramt_an_berufsbildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-das-lehramt-an-berufsbildenden-schulen-167437.html).

Praktikumsordnung

Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.