Einreise und Aufenthalt

Vor der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland für Ihr Studium an der Leuphana gilt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Aspekte, von Visum und Krankenversicherung, über die Ummeldung bis hin zum Aufenthaltstitel und die Einschreibung, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem bieten wir Ihnen vor Beginn des Studiums die Möglichkeit an einem Sprach- und Orientierungsprogramm teilzunehmen, um Ihnen den Start in Lüneburg zu vereinfachen.

Als berufsbegleitend Studierende/r sind Ihre Präsenzzeiten in Deutschland im Regelfall nur kurz. Die hier gebündelten Informationen zur Einreise beziehen sich jedoch auf den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Wenden Sie sich gerne an die jeweilige Studiengangskoordination, um die für Sie geltenden Besonderheiten in Sachen Visum und Krankenversicherung zu erfragen.

Aufenthalt von Studierenden auf dem Leuphana Campus ©Leuphana
Einreise und Aufenthalt auf dem Leuphana Campus.

Einreise mit Visum

Sie benötigen kein Visum, wenn…

… Sie einem EU-Staat, dem Vereinigten Königreich, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz angehören.

… Sie Angehöriger eines Staates sind, für den die EU die Visumspflicht aufgehoben hat (z.B. Australien, Brasilien, Israel, Neuseeland, Japan, Kanada, Republik Korea und USA). In diesem Fall müssen Sie aber innerhalb der ersten 2 Wochen, die Sie in Deutschland verbringen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Sie benötigen ein Visum, wenn…

… Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und für Studienzwecke nach Deutschland einreisen möchten. Ausnahmen zu dieser Regelung finden Sie obenstehend.

Achtung! Reisen Sie nicht mit einem Besucher- oder Touristenvisum ein, da Sie damit anschließend kein reguläres Visum für Studienzwecke erhalten können!

Hinweise und weitere Informationen für Einreise und Aufenthalt

  •  Beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft). Da die Auslandsvertretung ein Visum nur in Rücksprache mit der zuständigen Auslandsbehörde in Deutschland ausstellen darf, kann die Beantragung bis zu 3 Monate dauern.
  •  Für die Beantragung eines Visums müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachweisen (i.d.R. durch ein Sparkonto mit Sperrvermerk über 934 Euro pro Monat [Änderungen vorbehalten]).
  •  Die zuständige Auslandsvertretung ist Ihr Kontakt, um Fragen zum Prozess und den benötigten Dokumenten zu klären.
  •  Sprechen Sie Ihre zuständige Auslandsvertretung bezüglich eines Visums, das die gesamte Studienzeit abdeckt, an. Somit entfällt die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels in Deutschland.
  •  Auf den Webseiten Ihrer zuständigen Auslandsvertretung und beim Auswärtigen Amt finden Sie weitergehende Informationen.

Krankenversicherung

In Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht, die auch internationale Studierende betrifft. Eine Reisekrankenversicherung ist für Ihren Aufenthalt nicht ausreichend. Alle weiteren Informationen auf einen Blick:

Wer ist von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen?

Studierende, die aus einem EU-Staat oder der Türkei kommen, benötigen keine deutsche Krankenversicherung für einen studienbezogenen Aufenthalt. Die Vorlage der Krankenkassenkarte aus dem Heimatland ist ausreichend. Sollten sie jedoch während Ihres Studiums erwerbstätig werden, benötigen auch Sie eine deutsche Krankenversicherung. In jedem Fall ist eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung, die eventuelle Mehrkosten abdeckt, ratsam.

Wer muss eine deutsche Krankenversicherung abschließen?

Studierende, die nicht aus der EU oder der Türkei einreisen, sind verpflichtet eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:

  •  Eine Versicherung kann vorab online abgeschlossen werden oder direkt nach der Einreise mit einer Reiseversicherung
  •  Der Versicherungsbeitrag entspricht ca. 120 € pro Monat
  •  Nur in Ausnahmefällen werden ausländische Krankenversicherungen akzeptiert, z.B. bei einer unbegrenzten Deckungssumme. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Deutschland beantragen.
  •  Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können sich nicht gesetzlich versichern und müssen stattdessen innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft eine private Krankenversicherung abschließen.

Kontakt

Claudia Wölk
Koordinatorin Internationale Studierende & Gastwissenschaftler*innen
International Office / C14.111a
+49.4131.677-1072
claudia.woelk@leuphana.de