Forschung

In den Forschungsprojekten wird interdisziplinär in Kooperation von Juristen mit u.a. Umweltwissenschaftlern, Umweltplanern und Biologen gearbeitet, aber auch zunehmend mit Fachleuten aus dem wirtschaftlichen Sektor. Die Forschungsperspektive richtet sich immer mehr auf die interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung und orientiert sich dabei an dem Leitbild der Nachhaltigkeit. 

Aus den traditionellen Feldern des Umweltrechts wie Bodenschutzrecht, Umweltinformationsrecht, Raumordnungsrecht hat sich zunehmend das Abfallrecht hingehend zu einer Kreislaufwirtschaft als Forschungsschwerpunkt herauskristallisiert. Daneben kommt der rechtswissenschaftlichen Forschung im Bereich der Erneuerbaren Energien eine wichtige Stellung an der Professur zu.

Schwerpunkt Kreislaufwirtschaftsrecht

Im Bereich des Abfallrechts hat sich in den letzten Jahren vieles gewandelt. Allein die Umbenennung vom Abfallgesetz zum aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt darauf schließen. Zentrale Forschungsgedanken sind dabei die Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der Ressourceneffizienz und -suffizienz, um so letztendlich Abfall zu vermeiden. 

Schwerpunkt Energierecht

Das breite Themenfeld der Erneuerbaren Energie steht schon länger auf der Tagesordnung. Die Professur erarbeitet Kommentare zu den fundamentalen Gesetzen und entwickelt theoretische und praktische Perspektiven zu Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien.