Schritte auf dem Weg zum Endlager

Tagung: Schritte auf dem Weg zum Endlager

Die Realisierung eines Endlagers für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist eine Jahrtausendaufgabe. Mit dem neuen Standortauswahlgesetz soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach dem Ort erfolgen, der die bestmögliche Sicherheit verspricht. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Endlagerstandort mit zu errichtendem Bergwerk in tiefen geologischen Formationen stehen, in den die angefallenen hochradioaktiven Abfälle dauerhaft sicher und mit 500-jähriger Rückholoption abgelagert werden sollen.

Doch wo wird dieser Standort zu finden sein und wie ist der Weg der Standortfindung verfahrensrechtlich ausgestaltet, welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, wer kann sich wann und wie beteiligen, kann sich eine „ausgewählte“ Region gegen abschließende Entscheidungen wehren und können auch Kommunen, Bürger und Unternehmen gegen die Entscheidung klagen?

Die Suche nach einem Standort ist in drei Phasen unterteilt, in denen die Suchräume zunehmend eingeengt werden. In der ersten Phase, die nunmehr mit der Vorlage des Zwischenberichts im September 2020 durch die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) abgeschlossen wurde, erfolgte die Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung. Es folgt Phase zwei, in der – auf den Ergebnissen der Phase 1 aufbauend – die Standorte für die untertägige Erkundung ermittelt werden. Abschließend wird in Phase drei eine Einengung und Festlegung des finalen Standortes für das Endlager erfolgen.

Eine wesentliche Rolle nimmt dabei die BGE ein, die die im Standortauswahlgesetz vorgesehenen Verfahrensschritte realisiert und die Ergebnisse bewertet. Die Vorschläge der BGE werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse unterrichtet das Bundesumweltministerium den Bundestag und den Bundesrat über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Die jeweiligen Phasen enden mit einer Entscheidung durch Bundesgesetz.

Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein sind als Wirtsgesteine für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle grundsätzlich geeignet. Der zunächst scheinbar weit angesetzte Untersuchungsrahmen reduziert sich so auf einen Bruchteil in Betracht kommender Regionen. Viele von ihnen befinden sich in der Norddeutschen Tiefebene. Für diese Regionen wird es von größter Bedeutung sein, die gegebenen und zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten auf jeder der drei Entscheidungsphasen zu nutzen, um sich im Verfahren zu positionieren. Mit der Vorlage des Zwischenberichts wurden die für ein Atommüllendlager in Frage kommenden Gebiete erstmals eingegrenzt.

Nach welchen geologischen und sozioökonomischen Kriterien die Endlagersuche abläuft, wie die Verfahren gestaltet sind, wer sich wann und wie beteiligen kann und welche Erwartungen an das Verfahren gestellt werden, wollten wir mit Ihnen auf unserer Online-Tagung zum Standortauswahlverfahren mit dem Titel „Erste Schritte auf dem Weg zum Endlager“ am 03.12.2020 Online über "ZOOM" ebenso erörtern, wie Fragen nach Rechtsschutzmöglichkeiten und Beteiligungspflichten im Auswahlverfahren und den am Ende der drei Suchphasen stehenden staatlichen Standort-Entscheidungen. Dazu war es abermals gelungen viele ausgewiesene Experten zu gewinnen, die zu den zahlreichen aufgeworfenen Fragen im Rahmen ihrer Vorträge und der Diskussionen Stellung nehmen.

Wir luden Sie herzlich ein, mit den zahlreichen nicht immer einfachen Aspekten des Standortauswahlverfahrens vertraut zu machen, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren!

 

Vorliegende Vorträge (alphabetisch nach Nachname des Vortragenden sortiert):

Dr. Saleem Chaudry

Dr. Lars Dietrich, LL.M. (Passwort: wie Zoomzugang)

Lia Jahrens

Steffen Kanitz

Timo Quander

Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig

Prof. Dr. Thomas Schomerus

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck (Passwort: wie Zoomzugang)

Kontakt

Professur für Öffentliches Recht, insb. Energie- und Umweltrecht
Prof. Dr. Thomas Schomerus
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg

standorttagung@leuphana.de

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Veranstalter

  • Prof. Dr. Thomas Schomerus, Universität Lüneburg
  • apl. Prof Dr. Ulrich Smeddinck, ITAS