Eigenständigkeitserklärung

Jede autonom erstellte schriftliche Prüfungsleistung (= schriftliche wissenschaftliche Arbeit ohne Aufsicht) muss mit einer Eigenständigkeitserklärung versehen werden. Die Grundlage für diese Erklärung ist die RPO.

Folgendes Muster können Sie verwenden:

Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Teil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die ich wortwörtlich oder sinngemäß aus fremden Werken entnommen habe, habe ich als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegt.

Erläuterung

Zu den anzugebenden Quellen und Hilfsmitteln zählen ggf. auch eingesetzte KI-basierte Anwendungen oder Werkzeuge. Allerdings gibt keine allgemein verbindliche Regeln, wie Nachweise über den Einsatz erbracht werden sollen, da jede Prüfungsleistung in einen spezifischen Kontext eingebunden ist.

Prüfende können – wie in den "Bedingungen und Empfehlungen für die Nutzung von KI-basierten Anwendungen in Lehre und Prüfungen" beschrieben – die Rahmenbedingungen festlegen, unter denen KI genutzt werden kann. Wenn Sie KI-Tools nutzen, besprechen Sie bitte mit Ihren Prüfenden, in welcher Form Sie dies nachweisen sollen.

Ein kleiner Exkurs zur Eigenständigkeit

Eigenständige Arbeit im hochschulischen Kontext bedeutet, im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis ethisch redlich und korrekt zu handeln und die Verantwortung für den eigenen Lernprozess, die persönliche Kompetenzentwicklung und das eigene Handeln zu übernehmen. Dies gilt für Studierende und Lehrende gleichermaßen.
Lehrende sind gefordert, Eigenständigkeit in Abhängigkeit ihrer Lehr-Lernziele für ihre Lehrveranstaltung zu definieren, indem sie festlegen, welche Form der Eigenständigkeit sie von Studierenden erwarten und welche Rolle und Haltung sie im Prozess der Bearbeitung einer Fragestellung durch Studierende einnehmen möchten. Die Erwartungen können je nach Handlungskontext sehr unterschiedlich sein. 

  • Eigenständigkeit kann bedeuten, dass Lehrpersonen die Verantwortung für die Entwicklung und Bearbeitung einer Fragestellung vollständig an die Studierenden abgeben. Diese Option basiert auf der Überlegung, dass Studierende im Laufe ihres Studiums Wissen erworben haben, das notwendig ist, um die Prüfungsleistung ablegen zu können. Eine Unterstützung im Zeitraum, über den die Prüfungsleistung abgelegt wird, ist nicht erforderlich.
  • Lehrpersonen können die Haltung einnehmen, den Arbeits- und Lernprozess von Studierenden eng begleiten zu wollen und Feedback auf Zwischenschritte zu geben. Diese Haltung zielt darauf, den Lernprozess und Kompetenzerwerb der Studierenden im Prüfungsprozess selbst aktiv zu unterstützen.

Zwischen den beiden hier beschriebenen Haltungen sind diverse Mischformen und Abstufungen denkbar, die an den Lehr-Lernzielen ausgerichtet werden können. Lehrende tragen die Verantwortung, ihren Studierenden zu kommunizieren, welche Erwartungen sie mit „Eigenständigkeit“ verbinden, um somit eine vertrauensvolle und konstruktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.