Boulderblock ©Universitätskommunikation
Der Boulderblock vor Hörsaal 3

Seit Oktober 2023 ist die Leuphana um ein Bewegunsangebot reicher: Mit dem Boulderblock haben Studierende und Hochschulangehörige die Möglichkeit, sich auf dem Campus sportlich zu betätigen. Der Boulderblock ist Teil des Projekts "Lebenswelt Campus" und wurde gemeinsam mit dem Gebüdemanagement realisiert. Der Hochschulsport bietet regelmäßg Workshops sowohl zum Schrauben als auch zum Klettern an, die auch für Neueinsteiger geeignet sind.

Vorher zu beachten

Bevor Du an dem Boulderblock loskletterst, gibt es einige Informationen, die Du beachten solltest. Diese sind in der Nutzungsordnung und den Boulderblockbestimmungen zusammengefasst - lies sie Dir bitte aufmerksam durch, bevor Du startest. 

Boulderblockbestimmungen

Bouldern ist eine Sportart, bei der die Gefahr von Verletzungen bis zum Tod besteht. Alle Nutzer*innen erkennen die sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten an und nutzen die Anlage nur entsprechend der folgenden Bestimmungen und in einem sie dazu befähigenden Zustand.

Wichtiger Hinweis: Bouldern erfolgt mit passiver Sicherung, sprich mit Dämpfungsschicht aus gewaschenem Kies 8-16mm; Schichtdicke 40cm. Der Boulderblock ist an seinem höchsten Punkt 4,30 m hoch. Für Boulder-Wände im Freien, die höher als 3 m sind, reicht die Kiesdämpfungsschicht möglicherweise nicht aus, um alle Stürze abzufedern. Die Nutzung der Boulderwand der Universität ähnelt dem Klettern in natürlichem Felsen und alle Nutzer*innen sollten sich durch die an natürlichen Objekten verwendeten Sicherungstechniken schützen, d. h. Spotting (Sicherung mit den Händen durch einen Partner/Partnerin) und individuelle Sicherungsmatten (Crashpads). Die Crashpads sind im Studio 21 der Universität ausleihbar.

 

1. Eigenverantwortung und Minderjährige

Die Benutzung des Boulderblocks der Universität findet auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung statt, eine Aufsicht besteht nicht. Jede*r Nutzer*in ist selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen zu verfügen oder muss selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen im Rahmen eines vom Hochschulsport angebotenen Workshop sorgen. Durch das Betreten der Anlage versichert der*die Nutzer*in über diese Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen und diese anzuwenden. Das Bouldern mit Klettergurt ist nicht gestattet.

Jede* Nutzer*in hat in Eigenverantwortung die folgenden Boulderbestimmungen anzuwenden, um Gefahren zu reduzieren.

Das Bouldern von Kindern unter 12 Jahren ist nicht gestattet. Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern haben und mitführen. Eltern und Begleitpersonen haben dafür zu sorgen, dass diese Boulderbestimmungen von den Minderjährigen eingehalten werden. (Eltern haften für ihre Kinder)

 

2. Schuhe und Schmuck

Es darf ausschließlich mit Kletterschuhen oder sauberen Straßenschuhen gebouldert werden. Zur Vermeidung von Schmutz auf den Griffen, müssen die Schuhe vor dem Bouldern von Kieselsteinen und Staub befreit werden.

 

3. Aufwärmen

Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Jede*r Nutzer*in hat sich daher zur Vorbeugung von Verletzungen aufzuwärmen.

 

4. Spotten und Rücksichtnahme

Die Nutzer*innen „spotten“ sich bei Bedarf gegenseitig. Einzelne Nutzer*innen fragen hierfür andere Nutzer*innen und achten bei der Positionierung darauf, dass der*die Bouldernde nicht auf den Spottenden fallen kann.

Nur Personen, die gerade klettern, dürfen sich direkt unterhalb der Wand befinden. Nichtkletternde müssen sich in einem sicheren Abstand von der Wand aufhalten (mind. 2,5 m).

Jegliches Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die der anderen Nutzer*innen an der Wand gefährdet, ist verboten, insbesondere: Beeinträchtigung des Kletterns und das Klettern über oder unter anderen Personen. Der Betreiber behält sich vor, bei unsachgemäßer Benutzung Platzverweise auszusprechen.

 

5. Abspringen oder Abklettern

Die Boulderhöhe sollte von den Nutzer*innen stets so gewählt werden, dass sie sicher landen können. Hierbei sollte möglichst mit geschlossenen Füßen gelandet und abgerollt werden. Ein Abspringen ist zu vermeiden. Das Abklettern ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

 

6. Gefahrenraum und Hindernisse

Im Landebereich dürfen keine Gegenstände oder Ausrüstungen abgestellt werden. Auf dem Landebereich darf sich nur zum Zwecke des Kletterns, Boulderns oder zur Hilfestellung und Beaufsichtigung aufgehalten werden. Die Nutzung von Musikanlagen ist untersagt.

 

7. Änderungen an Griffen und Nutzungsuntersagung

Nur das beauftragte Wandpersonal ist befugt, Griffe zu verändern oder zu verdrehen. Routensperrungen und abgesperrte Bereiche der Anlage sind zu beachten, insbesondere, wenn gerade neue Routen durch das Wandpersonal geschraubt werden.

Das Bouldern unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist strengstens verboten. Das Benutzen der Boulderwand bei Eis, Schnee, Niederschlag und Blitzschlag ist ebenfalls untersagt.

Die Nutzung kann zeitweilig beschränkt oder ganz ausgesetzt werden. Workshops des Hochschulsports haben Vorrang vor dem freien Bouldern.

Anweisung des Personals des Hochschulsports sind zu befolgen.

 

8. Unfälle

Bei Unfällen ist jede*r Nutzer*in zur Hilfestellung verpflichtet und hat unverzüglich das Personal das Hochschulsports, z.B. im Studio 21 zu informieren.

 

9. Sichtprüfung und Beschädigung

Vor jeder Nutzung ist von Nutzer*innen eine Sichtprüfung hinsichtlich offensichtlicher Mängel durchzuführen. Jede Störung, Beschädigung der Tragstruktur, der Kletterelemente sollte sofort dem Betreiber der Wand gemeldet werden.

 

10. Haftung

Eine Haftung der Universität und ihrer Beschäftigten als Anlagenbetreiber ist - soweit rechtlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Universität übernimmt keine Haftung für selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen.

Hinsichtlich des Abhandenkommens von Garderobe, Ausrüstungsgegenstände und Wertsachen des Nutzers übernimmt die Universität keine Haftung.

 

11. Gewerbliche Nutzung von Dritten

Die gewerbliche Nutzung der Anlagen ist nur mit einer besonderen Genehmigung der Universität gestattet, auf die jedoch kein Anspruch besteht.

 

12. Öffnungszeiten und Hausordnung

Das Bouldern ist nur ist der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr erlaubt.

Die Hausordnung der Universität, abrufbar auf der Website der Universität ist einzuhalten. Insbesondere ist die Anlage ist sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände sind ausnahmslos wieder zu entfernen und angefallene Abfälle, insbesondere Glasflaschen und Glasscherben entsprechend zu entsorgen.