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Gutachten zum Digitalisierungs-Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: BWL-Professor Thomas Gegenhuber ist Mit-Verfasser

24.02.2021 Im Januar 2021 hat Bundesministerin Franziska Giffey das Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ von der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht entgegengenommen. Thomas Gegenhuber, Juniorprofessor für BWL mit dem Schwerpunkt digitale Transformation, gehört der Sachverständigenkommission als Experte für betriebswirtschaftliche Fragen an. Sein Arbeitsschwerpunkt im Gutachten war vor allem das Thema „Digitalisierungsbezogene Gründungen“.

Apps, digitale Plattformen, Künstliche Intelligenz, Servicerobotik – viele Start-ups nutzen digitale Technologien, um innovative Geschäftsmodelle zu erschaffen. “Erhebungen zeigen nur etwa 15,7 % der deutschen Start-ups werden von Frauen gegründet. Digitales Unternehmer*innentum baut die Wirtschaft der Zukunft. Wenn wir diese geschlechtergerecht gestalten wollen, müssen wir den Frauenanteil dringend erhöhen“, sagt Prof. Dr. Thomas Gegenhuber. 

Welche Rolle spielen Geschlechterungerechtigkeiten bei der Gründung? Das Gutachten zeigt auf, welche strukturellen Barrieren ein unausgewogenes Geschlechterverhältnis in der digitalen Gründungsszene bedingen. Dazu zählen eine schlechte soziale Absicherung für Solo-Selbstständige, der Einfluss von Geschlechterstereotypen und fehlende Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. auch Gründungskapital ist nicht für jede*n gleichermaßen zugänglich: Männer erhalten häufiger Finanzmittel durch Risikokapital, private Investor*innen und sogar durch staatliche Fördermittel als Frauen. Dabei sind es Frauen, die laut internationalen Studien die finanziell nachhaltigeren Gründerinnen sind. 

Am Ende jeden Kapitels stehen konkrete Handlungsempfehlungen der Expert*innen an die Bundesregierung. Eine Forderung zielt darauf ab, den Zugang zu Gründungskapital zu verbessern: „Der Frauenanteil in den Entscheidungsgremien, welche über Risikokapital und Förderungen entscheiden, muss erhöht werden. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher verpflichtende paritätische Besetzung öffentlicher Förderprogramme und im ersten Schritt eine Selbstverpflichtung bei privaten Programmen,“ erklärt Prof. Dr. Thomas Gegenhuber.  

Bezüglich der Änderung des männerdominierten Rollenbilds von „Unternehmertum“ sieht Prof. Dr. Thomas Gegenhuber auch die Universitäten in der Pflicht: „Wenn wir Unternehmer*innen als Vortragende einladen oder Diskussionen an der Universität organisieren, müssen wir als Lehrende sicherstellen, dass wir Frauen wie Männer einladen. Auch bei Best-Practice-Beispielen in der Lehre müssen wir auf Diversität achten“.

Gleichstellungsberichte legen eine empirische Bestandsaufnahme zum Stand der Gleichstellung dar und geben Empfehlungen ab, wie erkannte Schieflagen beseitigt werden können. Mit ihrem Gutachten leistet die Sachverständigenkommission einen wichtigen Teil zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Dieser befasst sich besonders mit der Frage, welche Weichenstellungen erforderlich sind, um Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben.

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Prof. Dr. Thomas Gegenhuber
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