Bürgerliches Recht, Transnationales Privatrecht

FORSCHUNG

Die Professur widmet sich der Erforschung der Rechtsbeziehungen zwischen Privaten, denen ein grenzüberschreitendes Element innewohnt. Damit sind nicht nur Rechtsbeziehungen gemeint, in denen sich die Parteien in unterschiedlichen Staaten befinden. Angesprochen sind auch jene Rechtsbeziehungen, die einer supra- oder internationalen Regulierung unterliegen oder bei denen mächtige, global agierende Akteure beteiligt sind.

LEHRE

Es werden Lehrveranstaltungen zum Bürgerlichen Recht im Bachelor- sowie im Masterprogramm angeboten. Schwerpunkte bilden Vorlesungen zum Internationalen Privatrecht, zur Rechtsvergleichung und zur Rechtsmethodik.

TEAM

Inhaberin der Professur

  • Prof. Dr. Johanna Croon-Gestefeld, LL.M. (EUI)

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

  • Tim Dobiasch
  • Klara Luise Lübbers

Studentische Hilfskräfte

Aydan Özerden

Sekretariat

  • Doreen Stahl