Das strukturierte Promotionsprogramm

Das strukturierte Promotionsprogramm des Joachim-Herz-Promotionskollegs ist auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt und führt nach erfolgreichem Abschluss zur Verleihung der Doktorwürde (Dr. iur.) durch die Fakultät Staatswissenschaften der Leuphana Universität Lüneburg.

Kennzeichnend für das Promotionsprogramm ist die enge Verzahnung fachlicher Inhalte mit begleitenden Methodenkursen, Qualifizierungsangeboten sowie einer ausgezeichneten Betreuung. Zu diesem Zweck bietet das Promotionskolleg ein kontinuierlich stattfindendes Veranstaltungsprogramm (Seminare, Workshops, Forschungskolloquien, etc.) an und kombiniert dieses mit dem Angebot der Leuphana Graduate School. Letztere ist eine in Deutschland einmalige Einrichtung nach angelsächsischem Vorbild, welche die Karriereentwicklung der Kollegiatinnen und Kollegiaten u.a. durch Methodenkurse, wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Weiterbildungsformate und Maßnahmen zur Forschungsförderung unterstützt.

Studierende sitzen vor dem Zentralgebäude und unterhalten sich. ©Leuphana Universität/Jannis Muser
Studierende spielen Klavier im Foyer des Zentralgebäudes ©Leuphana/Jannis Muser
Studierende im Gespräch vor dem Zentralgebäude ©Leuphana/Jannis Muser

Zulassungsvoraussetzungen

1. Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft (oder einer angrenzenden sozialwissenschaftlichen Disziplin).

Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss einen entsprechenden Diplom-, Magister-, Master- oder Staatsexamensstudiengang mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen haben (mind. „gut“ d.h. besser als 2,6 oder im Falle des ersten juristischen Staatsexamens mind. „befriedigend“).

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Hochschulabschlüssen wird dringend empfohlen, selbst eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beizubringen. Ansonsten wird die Gleichwertigkeit des Abschlusses nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt, sofern der Abschluss dort verzeichnet ist.

2. Ein großes Interesse an (und idealerweise bereits erste fachliche Anknüpfungspunkte zu) Fragen der gesellschaftlichen Kontextualisierung von Recht in Zeiten von Transformationen und Disruptionen.

3. Ein klares Konzept für ein Dissertationsprojekt in diesem Themenfeld.

4. Weiterhin gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an der Fakultät Staatswissenschaften (vgl. Promotionsordnung der Fakultät Staatswissenschaften).

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Kollegiatinnen/Kollegiaten erfolgt auf der Grundlage der folgenden Kriterien:

  • Des geplanten Dissertationsvorhabens unter besonderer Berücksichtigung seiner wissenschaftlichen Qualität und der Relevanz für das übergeordnete Forschungsthema des Promotionskollegs (vgl. hier). Von dem Vorhaben wird insbesondere erwartet, dass es einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in ebenjenem Forschungsfeld erwarten lässt;
  • Der im Anschreiben dargelegten Motivation der Bewerberin/des Bewerbers;
  • Der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen;
  • Der Einschätzung der Vertreterin/des Vertreters der Leuphana Universität Lüneburg, die/der das Auswahlgespräch mit der Bewerberin/dem Bewerber führt.

Darüber hinaus muss für das geplante Dissertationsvorhaben eine fachlich geeignete Betreuerin/ein fachlich geeigneter Betreuer an der Fakultät Staatswissenschaften der Leuphana Universität Lüneburg zur Verfügung stehen und diese potenzielle Betreuerin/dieser potenzielle Betreuer willens sein, die Betreuung des Dissertationsvorhabens der Kollegiatin/des Kollegiaten zu übernehmen.

Finanzierung

Die Teilnahme am strukturierten Promotionsprogramm des Joachim-Herz-Promotionskolleg ist grundsätzlich gebührenfrei. Einzig Semesterbeiträge müssen entrichtet werden (vgl. hier).

Den Kollegiatinnen und Kollegiaten stehen zudem sämtliche Fördermöglichkeiten der Leuphana Universität Lüneburg, der Begabtenförderwerke und weiterer potenzieller Stipendiengeber offen. Auch die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung (bspw. als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter) ist mit der Teilnahme am Promotionsprogramm vereinbar.

Bewerbung

Eine Bewerbung um Aufnahme in das strukturierte Promotionsprogramm des Joachim-Herz-Promotionskollegs ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Neben der Erfüllung der oben bezeichneten Aufnahmekriterien ist es außerdem erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bereits im Vorfeld erfolgreich um die Annahme als Doktorand:in durch eine der Professorinnen bzw. einen der Professoren der Leuphana Law School (vgl. hier) bemüht hat. Die von der/dem zukünftigen Betreuer:in unterzeichnete Betreuungszusage (weitere Informationen: hier) ist der Bewerbung beizufügen.

Fragen zum Bewerbungsverfahren sowie zu den einzureichenden Unterlagen richten Sie bitte an jhkolleg@leuphana.de

Kontakt

Matthias Phillipp Packeiser
Universitätsallee 1, C40.225
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-4020
matthias.packeiser@leuphana.de