Rücktritt und Kündigung

Einzelterminbuchung (Groupfit etc.)

Solltet Ihr Euch z.B. im Rahmen der Groupfit-Karte eine (entgeltfreie) Reservierung für einen Einzeltermin vorgenommen haben und den Platz nicht in Anspruch nehmen, so bitten wir Euch die Reservierung zu stornieren und anderen die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.

Solltet Ihr eine Einzelterminreservierung nicht wahrnehmen, so behalten wir uns vor, Euch für eine Woche von der Online-Buchung auszuschließen!

Entgeltfreie Angebote

Solltet Ihr Euch zu einem entgeltfreien Angebot angemeldet haben, das Ihr nicht mehr besuchen wollt/ könnt, so bitten wir Euch, Euern Platz zu stornieren. So ermöglicht ihr anderen, den frei gewordenen Platz zu buchen und helft der Übungsleiter*in bei ihren Planungen.

Solltet ihr mehrfach unentschuldigt fehlen, so behalten wir uns vor, Euch ohne weitere Ankündigung zu stornieren.

Entgeltpflichtige Angebote

Solltet Ihr Euch zu einem entgeltfpflichtigen Angebot angemeldet haben, das Ihr nicht mehr besuchen wollt/ könnt, so bitten wir Euch, Euern Platz für andere Personen freizugeben. Eine Erstattung kann laut Entgeltordnung nur erfolgen, wenn das Angebot von unserer Seite wesentlich geändert wurde (Termin, Inhalt, Umfang etc.). In allen anderen Fällen besteht kein Ansprcuh auf Erstattung.

Um Härtefälle zu vermeiden bieten wir aus Kulanz die folgenden Regelungen an:

Sportunfähigkeit: Teilerstattung bei Vorlage eines ärztichen Attests

  • Die Sportunfähigkeit umfasst mindestens 50% des Angebotsumfangs (z.B. 6 von 12 Terminen) oder ein Kurseinstieg nach Genesung ist aufgrund des Kursaufbaus nicht möglich.
  • Wenn mehr als die Hälfte der Kurstermine NICHT besucht werden konnte wird der halbe Betrag zurückerstattet.
  • Wenn maximal die Hälfte der Kurstermine NICHT besucht werden konnten erfolgt keine Rückerstattung.

Kündigung "Fitness"

Solltet Ihr einen Vertrag in unserem Fitness-Bereich haben und nicht wollen, dass sich dieser automatisch verlängert, so müsst Ihr spätestens am letzten Öffnungstag vor dem Vertragsende formlos kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung zum Ende des laufenden Vertragsmonats ist bei nachweislichem Vorliegen von bedeutsamen Gründen möglich (z.B. Umzug > 50 km, langfristige Sportunfähigkeit). Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR erhoben.

Bitte beachtet auch unsere vertraglich geregelten Möglichkeiten, Euern Vertrag ohne Angabe von Gründen max. 2 Monate im Jahr, bzw. bei Vorliegen von studienbedingten Gründen unbegrenzt zu pausieren.

Sportexkursionen

Solltet Ihr Euch zu einer Sportexkursion angemeldet haben und zurücktreten müssen, so gelten die folgenden Regelungen:

  • Falls für den freiwerdenden Platz eine Ersatzperson benannt, diese vom Allgemeinen Hochschulsport akzeptiert und der Platz damit besetzt werden kann, wird bei Rücktritt von Sportexkursionen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 EUR einbehalten. Entsprechendes gilt, wenn der Allgemeiner Hochschulsport trotz des Rücktrittes wieder alle Teilnahmeplätze belegen kann.
  • Falls der freiwerdende Platz nicht anderweitig besetzt werden kann, werden bei Rücktritt folgende Beträge einbehalten:
    • 25 % des Beitrages bei Rücktritt länger als einem Monat vor Exkursionsbeginn
    • 50 % des Beitragesbei Rücktritt innerhalb eines Zeitraums von einem Monat bis zu einer Woche vor Exkursionsbeginn
    • 75 % des Beitragesbei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Exkursionsbeginn
    • 100% des Beitragesbei Rücktritt nach Exkursionsbeginn bzw. Nicht-Teilnahme