Rücktritt und Kündigung
Einzelterminbuchung (Groupfit etc.)
Solltet Ihr z. B. im Rahmen der Groupfit-Karte eine (entgeltfreie) Reservierung für einen Einzeltermin vorgenommen haben, den Platz aber nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, so bitten wir Euch die Reservierung zu stornieren und anderen die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.
Solltet Ihr eine Einzelterminreservierung nicht wahrnehmen, so behalten wir uns vor, Euch für eine Woche von der Online-Buchung auszuschließen.
Entgeltfreie Angebote
Solltet Ihr Euch zu einem entgeltfreien Angebot angemeldet haben, das Ihr nicht mehr besuchen wollt/ könnt, so bitten wir Euch, Euern Platz zu stornieren. So ermöglicht ihr anderen, den frei gewordenen Platz zu buchen und helft der Übungsleiter*in bei ihren Planungen.
Solltet ihr mehrfach unentschuldigt fehlen, so behalten wir uns vor, Euch ohne weitere Ankündigung zu stornieren.
Entgeltpflichtige Angebote
Solltet Ihr Euch zu einem entgeltfpflichtigen Angebot angemeldet haben, das Ihr nicht mehr besuchen wollt/ könnt, so bitten wir Euch, Euern Platz für andere Personen freizugeben. Eine Erstattung kann laut Entgeltordnung nur erfolgen, wenn das Angebot von unserer Seite wesentlich geändert wurde (Termin, Inhalt, Umfang etc.). In allen anderen Fällen besteht kein Ansprcuh auf Erstattung.
Um Härtefälle zu vermeiden bieten wir aus Kulanz die folgenden Regelungen an:
Sportunfähigkeit: Teilerstattung bei Vorlage eines ärztichen Attests
- Die Sportunfähigkeit umfasst mindestens 50% des Angebotsumfangs (z.B. 6 von 12 Terminen) oder ein Kurseinstieg nach Genesung ist aufgrund des Kursaufbaus nicht möglich.
- Wenn mehr als die Hälfte der Kurstermine NICHT besucht werden konnte wird der halbe Betrag zurückerstattet.
- Wenn maximal die Hälfte der Kurstermine NICHT besucht werden konnten erfolgt keine Rückerstattung.
Kündigung "Fitness"
Wenn Du einen Fitnessvertrag im Studio 21 habt und diesen kündigen willst, solltet Du Folgendes beachten:
- Deinen laufenden Erstvertrag kannst Du jederzeit zum vereinbarten Vertragsende kündigen.
- Die Kündigung muss spätestens am letzten Öffnungstag vor dem Vertragsende bis 18:00 Uhr schrifltich bei uns eingegangen sein. Die formlose Mail kannst Du an hochschulsport@leuphana.de schicken.
- Eine außerordentliche Kündigung zum Ende des laufenden Vertragsmonats ist im Erstvertrag nur bei nachweislichem Vorliegen von bedeutsamen Gründen (z. B. Umzug > 50 km, langfristige ärztlich attestierte Sportunfähigkeit etc.) möglich.
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (i. d. R. 6 oder 12 Monate) ist Dein Vertrag monatlich kündbar.
Bitte beachtet auch die Möglichkeit Euren Vertrag ohne Angabe von Gründen zu pausieren.
Wenn es sich um einen komplizierten Sachverhalt handelt, komme am besten persönlich in unserer Geschäftsstelle im Studio 21 vorbei oder ruf uns an unter: 04131.677-1106.
Sportexkursionen
Solltet Ihr Euch zu einer Sportexkursion angemeldet haben und zurücktreten müssen, so gelten die folgenden Regelungen:
- Fälligkeit und Zahlungsweise: Der Anmeldung zu einer Sportexkursion folgt eine Anzahlung, die vom Universitätssportzentrum festgelegt wird, und eine Restzahlung.
- Erstattung bei Rücktritt: Falls für den freiwerdenden Platz rechtzeitig eine Ersatzperson benannt, diese vom Universitätssportzentrum akzeptiert wird und der Platz damit besetzt werden kann, wird bei Rücktritt von Sportexkursionen eine Bearbeitungspauschale einbehalten, die auf der Webseite des Universitätssportzentrums bekanntgegeben wird. Ob und wie lange aus organisatorischen Gründen eine Nachbesetzung des freigewordenen Platzes möglich ist, liegt im Ermessen des Universitätssportzentrums. Falls der freiwerdende Platz durch das Universitätssportzentrum nicht anderweitig besetzt werden kann, werden bei Rücktritt folgende Beträge einbehalten:
- 25 % des Beitrags bei Rücktritt länger als ein Monat vor Exkursionsbeginn,
- 50 % des Beitrags bei Rücktritt innerhalb eines Zeitraums von einem Monat bis zu zwei Wochen vor Exkursionsbeginn,
- 100 % des Beitrags bei Rücktritt später als zwei Wochen vor Exkursionsbeginn und bei Nicht-Teilnahme.
- Erstattung bei Ausfall der Sportexkursion: Erlaubt die Witterung oder Ereignisse höherer Gewalt gem. Ziff. 6.2 der Entgelt- und Nutzungsordnung keine ordnungsgemäße und verantwortare Durchführung einer Sportexkursion oder Teilnahme dieser, so besteht kein Anspruch auf Erstattung.