Prüfungen im Bachelor-Studium

Prüfungsadministration im Studierendenservice

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Studierendenservice informieren und beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Prüfungen. Die Prüfungsadministration des Studierendenservice ist das ausführende Organ des Prüfungsausschusses. Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln der Rahmenprüfungsordnung sowie der fachspezifischen Anlagen obliegt der Prüfungsadministration.

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem. Die Klausurtermine sind absolut verbindlich. Den aktuellen Klausurplan finden Sie hier.

Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in der Prüfungsadministration im Studierendenservice.

Tipps für eine schnelle und richtige Prüfungsanmeldung in myCampus finden Sie hier.

Prüfungsanmeldung: myCampus

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen, Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten.

Bachelor

Rahmenprüfungsordnung

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Archiv

    Bachelor Lehrkräftebildung

    Rahmenprüfungsordnung

     

    Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung

     

    Weitere Ordnungen

     

    Archiv

    Rahmenprüfungsordnung

    Fachspezifische Anlagen (FSA)

    Die fachspezifischen Anlagen (FSAn) gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind in den FSAn die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

    Informationen und Formulare

    Major-, Minor-, Fachwechsel / Einstufung in ein höheres Fachsemester

    Wenn Sie Ihren Major oder Ihr Fach wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte innerhalb der entsprechenden Frist (bis 15. Januar für das Sommersemester und bis 15. Juli für das Wintersemester) über myCampus.

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Major-Minor Kombinationen an der Leuphana Universität studiert werden können.

    Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, reichen Sie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen (Transcript of Records) ein.

    Informationsbroschüre

    In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

    Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

    Informationsbroschüre

    Anmeldungen zu Prüfungsleistungen

    Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem. Die Klausurtermine sind absolut verbindlich. Den aktuellen Klausurplan finden Sie hier.

    Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

    Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in der Prüfungsadministration im Studierendenservice.

    Tipps für eine schnelle und richtige Prüfungsanmeldung in myCampus finden Sie hier.

    Prüfungsanmeldung: myCampus

    Erkrankung

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.

    Anerkennung Prüfungsleistungen In- und Ausland

    Anerkennungen aus dem Inland

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

    Informationen zur Anerkennung

    Antrag auf Anerkennung

    Verantwortliche für Anerkennungsfragen

     

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

    Notenumrechnung

    Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

    Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

    MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                   Nmax - Nd
    x=1+3  ---------------
                   Nmax – Nmin

    x = gesuchte deutsche Note
    Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
    Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
    Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

    Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
    Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

    Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

    Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

    Prüfungsberechtigte Personen

    Prüfungsberechtigte Personen

    Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

    Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

    Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

    Antrag auf Ausstellung erbrachter Leistungen per E-Mail

    Aus Gründen des Datenschutzes können Notenbescheinigungen / Transcript of Records nur über die von der Leuphana Universität Lüneburg bereitgestellten E-Mail-Adresse angefordert und an diese verschickt werden.

    Sollten Sie keine aktuelle universitäre E-Mail-Adresse mehr haben, müssen Sie den Antrag zur Ausstellung eines Transcript of Records per E-Mail ausfüllen.

    Datenschutzhinweise

    Antrag auf Ausstellung und Übermittlung erbrachter Leistungen per E-Mail

    Bachelor-Arbeit

    Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

    Kontakt & Beratung

    Erstauskunft

    Infoportal
    Gebäude 8, Erdgeschoss
    Öffnungszeiten
    Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
    Mo-Do 9-16 Uhr
    Fr 9-12 Uhr

    Administration und Prüfungen

    Studierendenservice
    Gebäude 8, 2. Stock
    Öffnungszeiten
    Vorlesungszeit: Mo, Di, Do 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
    Vorlesungsfreie Zeit: Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr