Unterrichtsfach Musik

Wel­che Mo­du­le und Prüfungs­leis­tun­gen Sie im Unterrichtsfach Musik ab­sol­vie­ren müssen, er­fah­ren Sie in der für Sie gülti­gen Fachspezifischen Anlage.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)
  • Modulübersicht / Modulhandbuch

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Rahmenprüfungsordnung

 

Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung

 

Weitere Ordnungen

 

Archiv

Rahmenprüfungsordnung

Modulübersicht / Modulhandbuch

Die Modulübersicht für das Unterrichtsfach Musik finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Fach-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.

Informationen und Formulare

  • Broschüre: Prüfungsinformationen
  • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
  • Erkrankung
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen / Praktikum im Ausland
  • Prüfungsberechtigte Personen
  • Fachkoordinator_in
  • Praktika Lehrerbildung
  • Notenbescheinigung per E-Mail
  • Bachelor-Arbeit

Informationen und Formulare

Broschüre: Prüfungsinformationen

In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

Informationsbroschüre

Anmeldung zu Prüfungsleistungen

Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem.

Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

Prüfungsanmeldung: myCampus

Anleitung zur Nutzung myCampus

Es erscheint der Button „Zur Prüfungsanmeldung“. Mit einem Klick auf den Button rufen Sie die Maske für die Prüfungsanmeldung auf. In der Anmeldemaske sind das entsprechende Studium und der jeweilige Kontext, innerhalb dessen die Prüfung abgelegt und angerechnet werden soll, auszuwählen.  Öffnen Sie das Auswahlmenü „Studienplankontext wählen“ oder verwenden Sie die Applikation “Mein Studium„. Mit einem weiteren Klick auf den Button „Anmelden“ werden die Eingaben bestätigt und die Prüfungsanmeldung gespeichert.

Sollte ein Anmeldung innerhalb der vorgeben Anmeldefristen nicht möglich sein, können Sie das beigefügte Formular verwenden und innerhalb der Anmeldefrist dem Studierendenservice übermitteln.

Formular zur Prüfungsanmeldung

Erkrankung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

Anerkennung von Prüfungsleistungen / Praktikum im Ausland

Anerkennungen aus dem Inland

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

Informationen zur Anerkennung

Antrag auf Anerkennung

Verantwortliche für Anerkennungsfragen

 

Prüfungsberechtigte Personen

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Fachkoordinator_in

Bei Fragen zum Bachelor Lehren und Lernen helfen Ihnen die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren der Leuphana Lehrerbildung gern weiter.

Übersicht: Fachkoordination in der Lehrerbildung

Praktika Lehrerbildung

Im Laufe Ihres Studiums der Lehrerbildung absolvieren Sie verschiedene berufsrelevante Praktika. Zum Bachelor-Studium gehören die Schulpraktischen Studien I und II und evtl. ein Sozial- und Betriebspraktikum. Neben den Modulbeschreibungen und Hinweisen in den FSAn finden Sie alle relevanten Informationen zu den Praktika auf den Internetseiten der Einrichtung für Praxisstudien in der Lehrerbildung.

Praktikumsordnung für die Schulpraktika

Anlage zur Praktikumsordung (Aug. 2020)

Notenbescheinigung per E-Mail

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

Bachelor-Arbeit

Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

Ansprechpersonen

Bei ad­mi­nis­tra­ti­ven und prüfungs­be­zo­ge­nen Fra­gen er­hal­ten Sie Un­terstützung im Studierendenservice von den zuständi­gen An­sprech­per­so­nen Ih­res Leh­rer­bil­dungs­pro­gramms: