Prüfungen im Bachelor-Studium

Prüfungsadministration im Studierendenservice

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Studierendenservice informieren und beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Prüfungen. Die Prüfungsadministration des Studierendenservice ist das ausführende Organ des Prüfungsausschusses. Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln der Rahmenprüfungsordnung sowie der fachspezifischen Anlagen obliegt der Prüfungsadministration.

Klausurtermine

Die Klausurplanung für das WiSe 2023/24 ist abgeschlossen. Die Klausurtermine sind mit den entsprechenden Räumen in myStudy eingestellt.

Die Klausurtermine sind absolut verbindlich. Den aktuellen Klausurplan finden Sie hier.

Ausführliche Anleitungen zu myCampus finden Sie unter anleitungen-mycampus.leuphana.de.

Wenn Ihre in myCampus gespeicherten Leistungsdaten und Prüfungsanmeldungen nicht mit den Daten aus QIS übereinstimmen, teilen Sie uns dies bitte über dieses Formular mit:

Formular zur Korrektur von Angaben in myCampus

 

 

Rahmenprüfungsordnug

Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen, Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten.

  • Bachelor
  • Bachelor Lehrkräftebildung

Bachelor

Rahmenprüfungsordnung

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Archiv

    Bachelor Lehrkräftebildung

    Rahmenprüfungsordnung

     

    Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung

     

    Weitere Ordnungen

     

    Archiv

    Rahmenprüfungsordnung

    Fachspezifische Anlagen

    Die fachspezifischen Anlagen (FSAn) gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind in den FSAn die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

    Änderung von RPO und FSA

    Änderungen an der RPO oder einer FSA werden offiziell über die „Gazette“, das Amtsblatt der Universität, bekanntgegeben.

    Zum Amtsblatt

    Informationen und Formulare

    • Major-, Minor-, Fachwechsel / Einstufung in ein höheres Fachsemester
    • Reference
    • Informationsbroschüre
    • Anmeldungen zu Prüfungsleistungen
    • Erkrankung
    • Anerkennung Prüfungsleistungen In- und Ausland
    • Prüfungsberechtigte Personen
    • Notenbescheinigung per E-Mail
    • Bachelorarbeit

    Informationen und Formulare

    Major-, Minor-, Fachwechsel / Einstufung in ein höheres Fachsemester

    Wenn Sie Ihren Major oder Ihr Fach wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte innerhalb der entsprechenden Frist (bis 15. Januar für das Sommersemester und bis 15. Juli für das Wintersemester) über myCampus.

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Major-Minor Kombinationen an der Leuphana Universität studiert werden können.

    Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, reichen Sie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen (Transcript of Records) ein.

    Informationsbroschüre

    In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

    Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

    Informationsbroschüre

    Anmeldungen zu Prüfungsleistungen

    Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem.

    Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

    Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

    Prüfungsanmeldung: myCampus

    Anleitung zur Nutzung myCampus

    Es erscheint der Button „Zur Prüfungsanmeldung“. Mit einem Klick auf den Button rufen Sie die Maske für die Prüfungsanmeldung auf. In der Anmeldemaske sind das entsprechende Studium und der jeweilige Kontext, innerhalb dessen die Prüfung abgelegt und angerechnet werden soll, auszuwählen.  Öffnen Sie das Auswahlmenü „Studienplankontext wählen“ oder verwenden Sie die Applikation “Mein Studium„. Mit einem weiteren Klick auf den Button „Anmelden“ werden die Eingaben bestätigt und die Prüfungsanmeldung gespeichert.

    Sollte ein Anmeldung innerhalb der vorgeben Anmeldefristen nicht möglich sein, können Sie das beigefügte Formular verwenden und innerhalb der Anmeldefrist dem Studierendenservice übermitteln.

    Formular zur Prüfungsanmeldung

    Erkrankung

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

    Anerkennung Prüfungsleistungen In- und Ausland

    Anerkennungen aus dem Inland

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

    Informationen zur Anerkennung

    Antrag auf Anerkennung

    Verantwortliche für Anerkennungsfragen

     

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

    Notenumrechnung

    Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

    Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

    MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                   Nmax - Nd
    x=1+3  ---------------
                   Nmax – Nmin

    x = gesuchte deutsche Note
    Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
    Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
    Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

    Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
    Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

    Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

    Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

    Prüfungsberechtigte Personen

    Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

    Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

    Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

    Notenbescheinigung per E-Mail

    Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

    Bachelorarbeit

    Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

    Erstauskunft

    Infoportal
    Gebäude 8, Erdgeschoss
    Öffnungszeiten
    Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
    Mo-Do 9-16 Uhr
    Fr 9-12 Uhr

    Administration und Prüfungen

    Studierendenservice
    Gebäude 8, 2. Stock
    Öffnungszeiten
    Vorlesungszeit: Mo, Di, Do 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
    Vorlesungsfreie Zeit: Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr