Vorwahlrecht
Das Vorwahlrecht bietet die Möglichkeit vor Beginn des regulären Anmeldeverfahrens in ausgewählten Lehrveranstaltungen bevorzugt zugelassen zu werden. Das Vorwahlrecht wird bei folgenden Gründen ermöglicht:
- Kinderbetreuung i.S. v. §25 Abs. 5 BaföG (bis zum 14. Lebensjahr sowie bei Behinderungen eines Kindes ohne Altersbeschränkung) und Betreuung von Pflegekindern
- Schwangerschaft (sofern der Geburtstermin in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit des Semester liegt, in welchem das Vorwahlrecht genutzt werden möchte)
- Pflege eines pflegebedürftigen nahestehenden Angehörigen
- Schwerbehinderung (Gleichgestellte) sowie chronische oder schwere Erkrankung
- Teilzeitstudium
Um von dem Vorwahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie sich mit dem Formular sowie den entsprechenden gescannten Nachweisen (gerne per Mail) im Familienservicebüro registrieren lassen. Dies gilt nicht für Teilzeitstudierende, weil diese automatisch registriert werden. Studierende, die bereits am Vorwahlrecht teilgenommen haben, bleiben registriert.
Sie können sich bis zum 7. Februar 2025 für das Vorwahlrecht im Sommersemester 2025 registrieren. Bitte beachten Sie, dass wir Sie ohne vollständigen Antrag nicht für das Vorwahlrecht registrieren können. Den Antrag finden Sie hier.
Die Fristen für das Vorwahlrecht im Sommersemester 2025:
Registrierung im Familienservice bis zum 07.02.2025
Vorabeinschreibung in myStudy vom 17.02. bis 07.03.2025
Was ist das Vorwahlrecht?
Das Vorwahlrecht bietet die Möglichkeit vor Beginn des regulären Anmeldeverfahrens in ausgewählten Lehrveranstaltungen bevorzugt zugelassen zu werden. Dies ermöglicht Studierenden mit besonderen nachgewiesenen zeitlichen Restriktionen eine vorausschauende Planung des Semesters.
Welche Nachweise sind erforderlich ?
Registrierungen zum Vorwahlrecht im Sommersemester 2025 sind bis zum 07.02.2025 möglich.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular benötigen Sie:
Kinderbetreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr:
- Geburtsurkunde und ggfs. Nachweis über gemeinsames Sorgerecht
- Bei Behinderung des Kindes (ohne Altersbeschränkung): Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest
- Bei Pflegekindern: Bescheinigung des Jugendamtes
Schwangerschaft:
- Mutterpass
Pflege eines pflegebedürftigen nahestehenden Angehörigen
- Offiziell bestätigter Nachweis über Zeitaufwand für die Pflege durch antragstellende Person (Gutachten des Medizinischen Dienstes: ggfs. Daten Dritter anonymisieren)
Schwerbehinderung und Gleichgestellte sowie chronische Erkrankung
- Schwerbehindertenausweis bzw. amtsärztliche Bescheinigung mit Angabe in welchem Umfang die Behinderung zu zeitlichen Restriktionen führt. Angabe von Beginn und voraussichtlicher Dauer der Behinderung
- Ärztliche Bescheinigung über chronische Erkrankung mit Angabe in welchem Umfang die Erkrankung zu zeitlichen Restriktionen führt. Angabe von Beginn und voraussichtliche Dauer der Erkrankung
Ihre Nachweise werden vertraulich behandelt.
Für welche Lehrveranstaltungen gilt das Vorwahlrecht?
Das Vorwahlrecht gilt ausschließlich für Pflichtveranstaltungen mit begrenzter Platzkapazität, in denen die Plätze per Losverfahren vergeben werden. Ob eine Veranstaltung für das Losverfahren vorgesehen ist, kann den Veranstaltungsinformationen in myStudy entnommen werden. Veranstaltungen, in denen ausreichend Plätze angeboten werden (insbesondere Vorlesungen - Anmeldung per Listenverfahren) fallen nicht unter das Vorwahlrecht. Bitte nehmen Sie hier Ihre Anmeldung selbst vor!
Das Vorwahlrecht entfällt, sofern mehrere bzw. ausreichend viele (Wahl-)Veranstaltungen zeitgleich angeboten werden (wie z.B. im Komplementärstudium des College). Das Komplementärstudium des College sowie die Veranstaltungen in den fachübergreifenden Modulen im Leuphana Semester sind daher vom Vorwahlrecht ausgenommen.
Ebenfalls vom Vorwahlrecht ausgenommen sind Lehrveranstaltungen, die freiwillig belegt werden, um Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise die Veranstaltungen zum Erwerb des DAZ-Zertifikates in der Lehrerbildung.
Was muss ich tun, um von meinem Vorwahlrecht Gebrauch zu machen?
Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Sie sich im Familienservicebüro der Leuphana Universität (gerne per Mail) registrieren lassen, damit Sie von dem Vorwahlrecht Gebrauch machen können. Sie können sich bis zum 07.02.2025 für das Sommersemester 2025 registrieren lassen.
Ihre Vorwahlrechtsanträge für die einzelnen Veranstaltungen erstellen Sie selbstständig in myStudy. Die Frist für die Vorabeinschreibung läuft vom 17.02. bis 07.03.2025.
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Tragen Sie die gewünschten Veranstaltungen wie gewohnt in Ihren Stundenplan für das kommende Semester ein.
- Öffnen sie in myStudy unter "Anmeldungen" den Menüpunkt "Vorwahlrecht". Hier finden Sie nun die Veranstaltungen aus Ihrem Stundenplan, die für das Vorwahlrecht zugelassen sind. (Bitte beachten Sie: Es werden nur diejenigen Veranstaltungen zur Auswahl angeboten, für die grundsätzlich das Vorwahlrecht in Anspruch genommen werden kann. D.h. in der Liste erscheinen keine Lehrveranstaltungen aus dem Komplementärstudium bzw. Leuphana-Semester, Zusatzveranstaltungen und Veranstaltungen im Listenverfahren ohne Teilnahmebegrenzung, da für diese kein Vorwahlrecht besteht.)
- Mit dem Button "Antrag stellen" beantragen Sie die Anmeldung in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung.
- Nach Fristendebearbeitet das zuständige Studiendekanat Ihre Anträge und informiert Sie per Mail über den Abschluss der Bearbeitung.
- Nun können Sie in myStudy unter "Anmeldungen" - "Vorwahlrecht" prüfen, welche Anmeldungen erfolgt sind. Sollten Anträge abgelehnt worden sein, können Sie eine Begründung einsehen. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen im regulären Anmeldeverfahren selbst an. Mit Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die unten angegebenen Studiendekanate.
Wichtig: Für alle vom Vorwahlrecht ausgenommenen Veranstaltungen (z.B. Leuphana Semester, Komplementärstudium, Vorlesungen, Veranstaltungen im Listenverfahren) melden Sie sich bitte im regulären Anmeldeverfahren selbstständig an.
Was muss ich tun, wenn ich Anmeldungen zurückziehen oder ändern will?
Sollten Sie Änderungsbedarf feststellen, können Sie dies bis zum Ende der Vorwahlrechtsfrist selbstständig vornehmen: Die Anträge für weitere Veranstaltungen erfolgen wie oben beschrieben. Das Zurückziehen von Anträgen ist ebenfalls in myStudy unter dem Menüpunkt "Anmeldungen" - "Vorwahlrecht" mit der Option "Antrag zurückziehen" möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Masterprogramm Education
Studiendekanat Bildung
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1674
vorwahlrecht-bildung@leuphana.de
Registrierung
Familienservice der Leuphana
Fon 04131.677-1832
familienservice@leuphana.de
Antrag Vorwahlrecht
Bei Fragen zu Ablehnungen wenden Sie sich bitte an das für Ihr Studienprogramm bzw. Ihren Major oder Minor zuständige Studiendekanat oder die Ansprechperson in der Graduate School.
Fakultät Bildung
Studiendekanat Bildung
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1674
vorwahlrecht-bildung@leuphana.de
Fakultät Kulturwissenschaften
- Jan Teichmüller, M.A.
Fakultät Management und Technologie
- Hanka Majewski
Fakultät Nachhaltigkeit
- Maike Eisenberg
Fakultät Staatswissenschaften
- Christina Frese
Komplementärstudium Graduate School
- Claudia Echelmeyer, M.A.
Masterprogramm Cultural Studies
- Petra Nietzky
Masterprogramm Governance & Law
- Dr. Elena Kropacheva
Masterprogramm Management & Entrepreneurship
- Julia Oehmichen
Masterprogramm Sustainability
- Patricia Maria Bauer