Prof. Holterhus im Deutschlandfunk: Juristische Einordnung zu Parteiverboten

06.02.2025 Wie weit darf der Staat im Umgang mit verfassungswidrigen Parteien gehen? Professor Dr. Till Patrik Holterhus beleuchtet im Deutschlandfunk die rechtlichen Hürden und historischen Erfahrungen bei Parteiverboten in Deutschland.

©Maximilian Baier
Professor Till Patrik Holterhus

In der aktuellen Ausgabe des Deutschlandfunk-Podcasts „Der Rest ist Geschichte“ widmet sich die Journalistin Anh Tran der Thematik von Parteiverboten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) rechtlich möglich und politisch sinnvoll wäre.

Professor Dr. Till Patrik Holterhus von der Leuphana Law School trägt zu dieser Debatte einen juristischen Blickwinkel bei. Er erläutert die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Artikel 21 des Grundgesetzes an ein Parteiverbot stellt. Dabei verdeutlicht er, dass nicht allein die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidend ist, sondern auch ihr Potenzial, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Dieses Kriterium spielte bereits eine Rolle im zweiten NPD-Verbotsverfahren, das trotz der nachgewiesenen Verfassungswidrigkeit der Partei scheiterte, da ihr die notwendige politische Durchsetzungskraft fehlte.

Ein weiteres von Professor Holterhus herausgearbeitetes Element ist das Gebot der Staatsfreiheit. Dieses Prinzip fordert, dass Parteistrukturen zum Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens nicht von staatlichen Stellen, etwa durch den Einsatz von V-Leuten, durchdrungen sein dürfen, um die Unabhängigkeit der Beweisführung zu gewährleisten. Diese Voraussetzung führte bereits im ersten NPD-Verbotsverfahren zur Einstellung des Verfahrens und könnte auch im Kontext eines möglichen AfD-Verbots von Bedeutung sein.

Professor Holterhus ordnet diese Aspekte in den aktuellen verfassungsrechtlichen Kontext ein und zeigt auf, welche Lehren die Bundesrepublik Deutschland aus der Geschichte der Weimarer Republik und der frühen Nachkriegszeit gezogen hat. Er betont die Bedeutung eines restriktiven Umgangs mit Parteiverboten als Ausdruck einer gefestigten, wehrhaften Demokratie.

Hier finden Sie den vollständigen Beitrag in der Mediathek des Deutschlandfunks.