Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen zu absolvieren. Sie besteht aus sechs fünfstündigen Aufsichtsarbeiten (Klausuren) und einer mündlichen Prüfung.

Bürgerliches RechtÖffentliches RechtStrafrecht

Mündliche Prüfung

 

3 Klausuren2 Klausuren 1 Klausur

3 Prüfungsgespräche zu allen Rechtsgebieten

 

In die Prüfungsgesamtnote der Ersten Prüfung (Erstes Staatsexamen) geht die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung mit 70% und die Prüfungsnote der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% ein.

Hier finden Sie umfassende Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung nebst Hilfsmittelverfügung, Anmelde-/Klausurterminen, Anträgen etc.

Bei Fragen zur staatlichen Pflichtfachprüfung wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen.