Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen zu absolvieren. Sie besteht aus sechs fünfstündigen Aufsichtsarbeiten (Klausuren) und einer mündlichen Prüfung.
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht | Mündliche Prüfung
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3 Klausuren | 2 Klausuren | 1 Klausur | 3 Prüfungsgespräche zu allen Rechtsgebieten
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In die Prüfungsgesamtnote der Ersten Prüfung (Erstes Staatsexamen) geht die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung mit 70% und die Prüfungsnote der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% ein.
Bei Fragen zur staatlichen Pflichtfachprüfung wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen.