Promotion
An den Professuren der Leuphana Law School besteht die Möglichkeit, mit dem Ziel des Doktorgrades Dr. iur. zu promovieren. Voraussetzungen dafür sind der Abschluss eines fachlich einschlägigen Diplom-, Magister- oder Masterstudiengangs oder eines entsprechenden Studiengangs, der zur Ersten Prüfung (Erstes Staatsexamen) oder einem anderen gleichwertigen internationalen Abschluss führt, und die besondere Eignung zur Promotion. Studierende der Leuphana Universität Lüneburg, die schon im Studium merken, dass sie nach dem Studium wissenschaftlich tätig sein wollen, können den sogenannten Doctoral-Track einschlagen und bereits während des Masterstudiums mit einer Doktorarbeit beginnen.
Promovierende erstellen nicht nur ihre Dissertation, sondern belegen parallel ein strukturiertes Promotionsstudium an der Leuphana Graduate School mit einem Umfang von 30 CP. Eingebunden sind rechtswissenschaftliche Promovierende in eines der beiden Promotionskollegs der Leuphana Law School: Das Promotionskolleg Recht oder das Joachim-Herz-Promotionskolleg für Rechtswissenschaft.
Alle zwei Jahre vergibt die Leuphana Law School den Leuphana Law School Promotionspreis für exzellente Promotionen in den rechtswissenschaftlichen Promotionskollegs