Master
Der Studiengang „Master Rechtswissenschaft“ an der Leuphana Graduate School bietet deutschlandweit erstmals die Möglichkeit, im Anschluss an ein rechtswissenschaftliches Bachelorstudium sowohl die Erste Prüfung (Erstes Staatsexamen) als auch einen rechtswissenschaftlichen Masterabschluss (Master of Laws/LL.M.) zu erwerben. Die Einbettung des Studienprogramms in ein international ausgerichtetes akademisches Umfeld, das Angebot von integrierten Klausuren- und Examensvorbereitungskursen sowie die Zusammenarbeit in kleinen Lerngruppen ermöglicht eine ideale Vorbereitung auf die Erste Prüfung (Erstes Staatsexamen).
Masterstudiengang Rechtswissenschaft
Der Schwerpunktbereich „Law in context“
Im Masterstudiengang Rechtswissenschaft wird der singuläre Schwerpunktbereich „Law in context“ angeboten. Hier werden Inhalte aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht interdisziplinär und über die rechtsdogmatische Perspektive hinaus vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und Transformationen vertieft. Neben der klassischen Lehre im Hörsaal, die mit Klausuren und Hausarbeiten abschließt, treten hier zum Beispiel simulierte Gerichtsverfahren („Moot Courts“) und Gesetzgebungsworkshops, in denen die Studierenden ihre Fähigkeiten zur Kommunikation, Argumentation und spontanen Problemlösung stärken können. Im Schwerpunktbereich lernen die Studierenden, das Recht im konkreten gesellschaftlichen Kontext kritisch-analytisch anzuwenden. Damit fügt sich der Schwerpunktbereich nahtlos in das Leitbild der Leuphana Universität Lüneburg als humanistische, nachhaltige und handlungsorientierte Universität ein.
Der Schwerpunktbereich „Law in context“ besteht aus den Modulen
- Law in context: Strafgewalt und Politik (1. Semester)
- Law in context: Der Staat in der (post-)globalen Konstellation (1. Semester)
- Law in context: Individualität und soziale Beziehungen im Recht (1. Semester)
- Law in context: Historisch-vergleichende Grundlagen des Privatrechts (2. Semester)
- Law in context: Masterarbeit (3. Semester)
- Law in context: Masterforum (4. Semester)
und den Komplementärmodulen
- Engaging with Knowledge and Science: Theories of law (1. Semester)
- Reflecting on Research Methods: Rechtsphilosophie (2. Semester)
- Connecting Science, Responsibility and Society: Öffentlichkeit und Kommunikation in der Rechtswissenschaft (3. Semester)
Die Schwerpunktbereichsprüfung
Neben der staatlichen Pflichtfachprüfung ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Bestandteil der Ersten Prüfung (Erstes Staatsexamen), § 2 Abs. 1 Satz 1 NJAG.
Zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung werden die Studierenden im Masterstudiengang Rechtswissenschaft auf Antrag zugelassen, sofern sie die Schwerpunktbereichsprüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung nicht endgültig nicht bestanden haben. Der Zulassungsantrag ist schriftlich beim Studierendenservice einzureichen und eine Kopie per Mail an die E-Mail Adresse master-rechtswissenschaft@leuphana.de zu versenden.
Bestandteile der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sind:
a) eine Studienarbeit
b) eine mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung
Dabei besteht die Studienarbeit ihrerseits aus zwei Prüfungsteilen:
a) einem schriftlichen Teil, der zugleich die Masterarbeit ist
b) einer mündlichen Präsentation des schriftlichen Teils (der Masterarbeit)
Der schriftliche Teil der Studienarbeit, der zugleich die Masterarbeit ist, wird im 3. Semester des Masterstudiengangs studienbegleitend geschrieben. Themen werden den Studierenden nach Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung zugewiesen. Nach der Begutachtung des schriftlichen Teils (Masterarbeit) durch die betreuende und eine weitere Lehrperson ist die Arbeit der betreuenden Lehrperson mündlich zu präsentieren.
Die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung findet im Rahmen des Masterforums statt.
Examensvorbereitung/Masterclass
In den letzten beiden Semestern des rechtswissenschaftlichen Masterstudiums findet im Rahmen der Masterclass-Module das „universitäre Repetitorium“ statt. In Kleingruppen und mit engagierten Professor*innen werden hier alle Inhalte des zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Pflichtstoffs wiederholt und vertieft, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) zu ermöglichen.
Teil der Masterclass-Module ist der wöchentlich stattfindende Klausurenkurs, in dem fünfstündige Originalexamensklausuren zur Übung geschrieben werden können und eine individuelle Rückmeldung und Besprechung zu den Gutachten angeboten wird. Abgeschlossen werden die Masterclass-Module am Ende jedes Semesters mit einem Probeexamen. Die Studierenden schreiben also vor ihrer Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) bereits zwei Probeexamina und können somit das Bewältigen der Prüfungssituation einüben. Begleitend zur Examensvorbereitung besteht die Möglichkeit, an einem universitären Stressbewältigungsprogramm teilzunehmen.