Quereinstieg

Quereinstieg in den Schuldienst

Aufgrund einer besonderen Bedarfs- und Bewerberlage in einigen Fächern und Fachrichtungen steht der Weg an die Schule zurzeit nicht nur Personen mit einer klassischen Lehramtsausbildung offen, sondern auch am Lehramt Interessierten, die ein anderes Hochschulstudium absolviert haben. Wenn sich dieser Hochschulabschluss mindestens einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung zuordnen lässt, besteht die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Lehrberuf. Die Einschätzung für Niedersachsen nimmt das Regionale Landesamt in Braunschweig vor. Um eine qualifizierte pädagogisch-fachwissenschaftliche Ausbildung zu gewährleisten, müssen i.d.R. Studieninhalte nachstudiert werden.

Diese Möglichkeit der Nachqualifizierung im Lehramtsstudium unterstützt die Leuphana Universität Lüneburg, indem zu ergänzende Studieninhalte bzw. Module über das Gasthörprogramm „Offener Hörsaal“ nachgeholt werden können. Dies geschieht selbstständig und auf Basis des behördlichen Bescheids mit konkreten Vorgaben, welche universitären Leistungen noch erbracht werden müssen.

Nähere Informationen zu beiden Arten des Quereinstiegs, den direkten Quereinstieg und den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst, erhalten Sie auf der Website des niedersächsischen Bildungsportals.

Voraussetzungen, Zugang und Bewerbung

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um mit der Nachqualifizierung beginnen zu können?

Grundvoraussetzung zur Aufnahme einer Nachqualifizierung ist ein entsprechender Bescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB), welcher die Rahmenbedingungen konkret benennt. In diesem Bescheid sind die an der Universität noch zu studierenden Inhalte, Fächer und CP-Umfänge (Leistungspunkte) konkret aufgeführt. 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich an der Leuphana nachqualifizieren möchte?

Sie haben die Möglichkeit, die erforderlichen Module über die Einschreibung als Gasthörer*in an der Leuphana abzulegen. Dabei gelten die gleichen Kosten und Konditionen wie für reguläre Gasthörer*innen, mit dem Unterschied, dass Sie über das jeweils vor Semesterbeginn veröffentlichte Gasthörverzeichnis hinaus Veranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot aus College und Graduate School wählen dürfen. Nähere Informationen zum Gasthörprogramm, zur Anmeldung, zu aktuellen Fristen und Terminen und zum Ablegen von Prüfungen als Gasthörer*in finden Sie zusätzlich hier.

Sollten Sie sich umfassender mit der Frage auseinandersetzen wollen, was mit der Aufnahme einer Nachqualifizierungsmaßnahme auf Sie zukommen würde und wie diese organisatorisch umsetzbar wäre, können Sie bei der Studienberatung College Unterstützung bekommen.

Wann kann ich die Nachqualifizierung beginnen? Welche Bewerbungsfristen muss ich berücksichtigen?

Sie können sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester mit dem Studium beginnen. Sollten Sie jedoch neu mit dem Studium eines Unterrichtsfaches starten, empfehlen wir, Ihr Studium im Wintersemester zu beginnen, weil Sie dann gemeinsam mit den regulären neuen Studierenden ihr Studium anfangen und in den Unterrichtsfächern einführende Veranstaltungen und Module angeboten werden, die Ihnen den Einstieg in Ihr Studium erleichtern. Die jeweils aktuellen Bewerbungsfristen als Gasthörer*in sowie die Anmeldungsfristen zum Ablegen von Prüfungen für das Winter- und Sommersemester finden Sie auf der Webseite der Professional School.

Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich noch erfüllen?

Sollten Sie die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung oder einen äquivalenten Nachweis vorlegen. Informationen zu den Eignungsprüfungen finden Sie hier.

Welche Kosten kommen im Rahmen der Nachqualifizierung auf mich zu?

Die Gebühr für ein Gasthörer*innenstudium ist davon abhängig, wie viele Semesterwochenstunden (SWS) Sie belegen möchten.Bei der Belegung von bis zu 4 SWS in einem Semester ist ein Gasthörbeitrag von 125,00 Euro zu entrichten. Bei der Belegung von mehr als 4 SWS wird ein Beitrag von 185,00 Euro fällig. 

Für die Absolvierung von Prüfungsleistungen (s.u.) fällt zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro pro CP an, entsprechend wären z.B. für die Prüfung in einem 5-CP-Modul 125,00 Euro zu entrichten.

Durch Ihren Status als Gasthörer*in sind Sie an der Leuphana Universität nicht regulär eingeschrieben und zahlen somit auch keine Semestergebühren.

Das Studium im Quereinstieg

Mit welchem Zeitaufwand muss ich für meine Nachqualifizierung rechnen?

Ein Modul an der Leuphana Universität entspricht i.d.R. 5 CP und umfasst für gewöhnlich ein bis zwei – i.d.R.  wöchentlich – zu besuchende Veranstaltungen im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden (SWS). Die Dauer Ihrer Nachqualifizierung ist daher zum einen vom Umfang der zu absolvierenden CP und zum anderen von der Ihnen persönlich für Ihr Studium zur Verfügung stehenden Zeit abhängig. Von einer Mindestdauer von zwei Semestern sollten Sie in jedem Fall ausgehen, da die meisten Veranstaltungen nur einmal im Jahr (im Sommer- oder Wintersemester) angeboten werden. 

Wie wähle ich die zu belegenden Veranstaltungen aus?

Es wird erwartet, dass Sie selbstständig auf der Grundlage Ihres Bescheides die für Sie passenden Module/ Lehrveranstaltungen auswählen. Dafür können Sie sich an den fachspezifischen Anlagen orientieren. Sie können sowohl Veranstaltungen aus den jeweiligen Bachelor- als auch Master-Programmen besuchen.

Fachspezifische Anlagen für die Bachelorstudiengänge im Lehramt

Fachspezifische Anlagen für die Masterstudiengänge im Lehramt

Sollten Sie inhaltliche Fragen zu den Modulen/ Lehrveranstaltungen haben, können Sie sich an die Fachkoordinator*innen wenden.

TIPP: Melden Sie Ihre Auswahl der Module/ Lehrveranstaltungen idealerweise der Behörde bzw. Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter*in zurück, damit es später keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung gibt.

Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in an?

Die Anmeldung für das Gasthörprogramm ist digital über die Plattform myCampus (mycampus.leuphana.de) organisiert. Hierfür müssen Sie sich zunächst einen myCampus-Account erstellen. Detaillierte Anleitungen zur Online-Anmeldung via myCampus und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Gasthörprogramms.

Bei der Veranstaltungsauswahl ist zu beachten, dass für Lehrveranstaltungen, die nicht im Gasthörverzeichnis aufgeführt sind, zunächst die Teilnahmemöglichkeit geschaffen werden muss. Dazu holen Sie bitte formlos schriftlich (am besten per Mail) das Einverständnis der/des Lehrenden der Veranstaltung ein, dass Sie an der jeweiligen Veranstaltung als Gasthörer*in teilnehmen dürfen. Bitte leiten Sie die Einverständniserklärung der Lehrenden danach per Mail an das Infoportal weiter. Einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Lehrveranstaltung haben Sie nicht. Anschließend können Sie die Online-Anmeldung als Gasthörer*in für das entsprechende Semester vornehmen (s.o.). Sobald Sie den Kostenbetrag überwiesen haben, werden Sie als Gasthörer*in aufgenommen und erhalten Ihren Gasthörschein per Post.

Wie melde ich mich zu Prüfungen an und welche Fristen sind einzuhalten?

Parallel zu der Online-Anmeldung für das Gasthörprogramm reichen Sie den Antrag auf Ablegung von Prüfungsleistungen im Infoportal ein. Zum Ablegen von Prüfungen als Gasthörer*in benötigen Sie die Zustimmung der Lehrenden/Prüfenden. Diese können Sie direkt mit dem Einholen der Zustimmung zur Teilnahme verbinden. Eine detaillierte Anleitung und das entsprechende Formular zur Anmeldung der Prüfung und zur Einholung der Zustimmung der Lehrenden/Prüfenden finden Sie im Downloadbereich der Website des Gasthörprogramms: www.leuphana.de/professional-school/berufsbegleitende-weiterbildung/gasthoerer.html. Das ausgefüllte Formular reichen Sie im Infoportal ein. 

Die Anmeldung für Prüfungsleistungen im Wintersemester ist bis zum 15. November möglich.

Die Anmeldung für Prüfungsleistungen im Sommersemester ist bis zum 15. Mai möglich.

Bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Prüfungszulassung erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid. Nach Eingang der Prüfungsgebühr erhalten Sie den Zulassungsbescheid zum Ablegen der Prüfung.

Wo finde ich Informationen über Veranstaltungen und Prüfungen im jeweiligen Semester?

Ein wichtiger Begleiter in der Organisation Ihres Studiums an der Leuphana Universität ist das myStudy-Portal. Hier finden Sie u.a. das aktuelle Vorlesungsverzeichnis, welches Sie über den „Gast-Zugang“ einsehen können. Wenn sie eingeloggt sind, finden Sie unter dem Menü „Semester-Informationen“ wichtige Semesterdaten, z.B. Prüfungszeiträume. Auf der Startseite von myStudy finden Sie zudem einen Userguide speziell für Gasthörer*innen.

Muss ich die Module/ Veranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge belegen?

Eine verpflichtende Reihenfolge der von Ihnen zu studierenden Module gibt es nicht. Es ist jedoch in der Regel sinnvoll, die Module in der Reihenfolge zu studieren, die die FSA des regulären Studienprogrammes vorsieht, da die Inhalte häufig aufeinander aufbauen. Wenn Ihre Nachqualifizierung Module aus dem Bachelor- und Masterstudium vorsieht, empfehlen wir Ihnen, zuerst die Module aus dem Bachelor zu absolvieren.

Abschluss und weitere Fragen

Wie werden mir meine Leistungen bescheinigt?

Über die erfolgreich abgelegte Prüfung erhalten Sie einen Nachweis. Mit diesem Nachweis wird bescheinigt, dass die Prüfung mit dem Status als Gasthörer*in erbracht wurde.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Sollten Sie weitere Fragen zu Anmeldung und Ablauf haben, wenden Sie sich gerne an die Kolleg*innen im Infoportal: infoportal@leuphana.de

Grundsätzliche Fragen zum Gasthörerprogramm können Sie stellen an: offener-hoersaal@leuphana.de

Wenn Sie eine Einschätzung zum zeitlichen und organisatorischen Aufwand bekommen möchten, können Sie sich bei der Studienberatung College individuell beraten lassen.