Erweiterungsfach

Über das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie zusätzlich zu Ihrem Regelstudium die Lehrbefähigung für ein weiteres, i.d.R. „drittes“ Unterrichtsfach erlangen. Das Erweiterungsfach kann für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen oder auch für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gewählt werden. Das Studium des Erweiterungsfaches kann parallel zum jeweiligen Master of Education oder auch nach erfolgreicher Beendigung des Masterstudiums studiert werden (berufsbegleitend oder während des Vorbereitungsdienstes).

Das Erweiterungsfach ist ein ergänzendes Zertifikatsstudium für Studierende bzw. Absolvent*innen der Lehrkräftebildung.

 

Voraussetzungen, Zugang und Bewerbung

Wer kann ein Erweiterungsfach studieren?

Das Erweiterungsfach bzw. der Zertifikatsstudiengang ist ein Angebot für Studierende bzw. Absolvent*innen der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grund-, Haupt- bzw. Realschulen und an berufsbildenden Schulen, die Ihre Qualifikation durch das Studium eines zusätzlichen Faches/einer zusätzlichen Fachrichtung ausbauen möchten. Welches Erweiterungsfach studiert werden kann, hängt davon ab, für welche Schulform der bisherige Abschluss vorliegt bzw. im aktuellen Masterstudium angestrebt wird.

Gleichfalls geeignet ist dieses Angebot für Lehrkräfte mit dem zweiten Staatsexamen, die bereits im Schuldienst tätig sind und sich durch das Studium eines weiteren Faches/einer weiteren Fachrichtung weiterqualifizieren möchten.

Zur Klärung, ob das Studium eines Erweiterungsfaches für Sie in Frage kommt, empfehlen wir dringend eine Beratung in der Sprechstunde der/des jeweiligen Fachkoordinatorin/Fachkoordinators in Anspruch zu nehmen. Eine Liste mit den Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.leuphana.de/fachkoordination-lehramt

Welche Fächer können an der Leuphana als Erweiterungsfach studiert werden?

Für das Lehramt an Grund-, Haupt- bzw. Realschulen können Sie folgende Unterrichtsfächer als Erweiterungsfach studieren:

  • Chemie
  • Evangelische Religion
  • Mathematik
  • Musik (mit Eignungsprüfung, s. unten)

Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen können Sie folgende Unterrichtsfächer als Erweiterungsfach studieren:

  • Evangelische Religion
  • Mathematik

Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Zugangsvoraussetzungen für das Erweiterungsfach können Sie der entsprechenden Zugangs- und Zulassungsordnung (§ 2) entnehmen.

Die besonderen Zugangsvoraussetzungen (Eignungsprüfungen) für das Fach Musik entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung (§§ 3 und 4) für die Bachelorstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden. Beide Ordnungen finden Sie hier.

Wann kann die Eignungsprüfung für das Fach Musik absolviert werden?

Termine für die künstlerische Eignungsprüfung für das Fach Musik werden jährlich in der Regel im Mai/Juni angeboten. Auf Anfrage im Fach können auch zusätzliche Termine ermöglicht werden. Detaillierte Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf den Seiten des Instituts für Kunst, Musik und ihre Vermittlung. Bitte beachten Sie, dass die Eignungsprüfung auch für den Erwerb von freiwilligen Zusatz-CP im Bachelor vorausgesetzt wird und dass Sie im Bachelor noch keinen Anspruch auf den Besuch der Veranstaltungen und den Erwerb der CP haben (siehe unten)!

Welche Bewerbungsfristen sind zu beachten?

Die Bewerbung für den Zertifikatsstudiengang ist jeweils zum Wintersemester möglich und muss bis spätestens 15.08. eingegangen sein. Das Formular für die Bewerbung ist online abrufbar und im Studierendenservice einzureichen. Weitere Informationen auf den Bewerbungsseiten der Graduate School.

 

Das Studium des Erweiterungsfaches

Welchen Umfang hat das Studium des Erweiterungsfaches? Welche Module müssen absolviert und welche Prüfungsleistungen erbracht werden?

Erweiterungsfach für dasLehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen:

Für das Erweiterungsfach Chemie, Evangelische Religion, Mathematik oder Musik belegen Sie vorgegebene 60 CP aus dem Bachelor- und Masterangebot des regulären Fachstudiums.

Erweiterungsfach/-fachrichtung für dasLehramt an berufsbildenden Schulen:

Für das Erweiterungsfach Mathematik oder Evangelische Religion belegen Sie vorgegebene 60 CP aus dem Bachelor- und Masterangebot des regulären Fachstudiums.

Die konkret zu studierenden Module sind in den jeweils gültigen fachspezifischen Anlagen des Faches bzw. der Fachrichtung definiert (siehe Kommentarspalte).

Fachspezifische Anlagen für die Bachelorstudiengänge im Lehramt

Fachspezifische Anlagen für die Masterstudiengänge im Lehramt

 

Kann ich das komplette Studium eines Erweiterungsfaches während des regulären viersemestrigen Masterstudiums absolviert werden?

Für das Erweiterungsfach müssen Sie 60 CP zusätzlich zu Ihrem regulären Studium belegen. Diese in den vier Semestern des regulären Masterstudiums zu absolvieren ist unrealistisch. Sofern Sie einen Master für das Lehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen studieren, werden Sie zudem im zweiten Semester aufgrund der umfangreichen Präsenzzeiten in der Schule (Praxisblock) keine Möglichkeit haben, Veranstaltungen für das Erweiterungsfach zu besuchen.

Sie sollten demnach für das Studium eines Erweiterungsfaches eine Verlängerung Ihres Studiums um mindestens ein Jahr – eher länger einplanen.

Ist es möglich, bereits während des Bachelorstudiums mit dem Studium des Erweiterungsfaches zu beginnen?

Die offizielle Bewerbung und Einschreibung für das Studium eines Erweiterungsfaches ist erst mit der Einschreibung in den Master möglich.

Sofern in einzelnen Bachelor-Veranstaltungen noch Platzkapazitäten frei sein sollten, können Sie ggf. bereits während Ihres Bachelorstudiums an der Leuphana ausgewählte (Bachelor-)Module des angestrebten Erweiterungsfaches als freiwillige Zusatzleistungen (gemäß § 3 Abs. 8 der RPO) belegen. Diese Zusatzleistungen können später für das Studium des Erweiterungsfaches anerkannt werden, wenn die Einschreibung zum Masterstudium und zum Zertifikatsstudiengang erfolgt ist.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  • Voraussetzung für den Erwerb von freiwilligen Zusatzleistungen im Fach Musik ist gemäß § 3 Abs. 8, Satz 3 der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung (siehe oben).
  • Sollten Ver­anstaltungen überbelegt sein, haben Studierende im regulären Studium des Faches ein Vorrecht auf die Plätze. Ein Anspruch auf den Erwerb freiwilliger Zusatzleistungen besteht nicht.
  • Im Bachelorstudium können keine Mastermodule als freiwillige Zusatzleistungen belegt werden.

Abschluss des Erweiterungsfaches und weitere Fragen

Wie wird das Studium des Erweiterungsfaches bescheinigt?

Über den erfolgreichen Abschluss der Module des Erweiterungsfaches erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie sich regulär in den Vorbereitungsdienst bzw. (beim Vorliegen des zweiten Staatsexamens) direkt für eine Anstellung als Lehrkraft bewerben können.

Welche Rolle spielt das Erweiterungsfach bei der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (GHR)?

Wenn Sie das Studium des Erweiterungsfaches während des Masterstudiums bzw. VOR dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst abschließen, können Sie frei wählen, in welchen beiden Ihrer drei Fächer Sie den Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Lehrbefähigung erhalten Sie anschließend für alle drei Fächer. Je nach Angebot und Kapazität des Ausbildungsseminares können Sie den Vorbereitungsdienst auch in allen drei Fächern absolvieren.

Wenn Sie das Studium des Erweiterungsfaches erst NACH erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes absolvieren, erhalten Sie mit der Ausstellung des Zertifikates automatisch die Lehrbefähigung für dieses Fach.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden sie sich an das Studiendekanat der Fakultät Bildung unter der Adresse: studiendekanat.bildung@uni.leuphana.de