Bewerben für den Master

In 5 Schritten zu Ihrem Studienplatz

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Leuphana Graduate School interessieren! Die Leuphana Graduate School nimmt in jedem Wintersemester neue Erstsemester in ihre Masterprogramme auf. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist in jedem Semester möglich. An dieser Stelle können Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsprocedere informieren und sich direkt online bewerben.

Bewerbungszeiträume

Masterstudienprogramme

EU-Abschlüsse: 1. April bis 1. Juni
Nicht-EU-Abschlüsse: 1. April bis 1. Mai*

*Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung durch die zuständigen Gremien.

Masterstudienprogramme Lehramt

15. Juni bis 15. August

Wechsel / höhere Fachsemester

Winter: 1. April bis 1. Juni
Sommer: 15. Dezember bis 15. Januar

Schritt 1: Studienabschluss nachweisen

Bachelorabschluss oder Äquivalent

Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm ist ein Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. In Deutschland erbrachte und mindestens dem Bachelor-Niveau entsprechende Abschlüsse sind: Magister, Diplom (FH/Uni), 1. Staatsexamen, akkreditierte Berufsakademie-Bachelor. Die Äquivalenz von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgestellt und im Bewerbungsverfahren durch uni-assist geprüft. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

Bewerbung ohne Bachelorabschluss

Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben: Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen Ihres derzeitigen Studiums erbracht haben. Je nach Studium gelten 81% in Bezug zur Gesamtstudienleistung von 180 CP = 145 CP oder 210 CP = 170 CP. Für den Nachweis füllen Sie bitte dieses Formular aus und lassen es von Ihrem Prüfungsamt bestätigen.

Ist das Bachelor-Abschlusss-Zeugnis bei der Bewerbung für ein Master-Studium zum Bewerbungsschluss am 1. Juni noch nicht verfügbar, müssen Sie es bis spätestens zum 31. März des Folgejahres – also am Ende Ihres ersten Semesters – nachreichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die vorläufige Zulassung widerrufen: Zugleich erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studienprogramm.

Sollten Sie Ihr Bachelor-Studium an der Leuphana absolvieren, reichen Sie bitte anstatt des Formulars Ihr Transcript of Records ein.

Ausnahmen

International Law of Global Security, Peace and Development: Das Abschlusszeugnis muss für ein Stipendium zum Zeitpunkt der Bewerbung im Januar vorliegen.

Work and Organizational Psychology: Das Abschlusszeugnis muss vor dem Studienstart bis zum September in dem Jahr vorliegen, in dem Sie sich bewerben.

Schritt 2: Konsekutivität prüfen

Fachliche Einschlägigkeit

Für die einzelnen Studienprogramme ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die fachliche Konsekutivität: Der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master muss inhaltlich auf Ihr Bachelor-Studium aufbauen. Die inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) nach ECTS in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen.

Anhand der Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Bitte prüfen Sie anhand dieser Fächerliste und des Studienprogrammprofils eigenständig, ob Ihre fachliche Vorbildung für eine Bewerbung ausreichend ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Die Kommission tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist.

Bitte beachten Sie: Eine individuelle Einschätzung Ihrer Konsekutivität kann vorab nicht vorgenommen werden. Es gibt keine Möglichkeit, nicht erreichte Credit Points während des Masters nachzuholen. Die nötigen Credit Points müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Weist Ihr Zeugnis keine Credit Points aus?

Falls Ihr Zeugnis keine Kreditpunkte ausweist, sollten Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt darum bitten, anhand eines Dokuments deutlich zu machen, welche prozentualen Anteile Ihre jeweiligen Kurse am Gesamtstudium hatten.

Schritt 3: Sprachnachweise erbringen

Eine weitere Voraussetzung für alle Programme (außer Lehramt) ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Für die deutschsprachigen Studienprogramme muss darüber hinaus der Nachweis von Deutschkenntnissen erbracht werden. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

Deutschsprachige Programme

Kulturwissenschaften: Kritik der Gegenwart
Kulturwissenschaften: Medien und Digitale Kulturen
Management & Engineering
Rechtswissenschaft
Lehramt an Berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik
Lehramt an Berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
Lehramt an Grundschulen
Lehramt an Haupt- und Realschulen

Deutschkenntnisse

Nur die Studienbewerber*innen für diese Studienprogramme, die weder ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) in Deutschland gemacht haben, noch ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 4 Jahre sein.

Die erforderlichen Deutschkenntnisse können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:

  • DSH 2
  • TestDaF 4 *

* Nur Zertifikate, die vom TestDaF-Institut selbst ausgestellt wurden oder von TestDaF-lizensierten Instituten, werden anerkannt.


Bei den Äquivalenten handelt es sich um folgende Nachweise:

  • Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben wurde;
  • erfolgreiche Absolvent*innen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
  • Studienbewerber*innen, die bereits erfolgreich ein deutschsprachiges Studienprogramm abgeschlossen haben;
  • Inhaber*innen des Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) / (Beschlüsse der KMK vom 16. März 1972 und vom 05. Oktober 1973 in jeweils geltender Fassung);
  • Inhaber*innen des Goethe Zertifikat C2;
  • Studienbewerber*innen, die an einer anderen deutschen Hochschule oder am Internationalen Studienzentrum Heidelberg oder am Ökumenischen Studienwerk Bochum eine Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen an deutschen Hochschulen abgelegt haben.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder telc Deutsch C2;
  • Inhaber*innen sonstiger Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 oder des Goethe-Zertifikat C1 unter der Auflage, dass der Nachweis spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erbracht wird. Diese Regelung gilt nur, wenn alle anderen für den Zugang geltenden Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sind.

Englischkenntnisse

Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 85 Punkten
  • einen TOEIC-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen IELTS (academic oder general) 5.5-Test
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade A bis C
  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 CP, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Fach Englisch
  • ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Der Nachweis der Englischkenntnisse (außer des Schulzeugnisses) darf nicht älter als 4 Jahre sein. Der Nachweis muss für die englischsprachigen Programme mit der Bewerbung eingereicht werden. Für deutschsprachige Programme kann der Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden.

Bitte reichen Sie gemeinsam mit Ihren Nachweisen auch das Formular Nachweis der Englischkenntnisse für die Bewerbung mit ein.

Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse über die 30 CP aus Ihrem Hochschulstudium nachweisen wollen und nicht an der Leuphana im Bachelor studiert haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Absolvent*innen der Leuphana verwenden bitte dieses Dokument.

Englischsprachige Programme

International Economic Law
International Law of Global Security, Peace & Development
Cultural Studies: Culture and Organization
Management & Data Science
Management & Entrepreneurship
Management & Sustainable Accounting and Finance
Nachhaltigkeitswissenschaft - Sustainability Science
Psychology & Sustainability
Staatswissenschaften - Public Economics, Law and Politics
International Joint Master of Research in Work and Organizational Psychology

Deutschkenntnisse

Studienbewerber*innen für diese Studienprogramme müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Englischkenntnisse

Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 85 Punkten
  • einen TOEIC-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen IELTS (academic oder general) 5.5-Test
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade A bis C
  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 CP, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Fach Englisch
  • ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Der Nachweis der Englischkenntnisse (außer des Schulzeugnisses) darf nicht älter als 4 Jahre sein. Der Nachweis muss für die englischsprachigen Programme mit der Bewerbung eingereicht werden. Für deutschsprachige Programme kann der Nachweis bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden.

Bitte reichen Sie gemeinsam mit Ihren Nachweisen auch das Formular Nachweis der Englischkenntnisse für die Bewerbung mit ein.

Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse über die 30 CP aus Ihrem Hochschulstudium nachweisen wollen und nicht an der Leuphana im Bachelor studiert haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Absolvent*innen der Leuphana verwenden bitte dieses Dokument.

Ausnahmen

International Economic Law

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.5
  • Internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 92 Punkten und keinem Abschnitt unter 22 Punkten, im Abschnitt Sprechen nicht unter 23 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade B oder besser
  • Cambridge English: Proficiency (CPE)  mit Grade C oder besser
  • PTE Academic mit mindestens 68 Punkten und mit mindestens 60 Punkten im Abschnitt Schreiben

Muttersprachler*innen sind vom Nachweis befreit. Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 4 Jahre sein. Für englischsprachige Studienprogramme muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Bitte reichen Sie mit Ihren Unterlagen folgendes Dokument mit ein: Nachweis der Englischkenntnisse für IEL

International Law of Global Security, Peace and Development

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.0
  • internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 90 Punkten und keinem Abschnitt unter 19 Punkten, im Abschnitt Schreiben nicht unter 23 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit 176 Punkten und keinem Abschnitt unter 169 Punkten
  • Cambridge English: Proficiency (CPE) mit 176 Punkten und keinem Abschnitt unter 169 Punkten
  • PTE Academic mit 60 Punkten und keinem Abschnitt unter 59 Punkten
  • Trinity College London Integrated Skills in English: ISEII at Distinction with Distinction in all sub-tests

Muttersprachler*innen sind vom Nachweis befreit. Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 2 Jahre sein. Für die Bewerbung auf ein Stipenidum muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Beachten Sie bitte kurzfristige Änderungen hier.

Psychology & Sustainability

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.0
  • internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 90 Punkten und keinem Abschnitt unter 19 Punkten, im Abschnitt Schreiben nicht unter 21 Punkten
  • Paper based TOEFL-Test (PBT) mit mindestens 575 Punkten und keinem Abschnitt unter 45 Punkten, im Abschnitt Sprechen nicht unter 55 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade C oder besser
  • Cambridge English: Proficiency (CPE)  mit Grade C oder besser
  • University of Groningen Language Center Test B2 - speaking, B2 - writing

Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte reichen Sie mit Ihren Unterlagen folgendes Dokument mit ein: Nachweis der Englischkenntnisse für P&S

Work & Organizational Psychology

Die für eine erfolgreiche Bewerbung nachzuweisenden Englischkenntnisse für Work and Organizational Psychology finden Sie auf der Webseite der Universität Maastricht.

TOIEC-Tests an der Leuphana

Das Sprachzentrum der Leuphana bietet regelmäßig den TOIEC (Test of English for International Communication) Listening and Reading an. Dieser wird sowohl online als auch in Präsenz angeboten.

Ausführliche Informationen und Registrierung

Schritt 4: Auswahlverfahren & Zulassungsgrenzen verstehen

Vorabquoten für Management & Entrepreneurship sowie Management & Sustainable Accounting and Finance

Für die Masterstudiengänge „Management & Entrepreneurship“ sowie „Management & Sustainable Accounting and Finance“ wird eine Vorabquote in Höhe von 20 Prozent für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 3 NHZVO Deutschen gleichgestellt sind eingerichtet.

Zulassungsgrenzen im aktuellen Wintersemester

Wenn mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze für ein bestimmtes Masterstudienprogramm zur Verfügung stehen, werden die Plätze anhand eines Auswahlverfahrens vergeben. Dabei werden bestimmte Auswahlkriterien berücksichtigt, die jeweils in Punkte umgerechnet werden. Anhand der erreichten Punkte wird eine abschließende Rangliste erstellt. Bei gleicher Punktzahl wird die Rangfolge auf der Liste nach dem Los (L) bestimmt. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

Im Bewerbungsverfahren für das aktuelle Wintersemester führten folgende Gesamtpunktwerte zur Zulassung:

StudienprogrammGesamtpunktzahl im Auswahlverfahren
Culture & Organization22 Punkte
Management & Data Science23 Punkte
Management & Sustainable Accounting and Finance4 Punkte
Nachhaltigkeitswissenschaft – Sustainability Science8 Punkte / L
Psychology and Sustainability18 Punkte
Staatswissenschaften - Public Econcomics, Law and Politics4 Punkte / L

Bei allen nicht aufgeführten Studienprogrammen fand kein Ranking im Rahmen des Auswahlverfahrens statt. Die Angaben sind ohne Gewähr. Die Punktwerte, mit denen zugelassen wird, sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich.

Kriterien im Auswahlverfahren

Je nach Studienprogramm werden nachfolgende Kriterien für das Auswahlverfahren berücksichtigt:

  •  Abschlussnote bzw. Durchschnittsnote aus dem Bachelor-Studium
  •  Auslandserfahrung
  •  Ehrenamtliches Wahlamt
  •  Erhalt von Stipendien
  •  Bestenquote

Abschlussnote des Bachelorstudiums

Für die Abschlussnote können maximal 30 Punkte erzielt werden. Wenn die Abschlussnote zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber mindestens 81% der insgesamt erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden, wird im Auswahlverfahren die Durchschnittsnote der bis dahin erbrachten Leistungen berücksichtigt.

81% der Prüfungsleistungen entspricht bei einem dreijährigen Bachelor in der Regel 145 Kreditpunkten nach ECTS. Die mit der Bewerbung eingereichte Durchschnittsnote wird im Auswahlverfahren auch dann verwendet, wenn die nachgereichte Abschlussnote hiervon abweicht.

Abschlussnote / Durchschnittsnote
des
Bachelorstudiums

(oder eines gleichwertigen Studiums)

Abschluss- / Durchschnittspunktzahl
im Studium der Rechtswissenschaften

(Abschluss Staatsexamen)

Punktwert im
Auswahlverfahren

1,0

17,01 - 18,00

30 Punkte

1,1

16,01 - 17,00

28 Punkte

1,2

15,01 - 16,00

26 Punkte

1,3

14,01 - 15,00

24 Punkte

1,4

13,01 - 14,00

22 Punkte

1,5

12,01 - 13,00

20 Punkte

1,6

11,51 - 12,00

18 Punkte

1,7

11,01 - 11,50

16 Punkte

1,8

10,51 - 11,00

14 Punkte

1,9

10,01 - 10,50

12 Punkte

2,0

9,51 - 10,00

10 Punkte

2,1

9,01 - 9,50

8 Punkte

2,2

8,51 - 9,00

6 Punkte

2,3

8,01 - 8,50

4 Punkte

2,4

7,51 - 8,00

2 Punkte

bis 2,5

bis 7,50

0 Punkte

Optionale Nachweise

Zusätzliche Punkte können für besondere Leistungen aus den im Folgenden genannten Bereichen angerechnet werden. Die dazu benötigten Unterlagen müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen. Wenn keine Nachweise eingereicht werden, können auch keine Punkte vergeben werden, dies führt jedoch nicht zum Punktabzug. Sie können pro Kategorie nur einmal Punkte erhalten. Durch den Nachweis besonderer Leistungen können Sie maximal 11 Punkte erzielen.

Kategorie

Erläuterung

Nachweis durch

Punktwert

Auslands-erfahrung

Ein mindestens einsemestriger oder 6-monatiger Auslandsaufenthalt in Form eines Auslandsstudiums oder einer in Vollzeit ausgeübten berufsbezogenen Tätigkeit (z.B. Praktika, Berufstätigkeit). Nicht angerechnet werden können z.B. Au-Pair-Tätigkeiten oder touristische Reisen. Es gelten auch mehrere Auslandsaufenthalte, deren Dauer addiert einen Zeitraum von mindestens
sechs Monaten ergeben.

Bescheinigung der ausländischen Hochschule, des ausländischen Arbeitgebers bzw. der ausländischen Institution

2 Punkte

Ehrenamtliches Wahlamt

Ein mindestens einjähriges Ausüben eines ehrenamtlichen Wahlamtes an einer Hochschule bzw. einer gleichgestellten Einrichtung oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung.

Bescheinigung der entsprechenden Hochschule oder einer gleichgestellten bzw. sonstigen öffentlichen Einrichtung

4 Punkte

Erhalt von
Stipendien

Stipendien der in der „Arbeits-gemeinschaft der Begabten-förderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland“ zusammengeschlossenen bundesweit tätigen Begabtenför-derungswerke sowie Stipendien für mindestens einsemestrige Auslands-aufenthalte von Fulbright oder des DAAD

Bescheinigung des
Begabtenförderungswerks, der Fulbright-Kommission oder des DAAD

 

1 Punkt

Bestenquote

Die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote gem. ECTS-Einstufungstabelle liegt im Bereich der besten 10% eines Jahrgangs.

Bescheinigung der entsprechenden Hochschule

4 Punkte

Ausnahmen

Culture & Organization

Im Auswahlverfahren für das Studienprogramm Culture & Organization werden vom 19. Juni bis 21. Juni & 3. Juli bis 5. Juli 2023 Auswahlgespräche stattfinden. Die Interviews haben zum Ziel, einen persönlichen Eindruck von Ihren Interessen und Ihrer Motivation sowie Ihrer Eignung für das Masterstudium in Culture & Organization zu erhalten. Hierüber können Sie bis zu 18 zusätzliche Punkte im Auswahlverfahren erreichen und damit Ihre Aussichten auf einen Studienplatz in Lüneburg verbessern. Die 20-minütigen Interviews werden online und in englischer Sprache durchgeführt. Die Einladungen zu den Auswahlgesprächen erfolgen ca. eine Woche vor den Interviews per Email. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig.

International Law of Global Security, Peace and Development

Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf den Seiten der Glasgow University.

Mangement & Engineering, Management & Entrepreneurship sowie Management & Sustainable Accounting and Finance

Bei der Bewerbung für ein Studienprogramm aus dem Bereich Management können Sie maximal 18 weitere Punkte erzielen, indem Sie ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis eines Studierfähigkeitstests (TM-WISO (Test für Masterstudienprogramme in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) oder GMAT (Graduate Management Admission Test)) erreichen. Die Teilnahme am TM-WISO oder GMAT ist freiwillig.

Bei der Anmeldung zum TM-WISO und GMAT können Sie angeben, dass Ihr Ergebnis automatisch an Ihre Wunsch-Universität(en) übermittelt werden soll. Dies entlastet Sie von der Weiterleitung Ihres Ergebnisses und ermöglicht eine schnelle Prüfung Ihrer Bewerbung. Falls Sie Ihr Ergebnis nicht automatisch übermitteln lassen möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an der Leuphana (z.B. per Screenshot der Anmeldung oder Rechnungskopie) und reichen das Testergebnis umgehend beim Leuphana Studierendenservice ein:

  •  per E-Mail: master.managementtest@leuphana.de
  •  per Post: Leuphana Universität Lüneburg, Studierendenservice, Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg

Die Umrechnung der Testergebnisse erfolgt anhand der folgenden Tabelle:

Erreichte Punkte im TM-WISO

Erreichte Punkte im GMAT

Punktwert

125 - 130

750 - 800

18 Punkte

122 - 124

720 - 740

16 Punkte

119 - 121

690 - 710

14 Punkte

116 - 118

670 - 680

12 Punkte

113 - 115

650 - 660

10 Punkte

110 - 112

630 - 640

8 Punkte

107 - 109

610 - 620

6 Punkte

104 - 106

590 - 600

4 Punkte

101 - 103

570 - 580

2 Punkte

bis 100

unter 570

0 Punkte

Management & Data Science

Für das Studienprogramm Management & Data Science kann ab dem Wintersemester 2021/ 22 nicht mehr der TM-WISO oder GMAT absolviert werden. Sie können stattdessen durch das Erzielen eines überdurchschnittlich guten Ergebnisses unseres fachspezifischen Online-Studieneignungstests (Leuphana Data Science Online-Studieneignungstest) bis zu 18 weitere Punkte erreichen. Der Leuphana Data Science Online-Studieneignungstest erfasst fachbezogene Fähigkeiten im Bereich Mathe, Statistik und Programmieren. Alle Bewerber*innen, die sich ordnungsgemäß beworben haben, erhalten mittels einer Einladung einen Zugangscode zur Testabsolvierung. Die Testteilnahme ist kostenlos und freiwillig. Der Test wird am 12. Juni 2023 um 14:00 Uhr (CEST) stattfinden. Bewerber*innen sollten im Vorfeld überprüfen, ob ihre Hardware mit der Infrastruktur des Tests kompatibel ist und sich mit der Plattform vertraut machen, damit sie wissen wie diese funktioniert, wenn sie am Test teilnehmen. Dies ist mit einer Anmeldung im System unter https://dsat.leuphana.de/#/demo-test möglich. Dort muss die Mailadresse genutzt werden, mit der sich auch beworben wurde. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender Tabelle:

Prozentwert

Punktwert im Auswahlverfahren

96 - 100%

18 Punkte

91 - 95%

16 Punkte

86 - 90%

14 Punkte

81 - 85%

12 Punkte

76 - 80%

10 Punkte

71 - 75%

8 Punkte

66 - 70%

6 Punkte

61 - 65%

4 Punkte

56 - 60%

2 Punkte

51 - 55%

0 Punkte

Psychology & Sustainability

Das Auswahlverfahren für dieses Studienprogramm sieht eine schriftliche Motivationserhebung vor, durch welche Sie maximal 18 Punkte zusätzlich erhalten können. Folgende Themen sind in einem Umfang von maximal 1000 Wörtern zu bearbeiten:

  1. Aufgrund welcher spezifischen Begabungen und Interessen der/die Bewerber*in sich für den Studiengang der Nachhaltigkeitspsychologie besonders geeignet hält? (max. 5 Punkte)
  2. Inwieweit der/die Bewerber*in Kenntnisse im bisherigen Studienverlauf erworben hat, die unmittelbare Bezüge zur Nachhaltigkeitspsychologie aufweisen? (max. 4 Punkte)
  3. Wie der/die Bewerber*in die Bedeutsamkeit der Schnittstelle Psychology und Sustainability auf individueller, gesellschaftlicher oder globaler Ebene wahrnimmt? (max. 4 Punkte)
  4. Inwiefern der/die Bewerber*in über Erfahrungen in der inter- und/oder transdisziplinären Forschung und/oder Praxis verfügt (z.B. Forschungsprojekte, inter- oder transdisziplinäres Praktikum, interdisziplinäre Abschlussarbeit)? (max. 2 Punkte)
  5. Welches spezifische (Berufs-)Ziel von dem/der Bewerber*in mit der Entscheidung für den Double-Degree Masterstudiengang angestrebt wird? (max. 3 Punkte)

Rechtswissenschaft

Im Rahmen des Auswahlverfahrens für dieses Studienprogramm ist es vorgesehen, dass Sie an einer Klausur teilnehmen. Die Prüfung wird 120 Minuten gehen und erfasst Ihre Kenntnisse im Bereich des Zivilrechts. Sie soll am 24.6.2023 in Präsenz auf dem Campus stattfinden und verpflichtend sein. Sie erhalten vor dem Termin nähere Informationen zu diesem Format.

Note

Punktwert im Auswahlverfahren

1,0

18 Punkte

1,1

17 Punkte

1,2

16 Punkte

1,3

15 Punkte

1,4

14 Punkte

1,5

13 Punkte

1,6

12 Punkte

1,7

11 Punkte

1,8

10 Punkte

1,9

9 Punkte

2,0

8 Punkte

2,1

7 Punkte

2,2

6 Punkte

2,3

5 Punkte

2,4

4 Punkte

2,5

3 Punkte

2,6

2 Punkte

2,7

1 Punkt

 

Work & Organizational Psychology

Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf den Seiten der Maastricht University.

Schritt 5: Online Bewerben

Für unsere Studienprogramme können Sie sich bequem online bewerben. Hierbei gibt es für die Online-Bewerbung zwei verschiedene Fälle:

1. Online-Bewerbung für EU-Abschlüsse sowie für den Studiengang International Economic Law

Wenn Sie Ihren Studienabschluss innerhalb der EU*, des EWR** oder der Schweiz (inkl. Island, Großbritannien, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) erworben haben oder Sie sich für International Economic Law (weltweite Abschlüsse) bewerben wollen, dann können Sie sich komplett online direkt an der Leuphana über MyCampus bewerben. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen postalisch eingereicht werden. Beachten Sie bitte die Bewerbungszeiträume. Füllen Sie die Online Bewerbung aus, indem Sie diesem Link folgen:

BEWERBUNG über MyCampus wird ab dem 01.04. hier freigeschaltet

*Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
** Island, Liechtenstein, Norwegen

2. Online Bewerbung für Abschlüsse außerhalb der EU und des EWR

Wenn Sie Ihren Studienabschluss außerhalb der EU erworben haben, müssen Sie sich online über uni-assist bewerben. Die Bewerbung erfolgt nicht direkt über die Leuphana. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits am Anfang der Bewerbungsphase bei uni-assist zu bewerben, da 4-6 Wochen benötigt werden, um die Bewerbung zu prüfen und an die Leuphana weiterzuleiten. Relevant für die Bewerbungsfrist ist das Datum, an dem Sie Ihre Bewerbung bei uni-assist eigereicht haben. Bitte lesen Sie vor der Bewerbung noch die untenstehenden Informationen zur Bewerbung über uni-assist. Folgen Sie dem Link zur Online Bewerbung über uni-assist:

BEWERBEN ÜBER UNI-ASSIST

Ausnahme: Wenn Sie sich für den Master International Economic Law interessieren, nutzen Sie bitte die direkte Bewerbung an der Leuphana über MyCampus.

Hier haben wir Ihnen eine Checkliste für Ihre Bewerbung zusammengestellt:

Nach der Bewerbung

Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt? Dann sind Sie sicherlich gespannt, wie es nach der Bewerbung für Sie weitergeht. Informationen darüber erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Informationen zur Bewerbung über uni-assist

  • Bewerbungsantrag erstellen
  • Bearbeitungsgebühr
  • Form der Dokumente
  • Rückfragen zur Bewerbung

Bewerbungsantrag erstellen

1. Registrierung

Bevor Sie sich bewerben können, müssen Sie sich bei uni-assist registrieren. Nach der Registrierung werden Sie aufgefordert, Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihrer Vorbildung zu machen. Diese Angaben werden in Ihren Bewerbungsantrag übernommen.

Wenn Sie sich erfolgreich registriert und Ihr Profil vollständig angelegt haben, können Sie bei uni-assist einen Bewerbungsantrag für das Master-Studium an der Graduate School anlegen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an. uni-assist kann dann schnell und zuverlässig mit Ihnen kommunizieren und auftretende Fragen direkt klären.

2. Bewerbungsantrag anlegen

Die Bewerbung erfolgt, indem Sie einen Bewerbungsantrag für die Graduate School anlegen. Um diesen Antrag anzulegen, müssen Sie auf dem Bewerberportal nach der Leuphana Universität Lüneburg suchen und Master als angestrebten Abschluss angeben. Anschließend wird Ihnen das Master-Studienangebot an der Graduate School angezeigt.

Ist die Bewerbung freigeschaltet, können Sie einen Bewerbungsantrag für die Leuphana Graduate School anlegen: Für das erste Semester oder höhere Fachsemester. Sie können sich nur für ein Master-Programm bewerben. Das heißt, Sie können nur einen Bewerbungsantrag für die Leuphana Graduate School anlegen.

3. Prüfung des Bewerbungsantrags

Für die Prüfung Ihres Bewerbungsantrags erhebt uni-assist eine Bearbeitungsgebühr. Erst wenn Sie die Bearbeitungsgebühr an uni-assist überwiesen haben, wird Ihr Bewerbungsantrag geprüft. Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen, wird Ihr Bewerbungsantrag an die Leuphana Graduate School weitergeleitet und Sie nehmen am Auswahlverfahren teil. Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr vor dem Versand Ihres Bewerbungsantrags und fügen Sie den Zahlungsbeleg Ihren Bewerbungsunterlagen bei. So gehen Sie sicher, dass Ihr Antrag geprüft wird.

Bearbeitungsgebühr

Für die Prüfung Ihres Bewerbungsantrags erhebt uni-assist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro. Wenn Sie sich an mehreren Hochschulen bewerben, die ebenfalls die Bewerbungsunterlagen von uni-assist prüfen lassen, kostet jede weitere Bewerbung über uni-assist 30,00 Euro.

Bitte überweisen Sie die Gebühr vor dem Versand Ihres Bewerbungsantrags, damit Sie den Zahlungsbeleg Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können. Ihre Bewerbung wird bei uni-assist erst bearbeitet, nachdem Sie die Bearbeitungsgebühr eingezahlt haben.

Informationen zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr

Form der Dokumente

In diesem Jahr wird das Bewerbungsverfahren über uni-assist ausschließlich in digitaler Form ablaufen, Sie müssen also keine Unterlagen per Post verschicken. Im Falle einer Zulassung werden beglaubigte Kopien erst bei der Immatrikulation verlangt.

Wenn das Original nicht in Englisch abgefasst ist, müssen Sie zusätzlich eine amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung beifügen. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Von welchen Institutionen Sie Ihre Dokumente beglaubigen lassen können, finden Sie auf der Website von UniAssist.

Für den Nachweis der Englischkenntnisse mit TOEFL oder IELTS können Sie zunächst einen einfachen Ausdruck einreichen. Erhalten Sie eine Zulassung, müssen Sie bei der Immatrikulation die Originalbescheinigung nachreichen.

Für den TOEFL können Sie auf der Homepage vom Educational Testing Service, ETS, unter Angabe Ihres Registrierungscodes für Uni-Assist, Code-Nummer 2727, den Versand des TOEFL-Nachweises direkt an Uni-Assist veranlassen.

Wichtiger Hinweis

Reichen Sie keine Zeugnisse / Dokumente im Original bei Uni-Assist ein. Bewerbungsunterlagen können nicht an Sie zurückgesandt werden.

Rückfragen zur Bewerbung

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Bewerbungsantrags wenden Sie sich bitte ausschließlich an Uni Assist:

ARBEITS- UND SERVICESTELLE FÜR INTERNATIONALE STUDIENBEWERBUNGEN (uni-assist) e.V.

Montag bis Freitag | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (MEZ/MESZ)
Telefon: +49 30 201 646 001

Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland

Zum Kontaktformular

Bitte beachten Sie: Alle Fragen rund zur Bewerbung über uni-assist (Schritt 5) können nur von uni-assist beantwortet werden.

Zugang zum höheren Fachsemester

Sie interessieren sich für einen Quereinstieg oder würden gern von einer anderen Universität in ein Master-Studienprogramm der Graduate School wechseln?

In jedem Jahr können Sie sich vom 1. April bis zum 1. Juni für das dritte Fachsemester (Wintersemester) und vom 15. Dezember  bis zum 15. Januar für das zweite Fachsemester (Sommersemester) bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie für das zweite Fachsemester 20 CP für das angestrebte konsekutive Studienprogramm nachweisen müssen, für das dritte Fachsemester 40 CP.
Es sind ansonsten sämtliche Studienvoraussetzungen für das Masterstudium an der Leuphana Graduate School zu erfüllen.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Einstufung zusätzlich zu Ihrer Bewerbung zum Masterstudium aus und reichen ihn beim Studierenden Service ein.

Lehrkräftebildung

Die Lehrkräftebildung unterscheidet sich in den Zugangsvoraussetzungen und dem Auswahlverfahren von den anderen Masterprogrammen. Wir haben hier die Informationen für Sie zusammengefasst. Im Download-Bereich können Sie die Regularien auch noch einmal in der Zugangs- und Zulassungsordnung nachlesen. Im Infoblatt finden Sie alle Informationen noch einmal in einem Dokument.

Bachelorabschluss

Auch für das Masterstudium im Lehramt benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss mit lehramtsspezifischem Schwerpunkt. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, können Sie sich mit mindestens 140 Credit Points bewerben. Sie erhalten dann eine vorläufige Zulassung. Es müssen jedoch alle Leistungen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres erbracht und die Bachelorarbeit muss abgegeben sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Bachelor-Studiums muss bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres durch Vorlage des Bachelor-Zeugnis erbracht werden.

Konsekutivität

Die fachliche Einschlägigkeit für Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt für Haupt- und Realschulen liegt vor, wenn Sie Ihren Bachelor in den beiden Fächern oder in fachlich eng verwandten Fächern mit dem entsprechenden lehramtsspezifischen Schwerpunkt absolviert haben, für die Sie sich bewerben.

Für Lehramt an berufsbildenden Schulen für die Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften und Sozialpädagogik müssen Sie Ihren Bachelor in einem zulässigen Unterrichtsfach, einer einschlägigen beruflichen Fachrichtung, sowie des Professionalisierungsbereichs mit den Bildungswissenschaften und der Berufs- und Wirtschaftspädagogik absolviert haben.

Sie können auch an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in ein fachlich engverwandtes Studienprogramm erworben haben. Darüber, ob das Studienprogramm fachlich eng verwandt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung für den Master der Richtungen Grundschule und Haupt- und Realschule setzt voraus, dass Sie Nachweise der erfolgreichen Absolvierung eines allgemeinen Schulpraktikums (ASP) sowie der Absolvierung eines Sozial- oder Betriebspraktikums erbringen.

Für LBS Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und LBS Fachrichtung Sozialpädagogik setzt die fachliche Eignung zusätzlich den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des allgemeinen Schulpraktikums (ASP) voraus.

Auswahlverfahren

Wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren angewandt. Dafür werden folgende Gruppen gebildet, in denen die Auswahl erfolgt:

  •  Lehramt an Grundschulen
  •  Lehramt an Haupt- und Realschulen
  •  Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik
  •  Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften

Innerhalb jeder Gruppe wird eine Rangliste basierend auf der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote des vorangegangenen Studiums gebildet. Besteht zwischen einzelnen Bewerber*innen Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Mittelwert der beiden Fachnoten (LG und LHR) bzw. der Note der Fachrichtung und des Unterrichtsfaches (LBS). Bei immernoch bestehender Ranggleichheit entscheidet das Los.

Erweiterungsfach

Wenn Sie beabsichtigen, neben den von Ihnen bereits studierten zwei Fächern ein drittes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach zu studieren oder das Studium in einem einzelnen Fach nachzuholen, können Sie an der Leuphana ein Master-Zertifikatsstudienprogramm für Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Lehramt an Grund-, oder an Haupt- und Realschulen absolvieren.

Online Bewerbung

Wenn Sie sich für das Lehramtsstudium im Master interessieren, dann können Sie sich direkt an der Leuphana bewerben. Beachten Sie bitte die gesonderten Bewerbungszeiträume. Folgen Sie dem Link zur Online Bewerbung ab dem 15.06.:

FREISCHALTUNG DER ONLINE BEWERBUNG LEHRAMT AB DEM 15.06

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Erfülle ich mit meinem ersten Studienabschluss die Konsekutivität für mein Wunschstudienprogramm?
  • Kann ich fehlende Credit Points für die Konsekutivität auch im Master nachholen?
  • Zählt Arbeitserfahrung im Bereich des Masters auch als Nachweis der Konsekutivität?
  • Wie weise ich die 30 CP Nachhaltigkeitsbezug für Sustainability Science nach?
  • Muss ich einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben einreichen?
  • Warum ist finde ich die Leuphana nicht auf der Website von UniAssist?
  • Kann ich mich auf mehrere Studienprogramme bewerben?
  • Ich habe einen anderen Englischnachweis als die aufgeführten. Akzeptieren Sie diese auch?
  • Was kostet mich ein Semester an der Leuphana?
  • Kann ich auch berufsbegleitend oder in Teilzeit studieren?

Erfülle ich mit meinem ersten Studienabschluss die Konsekutivität für mein Wunschstudienprogramm?

Über die fachliche Einschlägigkeit Ihres ersten Studienabschlusses entscheidet die Auswahlkommission. Diese sichtet Ihre Bewerbung nach Bewerbungsschluss. Daher können wir aus rechtlichen Gründen keine Vorabprüfung Ihrer Dokumente vornehmen. Nutzen Sie gerne das Informationsmaterial, insbesondere der Liste konsekutiver Fächer auf unserer Website, um selbst eine realistische Einschätzung von Ihrer Eignung zu treffen. 

Kann ich fehlende Credit Points für die Konsekutivität auch im Master nachholen?

Nein, das können Sie leider nicht. Die Konsekutivität ist eine Zugangsvorrausetzung und muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.

Zählt Arbeitserfahrung im Bereich des Masters auch als Nachweis der Konsekutivität?

Nein, Arbeitserfahrung zählt nicht für die Konsekutivität. Denn die Konsekutivität fordert, dass Ihr Bachelorabschluss (bzw. Ihr äquivalenter Abschluss) fachlich einschlägig ist, sodass ihr Master auf Ihrem vorangegangenen Abschluss aufbaut. Arbeitserfahrung kann dazu nicht beitragen.

Wie weise ich die 30 CP Nachhaltigkeitsbezug für Sustainability Science nach?

Wir möchten zunächst anmerken, dass die Anforderung von 30 Credit Points (CPs) mit Nachhaltigkeitsbezug bewusst offen gehalten ist, da grundsätzlich Bewerber*innen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen die Chance gegeben werden soll.
Um einen Nachhaltigkeitsbezug nachzuweisen ist es natürlich optimal, wenn schon im Titel ein Bezug sichtbar ist, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Der Bezug kann auch in der Modulbeschreibung demonstriert werden. Es ist daher immer empfehlenswert, die Modulbeschreibungen mitzuschicken. CPs, die durch die Bachelorarbeit erworben werden, können, sofern die Thematik fachlich einschlägig ist, für die Konsekutivität angerechnet werden, Praktika leider nicht. Die erforderlichen CPs für den Nachweis der Konsekutivität müssen jedoch nicht zwingend durch das Studienfach, mit dessen Abschluss Sie sich für das Masterstudium bewerben, nachgewiesen, sondern können auch durch zusätzlich belegte Kurse erbracht werden. Sie können also die fehlenden CPs auch durch Module aus einem anderen Studium nachweisen.

Muss ich einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben einreichen?

Ein Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben müssen nicht eingereicht werden und werden im Auswahlprozess auch nicht mit einbezogen. Lediglich für International Law of Global Security, Peace and Development sowie Work & Organizational Psychology gibt es Ausnahmen, die Sie auf den Seiten der Studienprogramme finden.

Warum ist finde ich die Leuphana nicht auf der Website von UniAssist?

Sie finden die Leuphana mit Ihren Studienprogrammen erst zu unseren Bewerbungszeitsräumen auf der Website von Uni-Assist, da Sie sich erst dann bewerben können.

Kann ich mich auf mehrere Studienprogramme bewerben?

Grundsätzlich können Sie sich nur auf ein Masterstudienprogramm der Leuphana Graduate School bewerben.

Ich habe einen anderen Englischnachweis als die aufgeführten. Akzeptieren Sie diese auch?

Nein, es gelten ausschließlich die aufgeführten Tests, die Sie unter dem Abschnitt Englischkenntnisse finden. Um zu diesem Abschnitt zu gelangen, klicken Sie hier.

Was kostet mich ein Semester an der Leuphana?

Ein Semester kostet Sie nur der Semesterbeitrag, der derzeit bei 367,55 Euro liegt. Darin enthalten sind u.a. das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, Gebühren für die Verwaltung und das Studierendenwerk. Es gibt keine weiteren Studiengebühren an der Leuphana. Ausnahmen gelten für die Programme, die mit einem Joint- oder Double Degree abschließen. Informationen zu den Kosten finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Studienprogramme.

Kann ich auch berufsbegleitend oder in Teilzeit studieren?

Ein berufsbegleitendes Studium für Menschen, die in Vollzeit arbeiten, ist an der Professional School möglich. An der Graduate School können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Um weitere Informationen zum Teilzeitstudium zu erhalten, klicken Sie hier.

Downloadbereich

  • Nachweis 81% Studienleistungen
  • Liste der konsekutiven Fächer
  • Nachweis der Englischkenntnisse
  • Höheres Fachsemester
  • Zugangsordnung
  • Zulassungsordnung
  • Erweiterungsfach Lehramt
  • Zugangs- und Zulassungsordnung für die Lehrkräftebildung
  • Zugangs- und Zulassungsordnung Erweiterungsfach
  • Infoblatt: Zugang Master Lehrkräftebildung

Downloadbereich

Nachweis 81% Studienleistungen

Liste der konsekutiven Fächer

Zugangsordnung

Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudienprogrammen mit Ausnahme der Masterstudienprogramme, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden.

Zulassungsordnung

Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudienprogrammen mit Ausnahme der Masterstudienprogramme, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden.

Zugangs- und Zulassungsordnung für die Lehrkräftebildung

Zugangs- und Zulassungsordnung Lehrkräftebildung der konsekutiven Master-Studienprogramme. Lesen Sie ab Seite 3.

Zugangs- und Zulassungsordnung Erweiterungsfach

Zugangs-und Zulassungsordnung bei Erweiterungsfach im Lehramt an berufsbildenden Schulen, an Grundschulen und an Haupt- und Realschulen. Bitte Ankerlink unter Punkt 12 auf Seite 2 nutzen.

Infoblatt: Zugang Master Lehrkräftebildung

Kontakt

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uni-assist beantwortet Ihnen alle Fragen zu Schritt 5 und folgenden Themenbereichen:

  • Online-Portal uni-assist.de
  • Anlegen des Bewerbungsantrags
  • Einzureichende Dokumente
  • Form der Dokumente
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  • Prüfergebnisse

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Das Infoportal ist Ihre Anlaufstelle für erste Fragen zu Schritt 1-4 sowie für:

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  •  eine Terminabsprache in der Studienberatung Graduate School

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Studienberatung

Die Studienberatung der Graduate School steht Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung, die über die ersten allgemeinen Informationen hinausgehen. Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Studienplanung oder Studienwahl.

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Tom Kleist M.Sc.
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