Nach der Bewerbung

Informationen für die Zeit bis zur Immatrikulation

Wir freuen uns, dass Sie sich an der Leuphana Graduate School beworben haben. Nachdem Sie Ihren Teil zur Bewerbung beigetragen haben, sind wir nun an der Reihe Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. In der Zwischenzeit können Sie auf dieser Seite Informationen über die Zeit nach der Bewerbung finden.

Zeitlicher Bewerbungsablauf

April bis 1. Mai/ 1. Juni
  •  Ausfüllen der Online Bewerbung über das jeweilige Bewerbungsportal
  •  Bewerbung über uni-assist: Weiterleitung Ihrer Bewerbungsunterlagen an die Leuphana bei positiver Äquivalenz des ausländischen Abschlusses
Juni bis Juli
  •  Prüfen der Zugangsvoraussetzungen durch den Studierendenservice und die Auswahlkommissionen
  •  Negatives Ergebnis: Verschicken der Ablehnungsbescheide
  •  Positives Ergebis: Verschicken von Einladungen zu Auswahlinterviews/ Tests, circa 1 Woche vor den angesetzten Auswahlterminen (beachten Sie hierzu die Informationen zum Auswahlverfahren)
  •  Eventuelle Öffnung des Spätbewerbungsverfahrens
Juli bis September
  •  Verschicken der Ablehnungs- und Zulassungsbescheide über myCampus (Die Zulassungsbescheide können je nach Platz auf der Rangliste noch bis Ende September verschickt werden)

Bewerbungsstatus

In myCampus können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung sehen und werden dort auch darüber informiert, wenn noch Dokumente für eine erfolgreiche Bewerbung fehlen sollten. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, können Sie dies in myCampus einsehen. Über Statuswechsel werden Sie auch per E-Mail informiert.

Wenn Sie Ihre Zulassung zum Studium in myCampus angenommen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und den Semesterbeitrag überweisen. Daraufhin ändert sich Ihr myCampus-Account in einen Leuphana-Account und Sie bekommen Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie das Semesterticket postalisch zugesendet.

Bewerbungen über myCampus

Wenn Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, können Sie sich jederzeit mit dem registrierten Account (E-Mail und eigens gesetztes Passwort) in myCampus einloggen und den Status der Bewerbung einsehen. Bei bestimmten Veränderungen versendet das System automatisch E-Mails an Sie, beispielsweise wenn ein Dokument fehlt und die fachliche oder formale Prüfung nicht abgeschlossen werden kann. myCampus bildet alles transparent ab bis zur Zulassung oder Ablehnung und ggf. der Studienplatzannahme.

Weitere Informationen zur Registrierung bei myCampus und eine Anleitung finden Sie hier

Bewerbungen über uni-assist

Wenn Sie Ihre Bewerbung online über uni-assist abgeschickt haben, werden Ihre Unterlagen geprüft. Sie erhalten nach circa 4-6 Wochen das Ergebnis der Prüfung von uni-assist per Email. Nachdem Ihre Daten an die Leuphana übermittelt wurden, erhalten Sie eine E-Mail, um sich in myCampus zu registrieren. Sie können sich ein eigenes Passwort setzen und mit Ihrem Account Ihren Bewerbungsstatus abfragen. myCampus bildet alles transparent ab bis zur Zulassung oder Ablehnung und ggf. der Studienplatzannahme. Bitte geben Sie nach Aufforderung Ihre Telefonnummer an.

Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nicht, bevor Sie von uns die Aufforderung per E-Mail erhalten haben.

Weitere Informationen zur Registrierung bei myCampus und eine Anleitung finden Sie hier

Weitere Informationen zur Einschreibung und zum Semesterstart

Einschreibung und Semesterstart

Bei einer Zulassung finden Sie den Zulassungsbescheid mit den Einschreibeformularen für das Studium an der Leuphana Universität Lüneburg im Login Bereich von myCampus. Sie stehen für gewöhnlich als Download innerhalb von vier Wochen nach der Bewerbung zur Verfügung.

Haben Sie den Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie nur noch die Einschreibeformalitäten erledigen. Die Frist für eine Einschreibung wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt und kann ebenfalls Online über myCampus erledigt werden.  Anschließend werden dann alle Studienbescheinigungen verschickt – dazu gehört auch der Studierendenausweis.

Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, so wird Ihnen der Ablehnungsbescheid per Post zugesandt.

Die Mitarbeiterinnen des Infoportals nehmen Ihre Fragen hierzu gerne entgegen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten: Mo-Do: 9:00 bis 16 Uhr und Fr: 9:00 bis 12 Uhr. Sie finden das Infoportal in Gebäude 8 auf dem Campus Universitätsallee 1.

Die Einschreibung an einer Hochschule

Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.

Je nach Wahl des Studienprogrammes gehören die immatrikulierten Studierenden an der Leuphana zu einer bestimmten School: College, Graduate School, Professional School.

Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft durch die Wahl ihres Studienganges. Daraus erwachsen den Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, die erst durch die Exmatrikulation und den damit verbundenen Verlust der Mitgliedschaft wieder enden.

Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung.

Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.

Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.

Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät. Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis beziehungsweise die Immatrikulationsbescheinigung.

Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.

 

KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS ZUR IMMATRIKULATION


Keine Einschreibung ohne digitale Versicherungsmeldung
Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob

  •     er/sie versichert ist oder
  •     er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Welche Krankenkasse ist für die digitale Versicherungsmeldung zuständig?
Studienbewerber*innen müssen die für die Einschreibung benötigte digitale Versicherungsmeldung bei der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden, beantragen. Die Krankenkasse leitet diese Meldung im Anschluss automatisch an die Hochschule weiter.
Studienbewerber*innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich ebenfalls um eine entsprechende digitale Meldung (versicherungsfrei, bzw. befreit) bei einer gesetzlichen Krankenkasse bemühen.

Die Absendernummer der Leuphana Universität Lüneburg lautet H0000606

Alle Studierenden an deutschen Hochschulen unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie besteht in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

  • Studierende sind nicht versicherungspflichtig, solange sie (in gesetzlichen Krankenkassen) familienversichert sind, in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Versicherungsfrei sind Studierende, die nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind oder durch Gesetz versicherungsfrei sind (z. B. Beamte, gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte, Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten, selbständig Erwerbstätige, usw.).

Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule oder z. B. bei altersbedingtem Ausscheiden aus der Familienversicherung) gestellt werden. Die Befreiung gilt für die Dauer des gesamten Studiums und kann nicht widerrufen werden.
Bei privaten Krankenkassen müssen (familien)versicherte Studierende sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Pflichtversicherung befreien lassen, sofern sie privat versichert bleiben und nicht einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten wollen.

Welche Krankenkasse ist zuständig? Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung und alle übrigen mit der studentischen Pflichtversicherung verbundenen Angelegenheiten sind die folgenden gesetzlichen Krankenkassen zuständig:

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen
  • Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • See-Krankenkassen
  • die knappschaftliche Krankenversicherung und
  • die Ersatzkassen (z. B. BEK, DAK, KKH, TK).

Bezogen auf den Versicherungsstatus kann dies bedeuten:

  1. Versicherungspflicht Falls bereits eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, ist diese zuständig. Es kann aber auch eine andere der oben genannten Kassen gewählt werden. (Die Wahl ist von den Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Familienversicherte haben keine Wahlentscheidung; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitgliedes.)
  2. Von der Versicherungspflicht ausgenommen Besteht bereits eine Krankenversicherung bei einer der oben genannten Kassen, ist diese zuständig. Besteht kein Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die unter den obigen Kassen zuständig, mit der zuletzt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat, ansonsten eine der oben genannten Kassen.
  3. Von der Versicherungspflicht befreit Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten,  bei der eine Versicherung besteht oder zuletzt bestanden hat. Hat bisher keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden, ist der Befreiungsantrag an eine der oben genannten Kassen zu richten.
  4. Freiwillige studentische Versicherung Für die freiwillige (Weiter)versicherung nach Erreichen des 30. Lebensjahres oder bei Überschreiten von 14 Fachsemestern ist entweder die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bei der bereits eine Versicherung besteht, oder eine der oben genannten Kassen.   Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.

Europäische Versicherungskarte für internationale Studierende

Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Dort erhalten Sie eine Europäische Versicherungskarte,  mit der Sie sich bitte an eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse sendet uns eine elektronische Meldung über den Versicherungsstatus (nicht versichert) zu.

Ansprechpersonen im StudierendenService

Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin, den Sachbearbeiter für den entsprechenden Studiengang.

  • Bildungswissenschaft - Educational Sciences
  • Kulturwissenschaften - Culture, Arts and Media
  • Lehramt an berufsbildenden Schulen - Sozialpädagogik
  • Management & Engineering
  • Lehramt an berufsbildenden Schulen - Wirtschaftswissenschaften
  • Management & Controlling/Information Systems
  • Management & Business Development
  • Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
  • Management & Marketing
  • Management & Human Resources
  • Management & Finance & Accounting
  • Staatswissenschaften - Public Economics, Law and Politics (PELP)
  • Nachhaltigkeitswissenschaft - Sustainability Science
  • International Economic Law
  • Management & Data Science
  • Global Sustainability Science
  • Kulturwissenschaften: Medien und Digitale Kulturen
  • Kulturwissenschaften: Kritik der Gegenwart - Künste, Theorie, Geschichte
  • Cultural Studies: Cultural and Organization
  • International Joint Master of Research in Work and Organizational Psychology
  • Management & Entrepreneurship
  • Management & Sustainability Accounting and Finance
  • Theorie und Geschichte der Moderne
  • Psychologie and Sustainability
  • International Law of Global Security, Peace and Development
  • Rechtswissenschaft

Bildungswissenschaft - Educational Sciences

Fragen zur Studierendenadministration

  • Melanie Maselkowski

Prüfungen

  • Sabine Burmester

Cultural Studies: Cultural and Organization

Fragen zur Studierendenadministration

  • Melanie Maselkowski

Prüfungen

  • Anja Tonn-Galotta

Global Sustainability Science

Fragen zur Studierendenadministration

    Prüfungen

    • Anja Tonn-Galotta

    International Economic Law

    Fragen zur Studierendenadministration

      Prüfungen

      • Sabine Burmester

      International Joint Master of Research in Work and Organizational Psychology

      Fragen zur Studierendenadministration

      • Johanna Cordes

      Prüfungen

      • Anja Tonn-Galotta

      International Law of Global Security, Peace and Development

      Fragen zur Studierendenadministration

        Prüfungen

        • Sabine Burmester

        Kulturwissenschaften - Culture, Arts and Media

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Melanie Maselkowski

        Prüfungen

        • Anja Tonn-Galotta

        Kulturwissenschaften: Kritik der Gegenwart - Künste, Theorie, Geschichte

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Melanie Maselkowski

        Prüfungen

        • Anja Tonn-Galotta

        Kulturwissenschaften: Medien und Digitale Kulturen

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Melanie Maselkowski

        Prüfungen

        • Anja Tonn-Galotta

        Lehramt an berufsbildenden Schulen - Sozialpädagogik

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Kerstin Teichmann

        Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

        • Kirstin Blanck

        Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:

        • Stefanie Gähring

        Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:

        • Corinna Müller

        Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:

        • Regina Haas

        Lehramt an berufsbildenden Schulen - Wirtschaftswissenschaften

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Kerstin Teichmann

        Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

        • Kirstin Blanck

        Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:

        • Stefanie Gähring

        Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:

        • Corinna Müller

        Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:

        • Regina Haas

        Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Jacqueline Strzalla

        Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

        • Kirstin Blanck

        Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:

        • Stefanie Gähring

        Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:

        • Corinna Müller

        Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:

        • Regina Haas

        Management & Business Development

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Ingrid Mertens

        Prüfungen

        • Sabine Burmester

        Management & Controlling/Information Systems

        Fragen zur Studierendenadministration

        • Inga Niebuhr

        Prüfungen

        • Anja Tonn-Galotta

        Management & Data Science

        Fragen zur Studierendenadministration

          Prüfungen

          • Anja Tonn-Galotta

          Management & Engineering

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Kerstin Teichmann

          Prüfungen

          • Sabine Burmester

          Management & Entrepreneurship

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Ingrid Mertens

          Prüfungen

          • Sabine Burmester

          Management & Finance & Accounting

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Julia Grimm

          Prüfungen

          • Sabine Burmester

          Management & Human Resources

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Inga Niebuhr

          Prüfungen

          • Sabine Burmester

          Management & Marketing

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Melanie Maselkowski

          Prüfungen

          • Anja Tonn-Galotta

          Management & Sustainability Accounting and Finance

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Julia Grimm

          Prüfungen

          • Sabine Burmester

          Nachhaltigkeitswissenschaft - Sustainability Science

          Fragen zur Studierendenadministration

          • Johanna Cordes

          Prüfungen

          • Anja Tonn-Galotta

          Psychologie and Sustainability

          Fragen zur Studierendenadministration

            Prüfungen

            • Anja Tonn-Galotta

            Rechtswissenschaft

            Fragen zur Studierendenadministration

            • Inga Niebuhr

            Prüfungen

            • Sabine Burmester

            Staatswissenschaften - Public Economics, Law and Politics (PELP)

            Fragen zur Studierendenadministration

            • Julia Grimm

            Prüfungen

            • Anja Tonn-Galotta

            Theorie und Geschichte der Moderne

            Fragen zur Studierendenadministration

            • Melanie Maselkowski

            Prüfungen

            • Anja Tonn-Galotta