Nach der Bewerbung
Informationen für die Zeit bis zur Immatrikulation
Wir freuen uns, dass Sie sich an der Leuphana Graduate School beworben haben. Nachdem Sie Ihren Teil zur Bewerbung beigetragen haben, sind wir nun an der Reihe Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. In der Zwischenzeit können Sie auf dieser Seite Informationen über die Zeit nach der Bewerbung finden.
Zeitlicher Bewerbungsablauf
April bis 1. Mai/ 1. Juni |
|
Juni bis Juli |
|
Juli bis September |
|
Bewerbungsstatus
In myCampus können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung sehen und werden dort auch darüber informiert, wenn noch Dokumente für eine erfolgreiche Bewerbung fehlen sollten. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, können Sie dies in myCampus einsehen. Über Statuswechsel werden Sie auch per E-Mail informiert.
Wenn Sie Ihre Zulassung zum Studium in myCampus angenommen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und den Semesterbeitrag überweisen. Daraufhin ändert sich Ihr myCampus-Account in einen Leuphana-Account und Sie bekommen Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie das Semesterticket postalisch zugesendet.
Bewerbungen über myCampus
Wenn Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, können Sie sich jederzeit mit dem registrierten Account (E-Mail und eigens gesetztes Passwort) in myCampus einloggen und den Status der Bewerbung einsehen. Bei bestimmten Veränderungen versendet das System automatisch E-Mails an Sie, beispielsweise wenn ein Dokument fehlt und die fachliche oder formale Prüfung nicht abgeschlossen werden kann. myCampus bildet alles transparent ab bis zur Zulassung oder Ablehnung und ggf. der Studienplatzannahme.
Weitere Informationen zur Registrierung bei myCampus und eine Anleitung finden Sie hier
Bewerbungen über uni-assist
Wenn Sie Ihre Bewerbung online über uni-assist abgeschickt haben, werden Ihre Unterlagen geprüft. Sie erhalten nach circa 4-6 Wochen das Ergebnis der Prüfung von uni-assist per Email. Nachdem Ihre Daten an die Leuphana übermittelt wurden, erhalten Sie eine E-Mail, um sich in myCampus zu registrieren. Sie können sich ein eigenes Passwort setzen und mit Ihrem Account Ihren Bewerbungsstatus abfragen. myCampus bildet alles transparent ab bis zur Zulassung oder Ablehnung und ggf. der Studienplatzannahme. Bitte geben Sie nach Aufforderung Ihre Telefonnummer an.
Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nicht, bevor Sie von uns die Aufforderung per E-Mail erhalten haben.
Weitere Informationen zur Registrierung bei myCampus und eine Anleitung finden Sie hier
Weitere Informationen zur Einschreibung und zum Semesterstart
Die Einschreibung an einer Hochschule
Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.
Je nach Wahl des Studienprogrammes gehören die immatrikulierten Studierenden an der Leuphana zu einer bestimmten School: College, Graduate School, Professional School.
Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft durch die Wahl ihres Studienganges. Daraus erwachsen den Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, die erst durch die Exmatrikulation und den damit verbundenen Verlust der Mitgliedschaft wieder enden.
Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung.
Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.
Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.
Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät. Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis beziehungsweise die Immatrikulationsbescheinigung.
Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.
KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS ZUR IMMATRIKULATION
Keine Einschreibung ohne digitale Versicherungsmeldung
Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob
- er/sie versichert ist oder
- er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Welche Krankenkasse ist für die digitale Versicherungsmeldung zuständig?
Studienbewerber*innen müssen die für die Einschreibung benötigte digitale Versicherungsmeldung bei der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden, beantragen. Die Krankenkasse leitet diese Meldung im Anschluss automatisch an die Hochschule weiter.
Studienbewerber*innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich ebenfalls um eine entsprechende digitale Meldung (versicherungsfrei, bzw. befreit) bei einer gesetzlichen Krankenkasse bemühen.
Die Absendernummer der Leuphana Universität Lüneburg lautet H0000606.
Alle Studierenden an deutschen Hochschulen unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie besteht in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- Studierende sind nicht versicherungspflichtig, solange sie (in gesetzlichen Krankenkassen) familienversichert sind, in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Versicherungsfrei sind Studierende, die nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind oder durch Gesetz versicherungsfrei sind (z. B. Beamte, gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte, Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten, selbständig Erwerbstätige, usw.).
Befreiung von der Versicherungspflicht
Studierende können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule oder z. B. bei altersbedingtem Ausscheiden aus der Familienversicherung) gestellt werden. Die Befreiung gilt für die Dauer des gesamten Studiums und kann nicht widerrufen werden.
Bei privaten Krankenkassen müssen (familien)versicherte Studierende sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Pflichtversicherung befreien lassen, sofern sie privat versichert bleiben und nicht einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten wollen.
Welche Krankenkasse ist zuständig? Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung und alle übrigen mit der studentischen Pflichtversicherung verbundenen Angelegenheiten sind die folgenden gesetzlichen Krankenkassen zuständig:
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen
- Betriebs- und Innungskrankenkassen
- See-Krankenkassen
- die knappschaftliche Krankenversicherung und
- die Ersatzkassen (z. B. BEK, DAK, KKH, TK).
Bezogen auf den Versicherungsstatus kann dies bedeuten:
- Versicherungspflicht Falls bereits eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, ist diese zuständig. Es kann aber auch eine andere der oben genannten Kassen gewählt werden. (Die Wahl ist von den Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Familienversicherte haben keine Wahlentscheidung; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitgliedes.)
- Von der Versicherungspflicht ausgenommen Besteht bereits eine Krankenversicherung bei einer der oben genannten Kassen, ist diese zuständig. Besteht kein Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die unter den obigen Kassen zuständig, mit der zuletzt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat, ansonsten eine der oben genannten Kassen.
- Von der Versicherungspflicht befreit Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten, bei der eine Versicherung besteht oder zuletzt bestanden hat. Hat bisher keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden, ist der Befreiungsantrag an eine der oben genannten Kassen zu richten.
- Freiwillige studentische Versicherung Für die freiwillige (Weiter)versicherung nach Erreichen des 30. Lebensjahres oder bei Überschreiten von 14 Fachsemestern ist entweder die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bei der bereits eine Versicherung besteht, oder eine der oben genannten Kassen. Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.
Europäische Versicherungskarte für internationale Studierende
Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Dort erhalten Sie eine Europäische Versicherungskarte, mit der Sie sich bitte an eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse sendet uns eine elektronische Meldung über den Versicherungsstatus (nicht versichert) zu.
Ansprechpersonen im StudierendenService
Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin, den Sachbearbeiter für den entsprechenden Studiengang.
Bildungswissenschaft - Educational Sciences
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Sabine Burmester
Cultural Studies: Cultural and Organization
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Global Sustainability Science
Fragen zur Studierendenadministration
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
International Economic Law
Fragen zur Studierendenadministration
Prüfungen
- Sabine Burmester
International Joint Master of Research in Work and Organizational Psychology
Fragen zur Studierendenadministration
- Johanna Cordes
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
International Law of Global Security, Peace and Development
Fragen zur Studierendenadministration
Prüfungen
- Sabine Burmester
Kulturwissenschaften - Culture, Arts and Media
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Kulturwissenschaften: Kritik der Gegenwart - Künste, Theorie, Geschichte
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Kulturwissenschaften: Medien und Digitale Kulturen
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Lehramt an berufsbildenden Schulen - Sozialpädagogik
Fragen zur Studierendenadministration
- Kerstin Teichmann
Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:
- Kirstin Blanck
Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:
- Stefanie Gähring
Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:
- Corinna Müller
Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:
- Regina Haas
Lehramt an berufsbildenden Schulen - Wirtschaftswissenschaften
Fragen zur Studierendenadministration
- Kerstin Teichmann
Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:
- Kirstin Blanck
Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:
- Stefanie Gähring
Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:
- Corinna Müller
Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:
- Regina Haas
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
Fragen zur Studierendenadministration
- Jacqueline Strzalla
Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:
- Kirstin Blanck
Prüfungen Anfangsbuchstabe G-K:
- Stefanie Gähring
Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:
- Corinna Müller
Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:
- Regina Haas
Management & Business Development
Fragen zur Studierendenadministration
- Ingrid Mertens
Prüfungen
- Sabine Burmester
Management & Controlling/Information Systems
Fragen zur Studierendenadministration
- Inga Niebuhr
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Management & Data Science
Fragen zur Studierendenadministration
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Management & Engineering
Fragen zur Studierendenadministration
- Kerstin Teichmann
Prüfungen
- Sabine Burmester
Management & Entrepreneurship
Fragen zur Studierendenadministration
- Ingrid Mertens
Prüfungen
- Sabine Burmester
Management & Finance & Accounting
Fragen zur Studierendenadministration
- Julia Grimm
Prüfungen
- Sabine Burmester
Management & Human Resources
Fragen zur Studierendenadministration
- Inga Niebuhr
Prüfungen
- Sabine Burmester
Management & Marketing
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Management & Sustainability Accounting and Finance
Fragen zur Studierendenadministration
- Julia Grimm
Prüfungen
- Sabine Burmester
Nachhaltigkeitswissenschaft - Sustainability Science
Fragen zur Studierendenadministration
- Johanna Cordes
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Psychologie and Sustainability
Fragen zur Studierendenadministration
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Rechtswissenschaft
Fragen zur Studierendenadministration
- Inga Niebuhr
Prüfungen
- Sabine Burmester
Staatswissenschaften - Public Economics, Law and Politics (PELP)
Fragen zur Studierendenadministration
- Julia Grimm
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta
Theorie und Geschichte der Moderne
Fragen zur Studierendenadministration
- Melanie Maselkowski
Prüfungen
- Anja Tonn-Galotta