Bewerbung und Voraussetzungen

für Ihren Master an der Graduate School

Die Zugangsvoraussetzungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung an der Leuphana Graduate School. Um sich für einen Masterstudiengang an der Leuphana bewerben zu können, müssen grundsätzlich folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein zu mindestens 81% abgeschlossener Bachelor (oder Äquivalent)
  • Die Konsekutivität
  • Sprachkenntnisse

Informationsveranstaltungen

Infosession I: Bewerbung, Zugang, Zulassung (online)

Die Studienberatung informiert Sie zwischen Dezember und Mai regelmäßig online über Zoom zu den Themen Bewerbung, Zugang und Zulassung. Hier erfahren Sie alles zu den Zugangsvoraussetzungen, zum Auswahlverfahren und dem Bewerbungsablauf. Im Anschluss haben Sie auch noch Zeit, Ihre Fragen zu stellen. Die nächste Infosession findet statt am

Mi, den 18.12.2024 von 15:00 - 16:00 Uhr (CET)

Hier können Sie sich anmelden.

Bachelorabschluss (oder Äquivalent)

Studienabschluss liegt vor

Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm ist ein Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. In Deutschland erbrachte und mindestens dem Bachelor-Niveau entsprechende Abschlüsse sind:

  •  Magister,
  •  Diplom (FH/Uni),
  •  1. Staatsexamen,
  •  akkreditierte Berufsakademie-Bachelor

Die Äquivalenz von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgestellt und im Bewerbungsverfahren durch uni-assist geprüft. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

Studienabschluss liegt nicht vor

Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben: Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen Ihres derzeitigen Studiums erbracht haben. Je nach Studium gelten 81% in Bezug zur Gesamtstudienleistung von 180 ECTS = 145 ECTS oder 210 ECTS = 170 ECTS. Für den Nachweis füllen Sie bitte dieses Formular aus und lassen es von Ihrem Prüfungsamt bestätigen.

Ist das Bachelor-Abschlusss-Zeugnis bei der Bewerbung für ein Master-Studium zum Bewerbungsschluss am 1. Juni noch nicht verfügbar, müssen Sie es bis spätestens zum 31. März des Folgejahres – also am Ende Ihres ersten Semesters – nachreichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die vorläufige Zulassung widerrufen: Zugleich erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studienprogramm.

Sollten Sie Ihr Bachelor-Studium an der Leuphana absolvieren, reichen Sie bitte anstatt des Formulars Ihr Transcript of Records ein.

Konsekutivität

Fachliche Einschlägigkeit

Für die einzelnen Studienprogramme ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die fachliche Konsekutivität: Der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master muss inhaltlich auf Ihr Bachelor-Studium aufbauen. Die inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) nach ECTS in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen.

Anhand der untenstehenden Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Bitte prüfen Sie anhand dieser Fächerliste und des Studienprogrammprofils eigenständig, ob Ihre fachliche Vorbildung für eine Bewerbung ausreichend ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Die Kommission tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist.

Bitte beachten Sie: Eine individuelle Einschätzung Ihrer Konsekutivität kann vorab nicht vorgenommen werden. Es gibt keine Möglichkeit, nicht erreichte Credit Points während des Masters nachzuholen. Die nötigen Credit Points müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Weist Ihr Zeugnis keine Credit Points aus?

Falls Ihr Zeugnis keine Kreditpunkte ausweist, sollten Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt darum bitten, anhand eines Dokuments deutlich zu machen, welche prozentualen Anteile Ihre jeweiligen Kurse am Gesamtstudium hatten.

Liste der konsekutiven Fächer für Rechtswissenschaft

Nachweis eines Studiums mit rechtwissenschaftlichem Schwerpunkt: mind. 90 ECTS aus rechtlichen Teilbereichen mit dem Schwerpunkt im deutschen Recht und Lehre in deutscher Sprache

Darüber hinaus: Nachweis, dass im vorangegangenen Studium jeweils mind. eine Aufsichtsarbeit in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie eine Hausarbeit in mindestens einem dieser drei Rechtsgebiete erfolgreich absolviert wurde.

Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen in Niedersachsen ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit b NJAG das erfolgreiche Ablegen einer Zwischenprüfung erforderlich. Ihr Bestehen setzt vorbehaltlich einer Fristverlängerung das erfolgreiche Bestehen von Prüfungsleistungen in den o.g. Rechtsgebieten innerhalb der ersten 4 Semester voraus.

Englischkenntnisse

Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 85 Punkten
  • einen TOEIC-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen TOEIC Listening & Reading-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen IELTS (academic oder general) 5.5-Test
  • ein Cambridge C1 Advanced (ehemals CAE-Test Cambridge Advanced Certificate of English (Grade C oder besser)
  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 CP, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Fach Englisch
  • ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Der Nachweis der Englischkenntnisse (außer des Schulzeugnisses) darf nicht älter als 4 Jahre sein. Der Nachweis muss für die englischsprachigen Programme mit der Bewerbung eingereicht werden. Für deutschsprachige Programme darf der Nachweis bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgereicht werden.

Bitte reichen Sie gemeinsam mit Ihren Nachweisen auch das Formular Nachweis der Englischkenntnisse für die Bewerbung mit ein.

Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse über die 30 CP aus Ihrem Hochschulstudium nachweisen wollen und nicht an der Leuphana im Bachelor studiert haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Absolvent*innen der Leuphana verwenden bitte dieses Dokument.

Deutschkenntnisse

Nur die Studienbewerber*innen für deutschsprachige Studienprogramme, die weder ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) in Deutschland gemacht haben, noch ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 4 Jahre sein.

Die erforderlichen Deutschkenntnisse können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:

  • DSH 2
  • TestDaF 4 *

* Nur Zertifikate, die vom TestDaF-Institut selbst ausgestellt wurden oder von TestDaF-lizensierten Instituten, werden anerkannt.


Bei den Äquivalenten handelt es sich um folgende Nachweise:

  • Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben wurde;
  • erfolgreiche Absolvent*innen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
  • Studienbewerber*innen, die bereits erfolgreich ein deutschsprachiges Studienprogramm abgeschlossen haben;
  • Inhaber*innen des Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) / (Beschlüsse der KMK vom 16. März 1972 und vom 05. Oktober 1973 in jeweils geltender Fassung);
  • Inhaber*innen des Goethe Zertifikat C2;
  • Studienbewerber*innen, die an einer anderen deutschen Hochschule oder am Internationalen Studienzentrum Heidelberg oder am Ökumenischen Studienwerk Bochum eine Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen an deutschen Hochschulen abgelegt haben.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder telc Deutsch C2;
  • Inhaber*innen sonstiger Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 oder des Goethe-Zertifikat C1 unter der Auflage, dass der Nachweis spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erbracht wird. Diese Regelung gilt nur, wenn alle anderen für den Zugang geltenden Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sind.

Auswahlverfahren

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie den ersten Schritt in Richtung Ihres Wunschmasters geschafft. Im zweiten Schritt prüfen wir, ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Sollten mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze für ein Masterstudienprogramm zur Verfügung stehen, werden die Plätze anhand eines Auswahlverfahrens vergeben. Erfahren Sie hier mehr über die Zulassungsgrenzen und die Kriterien des Auswahlverfahrens.

Bewerbung mit Bachelor-Abschlüssen innerhalb EU/ EWR

Bewerbungszeitraum: 1. April - 1. Juni

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss innerhalb der EU/des EWR* erworben haben, dann können Sie sich komplett online direkt an der Leuphana über myCampus bewerben. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen postalisch eingereicht werden. Hier haben wir Ihnen eine Anleitung zum Registrierungsprozess auf myCampus erstellt.

*EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen. Zusätzlich: Schweiz

Bewerbung mit Bachelor-Abschlüssen außerhalb EU/EWR

Bewerbungszeitraum: 1. April - 1. Mai

Über uni-assist bewerben Sie sich für unsere Masterprogramme, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss außerhalb der EU/ des EWR* erworben haben.

Die Bewerbung erfolgt komplett online, es müssen also keine Bewerbungsunterlagen postalisch eingereicht werden. Bei erfolgreicher Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und Äquivalenz Ihres Abschlusses leitet uni-assist Ihre Bewerbung an die Leuphana weiter, sodass Sie sich ausschließlich dort bewerben müssen. Relevant für die Bewerbungsfrist ist das Datum, an dem Sie Ihre Bewerbung bei uni-assist eigereicht haben. Ihre innerhalb der Frist eingereichte Bewerbung ist also gültig, auch wenn uni-assist 4 - 6 Wochen für die Prüfung benötigt.

*EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen. Zusätzlich: Schweiz