Stipendien für die Promotionsphase

Zur Förderung der wissenschaftlichen Qualifizierung gewährt die Leuphana Universität Lüneburg verschiedene Arten an Stipendien für fachlich exzellente Wissenschaftler*innen in der Promotionsphase. 

Die Promotion mit einem Stipendium zu finanzieren, ist eine attraktive Möglichkeit, sich mit einem Maximum an frei einzuteilender Zeit dem eigenen Forschungsvorhaben zu widmen. Stipendiat*innen sind nicht in die üblichen Dienstaufgaben von Forschung und Lehre eingebunden, die Promovierende auf (wissenschaftlichen) Stellen in ihrem Tätigkeitsprofil verpflichtend integriert haben. Somit ermöglicht ein Stipendium, die Zeitplanung über die Dauer der Promotion ausschließlich auf die Bedarfe des eigenen Forschungsvorhabens auszurichten.

Stipendienarten

Promotionsstipendium

Mit einem Promotionsstipendium wird ein Promotionsvorhaben für in der Regel drei Jahre gefördert. Abhängig von der Mittelverfügbarkeit kann es auch kürzere oder längere Laufzeiten geben. 

Eine Verlängerung der Laufzeit um maximal 12 Monate ist möglich, wenn ein Kind betreut wird, eine Behinderung oder Krankheit vorliegt oder in häuslicher Umgebung die Pflege einer*s nahen Angehörigen erfolgt.

Anbahnungs- und Abschlussstipendium

Ein Anbahnungsstipendium hat den Zweck, eine spätere Anschlussfinanzierung des Promotionsvorhabens anzubahnen. Mit einem Abschlussstipendium werden Promotionsvorhaben in der Abschlussphase gefördert.

Die Förderdauer beträgt bei diesen Stipendienarten maximal 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Doctoral Track-Stipendium

Das Doctoral Track-Stipendium fördert Studierende während eines grundständigen Masterstudiums an der Leuphana, die bereits parallel zur Promotion an der Leuphana zugelassen sind. Zweck dieses Stipendiums ist der zügige Abschluss des Masterstudiums. 

Die Laufzeit dieser Stipendienart entspricht maximal der Regelstudienzeit des entsprechenden Masterstudiengangs.

Förderhöhen

Maßgeblich für den monatlichen Grundbetrag aller Stipendienarten ist in der Regel der Grundbetrag der jeweils gültigen Förderrichtlinien zur Begabtenförderung des zuständigen Bundesministeriums.

Der monatliche Grundbetrag für Promotionsstipendien sowie Anbahnungs- oder Abschlussstipendien entspricht dabei in der Regel der Höhe der Leistungen zur „Förderung begabter Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen“ für die Promotionsphase. Die Förderung setzt sich konkret aus folgenden Komponenten zusammen: 

  • Grundförderung in Höhe von derzeit 1.650 €
  • Forschungskostenpauschale in Höhe von derzeit 100 €
  • ggf. Familienzuschlag in Höhe von derzeit 155 €
  • ggf. Kinderzulage in Höhe von derzeit 155 € für das erste Kind und 50 € für jedes weitere Kind

Der monatliche Grundbetrag für Doctoral Track-Stipendien entspricht in der Regel der Höhe der Studienkostenpauschale für die „Förderung begabter Studierender“ und beträgt aktuell 300 €. Für diese Stipendienart sind Forschungskostenpauschale, Familienzulage sowie Kinderzuschlag nicht vorgesehen.

Ausschreibungen und Bewerbung

Je nach Mittelverfügbarkeit werden Stipendien für die Promotionsphase von der Leuphana ausgeschrieben. Initiativbewerbungen sind nicht möglich.

Bewerbungen auf ausgeschriebene Promotions-, Anbahnungs- und Abschlussstipendien erfolgen über das entsprechende Online-Portal der Leuphana. Wie Bewerbungen auf ausgeschriebene Doctoral Track-Stipendien einzureichen sind, wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.

Der Prozess von der Bewerbung bis zum Beginn eines Stipendiums gestaltet sich dabei in der Regel wie folgt:

  1. Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Stipendium
  2. Auswahlgespräch mit der*dem Professor*in, der*dem das Stipendium fachlich zugeordnet ist
  3. Im Falle der Zusage: Antrag auf Zulassung und Einschreibung zur Promotion an der Leuphana
  4. Erhalt der Zulassung zur Promotion
  5. Einschreibung vornehmen
  6. Erhalt der Stipendienbewilligung
  7. Beginn des Stipendiums

Stipendienrichtlinie

Die Stipendienrichtlinie ist die rechtliche Grundlage für Stipendien für die Promotionsphase. Darin geregelt sind insbesondere die Grundsätze der Förderung, die Art und Höhe der Förderung, der Beginn und die Dauer der Förderung, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Bewilligung, Ablehnung, Unterbrechung und der Widerruf der Förderung sowie die Pflichten im Falle der Förderung.

Auswahlverfahren

Nach Ende der in der jeweiligen Ausschreibung genannten Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen vom PhD Stipendienbüro hinsichtlich formaler Kriterien überprüft. 

Die*Der für die Auswahl zuständige Professor*in oder die Auswahlkommission entscheidet anschließend auf Basis der eingereichten Unterlagen und ggf. Bewerbungsgesprächen über die Vergabe des Stipendiums unter Berücksichtigung z.B. folgender Kriterien zur Einschätzung der fachlichen Exzellenz:

  • ein zügiges Studium unter Berücksichtigung des biografischen Hintergrunds
  • überdurchschnittliche Leistungen in den für das Promotionsthema relevanten Fächern bzw. Modulen oder Abschlussarbeiten
  • erste Publikationen, Teilnahmen an Fachveranstaltungen oder wissenschaftsbezogenen Weiterbildungen (Konferenzen/ Workshops).

Die Dauer des Auswahlverfahrens hängt dabei in der Regel von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab.

Grundsätzlich werden Sie über das Online-Portal über alle Schritte des Verfahrens informiert.

Gut zu wissen

Promovieren an der Leuphana

Voraussetzung für eine Promotion an der Leuphana ist die formale Zulassung zur Promotion an der Leuphana und Einschreibung als Promovierende*r. Stipendien in der Promotionsphase können nur an Personen vergeben werden, die spätestens mit Beginn des Stipendiums zur Promotion an der Leuphana zugelassen und eingeschrieben sind.

Grundsätzlich sind alle Promovierenden und somit alle Stipendiat*innen der Leuphana Mitglied in einem Promotionskolleg und absolvieren das Promotionsstudium im Umfang von 30 CPs. Außerdem stehen allen Promovierenden über die Graduate School und weitere Akteur*innen folgende Angebote offen:

Anwesenheit in Lüneburg und auf dem Campus

Die Leuphana setzt auf intensive persönliche Begegnung und der Campus ist ein inspirierender Ort für akademischen Austausch. Eine den Bedarfen des Promotionsstudiums und der Promotionskollegs entsprechende Anwesenheit auf dem Campus der Leuphana wird daher von den Geförderten erwartet.

Nebentätigkeit

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen zusätzlich zum Stipendium eine berufliche oder andere Tätigkeit nur in einem Umfang ausüben, durch den sie nicht gehindert sind, sich dem jeweiligen Zweck des Stipendiums zu widmen. 

Der konkrete Umfang hängt davon ab, um welche Art Beschäftigung es sich handelt. Einen Überblick gibt die folgende Tabelle:

Art der BeschäftigungUmfang der Tätigkeitgilt für
wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche*r Mitarbeiter*inmaximal ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen ArbeitszeitPromotions-, Anbahnungs- und Abschlussstipendien
Nebentätigkeit in allen anderen Bereichenmaximal acht (8) Stunden wöchentlichalle Stipendienarten

Informationen und Antragsformulare für Stipendiat*innen

Weitere Informationen rund um die Laufzeit des Stipendiums sind für Stipendiat*innen im Intranet bereitgestellt.

Ebenfalls besteht über das Intranet die Möglichkeit, u.a. folgende Anträge im Rahmen des Stipendiums zu stellen bzw. Änderungen mitzuteilen:

  • Angaben zur Bankverbindung
  • Antrag auf Familienzulage und Kinderzuschlag
  • Antrag auf Unterbrechung des Stipendiums
  • Antrag auf Verlängerung des Stipendiums
  • Verwendungsnachweis inkl. Abschlussbericht

Kontakt

Leuphana Graduate School
PhD Stipendienbüro
Universitätsallee 1 C14
21335 Lüneburg

phd.scholarship@leuphana.de