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Zulassungsprozess

Wenn Sie an der Leuphana Graduate School promovieren möchten, müssen einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Die Beantragung zur Zulassung erfolgt auf elektronischem Weg über das digitale Campus-Manage­ment-System myCampus. Die Fakultäten legen in ihren Promotions­ordnungen Zulassungs­voraus­setzungen fest. Prüfen Sie daher im Vorfeld genau, ob Sie die Voraus­setzungen erfüllen und welche Unter­lagen mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen sind. Grundsätzlich brauchen Sie immer:

  • einen berechtigenden Abschluss
  • ein geeignetes Thema, dargestellt in einem Exposé
  • eine Betreuungsperson (nachgewiesen durch die Betreuungs­zusage und Betreuungs­ver­einbarung)

Bei erfolgter Zulassung muss gleichzeitig die Immatrikulation als Promotions­studierende*r beantragt werden.

In drei Schritten zur Zulassung

Betreuung und Thema finden

Um eine Promotion bei uns an der Leuphana Graduate School zu beginnen, suchen Sie sich zuerst eine Betreuungsperson und ein Forschungsthema. 

Zulassung beantragen

Sobald Sie eine Betreuungsperson und ein Thema gefunden haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung. 

Einschreiben

Wenn Sie erfolgreich zugelassen wurden, müssen Sie sich noch als Promotionsstudierende*r einschreiben. Erst dann ist Ihre Zulassung zur Promotion vollständig.

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Zu­lassungs- und Ein­schreibungs­prozess noch einmal zusammen­gestellt.

Betreuung sichern

Um an der Leuphana Universität zu promovieren brauchen Sie eine Betreuungsperson. Zur Wahl stehen Professor*innen der Leuphana Universität Lüneburg, die als Expert*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten forschen und in den Masterprogrammen der Leuphana lehren. Ihr anvisiertes Dissertationsthema sollte an das wissenschaftliche Profil der potenziellen Betreuungsperson anknüpfen. Den Kontakt zu ihrer potentiellen Betreuer*in müssen Sie persönlich knüpfen. Um Sie bei der Suche nach einer Betreuungsperson zu unterstützen und Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie auf der Seite Promotionsthemen zahlreiche Professor*innen der Leuphana, die ihre wesentlichen Forschungsfelder und potentiellen Promotionsgebiete aufschlüsseln und Angaben dazu machen, wie eine erste Kontaktaufnahme erfolgen kann.

Betreuungszusage

Von Ihrer Betreuer*in holen Sie eine formlose schriftliche Stellungnahme ein, die Betreuungszusage. Sie enthält eine Einschätzung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation sowie zu Ihrem Dissertationsprojekt und zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres Studiums. Die Betreuungszusage brauchen Sie für Ihren Antrag auf Zulassung.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung soll gegen­seitige Erwartungs­haltungen klären mit dem Ziel, das Betreuungs­verhältnis inhaltlich und zeitlich trans­parent zu gestalten. Dies dient auch der Qualitäts­sicherung der Planung und Durch­führung Ihres Promotions­vorhabens. Nutzen Sie daher auch bereits die ersten Gespräche mit Ihrer potenziellen Betreuungs­person, um über die Art der Betreuung zu sprechen. Auch die Betreuungs­verein­barung muss mit den Zulassungs­unter­lagen beim Studierenden­service einge­reicht werden.

Thema finden und Exposé erstellen

Um erfolgreich zur Promotion an der Leuphana Universität zugelassen zu werden brauchen Sie weiterhin ein Thema und ein Dissertationsexposé. Dabei dient das Exposé dazu, das Dissertationsvorhaben zu veranschaulichen und die Relevanz des avisierten Themas zu verdeutlichen. Es skizziert bereits grob das Forschungsfeld und die Methodik. Das Exposé muss mit den Zulassungsunterlagen eingereicht werden.

Im Ex­posé beschreiben Sie auf maximal fünf Seiten Ih­r Dis­ser­ta­ti­ons­pro­jekt in­klu­si­ve vorläufi­gem Ti­tel der Dis­ser­ta­ti­on, wie Sie ihn in den Vor­gesprächen mit Ih­rer Be­treu­ungs­per­son ab­ge­stimmt ha­ben. Sie soll­ten Sie Ihr Vor­ha­ben u.a. durch die Be­ant­wor­tung der fol­gen­den Fra­gen ge­nau­er be­schrei­ben:

  • Wel­che Fra­ge­stel­lung wol­len Sie un­ter­su­chen, bzw. welche These verfolgen Sie in Ihrem Projekt?
  • Wie ist der Stand der For­schung und inwiefern ist Ihr Vorhaben forschungsrelevant?
  • Wel­che einschlägige Li­te­ra­tur werden Sie heranziehen und wieso?

Wel­che Me­tho­den wol­len Sie an­wen­den und wieso?

Das Schreibzentrum der Leuphana bietet regelmäßig Workshops zur Erstellung von Exposés an.

Formale Voraussetzungen prüfen: Die Promotionsordnung

Für die Zulassung zur Promotion gibt es neben der Betreuung und dem Thema, bzw. Exposé weitere formale Anforderungen und Voraussetzungen, die Sie als Bewerber*in erfüllen müssen. Die einzelnen Fakultäten legen diese in ihren eigenen Promotionsordnungen fest. Um erfolgreich zur Promotion zugelassen zu werden, sollten Sie sich daher mit der Promotionsordnung ihrer Fakultät vertraut machen und sich im Vorfeld über die einzelnen Bestimmungen informieren.

In der Promotionsordnung sind festgelegt:

  • die Voraussetzungen zur Zulassung;
  • das Verfahren zur Einreichung der Dissertation;
  • der Ablauf der Disputation;
  • Vorgaben für die Veröffentlichung der Dissertation.

Des Weiteren beschreibt die Promotionsordnung die Struktur des Promotionsstudiums, die Aufgaben der Promotionskommissionen und Begutachtungsausschüsse sowie der Promotionskollegs an der Leuphana Universität Lüneburg.

Informationen zur kumulativen Dissertation als Alternative zu einer monographischen Dissertation finden Sie unter Promotionsformen.

Generelle Anforderungen

Grundsätzliche Anforderungen betreffen u.a. den berechtigenden Hochschulabschluss und die Sprachkenntnisse.

Hochschulabschluss

Anerkannt werden Diplom-, Magister- und Masterabschluss von Universitäten und Fachhochschulen sowie das 1. oder 2. Staatsexamen. Der Abschluss muss mit gehobenem Prädikat (mindestens "gut" d.h. besser als 2,6) bestanden sein.

Im Falle des ersten juristischen Staatsexamens ist eine Abschlussnote von mindestens „befriedigend“ erforderlich.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Abschlussnote eindeutig in Ihren Unterlagen ausgewiesen ist.

Die Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (https://anabin.kmk.org/anabin.html) festgestellt, sofern der Abschluss dort verzeichnet ist. Bitte beachten Sie, dass hierzu keine Vorabprüfung durch die Universität erfolgen kann.

Informationen zum Einstieg in die Promotion mit einem Bachelor-Abschluss (parallele Zulassung zum Master und zur Promotion) finden Sie auf unserer Webseite zum Doctoral Track.

Sprachkenntnisse

Für die Zulassung zur Promotion muss kein Nachweis von Sprachkenntnissen eingereicht werden. Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Die meisten Veranstaltungen in den Modulen des Promotionsstudiums finden in Englischer Sprache statt; einige auf Deutsch. Deshalb empfehlen wir dringend, sich bereits vor der Zulassung zur Promotion ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse (z.B. DSH-Prüfung 2 oder TestDaF) anzueignen.Sie können auch die Sommeruniversität des International Center nutzen, um Sprachkenntnisse zu erwerben. Vor Ort berät Sie das Fremdsprachenzentrum gern über die Lehrangebote für Deutsch als Fremdsprache.

Bewerbungsfristen

Für die Zulassung zur Promotion gibt es keine Bewerbungsfristen. Ein Antrag auf Zulassung kann zu jedem Zeitpunkt für das laufende oder kommende Semester gestellt werden. Bei Fragen zum Zulassungsantrag wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice

Antrag auf Zulassung stellen

Schließlich stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion. Dazu nutzen Sie bitte unser digitales Campus-Managementsystem myCampus

Bei Fragen zum Zulassungsprozess über myCampus, zu den einzureichenden Dokumenten oder Prozessschritten, wenden Sie sich an unseren Studierendenservice per Mail an adminpromotion@leuphana.de oder telefonisch:

Buchstabe A - H → Melanie Maselkowski | Fon: 04131-677-1407
Buchstabe I - O → Johanna Wille | Fon: 04131-677-1409
Buchstabe P - Z → Svenja Höwler | Fon: 04131-677-1417

Zulassungsbescheid erhalten und einschreiben

Um an der Leuphana Universität zu promovieren müssen Sie nicht nur zugelassen werden, Sie müssen sich überdies auch als Promotionsstudierende*r einschreiben. Durch die Immatrikulation (Einschreibung) werden Sie als Promotionsstudierende*r Mitglied der Fakultät, in der Sie zur Promotion zugelassen wurden. Auf diese Weise erhalten Sie gewisse Rechte (z.B. Zugriff auf das Intranet, Semesterticket, Qualifizierungsfonds) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags), die erst mit der Exmatrikulation und dem damit verbundenen Ende der Mitgliedschaft wieder enden. Als Nachweis für die Mitgliedschaft dienen der Studierendenausweis bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Der Weg zur Einschreibung sieht wie folgt aus:

Zunächst wird Ihr Antrag auf Zulassung vom Studierendenservice geprüft und über die Dekanate der Fakultäten an die zuständige Promotionskommission weitergeleitet. Die Kommissionen, die über die Zulassung entscheiden, tagen in der Regel mindestens zwei Mal pro Semester. Sie richten sich nach rein fachlichen Kriterien. Quoten oder Zulassungsgrenzen spielen keine Rolle. Eine Vorabeinschätzung des Zulassungsantrags ist leider nicht möglich.

Anschließend erhalten Sie eine Nachricht über Ihre erfolgreiche Zulassung oder Ablehnung. In der Regel erreicht Sie diese in einer Zeitspanne von zwei bis drei Monaten (je nach Sitzungstermin der zuständigen Promotionskommission). Sie wird vom Studierendenservice über myCampus an Sie gesendet und enthält weitere Informationen zum Einschreibungsprozess.

War Ihr Antrag auf Zulassung erfolgreich und Sie haben demzufolge einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie die Immatrikulation (Einschreibung) beim Studierendenservice vornehmen. Die Frist für eine Einschreibung wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt und beträgt normalerweise 14 Tage nach Eingang der Zulassung.

Nun müssen Sie noch den Semesterbeitrag überweisen. Erst mit Eingang des entsprechenden Beitrags ist ihre Einschreibung vollständig erfolgt.

Überweisung der Semesterbeiträge

Mit dem fristgerechten Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Leuphana Universität Lüneburg erfolgt die Einschreibung und später die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Beitrags erklären Sie, Ihr Studium beginnen bzw. fortsetzen zu wollen. Es zählt der Tag das Zahlungseingangs auf dem Konto der Universität, die sogenannte Wertstellung.

Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Betrag überwiesen wird und dass der Verwendungszweck richtig und vollständig angegeben wird. Als Verwendungszeck bei einer Rückmeldung geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (7-stellig) an. Bei einer Einschreibung geben Sie die Ihnen nach Studienplatzannahme zugewiesene Matrikelnummer (7-stellig) an. Es folgt danach jeweils der Name und der Vorname.

Nutzen Sie bitte in myCampus die zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen.

Bankverbindung der Leuphana Universität Lüneburg:

EmpfängerLeuphana Universität Lüneburg
IBANDE26 2505 0000 0199 9169 17
BICNOLADE 2 HXXX
KreditinstitutNorddeutsche Landesbank Hannover
Verwendungszweck

Matrikelnummer, Name, Vorname

  • Studierendenwerksbeitrag : 150,00 €
  • Verwaltungskostenbeitrag: 75,00 €
  • Studierendenschaftsbeitrag: 259,24 €
    (davon 226,80 € für das Semesterticket, 22,00 € Beitrag für die studentische Selbstverwaltung, 10,44 € für StadtRad u.ä.)
  • SUMME: 484,24 €

Für Promotionsstudierende, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, gilt ein verminderter Semesterbeitrag:

  • Studierendenwerksbeitrag : 150,00 €
  • Studierendenschaftsbeitrag: 259,24 €
    (davon 226,80 € für das Semesterticket, 22,00 € Beitrag für die studentische Selbstverwaltung, 10,44 € für StadtRad u.ä.)
  • SUMME: 409,24 €

Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Stipendium beim Studierendenservice vorlegen (Kopie der Bewilligung des Stipendiums reicht hier aus).

Studierendenausweis / Semesterticket

Nach der Überweisung werden in Ihrer Leuphana App Ihr Studierenden­ausweis und das Semester­ticket freigeschaltet. Die Ein­schreibung bzw. Rück­meldung ist damit vollzogen.

Rechtliche Grundlagen der Einschreibung