Deutschlandstipendium
Informationen für Studierende
Egal an welcher School Sie Ihren Bachelor oder Master bei uns studieren, nutzen Sie Ihr Talent, um sich für ein Deutschlandstipendium an der Leuphana zu bewerben. Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden Sie auf Ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert.
Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen talentierter und leistungsstarker Studierender zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Förderern, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt. Die Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro gefördert, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Eine ideelle Förderung ist darüber hinaus möglich.
Bewerbungszeitraum
Der nächste Bewerbungszeitraum ist vom 1.-15. Februar 2025. Zum Sommersemester 2025 vergibt die Leuphana Universität Lüneburg voraussichtlich 25 neue Stipendienplätze.
Hier geht es zur Online-Bewerbung (LINK)
Weitere Details und die Ausschreibung sind nachfolgend an dieser Stelle veröffentlicht.
Ausschreibung
BEWERBUNG ZUM SOMMERSEMESTER 2025
Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein Stipendienprogramm geschaffen worden, das leistungsorientierte und sozial engagierte Studierende auf ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert. Mit Beginn des Sommersemesters 2025 kann die Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen dieses Stipendienprogramms voraussichtlich 25 Stipendienplätze für die Studierenden aller Studiengänge anbieten.
Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen besonders talentierter und leistungsstarker Student*innen zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Fördernden, Stipendiat*innen sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiat*innen berücksichtigt.
Lesen Sie nachstehend die ganze Ausschreibung. Sie steht auch als pdf-download am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Die Unterstützung durch das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Leistungen der Begabtenförderwerke ist rechtlich ausgeschlossen (Ausnahmen siehe StipG §4). Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt für zwei Semester, beginnend mit dem Sommersemester 2025.
Bewerben können sich an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikulierte Bachelorstudierende im College, Masterstudierende in der Graduate School und Bachelor- bzw. Masterstudierende in der Professional School. Die Stipendien werden nach der „Richtlinie des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Vergabe des Deutschlandstipendiums“ vergeben. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe des Studiengangs, in dem die Einschreibung erfolgt oder beantragt ist.
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien der Leuphana Universität Lüneburg richten sich nach den offiziellen Auswahlkriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (vgl. § 2 StipV). Das bedeutet:
- für Studienanfänger*innen durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,
- für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Durchschnittsnote und die erreichten CPs. Für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerber*innen werden außerdem berücksichtigt:
- besondere Erfolge, Leistungen, Auszeichnungen und Preise
- eine vorangegangene bzw. bestehende Berufstätigkeit (mit einer Mindestdauer von 6 Monaten) oder außercurriculare Praktika (mit einer Mindestdauer von 6 Wochen),
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement (in wesentlichem Umfang) wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen sowie weiteres ehrenamtliches Engagement.
- besondere persönliche oder familiäre Umstände (wie nachgewiesene Krankheiten und Behinderungen, die nachweisliche Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb (in wesentlichem Umfang), studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang), ein Migrations- oder Fluchthintergrund) oder Status als Erstakademiker*in.
Die Stipendien des Deutschlandstipendiums werden zunächst für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro vergeben, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Die Förderung erfolgt einseitig und verlangt keine Gegenleistung. Der Förderzeitraum beginnt jeweils zum 1. April eines Jahres. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer muss unter Nennung der Gründe schriftlich beantragt werden.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt elektronisch mittels Online-Bewerbungsformular unter awards.leuphana.de
Bewerbungsunterlagen
Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, können die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend beschriftet hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können.
1. Unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung,
2. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung/Umrechnung in das deutsche Notensystem)
3. Immatrikulationsbescheinigung, mit Angabe des aktuellen Fachsemesters und der (individuellen) Regelstudienzeit, oder ggf. Zulassungsbescheid für Studienanfänger*innen,
4. Höhere Semester: Nachweis über bisher erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen mit Durchschnittsnote und Anzahl der bisher erbrachten CPs (Transcript of records),
5. tabellarischer Lebenslauf,
Sowie gegebenenfalls – entsprechend den Angaben in Ihrer Bewerbung - Zeugnisse oder Nachweise für:
6. Ein erfolgreich abgeschlossenes vorangegangenes Studium
7. Besondere Auszeichnungen, Leistungen und Preise
8. Bisherige Praktikums- und Arbeitszeugnisse
9. Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
10. Besondere persönliche oder familiäre Umstände:
Chronische Krankheiten und Behinderungen; Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehörige; Migrationshintergrund (gemäß §6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung) oder Fluchthintergrund (Fluchthintergründe liegen nicht länger als 60 Monate ab Ankunft in Deutschland zurück), Mitarbeit im familiären Betrieb oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang); Status als Erstakademiker*in.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wichtige Hinweise
- Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
- Alle Dokumente MÜSSEN im PDF-Format angefügt werden, andere Formate können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert werden sowie in der angegebenen Reihenfolge auf den Bewerbungsserver geladen werden.
- Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Fakultäten oder Schools. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professor*innen für die Bewerbung an, derartige Gutachten werden nicht in die Auswahl einbezogen.
- Ein gleichzeitiger Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Eine parallele Stipendienförderung ist theoretisch möglich und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs einiger Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie auf den Internetseiten des BMBF[1]. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Die Leuphana Universität Lüneburg ist dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).
- Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen. Nach erfolgter Auswahl werden alle Bewerber*innen schriftlich benachrichtigt.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1.2.2025 und endet am 15.2.2025
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung des Stipendienauswahlausschusses durch das Präsidium der Leuphana Universität Lüneburg.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Deutschlandstipendium der Leuphana Universität Lüneburg und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung.
FAQ - Allgemeine Fragen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Studierenden im Bachelor oder Masterstudium an College, Graduate School oder Professional School. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit.
Ausgeschlossen sind Promovierende sowie Studierende, die bereits eine gewisse Förderung erhalten (Ausschluss Doppelförderung).
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online im angegebenen Bewerbungszeitraum über den Link
https://awards.leuphana.de/datenabfrage/deutschlandstipendium
Studierende die aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten mit der Online-Bewerbung haben, können sich an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankungen, Herrn Lenz-Johanss, wenden.
Wird das Stipendium auch während eines Urlaubssemesters gezahlt?
Nein, während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro gefördert, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Eine ideelle Förderung ist darüber hinaus möglich.
Wann erhalte ich Rückmeldung ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Sie werden über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens informiert, sobald der Ausschuss seine Auswahl getroffen hat und diese durch das Präsidium (voraussichtlich ab 1. April 2024) bestätigt wurde. Dann erhalten Sie eine Zu- oder Absage per e-mail.
Kann ich einige Unterlagen nachreichen?
Nein, außerhalb des Bewerbungszeitraumes werden keine Dokumente angenommen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie an der Leuphana noch nicht immatrikuliert sind und auf den Zulassungsbescheid warten. In diesem Fall bewerben Sie sich einfach im nächsten Jahr.
Wer sind die Förderer?
- Adalbert Zajadacz Stiftung
- Alumni- und Förderverein der Leuphana Universität Lüneburg
- CLAGE GmbH
- Claudia Pörings
- Expert Hanse-Verbund
- Frank Schach
- Leuphana Universitätsgesellschaft Lüneburg
- Lions Club Lüneburg Ilmenau
- Lucia-Pfohe-Studentenstiftung
- plietsch! Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Sparkasse Lüneburg
- Stiftung der Volksbank Lüneburger Heide
- Studio Hamburg Serienwerft GmbH / Rote Rosen
- Univativ GmbH
FAQ zur Online-Bewerbung
Nachfolgend sind die wichtigsten allgemeinen Fragen sowie die FAQ zur Online-Bewerbung aufgeführt. Sie können den Bewerbungsprozess jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt im Bewerbungszeitraum fortsetzen. Dazu müssen Sie sich lediglich erneut einloggen, eine frühzeitige Registrierung im Online-Tool lohnt sich also.
Welche Unterlagen sollte ich für die Online-Bewerbung bereithalten?
Beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, können die Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden. Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:
1. Unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung
2. Zeugnisse über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung/Umrechnung in das deutsche Notensystem)
3. Immatrikulationsbescheinigung, mit Angabe des aktuellen Fachsemesters, bzw. Zulassungsbescheid für Studienanfänger*innen
4. tabellarischer Lebenslauf
5. Höhere Semester: Nachweise über bisherige Studien-/Prüfungsleistungen ausgewiesen durch einen aktuellen Nachweis.
Sowie gegebenenfalls – entsprechend der Angaben in Ihrer Bewerbung - Zeugnisse oder Nachweise für:
6. Ein erfolgreich abgeschlossenes vorangegangenes Studium
7. Besondere Auszeichnungen, Leistungen und Preise
8. Bisherige Praktikums- und Arbeitszeugnisse
9. Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
10. Besondere persönliche oder familiäre Umstände: Chronische Krankheiten und Behinderungen; Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehörige; Migrationshintergrund (gemäß §6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung) oder Fluchthintergrund (Fluchthintergründe liegen nicht länger als 60 Monate ab Ankunft in Deutschland zurück), Mitarbeit im familiären Betrieb oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang); Status als Erstakademiker*in.
Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können.
Wo finde ich die Bewerbungsvereinbarung?
Die Bewerbungsvereinbarung ist im Online-Portal als pdf-Download unter Punkt 1 hinterlegt. Klicken Sie einfach den entsprechenden Link an.
Zusätzlich ist die Vereinbarung auch hier hinterlegt: Bewerbungsvereinbarung (pdf-download)
Ich befinde mich nicht mehr in der Regelstudienzeit, kann ich mich dennoch bewerben?
Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit, das ist richtig. Sie kann in begründeten Ausnahmen (Härtefälle) aber verlängert werden. Diese Begründung ist unter Nachweisen der Bewerbung beizufügen. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona Pandemie ist möglich. Dazu folgender Hinweis:
Die individuelle Regelstudienzeit ist an der Leuphana automatisch angepasst worden (Erhöhung von 1 bis 3 Semester je nach Immatrikulation).
-> Höhere Semester tragen daher im Formular jene Zahl ein, die auf ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung unter "Regelstudienzeit individuell" notiert ist und fügen die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis Ihrer Bewerbung bei. Ist diese individuelle Regelstudienzeit nicht auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung angegeben, erkundigen Sie sich bitte im Infoportal danach.
-> Erstsemester tragen die normale Regelstudienzeit ein.
Ich bin im Master Lehramt, habe mein Bachelorzeugnis aber noch nicht. Was tun?
Sie können das Formular nur teilweise oder gar nicht ausfüllen, weil Sie noch nicht über eine Note oder ein Zeugnis verfügen. Das ist nicht schlimm.
Sie geben aber an, dass Sie sich im Master befinden und was sie studieren. Außerdem kann man Ihrem Lebenslauf entnehmen, in welcher Situation Sie sich befinden.
Ich habe meine Bachelor-Note noch nicht, bin aber bereits im Master zugelassen (Lehramt). Welche Note gebe ich an?
Geben Sie die aktuelle Note aus dem transcript of records stattdessen an und fügen den Auszug als Nachweis Ihrer Bewerbung bei.
Zählt eine Ausbildung als vorangegangene Berufstätigkeit?
Nein, eine Ausbildung ist hier nicht gemeint und kann nicht mit bewertet werden.
Wie kann ich versehentlich angeklickte Angaben bei Leistungen/persönliche Umstände zurücknehmen?
Wenn Sie versehentlich etwas angeklickt haben, können Sie es über "keine Angaben" wieder herausnehmen. Diese Antwortmöglichkeit wurde extra dafür hinzugefügt.
Gibt es ein Formular, mit dem man nachweisen kann, dass man Erstakademiker*in ist?
Nein. Wenn beide Elternteile keine akademische Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorweisen können, dürfen Sie die Angabe Erstakademiker*in angeben. In der Bewerbungsvereinbarung weisen Sie mit Ihrer Unterschrift nach, dass die Angaben richtig sind. Eine extra Erklärung ist dafür nicht mehr nötig.
Wie sollen die Anlagen als pdfs hochgeladen werden?
Beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars werden die Bewerbungsunterlagen beschriftet hochgeladen. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können. Die Dokumte müssen nicht mehr wie in den Vorjahren gebündelt am Ende hochgeladen werden.
Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet
Wenn Sie eine Frage haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet wird, können Sie jederzeit eine e-mail schreiben an deutschlandstipendium@leuphana.de
TIPP: Die bundesweite Seite des Deutschlandstipendiums sollten Sie sich auch einmal anschauen, da gibt es ein weiteres FAQ mit vielen Hinweisen: https://www.deutschlandstipendium.de/de/haeufig-gestellte-fragen-1706.html
Stipendiaten berichten im Interview
Weitere Informationen
Programmkoordination
Dörte Krahn
Universitätsallee 1, C40.M26
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1554
doerte.krahn@leuphana.de