Masterarbeit

In 5 Schritten zur Master-Arbeit

Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben. Im Folgenden oder im Informationsblatt finden Sie alle wichtige Informationen zur Master-Arbeit.

Informationen zur Anfertigung der Masterarbeit

Infoblatt zur Masterarbeit

1. Themenwahl/Thema

Das Thema wird auf Vorschlag des Studierenden durch die Erstprüfenden festgelegt und bedarf einer Bestätigung durch den Prüfungsausschuss.

2. Prüferwahl/Prüfungsberechtigung

*Besonderheiten bei Studiengängen mit einer Partneruniversität (Joint-, Double oder Multiple-Degree-Abschlüsse) entnehmen Sie bitte der jeweiligen fachspezifischen Anlage*

Erstprüfer:in Master-Arbeit

Erstprüfer:innen von Master-Arbeiten in den konsekutiven Masterstudiengängen der Leuphana Graduate School müssen (mindestens) promovierte und für das Thema der Master-Arbeit fachlich eindeutig ausgewiesene hauptamtlich Lehrende der konsekutiven Masterstudiengänge der Universität sein. Lehrbeauftragte können bei gleicher Qualifikation ebenfalls eine Betreuung übernehmen, sofern sie für den gewünschten Betreuungszeitraum weiterhin an der Universität tätig sind.

Hinweis: Der Prüfungsausschuss für das Masterprogramm Management hat beschlossen, dass der Erstprüfer/die Erstprüferin zwingend der Statusgruppe der Professoren/Professorinnen angehören muss (eingeschlossen sind ebenfalls Junior- und Vertretungsprofessor:innen)

Zweitprüfer:in

Für Zweitprüfer:innen gilt grundsätzlich derselbe qualitative Anspruch. Interne und externe Zweitprüfer:innen müssen bei fehlender Promotion einen schriftlichen Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation beifügen (bei Antragstellung an den Prüfungsausschuss).

Hinweis: Der Prüfungsausschuss für das Masterprogramm Management hat beschlossen, dass die:der Zweitprüfer:in mind. promoviert und prüfungsberechtigt sein muss. Postdoktoranden dürfen, sofern sie in der Master-Lehre tätig sind, gemeinsam mit der:dem übergeordneten Professor:in eines Forschungsgebietes/Institutes eine Master-Arbeit betreuen.

Betreuung von Masterarbeiten Management & Entrepreneurship und Management & Sustainable Accounting and Finance

Je nach Schwerpunkt / Themengebiet der Masterarbeit gibt es unterschiedliche Betreuer*innen an der Fakultät Management und Technologie.

Management & Sustainable Accounting and Finance: Das Thema der Master-Arbeit muss aus dem Bereich Sustainable Accounting & Finance aus betriebswirtschaftlicher Perspektive kommen und sollte eine empirische Forschungsmethode einbeziehen.

Auf der Seite Vergabeverfahren für betriebswirtschaftliche Abschlussarbeiten finden Sie weitere Informationen, einen Leitfaden und die benötigten Formulare für das Verfahren. 

3. Anmeldung zur Masterarbeit

Den Vordruck zum Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit finden Sie untenstehend als ausfüllbares pdf-Dokument. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung der Prüfer:innen im Studierendenservice (Infoportal, Gebäude 8 im Erdgeschoss) ein. Besonders wichtig ist dabei ein leserlicher Themenvorschlag in Deutsch und Englisch. Der genehmigte Titel erscheint so jeweils auf Ihrem Zeugnis. Nach Bestätigung des Themas und der Prüfer:innen durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine schriftliche Zulassung mit dem spätesten Abgabetermin.

Die Zulassung zur Master-Arbeit erscheint von nun an in Ihrem myCampus-Account unter der Applikation "Meine Leistungen" sowie „Meine Abschlussarbeiten". Hier sind beide Prüfer:innen, das Thema sowie der Abgabetermin verbindlich festgelegt.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass Ihr Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit zuerst vom Prüfungsausschuss entschieden werden muss. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Hinweis: Bei einer Master-Arbeit die auf Englisch verfasst wird, entfällt der deutsche Titel!

Rückgabe des Themas

Das Thema kann ohne Angabe von Gründen nur beim 1. Versuch innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe des Themas muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt und im Studierendenservice eingereicht werden. Nach Rückgabe des Themas kann die:der Student:in ein neues Thema übernehmen. Dieses neue Thema darf mit dem früher übernommenen Thema nicht nahe verwandt sein. Für dessen Bearbeitung steht wieder die gesamte Bearbeitungszeit zur Verfügung. Die Prüfer:innen müssen nicht dieselben sein wie die für das alte Thema. Die Bearbeitung des neuen Themas ist kein neuer Versuch, sondern gehört noch zu dem durch die Rückgabe des Themas unterbrochenen Versuch.

4. Abgabe der Master-Arbeit

Die Master-Arbeit müssen Sie spätestens zum festgesetzten Abgabetermin in Ihrem myCampus-Account unter der Applikation „Meine Abschlussarbeiten" hochladen. Es ist ein kommentierfähiges PDF-Dokument inkl. aller Anlagen hochzuladen sowie eine anonymisierte Ausfertigung Ihrer Arbeit zur Plagiatskontrolle. Eine Klickanleitung finden Sie auf der Startseite von myCampus unter „Anleitungen für Studierende" Darüber hinaus müssen Sie beim Upload der Arbeit folgende Erklärungen abgeben:

Erklärung 1

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit - bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Teil dieser Arbeit - selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, und - alle Stellen der Arbeit, die wortwörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht wurden. Die vorliegende Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen.

Erklärung 2

Die elektronische Fassung dieser Arbeit sowie die zusätzliche elektronische Fassung in anonymisierter Form gem. §7 Abs. 10 RPO stimmen inhaltlich überein.

Das Titelblatt sollte folgende Angaben enthalten:
Leuphana Universität
Major
Titel der Arbeit in Deutsch und Englisch (genauer Wortlaut wie auf dem Antrag)
Name, Vorname des Prüflings
Matrikel Nr.
Aktuelle E-Mail-Adresse
Aktuelle Postanschrift
Erstprüfer*in
Zweitprüfer*in (bei externe/m/r Prüfer*in aktuelle Kontaktdaten (Postanschrift)
Datum der Abgabe

Hinweis
Bei einer Master-Arbeit, die auf Englisch verfasst ist, ist eine deutsche Erklärung einzufügen.

5. Mündliche Prüfung* (früher Kolloquium) und Bewertung der Arbeit

*Nur, wenn die FSA Ihres Majors eine mündliche Prüfung vorsieht*

Zulassung zur mündlichen Prüfung
Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist es erforderlich, dass beide Prüfenden das benotete Gutachten dem Studierendenservice übersenden bzw. in myCampus hochladen. Anschließend erfolgt schriftlich die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Der Termin zur mündlichen Prüfung ist eigenständig mit den Prüfern zu vereinbaren. Das Terminblatt (erhalten Sie bereits bei der Abgabe der Masterarbeit) ist spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn im Studierendenservice einzureichen. Eine Bestätigung über den Eingang des Terminblatts erfolgt nicht.

Mündliche Prüfung
Zweck der mündlichen Prüfung ist die Erläuterung der Arbeit. Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich, teilnehmen dürfen nur Erst- und Zweitprüfer*in, der/die Studierende/n sowie Mitglieder des Prüfungsausschusses. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 30 Minuten. Bei Prüfung in Gruppen ist die Dauer angemessen zu reduzieren. Die Gestaltung der mündlichen Prüfung obliegt den Prüfern in Absprache mit der/dem Studierenden. Zur mündlichen Prüfung muss ein Protokoll von den Prüfenden angefertigt werden.

Bewertung der Arbeit mit mündlicher Prüfung
Die Prüfenden bewerten die mündliche Prüfung. Das arithmetische Mittel der beiden Noten ergibt die Note der die Masterarbeit ergänzenden mündlichen Prüfung und wird mit einem Anteil von einem Fünftel (5 CP) in die Gesamtnote der Master-Arbeit einbezogen. Das arithmetische Mittel der Noten aus den Gutachten wird mit einem Anteil von vier Fünftel (20 CP) gewichtet.

Bewertung der Arbeit ohne mündliche Prüfung
Beide Prüfenden fertigen je ein schriftliches Gutachten über die Arbeit an. Das arithmetische Mittel der beiden Noten ergibt die Gesamtnote Ihrer Master-Arbeit.

Hinweis
Im Falle einer Divergenz von mindestens zwei Noten zwischen den Bewertungen der beiden Prüfenden muss vor Bekanntgabe der Note eine weitere sachkundige Gutachterin oder ein weiterer sachkundiger Gutachter vom zuständigen Prüfungsausschuss benannt werden. Die Note wird dann aus dem arithmetischen Mittel aller Einzelbewertungen gebildet. 

Krankheit

Eine Erkrankung während der Bearbeitungszeit der Master-Arbeit wird nur dann berücksichtigt, wenn sie durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Das Attest muss unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit dem Studierendenservice vorgelegt werden. Das Attest (Formular zur Prüfungsunfähigkeit) muss ausdrücklich bescheinigen, dass die*der Student*in an der Master-Arbeit nicht arbeiten konnte. Die üblichen Vordrucke für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genügen nicht! Die Bearbeitungszeit wird ausgesetzt während der Dauer der Erkrankung. Der Abgabetermin verschiebt sich um die Anzahl der Krankentage.

Weitere Informationen

Gruppenarbeit

Die Master-Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen und anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein.

Masterforum

Das Masterforum ist ein eigenständiges Modul in dem eine Prüfungsleistung erbracht werden muss. Das Masterforum wird nach den Vorgaben des jeweiligen Majors ausgestaltet.

Bearbeitungszeit und -umfang

Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit beträgt 5 Monate bzw. 20 Wochen im Masterprogramm Management.