Promotion Organisieren

Diese Seite ist als Info-Plattform für alle Promovierende der Leuphana Universität Lüneburg konzipiert, sowie für jene, die sich für eine Promotion an der Leuphana Universität Lüneburg interessieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Reihe von nützlichen Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Promotion effektiv zu gestalten – von der Betreuungsvereinbarung bis zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation.

Startphase

  • Anmeldung zu den Veranstaltungen des Promotionsstudiums
  • Betreuungsvereinbarung
  • Binational promovieren
  • Einschreibung
  • Promovierendenvertretung
  • Betreuungsvereinbarung Vordruck
  • Fachgruppenvertretung
  • Rechtliche Grundlagen der Einschreibung
  • Ansprechpersonen im Studierendenservice
  • Kumulative Dissertation
  • Semesterbeitrag
  • Kumulative Dissertation - Mindeststandards

Startphase

Anmeldung zu den Veranstaltungen des Promotionsstudiums

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des Promotionsstudiums erfolgt über die Plattform myStudy, in der u.a. das Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht wird. Zugang zu myStudy erhalten Sie mit Ihrem Leuphana-Account entweder direkt über die Webseite von myStudy oder über das Campus Management System myCampus.

Bitte beachten Sie: Bei der Nutzung von myCampus finden Sie die Applikation "myStudy" unter der Rubrik "Services". Nach einem Klick auf die Applikation öffnet sich ein neues Fenster in dem Sie dann noch den Button "Login starten" auswählen müssen.

Betreuungsvereinbarung

Während der gesamten Promotionszeit werden Sie von Ihrer Betreuungsperson, die von der Promotionskommission bei Ihrer Zulassung als Erstgutachter*in benannt wurde, fachlich begleitet. Diese unterstützt Sie auf dem Weg, Teil der scientific community zu werden.

Zur Klärung gegenseitiger Erwartungshaltungen und mit dem Ziel, das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten, schließen Sie mit Ihrer Betreuungsperson zu Beginn Ihrer Promotion die Betreuungsvereinbarung ab. Dies dient auch der Qualitätssicherung der Planung und Durchführung Ihres Promotionsvorhabens. Die Betreuungsvereinbarung reichen Sie bitte mit Ihren Unterlagen auf Zulassung beim Studierendenservice ein.

Betreuungsvereinbarung Vordruck

Binational promovieren

Alle In­for­ma­tio­nen und Dokumente zum Co­tu­tel­le-Ver­fah­ren, wie eine Checkliste und eine Mustervereinbarung zur Durchführung eines Co­tu­tel­le-Ver­fah­rens, fin­den Sie auf den Seiten des International Center.

Einschreibung

Ansprechpartner für alle Fragen zur Einschreibung ist der Studierendenservice der Leuphana.

Nachdem Sie Ihren Zu­las­sungs­be­scheid er­hal­ten haben, müssen Sie bei diesem noch die Ein­schrei­be­for­ma­litäten er­le­di­gen. Die Frist für die Ein­schrei­bung finden Sie in den Unterlagen, die Ihnen mit dem Zulassungsbescheid übersandt wurden. Diese beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen.

Die Einschreibung endet frühestens mit dem Bestehen Ihrer Disputation. Eine Exmatrikulation erfolgt automatisch zum Ende des laufenden Semesters. Möchten Sie bereits zum Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt im laufenden Semester exmatrikuliert werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Ansprechpersonen im Studierendenservice

Melanie Maselkowski | Fon: 04131-677-1407
Svenja Rehder | Fon: 04131-677-1417
Johanna Wille | Fon: 04131-677-1409

E-Mail: adminpromotion@leuphana.de

Kumulative Dissertation

Bei einer kumulativen Promotion wird die Dissertation in Form von mindestens drei Fachartikeln bzw. Manuskripten sowie einem Rahmenpapier erbracht. Das Rahmenpapier dient dabei der Einbettung der Fachartikel und Manuskripte in die Forschungsfrage. Die Qualitätsanforderungen bei einer kumultativen Dissertation entsprechen denjenigen, die auch an eine monographische Dissertation gestellt werden.

Die konkreten Mindeststandards für kumulative Dissertationen an der Leuphana sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten für alle Promovierenden einheitlich geregelt. Von einigen Fakultäten werden diese zusätzlich in Richtlinien zu kumulativen Dissertationen für die Bedarfe der jeweiligen Fächer und Doktorgrade spezifiziert.

Die Entscheidung für oder gegen eine kumulative Dissertation hängt häufig vom Fachgebiet ab und sollten Sie mit Ihrer Betreuungsperson besprechen.

Kumulative Dissertation - Mindeststandards

Unabhängig vom gewählten Fachgebiet oder Doktorgrad gelten folgende einheitliche Qualitätsanforderungen für kumulative Dissertationen an der Leuphana:

a. Die Anzahl der vorgelegten Fachartikel bzw. Manuskripte darf drei nicht unterschreiten.

b. Sind vorgelegte Fachartikel bzw. Manuskripte in Ko-Autor*innenschaft mit anderen Autor*innen geschrieben, so muss der jeweilige eigene Anteil der*des Promovierenden erkennbar und erläutert sowie von den Ko-Autor*innen bestätigt sein.

c. Zur Dokumentation des jeweils eigenen Anteils sollen die Kategorien der Contributor Roles Taxonomy (CRediT) genutzt werden.

d. Mindestens eine*r der gem. § 3b bestellten drei Gutachter*innen darf nicht zugleich Ko-Autor*in der für die Promotion maßgeblichen Fachartikel bzw. Manuskripte sein.

e. Der Publikationsstatus der vorgelegten Artikel fungiert als (ein) Indikator für die Qualität der wissen-schaftlichen Arbeit, ersetzt jedoch nicht den eigenständigen Begutachtungsprozess des Begutach-tungsausschusses.

f. Die Promotionskommissionen können bzgl. des verlangten Publikationsstatus und der Wertigkeit der Zeitschriften eigene Richtlinien festlegen.

g. Wichtiger Bestandteil des Begutachtungsprozesses einer kumulativen Dissertation ist das Rahmenpapier und die Einbettung der Fachartikel bzw. Manuskripte entlang der Fragestellung.

Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung vertritt mit beratender Stimme die Interessen der Promovierenden im Senat und den Fakultätsräten der Leuphana Universität Lüneburg. Sie berät über Fragen und Bedarfe, die Promovierende betreffen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab.

Aktuell gewählte Mitglieder sind:

  • Esther-Marie Verbücheln für die Fakultät Bildung
  • N.N. für die Fakultät Kulturwissenschaften
  • Maximilian Wagenknecht für die Fakultät Management und Technologie
  • Simon Norris für die Fakultät Nachhaltigkeit
  • Jan Dorwig für die Fakultät Staatswissenschaften

Promovierende können sich unter dieser E-Mail an die Mitglieder wenden:
promovierendenvertretung@leuphana.de

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag muss erst nach der Zulassung zur Promotion überwiesen werden.

  • Studentenwerksbeitrag: 112,00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 131,15 Euro
    
(Semesterticket: 113,25 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
    sowie 17,90 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)
  • Verwaltungskostenbeitrag: 75,00 Euro
  • Summe: 318,15 Euro

Für Promotionsstudierende, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, gilt ein verminderter Semesterbeitrag:

  • Studentenwerksbeitrag: 112,00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 131,15 Euro
    
(Semesterticket: 113,25 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
    sowie 17,90 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)
  • Summe: 243,15 Euro

Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Stipendium beim Studierendenservice vorlegen (Kopie der Bewilligung des Stipendiums reicht hier aus).

Fachgruppenvertretung

Die Fachgruppenvertretung Promotion ist ein studentisches Gremium und vertritt die Interessen der Promovierenden aller Fakultäten. Außerdem organisiert die Fachgruppenvertretung verschiedene Veranstaltung zur Vernetzung der Promovierenden. Informationen zu den Aktivitäten erhalten Sie über den Newsletter der Fachgruppenvertretung, der unter myStudy abonniert werden kann, oder über die Webseite der Fachgruppenvertretung.

Per E-Mail sind die Mitglieder erreichbar unter: fgv-promotion@leuphana.de

 

Forschungsphase

  • Anerkennung externer Leistungen
  • Gute wissenschaftliche Praxis
  • Promovieren mit Kind
  • Promotionskollegs
  • Promotionsordnung
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Antrag für die Anerkennung externer Leistungen
  • Promovieren mit Kind: Weiterführende Webseiten
  • Ansprechpersonen im Studierendenservice
  • Promotionsordnungen der Fakultäten gültig bis 30.09.2023
  • Studierendenservice
  • Promotionskommissionen
  • Teilnahmebescheinigung Promotionsstudium
  • Promotionsordnungen der Fakultäten gültig seit 01. Oktober 2023
  • Forschungsdatenmanagement

Forschungsphase

Anerkennung externer Leistungen

Falls Sie sich Leistungen für das Promotionsstudium an der Leuphana anerkennen lassen wollen, die Sie in Lehrveranstaltungen anderer Einrichtungen (wie zum Beispiel aus dem Angebot des PhD Networks) erbracht haben, müssen Sie einen Antrag bei der Sprecher*in Ihres Promotionskollegs stellen.

Dem Antragsformular sind ein entsprechender Nachweis der externen Einrichtung über die erfolgreiche Teilnahme sowie eine kurze schriftliche Bestätigung Ihrer Betreuungsperson beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die anzuerkennende Leistung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung als Doktorand*in hinsichtlich Fachlichkeit und Kompetenzerwerb beigetragen hat. Der Antrag kann nur dann positiv beschieden werden, wenn die externen Leistungen mit den an der Leuphana geforderten mindestens vergleichbar sind.

Den bewilligten Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte im Studierendenservice ein.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, sich Leistungen anrechnen zu lassen, die Sie im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums erbracht haben.

Einige Beispiele anrechenbarer Kurse und Summer Schools für Promovierende finden Sie hier:

PhD Network - Netzwerk für PhD Kurse

Das Ph.D. Network ist eine Kooperation zwischen deutschen (u.a. der Leuphana) und dänischen Unviersitäten und Forschungseinrichtungen, sowie dem Inter-University-Center Dubrovnik in Kroatien.
Die gemeinsamen Ziele sind der Aufbau, die Entwicklung und die Konsolidierung eines Netzwerks für Promotionsstudiengänge. Das Netzwerk bietet einen gegenseitigen Informationsaustausch über Aktivitäten im Bereich der Doktorand*innenausbildung über die Website an, die auch den Zugang zu diesen Aktivitäten ermöglicht. Finanzielle Verpflichtungen entstehen durch die Teilnahme an diesen Aktivitäten nicht. Die Partner des Netzwerks unterstützen sich gegenseitig bei der Beschaffung von Mitteln für den Ausbau der weiteren Zusammenarbeit.
Eine Übersicht über die angebotenen Kurse für Promovierenden finden Sie hier: https://hermes.hsu-hh.de/doctoralstudy/courses/

VHB - pro dok

Der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) bietet verschiedene Kurse für Promovierende an, die auch überfachliche Kurse anbieten, z.B. Methodenkurse und Diversity-Kurse. Die aktuelle Kursübersicht finden Sie hier.

Antrag für die Anerkennung externer Leistungen

Teilnahmebescheinigung Promotionsstudium

Damit Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen des Promotionsstudiums in myCampus dokumentiert werden kann, müssen Sie sich in myStudy für die von Ihnen gewünschte/n Veranstaltung/en anmelden. Spätestens sechs Monate nach Ende des jeweiligen Semesters können Sie in myCampus einsehen, für welche Veranstaltungen Ihre Teilnahme bereits bescheinigt wurde.
Im Promotionsstudium schließen Sie die sechs Module jeweils mit einem Leistungsnachweis ab (jeweils 5 CP). Mögliche Leistungsnachweise sind 1) Vortrag und 2) Bericht. Die Module werden nicht benotet.

Bei der Abgabe Ihrer Dissertation müssen Sie nachweisen, dass Sie alle Module erfolgreich (mit insgesamt 30 CP) absolviert haben.

Forschungsdatenmanagement

Das Forschungsdatenmanagement der Leuphana bietet einen professionellen Umgang mit Forschungsdaten in allen Phasen des Forschungsprozesses. Er bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, eine Infrastruktur zur Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten (PubData). Dabei orientiert er sich an den Leuphana Leitlinien zur Archivierung von Forschungsdaten.

Gute wissenschaftliche Praxis

Wie lauten die (Spiel)Regeln guter wissenschaftlicher Praxis? Wie gehen die Mitglieder einer Universität mit Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten um?

Informationen zu den Ombudspersonen und den Mitgliedern der Ethikkommission sowie die Richtlinie der Leuphana Universität Lüneburg zur Si­che­rung gu­ter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis und zum Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (sog. Ethikrichtlinie) finden Sie auf den Seiten des Forschungsservice.
Die semesterweise angebotene Veranstaltung im Promotionsstudium "The Good Scientist" gibt einen vertieften Überblick.

Promotionskollegs

Mit der Zu­las­sung zur Pro­mo­ti­on werden alle Promovierenden Mit­glied ei­nes der aktuellen Promotionskollegs der Leuphana. Die inhaltliche Ausrichtung der Kollegs orientiert sich an den fünf Fakultäten der Uni­ver­sität: Bil­dung, Kul­tur, Nach­hal­tig­keit, Management & Technologie und Staatswissenschaften.
Gemäß der Promotionsordnung entscheidet die Betreuungsperson in Absprache mit der Promotionskommission über einen Kollegwechsel. Bitte reichen Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson einen formlosen Antrag über das Dekanat bei der für Sie zuständigen Promotionskommission ein.

Promotionskommissionen

Die Verantwortung für die Durchführung aller Promotionsprogramme und Prüfungsverfahren liegt bei den fünf Fakultäten. Die Fakultäten ernennen die Mitglieder der Promotionsausschüsse, deren Aufgabe es ist

  •   die eingegangenen Bewerbungen nach ihrer wissenschaftlichen Qualität zu beurteilen und die Bewerber*innen zuzulassen;
  •   die erfolgreichen Bewerber*innen einer der Doktorandengruppen zuzuweisen;
  •   über Anträge auf Verlängerung zu entscheiden;
  •   über Anträge auf Änderung der Promotionsordnung oder der Promovierendengruppe zu entscheiden;
  •   den Gutachter*innenausschuss für die Beurteilung der Dissertation zu ernennen.

Informationen zu den Sitzungsterminen und Mitgliedern der Promotionsausschüsse finden Sie hier:

    Fakultät Bildung
    Fakultät Kulturwissenschaften
    Fakultät für Management und Technologie (Bitte kontaktieren Sie das Dekanat)
    Fakultät für Nachhaltigkeit
    Fakultät für Staatswissenschaften (Bitte wenden Sie sich an das Dekanat)

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung ist die rechtliche Grundlage Ihres Promotionsvorhabens, bitte machen Sie sich gründlich damit vertraut. Die Promotionsordnung beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung einer Promotion an der Leuphana Universität Lüneburg. In der Promotionsordnung sind daher festgelegt:

  • Die Voraussetzungen zur Zulassung, 
  • das Verfahren zur Einreichung der Dissertation sowie
  • der Ablauf der Disputation und
  • Vorgaben für die Veröffentlichung der Dissertation. 

Des Weiteren beschreibt die Promotionsordnung die Struktur des Promotionsstudiums, die Aufgaben der Promotionskommissionen und Gutachterausschüsse sowie der Promotionskollegs an der Leuphana Universität Lüneburg.

Promovieren mit Kind

Im Familienservice des Gleichstellungsbüros erhalten Sie Informationen zu relevanten Fragen bezüglich der Vereinbarkeit von Promotion und Familie sowie zu Kinderbetreuungsangeboten. So können beispielsweise in der Kindergroßtagespflege "Villa Milchzahn" bis zu acht Kinder von Studierenden oder Beschäftigten der Leuphana durch Tagesmütter betreut werden.

Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer – GradKids – in der Graduate School ermöglicht Ihnen kurzfristiges bzw. zeitlich begrenztes Arbeiten mit dem Kind auf dem Campus, ohne das Kind in eine Betreuung zu geben. Der Raum kann sowohl für individuelles Arbeiten mit Kind/ern als auch für Gruppenarbeiten, Besprechungen sowie für Beratungssitzungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graduate School genutzt werden. Der Schlüssel für den Raum kann nach vorheriger Anmeldung im Büro des Familienservice abgeholt werden.

Das Studentenwerk OstNiedersachsen führt an der Leuphana darüber hinaus zwei eigene Kindertagesstätten. Unterstützung erhalten Sie auch beim Studierendenprojekt EliStu (Eltern im Studium), das eine Kinderbetreuung organisiert und darüber hinaus studierende Eltern berät und vernetzt.

Studierendenservice

Da Sie als Promovierende*r an der Leuphana als Promotionsstudent*in eingeschrieben sind, ist der Studierendenservice der Leuphana die Serviceeinrichtung, die bei Fragen rund um Einschreibung, Rückmeldung, Verlängerung der Zulassung, Beurlaubung und Exmatrikulation zur Verfügung steht.

Ansprechpersonen im Studierendenservice

Melanie Maselkowski | Fon: 04131-677-1407
Svenja Rehder | Fon: 04131-677-1417
Johanna Wille | Fon: 04131-677-1409

E-Mail: adminpromotion@leuphana.de

Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis wird zwölf Wochen vor Vorlesungsbeginn in myCampus über die Applikation myStudy veröffentlicht. Der Userguide auf der Startseite von myStudy erklärt Ihnen, wie Sie ein User-Konto einrichten, Ihren Stundenplan online erstellen oder sich für Veranstaltungen anmelden. Es kann vorkommen, dass einige Veranstaltungen eine begrenzte Teilnehmendenanzahl haben. Schauen sie daher rechtzeitig ins Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester.

Abschlussphase

  • Disputation
  • Abgabe der Dissertation und Bewertung
  • Veröffentlichung der Dissertation
  • Forschungsdatenmanagement
  • Weiterführende Informationen zum Forschungsdatenmanagement

Abschlussphase

Abgabe der Dissertation und Bewertung

Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, müssen Sie diese für die Eröffnung des Promotionsverfahrens zusammen mit weiteren Unterlagen in Ihrem Dekanat einreichen. Promovierende der Fakultät Nachhaltigkeit reichen die Unterlagen im Studierendenservice ein. Informationen zu den Unterlagen, die zusätzlich zur Dissertation abgegeben werden müssen, finden Sie in Ihrer Promotionsordnung im Abschnitt „Eröffnung des Promotionsverfahrens“.

Nachdem Sie Ihre Dissertation abgegeben haben, eröffnet die Promotionskommission formal das Promotionsverfahren und benennt spätestens zu diesem Zeitpunkt auch die Mitglieder des Gutachterausschusses. Die Gutachter*innen haben für die Begutachtung der Dissertation drei Monate Zeit. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums erhalten Sie die Gutachten und Ihre Dissertation wird inklusive der Gutachten im Dekanat zur Einsicht ausgelegt.

Ist die Dissertation mindestens mit befriedigend bewertet worden, gilt diese als angenommen und die Disputation findet nach Ende der Auslegefrist statt.

Für den Zeitraum vom Moment der Abgabe der Dissertation bis zur Disputation sollten Sie etwa vier bis sechs Monate einplanen.

Disputation

Die Disputation ist die mündliche Verteidigung Ihrer Dissertation. Sie dient dazu, Ihre Forschungsergebnisse zu vertreten, gegen kritische Einwände zu verteidigen sowie sich mit gegenteiligen Auffassungen theoretisch fundiert auseinanderzusetzen. Inhaltlich knüpft die Disputation somit an Ihr Dissertationsthema an, wobei die schriftlichen Gutachten mit einbezogen werden sollen. Auch ist es möglich, dass die Disputation auf angrenzende Bereiche des jeweiligen Fachbereichs ausgeweitet werden kann.

Die Disputation findet in deutscher oder englischer Sprache in der Regel vier Wochen nach Annahme der Dissertation statt. Der Termin wird von der oder dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses festgelegt. Als Promovierende*r eröffnen Sie die insgesamt etwa 90 Minuten dauernde Disputation mit einem Vortrag von 20 bis 30 Minuten.

Direkt im Anschluss an die Disputation findet eine Sitzung des Gutachterausschusses statt, in der über das Ergebnis der Disputation entschieden wird.

Weitere Informationen und Details zur Disputation, u.a. zur Möglichkeit der Disputation als datenschutzsichere Video/Online-Konferenz, finden Sie in der Promotionsordnung.

Vorbereitung auf die Disputation

Für Promovierende kurz vor oder nach Abschluss der Dissertation wird in den GradSkills Workshops (Stichwort: Forschung und Wissenschaft managen) regelmäßig ein Disputationstraining angeboten. Das Veranstaltungskonzept ist workshoporientiert angelegt und soll neben den notwendigen Input-Phasen viel Raum für die eigene Disputationsvorbereitung bieten. Die Möglichkeit dabei Anregungen und Rückmeldungen einer größeren Gruppe zu nutzen, soll Sie in die Lage versetzen, die erarbeiteten Ansätze vor Publikum zu erproben und sich mit der unkalkulierbaren "Fragesituation" einer Disputation vertraut zu machen. Zum Angebot GradSkills

Forschungsdatenmanagement

Das Forschungsdatenmanagement der Leuphana bietet einen professionellen Umgang mit Forschungsdaten in allen Phasen des Forschungsprozesses. Er bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, eine Infrastruktur zur Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten (PubData). Dabei orientiert er sich an den Leuphana Leitlinien zur Archivierung von Forschungsdaten.

Veröffentlichung der Dissertation

Nachdem Sie Ihre Disputation bestanden haben und damit das Promotionsverfahren beendet ist, müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlichen. Die Art und Anzahl der in der Bibliothek einzureichenden Pflichtexemplare hängt u.a. davon ab, ob Sie kumulativ oder monographisch promoviert haben. Die genauen Regelungen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie in Ihrer Promotionsordnung.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Veröffentlichung auf den Seiten der Bibliothek, auf denen Sie u.a. auch das Formular zur Abgabe elektronischer Dissertationen finden.

Nach Abgabe der Pflichtexemplare erhalten Sie von der Bibliothek einen Nachweis über die Veröffentlichung. Um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten, reichen Sie diesen in Ihrem Dekanat ein. Mit dem Erhalt der Promotionsurkunde ist die Promotion vollzogen und Sie sind berechtigt den Doktortitel zu führen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur elektronischen Veröffentlichung Ihrer Arbeit an der Leuphana Universität Lüneburg.