Masterarbeit für Lehramt

In 5 Schritten zur Master-Arbeit im Lehramt

Im Folgenden oder im Informationsblatt finden Sie alle wichtige Informationen zur Master-Arbeit.

Antrag für die Masterarbeit / Lehramt

1. Allgemeine Informationen

Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 4. Semester angefertigt. Mit der Arbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine geeignete Fragestellung mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

 Lehramt an Grund-, Haupt-, und RealschulenLehramt an berufsbildenden Schulen
(Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften und Sozialpädagogik)
Bearbeitungszeit5 Monate14 Wochen
ECTS2520
Themenbereiche

Bildungswissenschaftlicher Professionalisierungsbereich
oder
in einem der beiden Unterrichtsfächer

Professionalisierungsbereich (Bildungswissenschaften, BWP)
oder
berufliche Fachrichtung

 

2. Prüferwahl/Prüfungsberechtigung

Erstprüfer:in Master-Arbeit

Prüfer:in kann sein, wer Mitglied oder Angehörige/r der Leuphana Universität oder einer anderen Hochschule ist und in dem betreffenden Prüfungsfach oder in einem Teilgebiet zur selbstständigen Lehre berechtigt ist. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können zu Prüfern:innen bestellt werden, sofern Ihnen wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre übertragen worden sind.

Zweitprüfer:in

Mit Zustimmung der:des Erstprüfenden und des Prüfungsausschusses kann als Zweitprüfer:in auch ein:e externe:r Praxisvertreter:in als Prüfer:in bestellt werden. In diesem Fall muss die:der Erstprüfende Mitglied einer für den Studiengang verantwortlichen Fakultät sein. Externe Gutachtende müssen mindestens einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweisen können. Der Nachweis über den akademischen Grad, Publikationen sowie einen Lebenslauf und Kontaktdaten müssen Sie dem Antrag auf Master-Arbeit beifügen.

Betreuung von Masterarbeiten für Lehramt an berufsbildenden Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften

Auf der Seite Vergabeverfahren für betriebswirtschaftliche Abschlussarbeiten finden Sie weitere Informationen, einen Leitfaden und die benötigten Formulare für das Verfahren. 

3. Anmeldung zur Masterarbeit / Lehramt

Den Vordruck zum Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit finden Sie untenstehend als ausfüllbares pdf-Dokument. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung der Prüfer:innen im Studierendenservice (Infoportal in Gebäude 8, Erdgeschoss) ein. Besonders wichtig ist dabei ein leserlicher Themenvorschlag. Der genehmigte Titel erscheint so jeweils auf Ihrem Zeugnis.

Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss, daher berücksichtigen Sie bitte eine gewisse Bearbeitungszeit. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie per Post eine schriftliche Zulassung. Die Zulassung zur Master-Arbeit erscheint von nun in Ihrem myCampus-Account unter der Applikation "Meine Leistungen" sowie „Meine Abschlussarbeiten". Hier sind beide Prüfer:innen, das Thema sowie der Abgabetermin verbindlich festgelegt.

Antrag für die Masterarbeit / Lehramt

4. Abgabe der Master-Arbeit

Die Master-Arbeit müssen Sie spätestens zum festgesetzten Abgabetermin in Ihrem myCampus-Account unter der Applikation „Meine Abschlussarbeiten" hochladen. Es ist ein kommentierfähiges PDF-Dokument inkl. aller Anlagen hochzuladen sowie eine anonymisierte Ausfertigung Ihrer Arbeit zur Plagiatskontrolle. Eine Klickanleitung finden Sie auf der Startseite von myCampus unter „Anleitungen für Studierende" Darüber hinaus müssen Sie beim Upload der Arbeit folgende Erklärungen abgeben:

Erklärung 1

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit - bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Teil dieser Arbeit - selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, und - alle Stellen der Arbeit, die wortwörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht wurden. Die vorliegende Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen.

Erklärung 2

Die elektronische Fassung dieser Arbeit sowie die zusätzliche elektronische Fassung in anonymisierter Form gem. §7 Abs. 10 RPO stimmen inhaltlich überein.

Das Titelblatt sollte folgende Angaben enthalten:

Studiengang
Titel der Arbeit in Deutsch (genauer Wortlaut wie auf dem Antrag)
Name, Vorname des Prüflings
Matrikelnummer
E-Mail-Adresse
Aktuelle Postanschrift
Erstprüfer:in
Zweitprüfer:in (bei externer:m Prüfer:in aktuelle Kontaktdaten (Postanschrift)
Datum der Abgabe
(ggf. einen "Sperrvermerk", wenn die Arbeit nicht Dritten zugänglich gemacht werden darf)

5. Bewertung

Die Master-Arbeit wird von zwei Prüfenden bewertet. Sie ist bestanden, wenn beide Prüfende die Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewerten. Die Note errechnet sich aus dem Durchschnitt der von den beiden Prüfenden festgesetzten Einzelnoten. Im Falle einer Divergenz von mindestens zwei Noten zwischen den Bewertungen der beiden Prüfenden muss vor Bekanntgabe der Note ein/e weitere/r sachkundige/r Gutachter/in vom Prüfungsausschuss benannt werden. In diesem Fall wird dann die Note aus dem arithmetischen Mittel aller drei Einzelbewertungen gebildet.

Krankheit

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie einen Antrag auf Verlängerung um die Zeit der Krankschreibung stellen. Das entsprechende Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) finden Sie auf der Homepage des Studierendenservice.

Aus dem Attest müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen im Hinblick auf die nicht vorhandene Fähigkeit, die Master-Arbeit zu schreiben, hervorgehen. Das Formular muss unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Studierendenservice eingereicht werden.

Rückgabe des Themas

Das Thema kann einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Bei einer Wiederholung besteht keine Möglichkeit, das Thema zurückzugeben. Das neue Thema ist von der:dem Erstüprüfenden festzulegen, wobei neue Prüfer:innen vorgeschlagen werden können. Das neue Thema darf mit dem zurückgegebenen Thema nicht verwandt sein. Über den Antrag entscheideit der Prüfungsausschuss, die Bearbeitungsfrist wird neu berechnet.

Weitere Informationen

Gruppenarbeit

Die Master-Arbeit kann in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein.

Bearbeitungszeit/ -umfang

Die Bearbeitungszeit für Masterarbeiten im Bereich Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 5 Monate und umfasst 25 CPs. Die Masterarbeiten in Lehramt an berufsbildenen Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und Lehramt an berufsbildenen Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik haben eine Bearbeitungszeit von 14 Wochen und umfassen 20 CPs. 

Wiederholung

Eine nicht bestandene Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.