Masterarbeit für Lehramt

In 5 Schritten zur Master-Arbeit im Lehramt

Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben. Im Folgenden oder im Informationsblatt finden Sie alle wichtige Informationen zur Master-Arbeit.

Antrag für die Masterarbeit / Lehramt

1. Themenwahl/Thema

Das Thema wird auf Vorschlag des Studierenden durch die Erstprüfenden festgelegt und bedarf einer Bestätigung durch den Prüfungsausschuss.

2. Prüferwahl/Prüfungsberechtigung

Erstprüfer Master-Arbeit

Erstprüfer Master-Arbeit
Prüfer/in kann sein, wer Mitglied oder Angehörige/r der Leuphana Universität oder einer anderen Hochschule ist und in dem betreffenden Prüfungsfach oder in einem Teilgebiet zur selbstständigen Lehre berechtigt ist. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen können zu Prüfern/innen bestellt werden, sofern Ihnen wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre übertragen worden sind.

Zweitprüfer

Zweitprüfer
Mit Zustimmung der/des Erstprüfenden und des Prüfungsausschusses kann als Zweitprüfer/in auch ein/e externe/r Praxisvertreter/in als Prüfer/in bestellt werden. In diesem Fall muss die/der Erstprüfende Mitglied einer für den Studiengang verantwortlichen Fakultät sein. Externe Gutachtende müssen mindestens einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweisen können. Der Nachweis über den akademischen Grad, Publikationen sowie einen Lebenslauf und Kontaktdaten müssen Sie dem Antrag auf Master-Arbeit beifügen.

3. Anmeldung zur Masterarbeit / Lehramt

Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben.
Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin fest.
Um sich für die Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen es im Original beim Studierendenservice ein. Eine ausgedruckte Kopie des Antrags sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie eigeninitiativ zwei Gutachter_innen suchen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in dem von Ihnen geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

 

Antrag für die Masterarbeit / Lehramt

4. Abgabe der Master-Arbeit

 Abgabe/Ausfertigung
Die Master-Arbeit müssen Sie spätestens zum festgesetzten Abgabetermin im Infoportal des Studierendenservices abgeben, per Post (Poststempel zählt als Abgabedatum) schicken oder in das Postfach des Studierendenservice einwerfen. Die Master-Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen, dafür ist eine CD in jede Arbeit zu kleben.

Den Umfang der Master-Arbeit legen Sie in Absprache mit den Prüfenden fest. Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind so zu begrenzen, dass die Master-Arbeit innerhalb des vorgegebenen Workloads erstellt werden kann. Das Layout ist mit den Prüfenden abzustimmen.


Das Titelblatt soll folgende Angaben enthalten:
• Leuphana Universität
• Studiengang, ggf. Bereich in dem die Arbeit geschrieben wird
• Titel der Arbeit in Deutsch (genauer Wortlaut wie auf dem Antrag)
• Name, Vorname des Prüflings
• Matrikelnummer
• Aktuelle E-Mail-Adresse
• Aktuelle Postanschrift
• Erstprüfer/in
• Zweitprüfer/in (bei externem/r Prüfer/in aktuelle Kontaktdaten (Postanschrift)
• Datum der Abgabe

Darüber hinaus muss die Arbeit folgende Erklärung enthalten:
„Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Teil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die wortwörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, habe ich als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegt.“
Die Erklärung ist in beiden Exemplaren der Arbeit zu unterschreiben und mit Datum zu versehen

5. Bewertung

Die Master-Arbeit wird von zwei Prüfenden bewertet. Sie ist bestanden, wenn beide Prüfende die Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewerten. Die Note errechnet sich aus dem Durchschnitt der von den beiden Prüfenden festgesetzten Einzelnoten. Im Falle einer Divergenz von mindestens zwei Noten zwischen den Bewertungen der beiden Prüfenden muss vor Bekanntgabe der Note ein/e weitere/r sachkundige/r Gutachter/in vom Prüfungsausschuss benannt werden. In diesem Fall wird dann die Note aus dem arithmetischen Mittel aller drei Einzelbewertungen gebildet.

Krankheit

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie einen Antrag auf Verlängerung um die Zeit der Krankschreibung stellen. Das entsprechende Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) finden Sie auf der Homepage des Studierendenservice.

Auf diesem Formular muss Ihr/e Arzt/Ärztin ausdrücklich bescheinigen, dass Sie nicht in der Lage waren, an der Master-Arbeit zu arbeiten. Das Attest kann nur Berücksichtigung finden, wenn eine entsprechende Beschreibung der Krankheitssymptome vorliegt und das Formular unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Studierendenservice vorliegt.
Die Abgabefrist verschiebt sich entsprechend der Anzahl der Krankheitstage

Rückgabe des Themas

Das Thema kann einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Bei einer Wiederholung besteht keine Möglichkeit, das Thema zurückzugeben. Das neue Thema ist von dem/r Erstprüfer/in festzulegen, wobei neue Prüfer/innen vorgeschlagen werden können. Das neue Thema darf mit dem zurückgegebenen Thema nicht verwandt sein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss, die Bearbeitungsfrist wird neu berechnet.

Weitere Informationen

Gruppenarbeit

Die Master-Arbeit kann in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein.

Bearbeitungszeit/ -umfang

Die Bearbeitungszeit für Masterarbeiten im Bereich Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 5 Monate und umfasst 25 CPs. Die Masterarbeiten in Lehramt an berufsbildenen Schulen - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und Lehramt an berufsbildenen Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik haben eine Bearbeitungszeit von 14 Wochen und umfassen 20 CPs. 

Wiederholung

Eine nicht bestandene Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.