Zugangsvoraussetzungen
für Ihren Master an der Graduate School
Die Zugangsvoraussetzungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung an der Leuphana Graduate School. Um sich für einen Masterstudiengang an der Leuphana bewerben zu können, müssen grundsätzlich folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 81% abgeschlossener Bachelor (oder Äquivalent)
- Fachliche Eignung
- Sprachkenntnisse
Bachelorabschluss (oder Äquivalent)
Studienabschluss liegt vor
Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm ist ein Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. In Deutschland erbrachte und mindestens dem Bachelor-Niveau entsprechende Abschlüsse sind:
- Magister,
- Diplom (FH/Uni),
- 1. Staatsexamen,
- akkreditierte Berufsakademie-Bachelor
Die Äquivalenz von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgestellt und im Bewerbungsverfahren durch uni-assist geprüft. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.
Studienabschluss liegt nicht vor
Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben: Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen Ihres derzeitigen Studiums erbracht haben. Je nach Studium gelten 81% in Bezug zur Gesamtstudienleistung von 180 ECTS = 145 ECTS oder 210 ECTS = 170 ECTS. Für den Nachweis füllen Sie bitte dieses Formular aus und lassen es von Ihrem Prüfungsamt bestätigen.
Ist das Bachelor-Abschlusss-Zeugnis bei der Bewerbung für ein Master-Studium zum Bewerbungsschluss am 1. Juni noch nicht verfügbar, müssen Sie es bis spätestens zum 31. März des Folgejahres – also am Ende Ihres ersten Semesters – nachreichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die vorläufige Zulassung widerrufen: Zugleich erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studienprogramm.
Sollten Sie Ihr Bachelor-Studium an der Leuphana absolvieren, reichen Sie bitte anstatt des Formulars Ihr Transcript of Records ein.
Ausnahmen
International Law of Security, Peace and Sustainable Development: Das Abschlusszeugnis muss für ein Stipendium zum Zeitpunkt der Bewerbung im Januar vorliegen.
Work and Organizational Psychology: Das Abschlusszeugnis muss vor dem Studienstart bis zum September in dem Jahr vorliegen, in dem Sie sich bewerben.
Fachliche Eignung
Konsekutivität
Für die einzelnen Studienprogramme ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die fachliche Konsekutivität: Der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master muss inhaltlich auf Ihr Bachelor-Studium aufbauen. Die inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) nach ECTS in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen.
Anhand der untenstehenden Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Bitte prüfen Sie anhand dieser Fächerliste und des Studienprogrammprofils eigenständig, ob Ihre fachliche Vorbildung für eine Bewerbung ausreichend ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Die Kommission tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist.
Bitte beachten Sie: Eine individuelle Einschätzung Ihrer Konsekutivität kann vorab nicht vorgenommen werden. Es gibt keine Möglichkeit, nicht erreichte Credit Points während des Masters nachzuholen. Die nötigen Credit Points müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Weist Ihr Zeugnis keine Credit Points aus?
Falls Ihr Zeugnis keine Kreditpunkte ausweist, sollten Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt darum bitten, anhand eines Dokuments deutlich zu machen, welche prozentualen Anteile Ihre jeweiligen Kurse am Gesamtstudium hatten.
Studierfähigkeitstests
Wenn Sie sich für die Studienprogramme Management & Entrepreneurship oder Management & Sustainable Accounting and Finance bewerben und Ihren Abschluss in einem Land außerhalb der EU erworben haben, müssen Sie zur Feststellung Ihrer fachlichen Eignung verpflichtend einen Studierfähigkeitstest absolvieren. Sie können sich hierfür zwischen dem GMAT (Graduate Management Admission Test) und dem GRE (Graduate Record Examination) entscheiden. Eine ausreichende Eignung liegt vor, wenn Sie mindestens 505 Punkte im GMAT erreichen oder das 50. Perzentil im GRE.
Welche Sprachnachweise werden für mein Programm benötigt?
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für alle Master-Programme. Hinsichtlich der Englischnachweise wird in drei Kategorien unterschieden:
- Englischsprachige Programme
- Überwiegend deutschsprachige Programme
- Ausnahmen
Sofern Sie weder eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung noch einen deutschsprachigen Bachelorarbschluss vorweisen können, muss für deutschsprachige Programme zusätzlich ein Deutschnachweis erbracht werden.
Englischkenntnisse für englischsprachige Programme
Diese Informationen gelten für folgende Studienprogramme:
- Cultural Studies: Culture and Organization
- Management & Data Science
- Management & Entrepreneurship
- Management & Sustainable Accounting and Finance
- Politics and Democracy
- Economics and Transformation
- Social Work Research
- Sustainability Science: Ecosystems, Biodiversity and Society
- Sustainability Science: Entrepreneurship, Agency and Leadership
- Sustainability Science: Governance and Law
- Sustainability Science: Resources, Materials and Chemistry
Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen*. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:
- einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit einem Gesamtscore von mindestens 5.0 bzw. 95 Punkten
- einen TOEIC Listening & Reading-Test mit mindestens 945 Punkten
- einen IELTS Academic mit mindestens 7.0
- ein bestandenes Cambridge C1 Advanced
- einen Pearson PTE Academic mit mindestens 76 Punkten
- einen Oxford Test of English Advanced mit mindestens 141 Punkten
- einen Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 600 Punkten
- ein Graduate Record Examination (GRE) General Test oder einen GRE Subtest Mathematics, der äquivalent zu mindestens 600 GMAT Punkten ist
- ein Erststudium, das mindestens zur Hälfte in englischer Sprache unterrichtet und mit englischsprachigen Prüfungsleistungen absolviert wurde
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, das vollständig in englischer Sprache unterrichtet und mit englischsprachigen Prüfungsleistungen absolviert wurde
- ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt.
Die Nachweise nach den Ziffern 1-8 dürfen nicht älter als 5 Jahre sein und muss zum Zeitpuntk der Bewerbung nachgeweisen werden. Es ist kein Deutschnachweis erforderlich.
*Bewerber*innen mit der Muttersprache Englisch aus den Ländern Australien, Kanada, Malta, Neuseeland, Irland, Südafrika, Vereinigtes Königreich und USA sind vom Englischnachweis befreit.
Englischkenntnisse für überwiegend deutschsprachige Programme
Diese Informationen gelten für folgende Programme:
- Management & Engineering
- Kulturwissenschaften: Medien und Digitale Kulturen
- Kulturwissenschaften: Kritik der Gegenwart - Künste, Theorie, Geschichte
- Rechtswissenschaft
Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen*. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:
- einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit einem Gesamtscore von mindestens 4.0 bzw. 72 Punkten
- einen TOEIC Listening & Reading-Test mit mindestens 785 Punkten
- einen IELTS Academic mit mindestens 5.5
- ein bestandenes Cambridge B2 First
- einen Pearson PTE Academic mit mindestens 59 Punkten
- einen Oxford Test of English Advanced mit mindestens 111 Punkten
- einen Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 500 Punkten
- ein Graduate Record Examination (GRE) General Test oder einen GRE Subtest Mathematics, der äquivalent zu mindestens 500 GMAT Punkten ist
- den vom International Center der Leuphana Universität angebotenen Englisch-Sprachtest mit mindestens B2.2-Niveau
- Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 Kreditpunkten nach ECTS, die in aus schließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden**
- ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt.
Die Nachweise nach den Ziffern 1-9 dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Der Nachweis kann bis zum 31.03. des Folgejahres (Ende des ersten Fachsemesters) nachgereicht werden. Bewerber*innen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren einen deutschsprachigen Bachelorabschluss oder einen diesem gleichwertigen deutschsprachigen Abschluss an ei ner deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deut schen Sprache verfügen.
*Bewerber*innen mit der Muttersprache Englisch aus den Ländern Australien, Kanada, Malta, Neuseeland, Irland, Südafrika, Vereinigtes Königreich und USA sind vom Englischnachweis befreit.
**Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse über die 30 ECTS aus Ihrem Hochschulstudium nachweisen wollen und nicht eindeutig aus dem Zeugnis oder Transcript of Records hervorgeht, dass Sie auf Englisch studiert haben, dann reichen Sie bitte den Nachweis der Englischkenntnisse durch Module im Umfang von 30 CP für die Bewerbung mit ein. Bewerbende von der Leuphana verwenden bitte dieses Dokument.
Ausnahmen
International Law and Sustainability
- einen International English Language Testing System (IELTS) mit 7.0 Punkten oder
- einen TOEFL (iBT) mit 96 Punkten oder
- den Abschluss eines Hochschulstudiums, ein mindestens neunmonatiges Masterstudium oder mindestens ein letztes Studienjahr auf Bachelor-Niveau in einem überwiegend englischsprachigen Land gemäß der Definition des UK Visas and Immigration (UKVI) einschließlich Kanada, das in englischer Sprache unter richtet wurde.
Die Nachweise nach den Ziffern 1) und 2) dürfen nicht älter als 2 Jahre und der Nachweis nach Ziffer 3) nicht älter als 6 Jahre sein. Muttersprachler*innen sind vom Nachweis befreit.
International Law of Security, Peace and Sustainable Development
Bewerber:innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist und deren Bachelorstudium nicht in einem englischsprachigen Land absolviert wurde, müssen die Mindestanforderungen an die Englischkenntnisse erfüllen. Die Sprachkenntnisse können nur mit einem der folgenden Sprachtests nachgewiesen werden:
- IELTS Academic 6.5
- Internet-basierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 79 Punkten
- Cambridge English: Advanced (CAE) mit 176 Punkten
- Cambridge English: Proficiency (CPE) mit 176 Punkten
- PTE Academic mit 59 Punkten
Wenn Studierende die University of Glasgow für ihr zweites Studienjahr wählen, müssen sie ihre Englischkenntnisse mit IELTS 7.0 (keine Teilnote unter 6.5) oder einem gleichwertigen Test nachweisen (wenn Englisch nicht ihre Muttersprache ist oder sie ihren Bachelor-Abschluss nicht in einem englischsprachigen Land absolviert haben, das vom britischen Innenministerium anerkannt ist).
Wenn sich Studierende für ihr zweites Studienjahr an der Université libre de Bruxelles entscheiden, müssen sie ein Zertifikat vorlegen, das passive Französischkenntnisse nachweist.
Die Nachweise sollen nicht älter als zwei Jahre sein. Für englischsprachige Studienprogramme muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Psychology & Sustainability
Für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, legen die vergebenden Universitäten ein Mindestniveau für die Beherrschung der englischen Sprache fest. Die unten aufgeführten Englischtests werden für die Zulassung von EU- und Nicht-EU-Studierenden akzeptiert:
- IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.0
- internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 90 Punkten und keinem Abschnitt unter 19 Punkten, im Abschnitt Schreiben nicht unter 21 Punkten
- Paper based TOEFL-Test (PBT) mit mindestens 575 Punkten und keinem Abschnitt unter 45 Punkten, im Abschnitt Sprechen nicht unter 55 Punkten
- Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade C oder besser
- Cambridge English: Proficiency (CPE) mit Grade C oder besser
- University of Groningen Language Center Test B2 - speaking, B2 - writing
- den Abschluss eines Hochschulstudiums, ein mindestens neunmonatiges Masterstudium oder mindestens ein letztes Studienjahr auf Bachelor-Niveau in einem überwiegend englischsprachigen Land gemäß der Definition des UK Visas and Immigration (UKVI) einschließlich Kanada, das in englischer Sprache unter richtet wurde.
Der Nachweis nach den Ziffern 1) bis 6) sollen nicht älter als 2 Jahre und der Nachweis nach Ziffer 7) nicht älter als 6 Jahre sein. Für englischsprachige Studienprogramme muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Work & Organizational Psychology
Die für eine erfolgreiche Bewerbung nachzuweisenden Englischkenntnisse für Work and Organizational Psychology finden Sie auf der Webseite der Universität Maastricht.
Deutschkenntnisse
Nur die Studienbewerber*innen für deutschsprachige Studienprogramme, die weder ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) in Deutschland gemacht haben, noch ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 4 Jahre sein.
Die erforderlichen Deutschkenntnisse können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:
- DSH 2
- TestDaF 4 *
* Nur Zertifikate, die vom TestDaF-Institut selbst ausgestellt wurden oder von TestDaF-lizensierten Instituten, werden anerkannt.
Bei den Äquivalenten handelt es sich um folgende Nachweise:
- Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben wurde;
- erfolgreiche Absolvent*innen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
- Studienbewerber*innen, die bereits erfolgreich ein deutschsprachiges Studienprogramm abgeschlossen haben;
- Inhaber*innen des Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) / (Beschlüsse der KMK vom 16. März 1972 und vom 05. Oktober 1973 in jeweils geltender Fassung);
- Inhaber*innen des Goethe Zertifikat C2;
- Studienbewerber*innen, die an einer anderen deutschen Hochschule oder am Internationalen Studienzentrum Heidelberg oder am Ökumenischen Studienwerk Bochum eine Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen an deutschen Hochschulen abgelegt haben.
- Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder telc Deutsch C2;
- Inhaber*innen sonstiger Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden.
- Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 oder des Goethe-Zertifikat C1 unter der Auflage, dass der Nachweis spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erbracht wird. Diese Regelung gilt nur, wenn alle anderen für den Zugang geltenden Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sind.