Quereinstieg & Brückenprogramm Lehramt
Informationen zur Bewerbung zum Quereinstieg ins Lehramt
An dieser Stelle können Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren für den M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) sowie das zugehörige “Brückenprogramm Lehramt” informieren. Das Studium des Brückenprogramms ist nicht zwingend notwendig, bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, fehlende fachliche Leistungen wie zum Beispiel für das zweite Unterrichtsfach für den Zugang zum Masterstudium Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) zu erwerben.
Die rechtsverbindlichen Ordnungen zum Masterstudiengang Lehramt an Haupt und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) und zum Brückenprogramm Lehramt befinden sich aktuell in der universitätsinternen Abstimmung und Veröffentlichungsphase. Rechtsverbindliche Aussagen über Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsmodalitäten sind daher aktuell noch nicht möglich. Aller hier dargestellten Informationen sind insofern vorläufig.
Der Weg zum Quereinstiegsmaster
Der Quereinstieg über den M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) kann individuell gestaltet werden. Der folgende Ablauf hilft Ihnen dabei, Ihren persönlichen Weg in das Studium zu planen.
1. Check: Ist der Quereinstiegsmaster grundsätzlich für mich geeignet?
- Prüfen Sie anhand der hierdargestellten Fragen, ob der Studiengang grundsätzlich zu Ihrem bisherigen Studienweg passt.
Details zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Zugangsordnung, die zeitnah veröffentlicht wird. Zudem können Sie sich individuell beraten lassen.
2. Individuelle Prüfung: Welche Leistungen fehlen noch für den Zugang zum M. Ed. bzw. welcheLeistungen können Sie im Brückenprogramm Lehramt erwerben?
- Für den Zugang zum Studiengang müssen Sie für das erste Unterrichtsfach 45 ECTS nachweisen und für das zweite Unterrichtsfach 35 ECTS.
Wenn Sie unsicher sind, welche Ihrer bisherigen Studienleistungen anerkannt werden können, füllen Sie bitte dashier verlinkte Formular (Studienempfehlung) aus und stimmen es mit den zuständigen Fachkoordinator*innen der beiden Fächer ab. Das Formular dient als Grundlage für die Beurteilung durch die Auswahlkommission.
3. Bewerbung und Immatrikulation Brückenprogramm Lehramt
- Im Brückenprogramm können Sie die noch notwendigen Leistungen für den Zugang zum M. Ed. erwerben.
- Spätestens zu Studienbeginn des Brückenprogramms sollten Sie gemeinsam mit den Fachkoordinator*innen besprechen, welche Module Sie studieren sollten – Grundlage ist auch hier dasFormular zur Studienempfehlung.
- Im Brückenprogramm können Module der Fächer des B. A. Lehren und Lernen studiert werden. Sie können sich inmyStudy als Gast einloggen und im Veranstaltungsverzeichnis die vorhandenen Module einsehen.
Je nach Verfügbarkeit können im Brückenprogramm ergänzend auch schon einzelne Leistungen, die später Teil des Masterstudiums sind, studiert werden (insb. in den Bildungswissenschaften).
4. Bewerbung und Immatrikulation M. Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor)
- Erfüllen Sie alle nötigen Zugangsvoraussetzungen, können Sie sich im Bewerbungszeitraum für den Masterstudiengang bewerben (dies müssen Sie auch machen, falls Sie schon im Brückenprogramm eingeschreiben sind).
- Auch eine „bedingte Zulassung“ ist möglich, falls Ihnen noch bis zu 20 ECTS der nötigen Zugangsvoraussetzungen fehlen. Diese können Sie im Rahmen der “bedingten Zulassung” im ersten Studienjahr des M. Ed. weiter im Brückenprogramm nachholen.
Sollten Sie im Prozess fachliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachkoordinator*innen. Für allgemeine Fragen sowie für eine individuelle Beratung zur Passung des Studienmodells zu Ihrer persönlichen Situation, wenden Sie sich gerne an die Studienberatung.
Brückenprogramm und bedingte Zulassung
Für den Zugang zum M. Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) müssen Sie ein Bachelorstudium ohne Lehramtsoption erfolreich abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie fachliche Vorleistungen in den zwei gewählten Unterrichtsfächern mitbringen (Fach 1: 45 ECTS/CP; Fach 2: 35 ECTS/CP). Da nur wenige Absolvent*innen von fachlichen Bachelorstudiengängen diese Zugangsvoraussetzungen erfüllen können, haben Sie zwei Möglichkeiten, einen Teil der fachlichen Zugangsvoraussetzungen nachzuholen.
Bedingte Zulassung: Bis zu 20 CP der Zugangsvoraussetzungen können innerhalb des ersten Studienjahres des Masterstudiums erworben werden. Bewerber*innen erhalten entsprechende Auflagen mit der Zulassung. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, erlischt die Zulassung für den Master, auch für den Fall, dass bereits Leistungen im Master erbracht wurden. Es wird dazu geraten, die Möglichkeit der “bedingten Zulassung” nur in einem minimalen Umfang zu nutzen, da Sie bei Nicht-Erfüllung der entsprechenden Auflagen wieder exmatrikuliert werden.
Brückenprogramm Lehramt: Sie können sich mit einem passenden Bachelorabschluss für das „Brückenprogramm Lehramt“ (beginnend ab WiSe bzw. SoSe) bewerben und einschreiben und vor dem Studium des M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) Leistungen aus Bachelormodulen Ihrer beiden gewählten Unterrichtsfächer erbringen. Im “Brückenprogramm Lehramt” können Sie fachliche Module studieren, die für den Zugang zum Masterstudium notwendig sind.
Beide Möglichkeiten können prinzipiell miteinander kombiniert werden. Für eine zielgerichtete Studienplanung im Brückenprogramm empfehlen wir, dringend eine fachliche Beratung durch die zuständigen Fachkoordinator*innen in Anspruch zu nehmen (siehe unten).
Beispiel:
Vorausgesetzt Sie entscheiden sich gegen Ende Ihres fachlichen Bachelorstudiums für das Studium des Quereinstiegsmasters. Ihr Bachelor beinhaltet ausreichend Vorleistungen für das erste Unterrichtsfach (45 CP). Sie haben darin aber keine Leistungen für das zweite Unterrichtsfach.
Dann können Sie entweder versuchen, bereits innerhalb des Bachelorstudiums (z.B. im Rahmen freiwilliger Zusatzleistungen) passende Module für das zweite Unterrichtsfach zu studieren. Im Beispiel nehmen wir an, dass dies im Umfang von 5 CP gelingt.
In Ergänzung können Sie sich im WiSe für das „Brückenprogramm Lehramt“ einschreiben und während des WiSe 20 CP (4 Module) studieren und damit für den Master (ab dem SoSe) zugelassen werden.
Im ersten Studienjahr des Masterstudiums im Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) können Sie im Rahmen der bedingten Zulassung (s.o.) zudem die verbleibenden Zugangsvoraussetzungen im Umfang von 10 CP (1 Modul / 5 CP pro Semester) nachholen.
Informationen zur Bewerbung Brückenprogramm Lehramt
Bewerbungszeitraum
15. Juni - 15. August
Bachelorabschluss
Für den Zugang zum Brückenprogramm Lehramt benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss darf keine Lehramtsoption beinhalten. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, können Sie sich mit mindestens 140 Credit Points bewerben und erhalten dann eine vorläufige Zulassung. Es müssen jedoch alle Leistungen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres erbracht und die Bachelorarbeit muss abgegeben sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Bachelor-Studiums muss bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres durch Vorlage des Bachelor-Zeugnisses erbracht werden. Sollte dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Studierbare Module / Studienempfehlung
Innerhalb des ,,Brückenprogramms Lehramt” sind nur bestimmte Module studierbar. Die Module werden i.d.R. nur einmal jährlich entweder im Sommersemester oder im Wintersemester angeboten.
In Kürze wird an dieser Stelle eine Liste der studierbaren Module im Brückenprogramm Lehramt veröffentlicht. Im Grundsatz werden dies in den meisten Fällen die Module der Unterrichtsfächer im Bachelorstudium B.A. Lehren und Lernen sein.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor der Wahl von Modulen im Brückenprogramm Lehramt mit den Fachkoordinator*innen der beiden gewählten Unterrichtsfächer abzustimmen, um eine individuelle Studienempfehlung zu erhalten. Hierzu werden wir zeitnah an dieser Stelle ein entsprechendes Formular bereitstellen.
Besondere Zugangsvoraussetzungen Englisch / Musik
Für die Fächer Musik und Englisch sind besondere Zugangsvoraussetzungen erforderlich. Bitte entnehmen Sie Details der Zugangsordnung zum Brückenprogamm Lehramt (wird in Kürze veröffentlicht) bzw. der Informationsseite im College. Die Regelungen im College sind übertragbar auf die Regelungen zum Brückenprogramm. Im Fach Musik kann neben dem Nachweis durch Befähigungsprüfung auch ein Nachweis durch Abschluss von entsprechenden Modulen im Bachelorstudium erfolgen.
Informationen zur Bewerbung M. Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor)
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbung ist immer zum Sommersemester möglich. Konkrete Bewerbungszeiträume werden noch veröffentlicht.
Bachelorabschluss und fachliche Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugang zum Masterstudium im Lehramt Haupt- und Realschule (Quereinstieg für Fachbachelor) benötigen Sie einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss darf keine Lehramtsoption beinhalten. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, können Sie sich mit mindestens 140 Credit Points bewerben und erhalten dann eine vorläufige Zulassung. Es müssen jedoch alle Leistungen bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres erbracht und die Bachelorarbeit muss abgegeben sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Bachelor-Studiums muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres durch Vorlage des Bachelor-Zeugnisses erbracht werden. Sollte dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Außerdem müssen Sie in beiden Fächern einschläge fachliche Vorleistungen mitbringen. Im ersten Fach sind dies 45 CP/ECTS und im zweiten Fach 35 CP/ECTS.
Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen
Bei Ihrer Bewerbung reichen Sie folgende Unterlagen zur Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen ein:
- Bachelorzeugnis, sofern vorhanden
- Transcript of Records mit allen abgeschlossenen Modulen
- Modulhandbuch mit inhaltlichen Beschreibungen der studierten Module
- Liste der von Ihnen begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Module, bei denen Sie planen, diese noch innerhalb des Bachelorstudiums abzuschließen
- Studierempfehlung der Fachkoordinator*innen beider Unterrichtsfächer
Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen in beiden Fächern erfüllen und es werden ggf. Studienauflagen ("bedingte Zulassung") für das erste Studienjahr erlassen.
Besondere Zugangsvoraussetzungen Englisch / Musik
Für die Fächer Musik und Englisch sind besondere Zugangsvoraussetzungen erforderlich. Bitte entnehmen Sie Details der Zugangsordnung zum Master Lehramt bzw. der Informationsseite im College. Die Regelungen im College sind übertragbar auf die Regelungen zum Master. Im Fach Musik kann neben dem Nachweis durch Befähigungsprüfung auch ein Nachweis durch Abschluss von entsprechenden Modulen im Bachelorstudium erfolgen.
Kontakt
| Einrichtung | Zuständigkeit | Kontaktmöglichkeit | Internetseite |
| Infoportal |
| studierendenservice@leuphana.de Fon +49.4131.677-2277 | Zur Seite des Infoportals |
| Studienberatung College |
| studienberatung.college@leuphana.de | Zur Seite der Studienberatung College |
| Fachkoordinator*innen |
| Individueller Kontakt, siehe Liste | Liste der Fachkoordinator*innen |
Ordnungen
Zugangs- und Zulassungsordnung für die Lehrkräftebildung
Zugangs- und Zulassungsordnung Lehrkräftebildung der konsekutiven Master-Studienprogramme. (Die Ordnung befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die hier veröffentliche Ordnung enthält noch keine Regelungen für den M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor).)