Quereinstieg & Brückenprogramm Lehramt

Informationen zur Bewerbung zum Quereinstieg ins Lehramt

An dieser Stelle können Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren für den M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) sowie das zugehörige “Brückenprogramm Lehramt” informieren. Das Studium des Brückenprogramms ist nicht zwingend notwendig, bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, fehlende fachliche Leistungen wie zum Beispiel für das zweite Unterrichtsfach für den Zugang zum Masterstudium Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) zu erwerben. 

Die rechtsverbindlichen Ordnungen zum Masterstudiengang Lehramt an Haupt und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) und zum Brückenprogramm Lehramt befinden sich aktuell in der universitätsinternen Abstimmung und Veröffentlichungsphase. Rechtsverbindliche Aussagen über Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsmodalitäten sind daher aktuell noch nicht möglich. Aller hier dargestellten Informationen sind insofern vorläufig.

Allgemeine Information

Für den Zugang zum M. Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) müssen Sie ein Bachelorstudium ohne Lehramtsoption erfolreich abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie fachliche Vorleistungen in den zwei gewählten Unterrichtsfächern mitbringen (Fach 1: 45 ECTS/CP; Fach 2: 35 ECTS/CP). Da nur wenige Absolvent*innen von fachlichen Bachelorstudiengängen diese Zugangsvoraussetzungen erfüllen können, haben Sie zwei Möglichkeiten, einen Teil der fachlichen Zugangsvoraussetzungen nachzuholen. 

  1. Bedingte Zulassung: Bis zu 20 CP der Zugangsvoraussetzungen können innerhalb des ersten Studienjahres des Masterstudiums erworben werden. Bewerber*innen erhalten entsprechende Auflagen mit der Zulassung. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, erlischt die Zulassung für den Master, auch für den Fall, dass bereits Leistungen im Master erbracht wurden. Es wird dazu geraten, die Möglichkeit der “bedingten Zulassung” nur in einem minimalen Umfang zu nutzen, da Sie bei Nicht-Erfüllung der entsprechenden Auflagen wieder exmatrikuliert werden. 

  2. Brückenprogramm Lehramt: Sie können sich mit einem passenden Bachelorabschluss für das „Brückenprogramm Lehramt“ (beginnend ab WiSe bzw. SoSe) bewerben und einschreiben und vor dem Studium des M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) Leistungen aus Bachelormodulen Ihrer beiden gewählten Unterrichtsfächer erbringen. Im “Brückenprogramm Lehramt” können Sie fachliche Module studieren, die für den Zugang zum Masterstudium notwendig sind.

Beide Möglichkeiten können prinzipiell miteinander kombiniert werden. Für eine zielgerichtete Studienplanung im Brückenprogramm empfehlen wir, dringend eine fachliche Beratung durch die zuständigen Fachkoordinator*innen in Anspruch zu nehmen (siehe unten).

Beispiel: 

  • Vorausgesetzt Sie entscheiden sich gegen Ende Ihres fachlichen Bachelorstudiums für das Studium des Quereinstiegsmasters. Ihr Bachelor beinhaltet ausreichend Vorleistungen für das erste Unterrichtsfach (45 CP). Sie haben darin aber keine Leistungen für das zweite Unterrichtsfach. 

  • Dann können Sie entweder versuchen, bereits innerhalb des Bachelorstudiums (z.B. im Rahmen freiwilliger Zusatzleistungen) passende Module für das zweite Unterrichtsfach zu studieren. Im Beispiel nehmen wir an, dass dies im Umfang von 5 CP gelingt. 

  • Alernativ/in Ergänzung können Sie sich im WiSe für das „Brückenprogramm Lehramt“ einschreiben und während des WiSe 20 CP (4 Module) studieren und damit für den Master (ab dem SoSe) zugelassen werden. 

  • Im ersten Studienjahr des Masterstudiums im Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor) können Sie im Rahmen der bedingten Zulassung (s.o.) zudem die verbleibenden Zugangsvoraussetzungen im Umfang von 10 CP (1 Modul / 5 CP pro Semester) nachholen.

Informationen zur Bewerbung Brückenprogramm Lehramt

Bewerbungszeitraum

15. Juni - 15. August

Bachelorabschluss

Für den Zugang zum Brückenprogramm Lehramt benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss darf keine Lehramtsoption beinhalten. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, können Sie sich mit mindestens 140 Credit Points bewerben und erhalten dann eine vorläufige Zulassung. Es müssen jedoch alle Leistungen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres erbracht und die Bachelorarbeit muss abgegeben sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Bachelor-Studiums muss bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres durch Vorlage des Bachelor-Zeugnisses erbracht werden. Sollte dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.

Studierbare Module / Studienempfehlung

Innerhalb des ,,Brückenprogramms Lehramt” sind nur bestimmte Module studierbar. Die Module werden i.d.R. nur einmal jährlich entweder im Sommersemester oder im Wintersemester angeboten. 

In Kürze wird an dieser Stelle eine Liste der studierbaren Module im Brückenprogramm Lehramt veröffentlicht. Im Grundsatz werden dies in den meisten Fällen die Module der Unterrichtsfächer im Bachelorstudium B.A. Lehren und Lernen sein. 

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor der Wahl von Modulen im Brückenprogramm Lehramt mit den Fachkoordinator*innen der beiden gewählten Unterrichtsfächer abzustimmen, um eine individuelle Studienempfehlung zu erhalten. Hierzu werden wir zeitnah an dieser Stelle ein entsprechendes Formular bereitstellen.

Besondere Zugangsvoraussetzungen Englisch / Musik

Für die Fächer Musik und Englisch sind besondere Zugangsvoraussetzungen erforderlich. Bitte entnehmen Sie Details der Zugangsordnung zum Brückenprogamm Lehramt (wird in Kürze veröffentlicht) bzw. der Informationsseite im College. Die Regelungen im College sind übertragbar auf die Regelungen zum Brückenprogramm. Im Fach Musik kann neben dem Nachweis durch Befähigungsprüfung auch ein Nachweis durch Abschluss von entsprechenden Modulen im Bachelorstudium erfolgen. 

 

Informationen zur Bewerbung M. Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor)

Bewerbungszeitraum

Die Bewerbung ist immer zum Sommersemester möglich. Konkrete Bewerbungszeiträume werden noch veröffentlicht.

Bachelorabschluss und fachliche Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugang zum Masterstudium im Lehramt Haupt- und Realschule (Quereinstieg für Fachbachelor) benötigen Sie einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss darf keine Lehramtsoption beinhalten. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, können Sie sich mit mindestens 140 Credit Points bewerben und erhalten dann eine vorläufige Zulassung. Es müssen jedoch alle Leistungen bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres erbracht und die Bachelorarbeit muss abgegeben sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Bachelor-Studiums muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres durch Vorlage des Bachelor-Zeugnisses erbracht werden. Sollte dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.

Außerdem müssen Sie in beiden Fächern einschläge fachliche Vorleistungen mitbringen. Im ersten Fach sind dies 45 CP/ECTS und im zweiten Fach 35 CP/ECTS.

Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bei Ihrer Bewerbung reichen Sie folgende Unterlagen zur Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen ein:

  • Bachelorzeugnis, sofern vorhanden
  • Transcript of Records mit allen abgeschlossenen Modulen
  • Modulhandbuch mit inhaltlichen Beschreibungen der studierten Module
  • Liste der von Ihnen begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Module, bei denen Sie planen, diese noch innerhalb des Bachelorstudiums abzuschließen
  • Studierempfehlung der Fachkoordinator*innen beider Unterrichtsfächer

Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen in beiden Fächern erfüllen und es werden ggf. Studienauflagen ("bedingte Zulassung") für das erste Studienjahr erlassen.

Besondere Zugangsvoraussetzungen Englisch / Musik

Für die Fächer Musik und Englisch sind besondere Zugangsvoraussetzungen erforderlich. Bitte entnehmen Sie Details der Zugangsordnung zum Master Lehramt bzw. der Informationsseite im College. Die Regelungen im College sind übertragbar auf die Regelungen zum Master. Im Fach Musik kann neben dem Nachweis durch Befähigungsprüfung auch ein Nachweis durch Abschluss von entsprechenden Modulen im Bachelorstudium erfolgen. 

 

Online Bewerbung

Wenn Sie sich für das Lehramtsstudium im Master bzw. das Brückenprogramm Lehramt interessieren, dann können Sie sich direkt online an der Leuphana über unser Bewerbungsportal myCampus bewerben. Sie müssen keine Unterlagen postalisch einreichen.

Kontakt

EinrichtungZuständigkeitKontaktmöglichkeitInternetseite
Infoportal
  •  allgemeine Informationen zum Bewerbungsprocedere
  • Fragen zum Studienangebot der Leuphana
  • eine Terminabsprache der Studienberatung College

studierendenservice@leuphana.de

Fon +49.4131.677-2277
Fax +49.4131.677-1430

Zur Seite des Infoportals
Studienberatung College
  •  weitere Fragen, die über die ersten allgemeinen Informationen hinausgehen.
  • Hilfe bei der Studienplanung oder Studienwahl
studienberatung.college@leuphana.deZur Seite der Studienberatung College
Fachkoordinator*innen
  • Unterstützung bei der individuellen Studienplanung für das Brückenprogramm Lehramt, Erstellung einer Studierempfehlung
Individueller Kontakt, siehe ListeListe der Fachkoordinator*innen

Ordnungen

Zugangs- und Zulassungsordnung für die Lehrkräftebildung

Zugangs- und Zulassungs­ordnung Lehr­kräfte­bildung der konse­kutiven Master-Studien­programme. (Die Ordnung befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die hier veröffentliche Ordnung enthält noch keine Regelungen für den M.Ed. Lehramt an Haupt- und Realschulen (Quereinstieg für Fachbachelor).)