Mit einem Deutschlandstipendium junge Talente an der Leuphana fördern

Informationen für Förderer

Mit dem Deutschlandstipendium an der Leuphana Universität Lüneburg fördern Sie ausgewählte Studierende, mit besonders guten Leistungen, die durch nachhaltiges soziales Engagement aufgefallen sind oder besondere Hürden in ihrer Bildungsbiographie überwinden mussten. Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten für mindestens zwei Semester eine monatliche finanzielle Unterstützung von 300 Euro.

Das Besondere am Deutschlandstipendium: Das Geld kommt zur Hälfte vom Bund, die andere Hälfte aus privater Hand. Mit 1800 Euro im Jahr haben Sie als Unternehmen, Stiftung und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Studienbedingungen eines jungen Menschen zu verbessern und ihn auf diese Weise auf seinem Weg zu bestärken.

Die Förderer des Deutschlandstipendiums 2023/24

Die Leuphana Universität Lüneburg vergibt zum Sommersemester 2023 zwanzig Deutschlandstipendien an leistungsstarke Studierende. Zum Kreis privater Förderer gehören Stiftungen, Unternehmen und Vereine, die neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung jedes Stipendium zur Hälfte finanzieren. Die Universität dankt ihren Förderern:

  • Adalbert Zajadacz Stiftung
  • Alumni- und Förderverein der Leuphana Universität Lüneburg
  • CLAGE GmbH
  • Claudia Pörings
  • Expert Hanse-Verbund
  • Leuphana Universitätsgesellschaft Lüneburg
  • Lions Club Lüneburg Ilmenau
  • Lucia-Pfohe-Studentenstiftung
  • plietsch! Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • Sandpassage Edeka Tschorn GmbH und Co. KG
  • Sparkasse Lüneburg
  • Spendengemeinschaft Golfturnier
  • Stiftung der Volksbank Lüneburger Heide
  • Studio Hamburg Serienwerft GmbH / Rote Rosen

Als Förderer dabei sein

Welche Vorteile bietet das Programm für Förderer?

Wer sich bei uns für Bildung engagiert, engagiert sich nachhaltig. Sie unterstützen mit einem Deutschlandstipendium einen jungen Menschen beim Gelingen seiner Bildungsbiographie – und leisten zugleich einen Beitrag zu einer Gesellschaft, deren Gelingen von den Verständigungskompetenzen ihrer Mitglieder abhängt. Ihr Unternehmen baut den Kontakt zu den Spitzenkräften von morgen auf sowie zu anderen Förderern. Ihr Engagement als Förderer wird auf der Website der Leuphana gewürdigt. Ihre Zuwendung können Sie als Spende steuerlich geltend machen.

Weitere Fragen und Antworten - zu den FAQs

Teilbeitrag spenden

Wer als Einzelperson nicht gleich mit einem ganzen Stipendium einsteigen möchte, kann auch einmalig eine kleinere Summe oder regelmäßig kleinere Beträge zur Verfügung stellen. Die Universitätsgesellschaft der Leuphana sammelt solche Einzahlungen und rundet die Summe anschließend auf eine volle Anzahl von Stipendien auf.

Link: Mehr Informationen auf den Seiten der Universitätsgesellschaft:

FAQ aus Förderersicht

  • Was habe ich von meinem Engagement?
  • Wann kann die Förderung beginnen?
  • An wen richtet sich meine Förderung? Welches sind die Auswahlkriterien?
  • Für welchen Zeitraum wird die Förderung angesetzt?
  • Sieht das Gesetz eine Vereinbarung zwischen der Hochschule und dem Förderer vor?
  • Besteht die Möglichkeit, dass der Förderer in Verbindung mit dem Stipendium genannt wird?
  • Aus welchen Bereichen kommen die Studierenden an der Leuphana?
  • Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten?
  • Habe ich als Förderer Mitspracherecht bei der Verteilung des Stipendiums?
  • Habe ich ein Mitspracherecht dabei, welche/r Stipendiat*in mir als Förderer zugeordnet wird?
  • Kann ich Kontakt zu meiner Stipendiatin bzw. meinem Stipendiaten aufnehmen?
  • Kann ich als Förderer/Förderin die Mittelverwendung beeinflussen?
  • Handelt es sich um eine Spende oder ein Sponsoring?
  • Kann die Förderung steuerlich geltend gemacht werden?
  • Wo können Förderer sich zu steuerrechtlichen Fragen beraten lassen?
  • Wieviele Stipendien wurden im Rahmen des Programms bereits eingeworben?
  • Wie wird das Programm angenommen?
  • Wie ist die Fördersituation an der Universität in Lüneburg?

FAQ aus Förderersicht

Was habe ich von meinem Engagement?

Ob als Unternehmen, Stiftung, Verein oder engagierte Privatperson: Es gibt viele Gründe, das Deutschlandstipendium als Förderer*in zu unterstützen:

  • Unternehmen und Stiftungen, die sich als Förderer des Deutschlandstipendiums engagieren, unterstützen leistungsstarke und engagierte Studierende, bieten ihnen Anreize für Bestleistungen und setzen ein Signal gegen den Fachkräftemangel. Als Unternehmen interessieren Sie die Stipendiaten und Stipendiatinnen für Ihre Firma und gewinnen im Bestfall exzellente Nachwuchskräfte für sich. Neben finanzieller Förderung können Sie den Stipendiatinnen und Stipendiaten ideelle Angebote (z.B. Praktika/Traineeships oder Fortbildungen) anbieten und so gezielt das Interesse an Ihrem Unternehmen wecken. Ihr Engagement machen wir öffentlich sichtbar.
  • Einzelpersonen, die ein Deutschlandstipendium fördern, unterstützen talentierte junge Menschen, die die Zukunft unserer Gesellschaft gestalten und für sie Verantwortung übernehmen müssen. Sie stärken mit ihrer Begabtenförderung die Stadt Lüneburg und Umgebung. Vielleicht haben Sie selbst einmal eine Förderung erfahren, konnten so Ihre Ziele erreichen und geben heute aus Dankbarkeit gerne einen Teil an die jetzt Jungen weiter?
  • Ob Unternehmen, Stiftung oder Privatperson: Mit Ihrer Beteiligung am Deutschlandstipendium lernen Sie potenzielle Führungskräfte kennen, erhalten Einblicke in Forschung und Wissenschaft, werden in der Lüneburger Öffentlichkeit als Förderer wahrgenommen und stärken das regionale Netzwerk.
  • 2016 wurde das Programm evaluiert. Danach sind 85% der Förderer/Förderinnen zufrieden und fördern über etliche Jahre. Lesen Sie nach, warum bundesweit so viele Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen die Deutschlandstipendien an den Hochschulen fördern.
  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Ihnen weitere Informationen zu den Vorteilen einer Förderung.

Wann kann die Förderung beginnen?

Wir schreiben die Deutschlandstipendien einmal pro Jahr im Frühjahr universitätsweit aus. Die Förderung beginnt jeweils zum 1. April eines Jahres und dauert dann 12 Monate. Ihre Förderzusage benötigen wir bis zum 1. März eines Jahres. Sprechen Sie uns einfach an und senden eine Email an deutschlandstipendium@leuphana.de

An wen richtet sich meine Förderung? Welches sind die Auswahlkriterien?

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen/kirchlichen/gesellschaftlichen/politischen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen. Drittes Auswahlkriterium sind "Hürden in der Bildungsbiografie", d.h. die Überwindung von etwa herkunftsbedingten, familiären oder individuellen biografischen Hindernissen, die die Aufnahme eines Studiums erschwert haben (Bsp.: Migrations- oder Fluchthintergrund; "Erstakademiker/innen", die aus keiner akademischen Familie stammen; eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige; chronische Krankheiten; Behinderung).

Für welchen Zeitraum wird die Förderung angesetzt?

Die Bewilligung erfolgt für zwei Semester, eine weitere Bewerbung im Folgejahr ist möglich. Das Deutschlandstipendium sieht die Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit vor. Ein längerfristiges Engagement der Förderer/Förderinnen für "ihre" Stipendiaten/Stipendiatinnen ist daher durchaus erwünscht.

Sieht das Gesetz eine Vereinbarung zwischen der Hochschule und dem Förderer vor?

Vonseiten des Gesetzes ist die Verschriftlichung nicht obligatorisch. Jedoch wird aus Gründen der allgemeinen Verbindlichkeit und der des Nachweises, ob und inwiefern ein Stipendium von Ihnen an eine Fachrichtung bzw. an einen speziellen Studiengang gebunden wird, empfohlen, Fördervereinbarungen schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten unterzeichnen zu lassen.
Die Vereinbarung, die die Leuphana Universität Lüneburg mit Förderern und Förderinnen der Deutschlandstipendien abschließt, erhalten Sie aus der Geschäftsstelle. Senden Sie einfach eine Mail an deutschlandstipendium@leuphana.de

Besteht die Möglichkeit, dass der Förderer in Verbindung mit dem Stipendium genannt wird?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Formulierungen wie „Deutschlandstipendium der Firma X an der ... Hochschule Y“ oder: „Deutschlandstipendium, gefördert von Firma X“ zuzulassen und ist in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht. Das Logo für Förderer zum Einbinden auf Ihrer Website, in E-Mails oder auf Infomaterialien finden Sie hier.

Aus welchen Bereichen kommen die Studierenden an der Leuphana?

Unsere Studierenden kommen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Management und Technologie, Kulturwissenschaften, Staatswissenschaften und Lehrerbildung.
Das Studium wird an der Leuphana über sogenannte Schools organisiert. Über die Webseiten der Schools erfahren Sie mehr über die Fachrichtungen der einzelnen Studiengänge.

  • College, für das erste Studium nach der Schule (Bachelor-Abschluss)
  • Graduate School, für das Masterstudium nach dem Bachelor
  • Professional School, für alle, die berufsbegleitend ihren Bachelor oder Master bei uns studieren.

Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten?

Das Auswahlverfahren ist in der am 29. Mai 2019 in Kraft getretenen Richtlinie des Präsidiums zur Vergabe des Deutschlandstipendiums im Rahmen des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) festgelegt. Die Leuphana Universität Lüneburg schreibt die Stipendien öffentlich aus und informiert über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung.

Habe ich als Förderer Mitspracherecht bei der Verteilung des Stipendiums?

Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten liegt in den Händen der Hochschule, die eine fächerübergreifende Auswahlkommission zur Vergabe der Stipendien berufen hat. Diese 9-köpfige Kommission arbeitet unter dem Vorsitz des Präsidenten, bzw. der Vizepräsidentin für Campusleben, und besteht außerdem aus den Dekan*innen der Fakultäten und Leitungen der Schools, sowie der Gleichstellungsbeauftragten.

Über die allgemeinen Auswahlkriterien der Deutschlandstipendien hinaus können Förderer zusätzliche Wünsche vor der Auswahlsitzung mit der Geschäftsstelle Deutschlandstipendien besprechen. Die Kommission wird versuchen - sofern geeignete Bewerbungen vorliegen - diese zu berücksichtigen.

Habe ich ein Mitspracherecht dabei, welche/r Stipendiat*in mir als Förderer zugeordnet wird?

Eine Zuordnung von Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bestimmten Förderern ist nach Ihren rechtzeitig geäußerten Wünschen möglich. Nach der Sitzung des Auswahlauschusses werden Ihnen die Kontaktdaten "Ihrer" Stipendiaten und Stipendiatinnen - unter Sicherung der Datenschutzbestimmungen - mitgeteilt, sofern die Studierenden ihre Zustimmung dazu gegeben haben.

Kann ich Kontakt zu meiner Stipendiatin bzw. meinem Stipendiaten aufnehmen?

Aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen braucht die Universität die Zustimmung der Deutschlandstipendiaten und -stipendiatinnen, bevor sie ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Förderer weitergeben darf. Zu dieser Zustimmung sind die Stipendiaten nicht verpflichtet. Seit Bestehen des Programms haben faktisch jedoch alle Geförderten der Kontaktaufnahme mit dem Förderer/Förderin zugestimmt.

Sofern der Austausch der Kontaktdaten erfolgt, können Sie sich an die Ihnen zugeordneten Stipendiatinnen und Stipendiaten wenden und sie beispielsweise zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten.
Die Universität bietet im Rahmen des Begleitprogramms außerdem regelmäßige Treffen für alle Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten, sowie deren Förderer an, bei denen Sie die Nachwuchstalente kennenlernen und direkt ansprechen können.

Kann ich als Förderer/Förderin die Mittelverwendung beeinflussen?

Förderer und Förderinnen haben die Möglichkeit, ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder einen Studiengang ihrer Wahl einzusetzen. Bis zu zwei Drittel aller Deutschlandstipendien, die die Leuphana Universität Lüneburg in einem Kalenderjahr bewilligt, dürfen mit einer solchen Zweckbindung versehen sein.

Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Universität mindestens ein Drittel der maximal zu vergebenden Stipendien ohne Zweckbindung einwerben muss. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche und Fächer. Wenn unterschiedliche Zweckbindungen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die verschiedenen Fachbereiche führen, kann von der Anwendung der Zwei-Drittel-Regelung abgesehen werden.

Handelt es sich um eine Spende oder ein Sponsoring?

Das Deutschlandstipendium ist eine uneigennützige Spende Ihrerseits; Sie handeln also ohne Erwartung einer Gegenleistung von uns. Förderer erhalten aber eine Spendenbescheinigung für ihre Zuwendung an die Leuphana Universität Lüneburg.

Kann die Förderung steuerlich geltend gemacht werden?

Nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier.

Wo können Förderer sich zu steuerrechtlichen Fragen beraten lassen?

Das Servicezentrum Deutschlandstipendium des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft hat Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung des Deutschlandstipendiums im Rahmen von FAQs zum Steuerrecht beantwortet.
Sollten sich darüber hinaus steuerrechtliche Fragen ergeben, können Sie das Servicezentrum Deutschlandstipendium telefonisch unter 0201 8401-188 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium@stifterverband.de erreichen.

Wieviele Stipendien wurden im Rahmen des Programms bereits eingeworben?

Das Programm ist seit seiner Einführung 2011 bundesweit sehr erfolgreich. 2018 konnten über 27.000 Stipendien vergeben werden. In der Summe haben die Hochschulen in Deutschland bereits über 164.000 Stipendien seit dem Start des Programms eingeworben. Zu den Förderern gehören gleichermaßen Kapitalgesellschaften, mittelständische Unternehmen, Stiftungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Durch das Deutschlandstipendium entstehen Netzwerke, von denen nicht nur die Studierenden profitieren, sondern auch die privaten Förderer/Förderinnen und die Hochschulen. Aktuelle Zahlen finden Sie hier

Wie wird das Programm angenommen?

Die Bundesregierung ließ das Programm begleitend untersuchen und veröffentlichte im März 2016 die Ergebnisse der Evaluation. Nach der darin enthaltenen Umfrage sind 86% der Förderer bundesweit mit dem Programm sehr zufrieden und setzen ihre Förderung über mehrere Jahre fort. Zur Evaluation und Begleitforschung

Wie ist die Fördersituation an der Universität in Lüneburg?

Die Leuphana hat sich sehr früh am Programm Deutschlandstipendium beteiligt. Im Jahr 2011 wurden Stipendien vergeben, allerdings gab es – ausgehend von den Studierendenzahlen – nur sehr wenige Plätze für Lüneburg. Diese standen in keinem Verhältnis zum Aufwand für die Universität. Da der Anteil der zu vergebenen Stipendien jedoch jedes Jahr steigt, kann die Universität nun viel mehr Stipendien vergeben. Unser Ziel ist es, in den ersten Jahren der Wiederaufnahme bei der Anzahl der Stipendien zu Hochschulen vergleichbarer Größe aufzuschließen. Die Leuphana hat daher ihr Engagement 2019 für das Deutschlandstipendium wieder aufgenommen.

Interesse geweckt?

Hier können Sie Ihr Interesse zur Vergabe eines Stipendiums an der Leuphana anmelden:

Programmkoordination

Dörte Krahn
Universitätsallee 1, C40.M26
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1554
doerte.krahn@leuphana.de