DBB Summer School 2020

11. & 12. September 2020
Online-Seminar

 

Außenansicht des Zentralgebäudes ©M. Foddanu Photography
Außenansicht des Zentralgebäudes
  • Konzept
  • Workshops
  • Ergebnisse

Konzept: Bei der DBB Summer School 2020 wurden drei Workshops zur aktuellen Thematik "Bauablaufstörungen – Vermeidung und Management" angeboten, aus denen die Teilnehmenden frei auswählen konnten. Die Workshops wurden von didaktisch geschulten Praktiker*innen aus der Baubranche geleitet und die spezeifischen Themen in einem kleinen Kreis aus Studierenden, Alumni sowie externen Bauinteressierten besprochen. Um dem interdisziplinären Gedanken des Masterstudiengangs Baurecht und Baumanagement sowie des DBBs gerecht zu werden, wurde der Fokus noch mehr auf die Verknüpfung der Workshops miteinander und auf die Erzeugung von Synergie gelegt: Durch den Einsatz interdisziplinärer Methoden haben die Teilnehmenden in den zwei Tagen nicht nur ihr "eigenes" Thema im Workshop bearbeitet, sondern haben sich auch mit den anderen Teilnehmer*innen aus den anderen Workshops ausgetauscht und sich gemeinsam der Frage angenommen, wie Bauablaufstörungen vermieden bzw. wenn sie aufgetreten sind, wie diese adäquat gemanagt werden können.

Workshops: Diese Workshops zum Thema "Bauablaufstörungen – Vermeidung und Management" wurden angeboten:

Workshop 1: Entwicklung baubetrieblicher Leitlinien für die Weiterentwicklung des § 650b Abs. 1 u. 2 BGB & Ist-Kosten / Fortschreibung § 650c Abs. 1 u. 2 BGB

 
Kurzbeschreibung:

Es ist allgemein bekannt, dass Unsicherheit darüber besteht, wie diese beiden §§ wissenschaftlich und praktisch gelebt werden sollten. Im Rahmen dieses Seminars wird angelehnt an den Workshop 1 und 3.1 der DBB-Tagung 2019 ein Lösungsmechanismus für § 650 c Absatz 1 und 2 BGB  bearbeitet.

Vor der Summer School werden zwei Artikel von Prof. Dr. Ralf Schottke versendet. Im Workshop werden diese Veröffentlichungen, die die baubetrieblichen Grundlagen und einen durchgängigen Lösungsvorschlag beinhalten, diskutiert. Der durchgängige Lösungsansatz betrifft gegenständliche und störungsbedingte Nachträge gleichermaßen. Der Lösungsansatz muss für beide gelten, weil die Nachtragstypen nicht trennbar sind.

WS-Leitende:

Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke, Prof. Dr. jur. Bastian Fuchs

Workshop 2: Gestörter Bauablauf – Möglichkeiten und Grenzen des baubetrieblichen Nachweises

 

Kurzbeschreibung:

Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen als Folge eines gestörten Bauablaufs erschweren die sehr hohen Anforderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darlegung der jeweiligen Störungssachverhalte und der daraus resultierenden kausalen Schäden („konkrete bauablaufbezogene Darstellung“) oftmals eine erfolgreiche Rechtsverfolgung.

Der Workshop 2 – gestörter Bauablauf hat das Ziel darzulegen, welche Nachweisführungen für Störungssachverhalte und daraus kausal resultierender Schäden aus baubetrieblicher Sicht mit vertretbaren Mitteln möglich sind.

Ziel ist es, der Rechtsprechung einen Leitfaden an die Hand zu geben, was in einem gerichtlichen Verfahren zur Klärung von Ansprüchen aus einem gestörten Bauablauf aus baubetrieblicher Sicht im Rahmen der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität dargestellt werden kann und muss, um so den heute unbestimmten Begriff der „konkreten bauablaufbezogenen Darstellung“ für die gerichtliche Praxis zu konkretisieren und zu vereinheitlichen und damit die Prozessführung im Zusammenhang mit gestörten Bauabläufen für die Prozessparteien berechenbarer, handhabbarer und (aus Klägersicht) effektiver zu machen.

WS-Leitender:

Dr. jur. Daniel Waterstraat

Workshop 4: VOB / BGB – Auswirkungen des Urteils vom 08.08.2019 und Reformbedarf von §2 VOB (im Spannungsfeld zu BGB §650c)

 

Kurzbeschreibung:

Das Urteil des BGH vom 08.08.2019 zu Mehrvergütungsansprüchen bei Mehrmengen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B hat die Baubranche erschüttert. Bislang glaubten sich AG als auch AN-Seite bei den Normen von § 2 VOB/B auf bekanntem Terrain zu bewegen. Obwohl die Entscheidung des BGH nur Mehrmengen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B betrifft, wirft die Urteilsbegründung die Frage auf, inwieweit die Normen für Mehrvergütungsansprüche bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B) einer Überprüfung durch den BGH standhalten. Es herrscht daher große Unklarheit, wie Mehrkosten nach § 2 VOB/B in Zukunft ermittelt werden müssen.

Im Rahmen des Workshops soll daher geprüft werden, ob auch für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B mit einer ähnlichen Entscheidung des BGH zu rechnen ist.

Weiterhin soll erarbeitet werden, inwiefern eine Annäherung des § 2 VOB/B an § 650c BGB sinnvoll und ratsam ist oder welche anderen Wege denkbar sind.

WS-Leitende:

Dipl.-Ing. Gesa Schütte, RA Björn Müller, Dipl.-Ing. Björn Köpp

Ergebnisse: Hier finden Sie alle Präsentationen der DBB Summer School 2020 sowie die erarbeiteten Ergebnisse zu den Expertentische zum Download.

Bitte beachten Sie: Die Urheberrechte liegen gänzlich bei den Autorinnen und Autoren. Sollten Sie Inhalte der Dokumente zitieren, verweisen Sie bitte auch immer auf die DBB-Homepage.

Präsentationen:

Ergebnisse aus den Expertentischen:

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lara.predki@leuphana.de

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