Dokumentation 1. DBB

Um ei­nen Ein­druck von un­se­rer in­ter- und trans­dis­zi­plinären Ar­beits­wei­se und den er­ar­bei­te­ten Er­geb­nis­sen des letz­ten DBB zu er­hal­ten, kli­cken Sie sich gern durch un­se­re Do­ku­men­ten­samm­lung der Ver­an­stal­tung von 2017.

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1. DBB ©Viktoria-Louise Tietz
1. DBB - Ergebnisse
  • 1. DBB-Plenarvorträge
  • 1. DBB-Workshops

1. DBB-Plenarvorträge

1. Plenarvortrag:  Das neue Anordnungsrecht und die neue Vergütungsanpassungsregelung im BGB - Erläuterung des Gesetzes
Vortragender:  MR Dr. jur. Gerhard Schomburg (BMJV)
Download: Plenarvortrag Schomburg
2. Plenarvortrag: Vernetzte Produktion und Konsequenzen bzgl. der baubetrieblichen  Nachweismöglichkeiten
Vortragender: Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke (Leuphana Universität Lüneburg)
Download: Plenarvortrag Schottke
Plenarvortrag 3:  Zukünftige Abwicklung von Bau Großprojekten
Vortragender: Dipl.-Ing. Frank Limprecht(Deutsche Bahn AG)
Download: Unterlagen folgen
Plenarvortrag 4:  Baubetriebliche Analyse des Baurechts – die Baubetriebslehre als Voraussetzung für die Anwendung und die Weiterentwicklung des Baurechts - Grundsätze
Vortragender: Prof. Dr. jur. Gerd Motzke (VROLG a.D. / Universität Augsburg)
Download: Plenarvortrag Motzke - Folien / Plenarvortrag Motzke - Rede
Plenarvortrag 5:  Umsetzung durch Nachtrag
Vortragender: RA Prof. Dr. jur. Klaus Englert (Prof Englert + Partner Rechtsanwälte PartGmbB / Hon.-Prof. für Bau- und Architektenrecht an der THD Deggendorf)
Download: Plenarvortrag Englert
Plenarvortrag 6: Entscheidung
Vortragender: Detlef Ulmer(RiOLG a.D.)
Download:Plenarvortrag Ulmer

 

1. DBB-Workshops

Workshop 1: Wei­ter­ent­wick­lung des zi­vi­len Bau­rechts aus bau­be­triebs­wirt­schaftli­cher Sicht § 650 B BGB Abs. (1) und (2)
Inhalt: Das neue Ge­setz be­trifft ins­be­son­de­re bei den §§ 650 b und c BGB die Schnitt­stel­le zwi­schen Bau­be­triebs­leh­re und zi­vi­lem Bau­recht. In die­sem Work­shop wer­den spe­zi­el­le The­men aus die­sem Be­reich be­han­delt, die ei­ner Wei­ter­ent­wick­lung und kon­kre­ten Um­set­zung im Ge­setz die­nen sol­len. Der Schwer­punkt liegt im § 650 b BGB. Bzgl. des § 650 c BGB soll auf die Er­geb­nis­se der Work­shops 2 ff. auf­ge­baut wer­den.
Leitung: RA Prof. Dr. jur. Bastian Fuchs /  Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph H. Bartsch
Thema 2017: Klärung fol­gen­der Re­ge­lun­gen:
  • Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs (Abs. 1 S. 1 Nr. 1), 30 Tagesfrist
  • Änderungen, die zur Erreichung des vereinbarten Erfolgs notwendig sind (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)
  • Einigungen (Abs. 1 S. 1)
    • Form?
    • Zeit / Dauer, soll Grenze eingeführt werden?
    • Dokumentation des ernsthaften Versuchs
    • Sanktion, falls eine Seite dies "hintertreibt"?
  • Zumutbarkeit (Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2) und betriebsinterne Vorgänge
    • Was verstehen wir unter Zumutbarkeit?
    • Wie kann die Nachweisführung aussehen?
    • Sind etwaige gebundene NU einzubeziehen in die Betrachtung?
    • Wie muss dann die Vertragsgestaltung dazu aussehen?
    • Was sind Kriterien für die "Zumutbarkeit"?
    • Was beziehen wir bei der Interessenabwägung mit ein?
  • Angebot erstellen
    • Planung beim "Nachtrag" von AG, sofern Planung per se von AG vorgesehen
    • Angebotserstellungskosten?
    • Zeitraum für die Angebotserstellung?
  • Schnittstelle zu § 650 b Abs. (1)
    • Gilt der § 650 c Abs. (1) nur bei Anordnungen gemäß § 650 b Absatz 2 und bei   Vereinbarungen gemäß § 650 b Absatz 1 nicht? Welche Methode gilt dann für die Berechnung der Vergütung bei Vereinbarungen?
  • Sonderthemen
    • Ist "Bauzeit" umfasst?
    • Sind Streitigkeiten zum bisherigen "Bausoll" auch umfasst?
Dozierende: RA Prof. Dr. jur. Bastian Fuchs /  Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph H. Bartsch
Download: Workshop 1 - Vorträge / Workshop 1 - Ergebnisse
Workshop 2: Be­griffs­ab­stim­mung in der An­ge­bots-, Ver­trags- (oder Auf­trags-) und Nach­trags­kal­ku­la­ti­on
Inhalt: ENTFALLEN
Leitung:
Thema 2017:
Dozierende:
Download:
Workshop 3: Ist-Kos­ten oder Fort­schrei­bung der Wett­be­werbs­prei­se bei der Nach­trags­kal­ku­la­ti­on - § 650 c Abs. (1), (2) und (3) BGB
Inhalt: Der neue § 650 c Abs. (1), (2) und (3) BGB be­fasst sich mit der Vergütung und de­ren Er­mitt­lung (Nach­trags­kal­ku­la­ti­on).  Die Ist­kos­ten Abs. (1) wer­den hier als Nach­weis der Höhe be­nannt und die Fort­schrei­bung von Wett­be­werbs­prei­sen als mögli­che Al­ter­na­ti­ve. In die­sem Work­shop soll ana­ly­siert wer­den, wie die­se Re­ge­lun­gen in der Pra­xis um­ge­setzt wer­den können.  Vor­schläge für eine ab­sch­ließende recht­li­che Würdi­gung wer­den im Work­shop 1 for­mu­liert. Als maßgeb­li­che Grund­la­ge gel­ten die Erläute­run­gen der Sei­ten 59 und 60 der Druck­sa­che 123/​16.
Leitung: RA Dr. jur. Stefan Althaus / Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Thema 2017: § 650 (b) Abs. (1) und (2) Wie wer­den tatsächlich er­for­der­li­che Kos­ten und der Zu­schlag für AGK be­rech­net?
§ 650 (b) Abs. (1) und (2) Muss eine Be­si­che­rung der Zah­lung in Höhe von 80 % gemäß Abs. (3) er­fol­gen?
Dozierende: RA Dr. jur. Stefan Althaus / Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Download: Workshop 3 - Vorträge / Workshop 3 - Ergebnisse
Workshop 4: Ein­heit­li­che Auf­trags- und Nach­trags­kal­ku­la­ti­on (ANKE) § 650 c Abs. (2) BGB
Inhalt: Be­reits seit 2005 hat die Deut­sche Bahn AG das Sys­tem ANKE ein­geführt und bis­lang auf ca. 8 Mil­li­ar­den Euro Auf­trags­vo­lu­men an­ge­wen­det. Das Sys­tem geht von ei­ner Fort­schrei­bung der Wett­be­werbs­prei­se aus und knüpft so­mit an den §650 c Abs. (2) BGB an. Das Sys­tem wird hier dis­ku­tiert und wei­ter­ent­wi­ckelt.
Leitung: Dr. jur. Hällßig / Dr. Ing. Thomas Schriek
Thema 2017: Er­kann­te Mängel und Wei­ter­ent­wick­lung – eine Eva­lua­ti­on
von ANKE, Pro­gram­mie­rung der Formblätter und In­te­gra­ti­on in die Kal­ku­la­ti­ons­pro­gram­me.
Dozierende: Dipl.-Ing. Rene Bastille / Dipl.-Ing. Manuel Bierfischer / Dipl.-Ing. Wolfram Strehlke
Download: Workshop 4 - Ergebnisse / Workshop 4 - Anlage 1 / Workshop 4 - Anlage 2 / Workshop 4 - Anlage 3
Workshop 5: Funk­tio­nal­ver­trag und Nachträge
Inhalt: Auf­trag­ge­ber müssen sich zu­neh­mend auf­grund sehr be­grenz­ter fi­nan­zi­el­ler und zeit­li­cher Verfügbar­kei­ten Kom­plettlösun­gen in der Bau­wirt­schaft zu­wen­den. Um so­wohl dem ge­stal­te­ri­schen An­spruch, aber auch den zeit­li­chen und wirt­schaft­li­chen Im­pli­ka­tio­nen
ver­trags­recht­lich ge­recht zu wer­den, bie­ten sich aus­ge­wo­ge­ne Funk­tio­nal­verträge an.

In Pra­xis und Wis­sen­schaft ist die Be­stim­mung des ge­schul­de­ten Leis­tungs­solls in der­ar­ti­gen Verträgen oft um­strit­ten. Der Work­shop soll auch un­ter Ein­be­zie­hung des neu­en Bau­ver­trags­rechts in den §§ 650b und 650c BGB Chan­cen und Ri­si­ken in bau­ver­trag­li­cher so­wie bau­be­trieb­li­cher Hin­sicht auf­zei­gen und zur Ent­wick­lung von pra­xis­ge­rech­ten und per­spek­ti­visch stan­dar­di­sier­ba­ren Lösungs­ide­en an­re­gen.
Leitung: RA Dr. jur. Mathias Finke / Dr.-Ing. Thomas Sindermann
Thema 2017: Ent­wick­lung und Vor­stel­lung mögli­cher Mo­del­le.
Dozierende: RA Dr. jur. Mathias Finke
Download: Workshop 5 - Vorträge / Workshop 5 - Ergebnisse
Workshop 6: Na­tio­na­le und in­ter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­mo­del­le
Inhalt: ENTFALLEN
Leitung:
Thema 2017:
Dozierende:
Download:
Workshop 7: Störung des Bau­ab­lau­fes
Inhalt: Das The­ma "Gestörter Bau­ab­lauf" ist trotz ver­mehr­ter Recht­spre­chung nach wie vor an­schei­nend ju­ris­tisch und bau­be­trieb­lich weit­ge­hend un­geklärt. Das an sich weg­wei­sen­de Ur­teil des BGH vom 24.2.2005 wird von der Pra­xis und der Recht­spre­chung na­he­zu durchgängig igno­riert. Es herrscht eine Ten­denz, es kom­pli­zier­ter zu ma­chen als es ist. Die Dis­kus­sio­nen sind zu­dem geprägt durch die Ver­wen­dung un­schar­fer Be­grif­fe und un­zulässi­ge Ver­all­ge­mei­ne­run­gen. Es wird im­mer deut­li­cher, dass die marktübli­chen bau­be­trieb­li­chen Nach­weis­me­tho­den und die schein­bar all­ge­meingülti­gen recht­li­chen An­for­de­run­gen an die Dar­le­gung der begründen­den und ausfüllen­den Kau­sa­litäten nicht kom­pa­ti­bel sind. In die­sem Work­shop sol­len des­halb vor­ran­gig die Grund­prin­zi­pi­en der haf­tungs­be­gründen­den und der haf­tungs­ausfüllen­den Kau­sa­lität her­aus­ge­ar­bei­tet und all­ge­meingülti­ge Grundsätze der bau­be­trieb­li­chen Nach­weisführung ent­wi­ckelt wer­den.
Leitung: Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke / RA Prof. Dr. jur. Jochen Markus
Thema 2017: Kau­sa­lität und "bau­ab­lauf­be­zo­ge­ne Dar­stel­lung":
  • Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
  • Zurück zum Urteil des BGH (VII ZR 225/03) vom 24.2.2005
  • "Berechnung" der Fristverlängerung nach § 6 Abs. 4 VOB /B
  • Was bedeutet "bauablaufbezogene Darstellung" wirklich? Wann, warum und wie sie erforderlich?
  • Zeitreserven ("Puffer") und Zeitdefizite im Ablaufplan
  • Leistungsbereitschaft des AN und Annahmebereitschaft des AG
  • Wer muss was darlegen und beweisen?

Recht­li­che An­for­de­run­gen an die Dar­le­gung von "Kau­sa­lität" – eine kri­ti­sche Ana­ly­se des Ur­teils des OLG Köln vom 28.1.2014.

Lean Ma­nage­ment als Steue­rungs- und Nach­weis­in­stru­ment.

Er­mitt­lung von Frist­verlänge­rungs­ansprüchen.

Wird für den Nach­weis des gestörten Bau­au­blau­fes eine Struk­tur benötigt?

Dozierende: RA Prof. Dr. jur. Jochen Markus / Jan Weingärtner / Markus Brandt / Wulf Höppner
Download: Workshop 7 - Vorträge / Workshop 7 - Ergebnisse
Workshop 8: Pla­nungs­ma­nage­ment und Ar­chi­tek­ten-/ In­ge­nieur­recht
Inhalt: Das The­ma "Pla­nungs­ma­nage­ment" und die Ab­stim­mung die­ser Pla­nung mit den Ter­mi­nen des Her­stel­lers ist nach wie vor wich­tig. In die­sem Zu­sam­men­hang sind auch recht­li­che Fra­gen des Ar­chi­tek­ten-/ In­ge­nieur­ver­tra­ges re­le­vant.
Leitung: RA Dr. jur. Florian Krause-Allenstein / Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring
Thema 2017: Welche Pflichten im Hinblick auf die baubetrieblichen Abläufe haben die Architekten schon aus ihrem Berufsbild (in Abgrenzung zum Projektsteurer) bzw. § 650p BGB n.F. her­aus?


Leistungsphase 1

  • Klären der Aufgabenstellung = auch in terminlicher Hinsicht?
  • Projektstrukturplanung (Besondere Leistung)

Leistungsphase 2

  • Abstimmen der Zielvorstellungen = auch in terminlicher Hinsicht?
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufes
  • Fortschreibung der Projektstrukturplanung (Besondere Leistung)

Leistungsphase 3

  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistung
  • Fortschreiben des Terminplans

Leistungsphase 4

  • ./.

Leistungsphase 5

  • Fortschreiben des Terminplans
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistung

Leistungsphase 6

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligter

Leistungsphase 7

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner

Leistungsphase 8

  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • Prüfung von auftragnehmerseitigen produktionsorientierten Terminplänen
Dozierende: RA Dr. jur. Florian Krause-Allenstein / Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring
Download: Workshop 8 - Vortrag (Krause-Allenstein) / Workshop 8 - Vortrag (Möhring) / Workshop 8 - Ergebnisse
Workshop 9: Vergaberecht
Inhalt: Das neue Ver­ga­be­recht be­inhal­tet neue As­pek­te, ins­be­son­de­re bei der Berück­sich­ti­gung der Ar­beits­vor­be­rei­tung und der Auf­trags­kal­ku­la­ti­on bzgl. der Ver­ga­be. Im Rah­men die­ses Work­shops sol­len die bau­be­trieb­lich be­deut­sa­men As­pek­te für die Ver­ga­be dis­ku­tiert und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den.
Leitung: RA Matthias Goede / Prof. Dr.-Ing. Bernd Schweibenz
Thema 2017:  1. Wertungskriterien und Nachhaltigkeit
 

Im Rah­men der Be­trach­tung der Möglich­kei­ten der Wer­tung nach dem Preis-Leis­tungs-Verhält­nis wer­den fol­gen­de Ge­sichts­punk­te
be­han­delt:

  • Welche Möglichkeiten der Bewertung der Angebote gibt es auf Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs unter Berücksichtigung der Vorgabe von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei finanzwirksame Maßnahmen des Lebenszykluskostenansatzes?
  • Wie lässt sich die Wertung schematisieren?
  • Was kann / darf / soll ein Ausschreibender als Aspekte der Nachhaltigkeit von den Bietern fordern? Wie soll die Nachhaltigkeit in die Wertung einfließen?
  • Kann oder soll der Ausschreibende die Bauzeit dem Wettbewerb unterziehen? Ist dies baubetrieblich möglich? Ist dies rechtlich möglich? Ist dies überhaupt sinnvoll?
  • Wie lässt sich dies auf die Wertung von Nebenangeboten übertragen?
  • Lassen sich Risikobewertungen in Bezug auf Erwartungen im Hinblick auf einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche sinnvoll bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigen?

2. Aufklärung des Angebotsinhalts zur Absicherung der Wertung

Nach § 15 und § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/​A

"darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten."

Dis­kus­si­on der As­pek­te

  • Reichweite der Aufklärung hinsichtlich der Eignung
  • Reichweite der Aufklärung über Inhalte der Angebote und Nebenangebote
  • Umfang der Aufklärung
  • Fehler bei der Aufklärung
  • Berücksichtigung der Ergebnisse der Aufklärung

3. Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Abwicklung von Bauaufträgen

Seit der Ver­ga­be­rechts­re­form sind mit § 132 GWB und § 22 EU VOB/​A Re­ge­lun­gen in Kraft, die in be­stimm­ten Si­tua­tio­nen eine eu­ro­pa­wei­te Aus­schrei­bung ei­nes Nach­tra­ges er­for­dern.

Dis­kus­si­on der As­pek­te

  • Wann muss ein Nachtrag ausgeschrieben werden?
  • Rechtfertigt die Vereinbarung der VOB/B den Verzicht auf ein Vergabeverfahren für den Nachtrag?
  • Welche Folgen könnte die Nachtragsbeauftragung ohne Vergabeverfahren haben?
Dozierende: RA Matthias Goede / Prof. Dr. Stefan Hertwig / Prof. Dr.-Ing. Bernd Schweibenz
Download: Workshop 9 - Vortrag (Hertwig) / Workshop 9 - Vortrag (Goede - Schweibenz) / Workshop 9 - Ergebnisse
Workshop 10: Pro­jekt­ma­nage­ment - Ga­rant für Bau­zeit und Kos­ten
Inhalt: Die Pro­ble­me und Schwach­stel­len auf Deutsch­lands Bau­stel­len sind hinläng­lich be­kannt. Pro­ble­ma­tisch ist, dass sich das be­kann­te Krank­heits­bild „Dop­pel­te Kos­ten und dop­pel­te Bau­zeit!“ nicht nur bei den pro­mi­nen­ten Bau­stel­len in Ber­lin, Ham­burg und Stutt­gart zeigt, son­dern auch bei vie­len we­ni­ger berühm­ten Bau­stel­len zeigt. Das Pro­jekt­ma­nage­ment bzw. die Pro­jekt­steue­rung hat eine sehr gute Chan­ce, die Bau­vor­ha­ben wie­der auf Kurs zu brin­gen.
Leitung: Prof. Dr.-Ing. Volker Wirth / RA jur. Wolf Quensell
Thema 2017:
  1. Erarbeiten von ersten Lösungsansätzen für ein professionelles Projektmanagement hinsichtlich Bauzeit und Kosten (Qualität soll nicht näher behandelt werden).
  2. Welche Aufgaben und welche Verantwortung muss der Projektmanager übernehmen?
  3. Weiteres Vorgehen, nächste Schritte im Workshop 10

Programm

  1. Impulsvorträge (Referenten von DVP und Drees & Sommer)
  2. Analyse der wesentlichen und häufigen Probleme und Schwachstellen bei der Abwicklung von Bauvorhaben
  3. Evtl. Sortierung/Gliederung nach Bausparten wie Spezialtiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Schlüsselfertiger Hochbau, etc.
  4. Erarbeiten von ersten Lösungsansätzen hinsichtlich Projektmanagement: Aufgaben und Verantwortung
  5. Erstellen der Präsentation der ersten Ergebnisse
Dozierende: Dipl.-Ing. Werner Schneider / Dipl.-Ing. Rino Woyczyk
Download: Workshop 10 - Vorträge / Workshop 10 - Ergebnisse
Workshop 11: Öffent­li­ches Bau­recht, En­er­gie-, Res­sour­cen und Um­welt­recht
Inhalt: ENTFALLEN
Leitung:
Thema 2017:
Dozierende:
Download:
Workshop 12: In­ter­na­tio­na­ler An­satz für die Be­hand­lung für Bau­ab­laufstörun­gen - Spra­che Eng­lisch
Inhalt: Im In- und Aus­land ha­ben sich zahl­rei­che Me­tho­den ent­wi­ckelt, die der Klärung von Ver­trags­pro­ble­men bzgl. Fris­ten und mo­netären Fra­gen die­nen. FI­DIC Verträge set­zen in­ter­na­tio­na­le Stan­dards im Be­reich Ver­trags- und Claim-Ma­nage­ment. In 2017 wur­de die 2. Auf­la­ge die­ser Stan­dards veröffent­licht. In die­sem Work­shop sol­len die der­zeit an­ge­wen­de­ten Me­tho­den auf­geklärt und die
zu­grun­de­lie­gen­den Prin­zi­pi­en fest­ge­stellt wer­den.
Leitung: RA Dr. jur. Götz-Sebastian Hök / Dipl.-Ing. Jan Paulsen
Thema 2017: Tag I
 
  1. Vorstellung der 2. Auflage der FIDIC Vertragsbedingungen sowie Baggerarbeiten und Beanstandungen. (Einflüsse des FIDIC-Vertragsregimes auf neue FIDIC-Verträge auf internationale Standards für die Bewertung von Verzögerungen und Störungen von Bauprozessen. Prozedurale und grundlegende Regeln sowie zugrundeliegende Prinzipien.)
  2. Praktisches Beispiel: Baggerprojekt, Unterbrechung der Bauabläufe (Deutschland – International)
  3. Herangehensweisen / Inländische Herangehensweisen: Beispiel Deutschland
  4. Die besten Praktiken in der Beurteilung von Verzögerungen und Störungen: SCL Verzögerungs- und Störungsprotokoll (Nutzung des SCL-Protokolls unter Vertragsbedingungen der FIDIC-Formen / Grundprinzipien)
  5. In welchem Ausmaß stellt das SCL-Protokoll die beste Herangehensweise dar? (Lokale Praktiken / Internationale Praktiken)
Tag II
 
  1. Beispiel Offshore: Störung mit Einfluss auf das Warten von Wetterbedingungen (SCL-Ansatz / Praktiken)
  2. Kausalitätsprobleme in der Kostenfeststellung (Inländische Praktiken)
  3. FIDIC-Praktiken im Kontext der vorliegenden Prinzipien – Ursachen und Störungen des Verlaufs oder auf den Verlauf
Dozierende: Siobhan Fahey / RA Dr. jur. Götz-Sebastian Hök
Download: Workshop 12 - Vortrag 1 / Workshop 12 - Vortrag 2 / Workshop 12 - Vortrag 3 / Workshop 12 - Vortrag 4
Workshop 13: Das neue Bau­ver­trags­recht - Weg in eine neue Bau­ver­trags­kul­tur oder ver­ta­ne Chan­ce?
Inhalt: Außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten und deren mögliche gesetzliche Regelungen.
Leitung: RA Georg-Friedger Drewsen / Prof. Dr. Carolin Schuster
Thema 2017: 1. Umgang mit Konflikten im (Bau)Vertrag
 
  • Praxis (konfrontativ = stark/clever - partnerschaftlich = schwach/dumm)
  • Streitkultur gestern-heute-morgen, eine verhaltenspsychologische Betrachtung
  • Kooperationspflicht im Gesetz, in Rechtsprechung und Literatur
  • keine partnerschaftlichen Ansätze im Neuen Bauvertragsrecht

2. Streitbeilegung

  • Partnerschaftliche Vertragsgestaltung und Konfliktlösung in Dänemark (ggf. auch weitere EU-Staaten)
  • Streitbeilegung gemäß § 18VOB/B
  • Adjudikation

3. Lösungsansätze/-modelle

  • visionär
  • realistisch

4. Empfehlung des Arbeitskreises

Dozierende: RA Henning Biil / RA Georg-Friedger Drewsen / Dipl.-Ing. Simone Endler / Dipl.-Wirt. Ing.-Bau (FH), M.A. Jenny Patzig / Prof. Dr. Carolin Schuster
Download: Workshop 13 - Vortrag und Ergebnisse