Zugangsvoraussetzungen am College

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Möchten Sie sich für ein Bachelor-Programm am Leuphana College bewerben, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Neben der allgemeinen Zugangsvoraussetzung gelten am College besondere Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums.

Allgemeine Zugangsvoraussetzung

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die HZB ist ein Bildungsabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert. In Niedersachsen berechtigen neben dem Abitur eine Reihe weiterer Abschlüsse zur Aufnahme eines Studiums. Eine Auflistung aller Hochschulzugangsberechtigungen, die Sie zur Bewerbung an der Leuphana berechtigen, finden Sie in der Übersicht.

Übersicht Hochschulzugangsberechtigungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Fachgebundende Hochschulreife / Allgemeine Fachhochschulreife
  • berufliche Vorbildung (Meister*in; Techniker*in; etc.)
  • dreijährige Ausbildung und min. dreijährige Berufserfahrung
  • anerkannte internationale Abschlüsse

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Allgemeine Hochschulreife ist eine Studienberechtigung für alle Hochschulenohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete. Sie wird in der Regel durch eine erfolgreich abgelegte Abiturprüfung erworben.

Die Allgemeine Hochschulreife kann an diversen deutschen Schuleinrichtungen erlangt werden:

  • Gymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Fachgymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Gesamtschule (allg. Hochschulreife)
  • Abendgymnasium
  • Berufsoberschule (allg. Hochschulreife)
  • Kolleg (allg. Hochschulreife)
  • Studienkolleg (allg. Hochschulreife)

Die Allgemeine Hochschulreife kann auch durch eine andere Prüfung als die Abiturprüfung erworben werden:

  • Beruflich Qualifizierte Allg. Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife im Ausland erworben
  • Allgemeine Hochschulreife ohne Angaben
  • Abschluss / Zwischenprüfung (allg. Hochschulreife)
  • externe Prüfung (allg. Hochschulreife)

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie die Allgemeine Hochschulreife besitzen.


Fachgebundene Hochschulreife / Allgemeine Fachhochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife ist eine Studienberechtigung für bestimmte Fachrichtungen beziehungsweise Studiengänge an Hochschulen. Sie kann an diversen deutschen Schuleinrichtungen erworben werden:

  • Berufsoberschule (fachgebundene Hochschulreife)
  • Fachakademie (fachgebundene Hochschulreife)
  • Studienkolleg (fachgeb. Hochschulreife)

Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch folgende Prüfungenerlangt werden.

  • Begabtenprüfung (fgHR)
  • Abschluss / Zwischenprüfung (fachgebundene Hochschulreife)

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie eine fachgebundene Hochschulreife besitzen.

In der Regel berechtigt die Fachhochschulreife zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. In Niedersachsen können Sie mit der allgemeinen Fachhochschulreife auch bestimmte Fachrichtungen beziehungsweise Studiengänge an Universitäten studieren.

An der Leuphana können Sie auch unabhängig von Ihrer Fachrichtung ein Bachelor-Studium mit Major & Minor aufnehmen. In diesem Fall müssen Sie als weitere Zugangsvoraussetzung hinreichende Kenntnisse in den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch und – falls im Abschlusszeugnis ausgewiesen – in einem naturwissenschaftlichen, technischen oder geisteswissenschaftlichen Fach nachweisen. Die Durchschnittsnote dieser zwei bzw. drei Einzelnoten muss mindestens 3,0 betragen.

Bei den Studienprogrammen der Lehrerbildung bleibt die Fachbindung Ihrers Abschlusses erhalten: So können Sie sich mit einer FH-Reife der Fachrichtung Wirtschaft nur für das Studienprogramm Wirtschaftspädagogik bewerben. Gleiches gilt für die FH-Reife der Fachrichtung Sozialpädagogik, mit der Sie sich nur für das Studienprogramm Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik bewerben können.

Beim Lehrerbildungsprogramm Lehren und Lernen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wenden Sie sich dafür bitte an die Studienberatung.


Berufliche Vorbildung (Meister*in, Techniker*in etc.)

Wenn Sie eine Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium beginnen. Zu den Fortbildungsprüfungen zählen u. a.:

  • Meister*in
  • Fachwirt*in
  • staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in
  • staatlich geprüfte*r Techniker*in
  • staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • Abschluss einer anderen vom Fachministerium als gleichwertig festgestellten Vorbildung (Fortbildungsabschlüsse im Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden)

Mit Abschluss einer Fortbildungsprüfung verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung: Sie können sich somit für alle Studienprogramme am College bewerben.

Eine vollständige Übersicht der beruflichen Vorbildungen finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.


Dreijährigen Ausbildung und min. dreijährige Berufserfahrung

Nach Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung, die auf drei Jahre angelegt ist und einer anschließenden dreijährigen Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf besitzen Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn Sie Stipendiat/in des Aufstiegsprogramms des Bundes sind und mindestens zwei Jahre diesen Beruf ausüben.

Eine Übersicht staatlich anerkannter Ausbildungsberufe finden Sie auf der Seite berufenet der Agentur für Arbeit.


Anerkannte internationale Abschlüsse

Eine Auflistung der Internationalen Abschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an der Leuphana berechtigen, finden Sie im Bereich Internationale Bewerber*innen.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Englischkenntnisse und Aufnahmeprüfung

Zusätzlich zur gültigen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie je nach Studienprogramm ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Bei den Lehrerbildungsprogrammen müssen Sie für die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Sport das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung nachweisen.

Wählen Sie Ihr Wunschstudienprogramm und erfahren Sie alles über die besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Kontakt & Beratung

Erstauskunft zu Studium und Bewerbung

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Studierendenservice
Gebäude 8, Erdgeschoss
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Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de

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Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

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Offene Beratung
Mi 11 – 13 Uhr (auf dem Campus)
Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
 

Gazetten

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 45/23 vom 15.05.2023

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 44/23 vom 15.05.2023

Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 46/23 vom 15.05.2023