Zulassungsverfahren

am Leuphana College

Die Leuphana Universität Lüneburg führt für alle Bachelor-Studienprogramme am Leuphana College ein differenziertes Zulassungsverfahren durch, um neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber*innen bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigen zu können.

©Leuphana
Zulassungsverfahren am Leuphana College

Das Leuphana College bietet motivierten und geeigneteten Bewerber*innen die Möglichkeit, ihre Chance auf einen Studienplatz deutlich zu erhöhen.

Gehören Sie zu den 30 % punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms, erfolgt eine Zulassung über die Bestenquote. Hierbei findet ausschließlich die Note der Hochschulzugangsberechtigung Berücksichtigung. In der Hauptquote besteht darüber hinaus die Möglichkeit, über die Anrechnung studienrelevanter außerschulischer Leistungen sowie durch die Teilnahme am Studierfähigkeitstest und ggf. an einem Auswahlgespräch zusätzliche Punkte zu erhalten.

Nach Ihrer Online-Bewerbung wird automatisch geprüft, ob Sie im Rahmen einer gesetzlich vorgeschrienen Quote (Vorab- und Sonderquoten oder Wartezeitquote) oder über das Auswahlverfahren der Hochschule einen Studienplatz angeboten bekommen können.

Bestenquote

Im Rahmen der Bestenquote wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung in einen Punktwert umgerechnet (1,0 = 30 Punkte; 1,1 = 29 Punkte, ...). Die 30 % punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms erhalten direkt einen Zulassungsbescheid. Dieser wird in myCampus hinterlegt. Zusätzlich werden Sie per E-Mail über den Statuswechsel informiert.

Ob Sie einen Studienplatz über die Bestenquote erhalten, kann erst nach Rangreihenbildung nach Bewerbungsschluss ermittelt werden. Es ist daher ratsam, im Vorfeld die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der Auswahltage zu nutzen und so zusätzliche Punkte zu generieren.

Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Mit dem Zulassungsbescheid wird diesen Bewerber*innen eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie die Annahme des Studienplatzes bestätigen müssen. Ein Nachrückverfahren findet in dieser Quote nicht statt.

Bestenquote für Major

StudienProgrammZulassungsgrenze
 NotePunkte
Cultural Studies: Organization, Society, and The Artsallealle
Digital Media1,426
Economicsallealle
Global Environmental and Sustainability Studiesallealle
Ingenieurwissenschaftenallealle
International Business Administration & Entrepreneurship1,723
Kulturwissenschaftenallealle
Politikwissenschaft1,9*21*
Psychology1,129
Rechtswissenschaft1,525
Studium Individuale1,525
Umweltwissenschaften1,723
Wirtschaftsinformatik2,416

Bestenquote für Lehrerbildung Berufsbildende Schulen

StudienprogrammZulassungsgrenze
 NotePUnkte
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)2,218

Bestenquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachZulassungsgrenze
 NotePunkte
Biologie2,218
Deutsch2,020
Politik2,218
Sachunterricht1,6*24
weitere Fächer: Chemie, Englisch, Evangelische Religion, Biologie, Kunst, Mathematik, Musik, Politik, SportAlle Bewerber*innen wurden zugelassen

*Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit dieser Punktzahl zugelassen werden. In solchen Fällen entscheidet das Los.

Hauptquote

Wenn Sie in der Bestenquote keinen Studienplatz erhalten und Teil der Hauptquote sind, werden dem aus der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ermittelten Punktwert gegebenenfalls Punkte für außerschulisches Engagement hinzugefügt. Sie können maximal 5 zusätzliche Punkte für studienrelevante außerschulische Leistungen oder anrechenbare Schüler-/Jugendwettbewerbe erhalten. Eine Übersicht der anrechenbaren außerschulischen Leistungen finden Sie im Downloadbereich. Pro Kategorie werden nur einmal Punkte vergeben.

Im Rahmen der Auswahltage wird für alle Studienprogramme ein Studierfähigkeitstest angeboten. Bei englischsprachigen Studienprogrammen schreiben Sie den Test auf Englisch. In einigen Studienprogrammen wird zusätzlich ein Auswahlgespräch durchgeführt, das für englischsprachige Studienprogramme ebenfalls in Englisch geführt wird.

Auf der Seite zu den Auswahltagen finden Sie alle weiteren Informationen.

Die Punktzahl für außerschulisches Engagement sowie die Ergebnisse aus der Teilnahme am Studierfähigkeitstest und gegebenenfalls Gespräch fließen nach Abschluss der Prüfung aller Bewerbungsunterlagen in Ihre Gesamtpunktzahl ein. Zulassungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in myCampus hinterlegt, und Sie werden über einen Statuswechsel per E-Mail informiert. Es findet ein Nachrückverfahren statt. Solange kein Ablehnungsbescheid in myCampus hinterlegt wurde, werden Sie weiter auf der Rangliste geführt und haben die Chance, einen Studienplatz zu erhalten.

Die Gesamtpunktzahl wird aus der Note der Hochschulzulassungsberechtigung (N), den außerschulischen Leistungen (L), dem Ergebnis im Studierfähigkeitstests (T), ggf. dem Auswahlgespräch (G)

 

BeispielrechnungPunktzahl 
1. Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,812
2. Freiwilliges soziales Jahr (12 Monate)2
3. Studierfähigkeitstest 12
Gesamtpunktzahl26

Zulassungsgrenzen für Major

StudienprogrammKRITERIENPunkte
Cultural Studies: Organization, Society, and the ArtsN,Lalle
Digital MediaN,L,T23*
EconomicsN,Lalle
Global Environmental and Sustainability StudiesN,Lalle
IngenieurwissenschaftenN,Lalle
International Business Administration & EntrepreneurshipN,L,T17
KulturwissenschaftenN,Lalle
PolitikwissenschaftN,L,T21*
PsychologyN,L,T34*
Rechtswissenschaft 19*
Studium IndividualeN,L,T,G10*
UmweltwissenschaftenN,L,T24
WirtschaftsinformatikN,L,T8*

Zulassungsgrenzen für Lehrerbildung an Berufsbildenden Schulen

StudienprogrammKRITERIENPunkte
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)N,L,T10*

Zulassungsgrenzen für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachKRITERIENPunkte
BiologieN,L,T11*
DeutschN,L,T16*
PolitikN,L,T12*
SachunterrichtN,L,T27*
Weitere Fächer: Chemie, Englisch, Biologie,
Evangelische Religion, Kunst, Mathematik, 
Musik, Politik, Sport
N,L,TAlle Bewerber*innen wurden zugelassen

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der Punktzahl zugelassen werden. In diesen Fällen entscheidet das Los.

Wartezeitquote

10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die ranghöchsten Bewerber*innen auf einer Rangreihe nach Wartezeit vergeben. Unter Bewerber*innen mit gleicher Wartezeit entscheiden in der angegebenen Reihenfolge folgende Hilfskriterien: Durchschnittsnote, ggf. abgeleisteter Dienst, Los. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf sieben Semester (Halbjahre) begrenzt.

Die Anzahl an Wartesemestern wird bei der Bewerbung automatisch berechnet. Als Wartezeit gilt die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abitur), gerechnet in vollen Halbjahren, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Dabei gilt als Halbjahr jeweils die Zeit vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn das Abiturzeugnis z. B. im Mai ausgestellt wird, beginnt die Wartezeit ab 1. Oktober. Studienzeiten im Ausland haben bei der Berechnung der Wartezeit keine Auswirkung, gegebenenfalls in der Zwischenzeit studierte Semester in Deutschland werden nicht berücksichtigt.

Wartezeitquote für Major

StudienprogrammWartesemester (Note)
Cultural Studies: Organization, Society, and the Artsalle
Digital Media7 (2,9)
Economicsalle
Global Environmental ans Sutainability Studiesalle
Ingenieurwissenschaftenalle
International Business Administration & Entrepreneurship4 (1,8)
Kulturwissenschaftenalle
Poliktikwissenschaft5 (2,4)
Psychology7 (2,3)
Rechtswissenschaft4 (2,4)
Studium Individuale7 (2,3)
Umweltwissenschaften7 (2,9)*
Wirtschfsinformatik04 (3,2)

Wartezeitquote für Lehrbildung Berufsbildende Schulen

StudienprogrammWartesemester (NOte)
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)7 (3,3)*

Wartezeitquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachWartesemester (Note)
Biologie6 (2,6)
Deutsch4 (2,7)
Politik4 (2,9)
Sachunterricht7 (2,9)
Weitere Fächer: Chemie, Englisch, Biologie
evangelishe Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Politik, Sport
Alle Bewerber*innen wurden zugelassen

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der Punktzahl zugelassen werden. In diesen Fällen entscheidet das Los.

Vorab- und Sonderquoten

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorab- und Sonderquoten werden Studienplätze eines jeden Studienprogramms an spezifische Bewerber*innengruppen vergeben. Bewerber*innen dieser Gruppen konkurrieren nur innerhalb der jeweiligen Gruppe miteinander. Folgende Quoten werden vorbehalten:

  • bis zu 5% für ausländische Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben. Bewerber*innen reichen ihre Unterlagen direkt bei uni-assist e.V. ein.
  • bis zu 2% für Härtefälle (zur Bewerbung ist zusätzlich ein Härtefallantrag auszufüllen). Bewerber*innen, die in dieser Quote keinen Studienplatz angeboten bekommen, werden automatisch in der Hauptquote weitergeführt.
  • bis zu 3% für Bewerber*innen für ein Zweitstudium in Deutschland. Dem Antrag sind ein formloses Schreiben über die Beweggründe für das angestrebte Zweitstudium und ggf. Nachweise dazu sowie ein Nachweis über das Erststudium beizufügen.
  • ein zu ermittelnder Anteil für Berufsqualifizierte (höchstens 10%). Nähere Informationen zu den anerkannten beruflichen Vorbildungen für besonders beruflich Qualifizierte erteilt Ihnen das Infoportal der Leuphana.

Kontakt & Beratung

Erstauskunft zu Studium und Bewerbung

Infoportal
Studierendenservice
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee

Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de

Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Beratungstermin vereinbaren

Studienberatung am College
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee

Offene Beratung
Mi 11 – 13 Uhr (auf dem Campus)
Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
 

Gazetten

Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen: 
Nr. 36/25 vom 24. März 2025

Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zum „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 38/25 vom 24. März 2025

Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für alle Bachelor-Studiengänge (2- Fach-Bachelor), mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 37/25 vom 24. März 2025

Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 39/25 vom 24. März 2025