Häufig gestellte Fragen

rund um das Auswahlverfahren

Vor dem Auswahlverfahren

  • Ich habe mich für einen Studienplatz beworben. Wie geht es weiter?
  • Worin unterscheiden sich Zulassungsverfahren, Auswahlverfahren und Auswahltag?
  • Wie viele Punkte kann ich maximal durch außerschulisches Engagement erreichen?
  • Für welche Studienprogramme findet der Studierfähigkeitstest statt?
  • Kann ich mich auf den Studierfähigkeitstest vorbereiten?
  • Wie viele Punkte kann ich maximal im Studierfähigkeitstest erreichen?
  • Welche Studienprogramme führen Auswahlgespräche durch?
  • Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch vorbereiten?
  • Wie viele Punkte kann ich maximal im Auswahlgespräch erreichen?
  • Ich habe mich für das Fach Mathematik beworben. Wie läuft das mit dem Mathetest?
  • Wie kann ich mich bewerben, wenn ich eine Hochschulzugangsberechtigung im Nicht-EU/EWR-Ausland erworben habe?

Einladungen zum Auswahlverfahren

  • Ich habe eine Einladung zum Studierfähigkeitstest (und ggf. Auswahlgespräch) erhalten. Was muss ich beachten?
  • Ich habe KEINE Einladung zum Studierfähigkeitstest (und ggf. Auswahlgespräch) erhalten. Was soll ich tun?
  • Ich habe eine Zulassung erhalten. Muss ich zum Studierfähigkeitstest kommen?
  • Ich befinde mich zum Zeitpunkt der Auswahltage nicht in Deutschland, kann ich trotzdem teilnehmen?
  • Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Wie kann ich an dem Studierfähigkeitstest oder dem Auswahlgesprächen teilnehmen?
  • Ich habe bereits am Studierfähigkeitstest (dem Auswahlgespräch) teilgenommen. Kann ich mir meine Ergebnisse erneut anrechnen lassen?

Am Auswahltag

  • Was muss ich für die Auswahltage mitbringen?
  • Wo finden die Auswahltage statt?
  • Ich reise mit der Bahn an, wie komme ich zum Campus?
  • Ich reise mit dem PKW an. Wo kann ich während der Auswahltage parken?
  • Wo und wie finde ich die Registrierung?
  • Ich habe eine weite Anreise. Können meine Fahrt-/Übernachtungskosten übernommen werden?
  • Ich hab mich nicht für die Auswahltage angemeldet, kann ich trotzdem teilnehmen?
  • Ich bin am Auswahltag kurzfristig verhindert. Kann ich das Auswahlverfahren nachholen?

Nach dem Auswahlverfahren

  • Wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung erhalte?

Vor dem Auswahlverfahren

Ich habe mich für einen Studienplatz beworben. Wie geht es weiter?

Nach Bewerbungsschluss (i. d. R. 15. Juli eines Jahres) startet das mehrstufige Zulassungsverfahren für das Leuphana College. Zuerst werden die Studienplätze in den gesetzlichen Quoten vergeben. Nach Zulassung dieser ersten Gruppe wird wird für jedes Studienprogramm ein Ranking aller Bewerber*innen basierend auf der Note der Hochschulzugangsberechtigung erstellt. Die 25 % punktbesten Bewerber*innen dieses Rankings erhalten eine Zulassung.
Die verbleibenden Studienplätze werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens vergeben. Zum Auswahlverfahren wird nach einer neuen Rangliste eingeladen. Zur Erstellung der Rangliste werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung sowie das außerschulische Engagement berücksichtigt. Die Einladungen zum Auswahlverfahren werden ca. eine Woche vor dem Auswahltag des jeweiligen Studienprogramms per E-Mail versendet.

Worin unterscheiden sich Zulassungsverfahren, Auswahlverfahren und Auswahltag?

Das Zulassungsverfahren beschreibt den kompletten Prozess, der nach Bewerbungseingang abläuft. So wird beispielsweise geprüft, ob Sie über die Wartezeitquote oder die Bestenquote einen Studienplatz angeboten bekommen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihrer nach HZB-Note ermittelten Punktzahl eventuelle Punkte (maximal 5) für außerschulisches Engagement hinzugerechnet und eine neue Rangliste erstellt. Diese Rangliste bildet die Basis für die Einladungen zum Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren umfasst das Absolvieren des Studierfähigkeitstests und ggf. des Auswahlgesprächs. Die dort erzielten Punkte werden zu Ihrer bestehenden Punktzahl addiert und die Rangliste für die Zulassungen nach dem Auswahlverfahren erstellt. Der Tag an dem Sie vor Ort den Studierfähigkeitstest schreiben und ggf. das Auswahlgespräch führen, wird Auswahltag genannt.

Wie viele Punkte kann ich maximal durch außerschulisches Engagement erreichen?

Bewerber*innen können durch außerschulisches Engagement maximal fünf zusätzliche Punkte erreichen, wobei in jeder Kategorie nur einmal Punkte vergeben werden. Eine genaue Darstellung, welche Tätigkeiten und Fähigkeiten dabei berücksichtigt werden, finden Sie hier.

Für welche Studienprogramme findet der Studierfähigkeitstest statt?

Der Studierfähigkeitstest wird für alle Studienprogramme durchgeführt.

Kann ich mich auf den Studierfähigkeitstest vorbereiten?

Es ist weder erforderlich noch möglich, sich in besonderer Weise auf den Studierfähigkeitstest vorzubereiten.
Um einen Eindruck der Aufgabengruppen zu erhalten, haben wir Ihnen deutsche Beispielaufgaben (für deutschsprachige Studienprogramme) und englische Beispielaufgaben (für englischsprachige Studienprogramme) zusammen gestellt.

Wie viele Punkte kann ich maximal im Studierfähigkeitstest erreichen?

Beim Studierfähigkeitstest können Sie maximal 24 Punkte erreichen.

Welche Studienprogramme führen Auswahlgespräche durch?

Derzeit werden in den Studienprogrammen Global Environmental Sustainability Studies, Lehren und Lernen, Studium Individuale und Umweltwissenschaften Auswahlgespräche geführt.

Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch vorbereiten?

Die Auswahlgespräche bestehen aus einem etwa 20-minütigen Einzelgespräch und einem anschließenden Kurzreferat (5 min + 5 min für Nachfragen).
Themen des Einzelgesprächs sind u. a. die Motivation für das Studienprogramm und die Leuphana Universität.
Für die Auswahlgespräche müssen Sie ein fünfminütiges Referat zu einem selbstgewählten Thema vorbereiten. Es sollte sich um ein aktuelles und gesellschaftlich relevantes Thema handeln. Bringen Sie zu den Auswahlgesprächen eine Gliederung Ihres Referats in zweifacher Ausfertigung mit. Bitte sehen Sie davon ab, Powerpoint-Präsentationen vorzubereiten. Diese können nicht wiedergegeben werden.

Wie viele Punkte kann ich maximal im Auswahlgespräch erreichen?

Für das Auswahlgespräch können Sie maximal 24 Punkte erreichen.

Ich habe mich für das Fach Mathematik beworben. Wie läuft das mit dem Mathetest?

Bewerber*innen für das Fach Mathematik in dem Studienprogramm Lehren und Lernen absolvieren einen 45-minütigen Fachwissenstest Mathematik zu Inhalten der Sekundarstufe 1. Alle Bewerber*innen für das Fach Mathematik können an diesem Test teilnehmen. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Mathematiktest sind 24 Punkte. Es müssen mindestens 30 Prozent der Aufgaben korrekt gelöst werden, um Punkte zu erhalten. Lösen Sie weniger als 30 Prozent der Aufgaben korrekt, erhalten Sie null Punkte. Der Mathematiktest wird mit dem Studierfähigkeitstest verrechnet, hierzu wird der Mittelwert aus den erreichten Punktzahlen beider Testergebnisse ermittelt.

Wenn Sie keine Einladung zum Auswahlverfahren bekommen haben, also nicht am Studierfähigkeitstest teilnehmen können, aber dennoch am Mathematiktest teilnehmen, wird bei der Verrechnung der Studierfähigkeitstest mit null Punkten gewertet.

Wie kann ich mich bewerben, wenn ich eine Hochschulzugangsberechtigung im Nicht-EU/EWR-Ausland erworben habe?

Es stehen 5% der Studienplätze für Bewerber*innen zur Verfügung, die eine Hochschulzugangsberechtigung im Nicht-EU/EWR-Ausland erworben haben. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter "Internationale Bewerber*innen".

Einladungen zum Auswahlverfahren

Ich habe eine Einladung zum Studierfähigkeitstest (und ggf. Auswahlgespräch) erhalten. Was muss ich beachten?

Nach Erhalt Ihrer Einladung per E-Mail müssen Sie sich online für den Studierfähigkeitstest und ggf. das Auswahlgespräch anmelden. Ohne eine Anmeldung können Sie nicht am Studierfähigkeitstest oder dem Auswahlgespräch teilnehmen. Genaue Informationen und den Link zur Anmeldung entnehmen Sie der Einladung. Darüber hinaus erhalten Sie in dieser E-Mail detailliertere Informationen über den Tagesablauf Ihres Auswahltages.

Ich habe KEINE Einladung zum Studierfähigkeitstest (und ggf. Auswahlgespräch) erhalten. Was soll ich tun?

Die Einladungen zu Test und Gesprächen werden ca. eine Woche vor dem jeweiligen Test- oder Gesprächstermin an die in der Bewerbung angegebene E-Mail Adresse versendet. Falls Sie in dieser Zeit keine Einladung erhalten, haben sie weiterhin die Chance, über ein eventuelles Nachrückverfahren bis in den Oktober hinein eine Zulassung zu erhalten.
Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung finden Sie in Ihrem myCampus Account.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Muss ich zum Studierfähigkeitstest kommen?

Nein. Sie sind bereits zugelassen und können im Oktober Ihr Studium beginnen. Herzlichen Glückwunsch!

Ich befinde mich zum Zeitpunkt der Auswahltage nicht in Deutschland, kann ich trotzdem teilnehmen?

Sie engagieren sich zum Zeitpunkt der Test- oder Gesprächsdurchführung im Ausland oder sind aus beruflichen Gründen bzw. zum Spracherwerb im Ausland (keine Urlaube und Reisen)? Ihr Hauptwohnsitz liegt im Ausland? In diesen Fällen können Sie – unter Vorbehalt Ihrer späteren Einladung zum Leuphana Studierfähigkeitstest – den ITB-ASET als Ersatz für den in Präsenz stattfindenden Studierfähigkeitstest der Leuphana online durchführen.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Auswahlverfahrens.

Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Wie kann ich an dem Studierfähigkeitstest oder dem Auswahlgesprächen teilnehmen?

Es ist uns wichtig, dass Ihnen durch eine gesundheiltiche Beeinträchtigung (im Sinne einer chronischen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung) keine Nachteile entstehen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall (auswahl.college@leuphana.de), damit wir Einzelheiten abklären können.

Ich habe bereits am Studierfähigkeitstest (dem Auswahlgespräch) teilgenommen. Kann ich mir meine Ergebnisse erneut anrechnen lassen?

Sollten Sie im Vorjahr bereits am Auswahlverfahren teilgenommen haben, können Ihre Studierfähigkeitstest- und Auswahlgesprächsergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Die Anrechnung von Ergebnissen, die älter als ein Jahr sind, ist nicht möglich.

Für die Anrechnung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie haben den Studiefähigkeitstest bzw. das Auswahlgespräch im Vorjahr für das gleiche Studienprogramm und in der gleichen Sprache absolviert.
  • Sie haben auch im aktuellen Zulassungsverfahren eine Einladung erhalten.
  • Sie haben unter dem im Einladungsschreiben angegebenen Anmeldungslink angegeben, dass Sie ihre Ergebnisse aus dem Vorjahr angerechnet bekommen möchten.

Am Auswahltag

Was muss ich für die Auswahltage mitbringen?

Unabhängig vom gewählten Studienprogramm benötigen Sie für die Auswahltage folgendes:

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Behalten Sie Ihren Ausweis unbedingt bei sich; Sie werden ihn wiederholt vorzeigen müssen.
  • zwei dunkel schreibende Stifte (schwarz/blau)

Darüber hinaus gilt für die Bewerber*innen der Studienprogramme Umweltwissenschaften, Global Environmental Sustainability Studies, Studium Individuale sowie Lehren und Lernen: Bitte bringen Sie die schriftliche Gliederung Ihres Referats in zweifacher Ausfertigung mit.

Wo finden die Auswahltage statt?

Die Auswahltage finden auf dem Campus der Leuphana Universität Lüneburg statt. Die Adresse lautet: Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg

Informationen zur Anfahrt finden hier.

Ich reise mit der Bahn an, wie komme ich zum Campus?

Vom Lüneburger Bahnhof gelangt man in 13 Minuten mit der Uni-Buslinie 5001 direkt bis zur Haltestelle Universitätsallee zum Haupteingang des Campus.

Daneben fahren regelmäßig die Buslinien 5011 (Richtung Rettmer/Häcklingen) und die 5012 (Richtung Bockelsberg) zum zentralen Campus, Haltestelle Blücherstraße (1 Min Fußweg vom Campus entfernt) - und die Linie 5600 zur Haltestelle Zentralgebäude.

Sie können sich ihre Strecke beim HVV anzeigen lassen.

Ich reise mit dem PKW an. Wo kann ich während der Auswahltage parken?

Eine Übersicht der Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Lageplan des Campus der Leuphana.

Wo und wie finde ich die Registrierung?

Die Registrierung wird im Zentralgebäude der Leuphana durchgeführt. Auf dem Campus werden Sie ein Wegeleitsystem vorfinden, welches Sie zur Registrierung führt.

Ich habe eine weite Anreise. Können meine Fahrt-/Übernachtungskosten übernommen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrtkosten anteilig durch die Leuphana Universität übernommen werden. Welche Nachweise Sie dafür erbringen müssen, können Sie auf dem entsprechenden Antrag entnehmen.

Die Leuphana Universität Lüneburg kann leider keine Übernachtungskosten übernehmen. Für Teilnehmer*innen mit weiter Anreise stellen wir eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit auf dem Campus zur Verfügung. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schlafsack und eine Isomatte mit. Es ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übernachtungsplätze sind begrenzt und stehen leider nicht für Begleitpersonen zur Verfügung. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.  

Ich hab mich nicht für die Auswahltage angemeldet, kann ich trotzdem teilnehmen?

Eine Teilnahme kann nur dann gewährleistet werden, wenn Sie sich rechtzeitig online über den auf ihrem Einladungsschreiben vermerkten Link für die Auswahltage angemeldet haben.

Ich bin am Auswahltag kurzfristig verhindert. Kann ich das Auswahlverfahren nachholen?

Studierfähigkeitstest und ggf. Auswahlgespräch finden nur an dem in Ihrer Einladung genannten Termin statt. Aufgrund der zügig aufeinander folgenden Phasen des Zulassungsverfahrens ist ein früherer/späterer Termin nicht möglich.

Nach dem Auswahlverfahren

Wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung erhalte?

Den Status Ihrer Bewerbung können Sie auf myCampus abrufen. Dort erhalten Sie auch wenige Tage nach dem jeweiligen Auswahltag den Zulassungsbescheid.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie aufgrund der hohen Nachfrage weder telefonisch noch per E-Mail Informationen zum Status Ihrer Bewerbung erhalten können.