Einreise und Aufenthalt

  • Visum und Aufenthaltsbestimmungen
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherung
  • Meldung des Wohnsitzes
  • Aufenthaltserlaubnis / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Visum und Aufenthaltsbestimmungen

Wer in Deutschland studieren möchte und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt im Allgemeinen für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken, für das finanzielle Voraussetzungen erfüllt und Versicherungen nachgewiesen werden müssen. Studierende aus EU/EWR-Staaten brauchen für die Einreise in der Regel kein Visum.

Bitte prüfen Sie hier, ob Sie visumspflichtig sind:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristen-/Besuchervisum ein, da dies nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden kann!

Studierende aus Nicht-EU Ländern, die in einem EU-Mitgliedstaat studieren, beachten bitte folgende gesetzliche Sonderregelung:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetStudent

Finanzierungsnachweis

Schon bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während Ihres gesamten Aufenthalts decken können. Sie müssen dazu finanzielle Mittel von aktuell 934€ pro Monat nachweisen. Sie können dies durch die entsprechende Summe auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk (Expatrio, Fintiba) nachweisen. Beachten Sie bitte, dass ein Nebenjob in Deutschland nicht zur Eigenfinanzierung ausreicht und nicht als Finanzierungsnachweis anerkannt wird.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Daher müssen auch internationale Studierende eine in Deutschland gültige und ausreichende Krankenversicherung nachweisen. Eine Reisekrankenversicherung ist in keinem Fall ausreichend!

Die Krankenversicherungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, unabhängig von der tatsächlichen Einreise.

Studierende aus Staaten, mit denen ein Krankenversicherungsabkommen besteht - dazu gehören alle EU-Staaten und die Türkei -, benötigen als Nachweis nur die Krankenversicherungskarte ihres Heimatlandes (Europäische Krankenversicherungskarte EHIC/AT 11). Sobald jedoch neben dem Studium eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss ein Vertrag mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Außerdem empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, um eventuell anfallende Mehrkosten abzudecken.

Studierende aus Staaten, mit denen kein Krankenversicherungsabkommen besteht, können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu einem Beitrag von ca. 120 Euro pro Monat versichern. Diese Versicherung kann im Voraus online geschlossen werden. Alternativ kann man mit einer Reiseversicherung einreisen und direkt nach Ankunft eine Krankenversicherung abschließen. Versicherungen des Heimatlandes werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und nur dann, wenn diese eine unbegrenzte Deckungssumme haben. Studierende können sich unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen dieses schnellstmöglich beantragen.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht über eine gesetzliche Krankenkasse versichert werden, haben aber die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Einreise eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.

Mehr Informationen zum deutschen Versicherungssystem hier.

Meldung des Wohnsitzes

Alle ausländischen Studierenden - auch diejenigen, die ohne Visum einreisen dürfen - müssen nach geltendem Recht bei der Meldebehörde der Stadt Lüneburg ihren Wohnsitz in Lüneburg anmelden.

Die Anmeldung der Austauschstudierenden erfolgt im Rahmen des Orientierungsprogramms. Bei früherer Anreise melden Sie sich sofort selbständig an.

Es werden folgende Dokumente benötigt:

Bitte beachten Sie, dass bei Abreise die Abmeldung erforderlich ist!

Aufenthaltserlaubnis / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Nach visumfreier Einreise müssen Sie vor Ablauf der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, die Ihnen spätestens 90 Tage nach Einreise vorliegen muss.
Wenn Sie mit Visum eingereist sind, beantragen Sie sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Onlineportal der Ausländerbehörde zur Antragstellung

Die Ausländerbehörde finden Sie im Bürgeramt Lüneburg:

Bardowicker Str. 23, 1. Etage
21335 Lüneburg

Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Fon: +49.4131.3093252
termin-abh@stadt.lueneburg.de