Mein Studium am College

Bei Fragen rund um die administrativen Abläufe während Ihres Studiums helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studierenden- und Prüfungsadministration im Studierendenservice gern weiter. Sie kümmern sich unter anderem um Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangswechsel, Doppel- und Teilzeitstudium sowie um Fragen zu Prüfungen.

Informationen und Formulare

  • Rückmeldung
  • Semesterbeitrag überweisen
  • Major-Wechsel
  • Minor-Wechsel
  • Major-Minor-Kombinationsmöglichkeiten
  • Fach-Wechsel in der Lehrerbildung
  • Wechsel Kulturwissenschaften Vertiefungsfach
  • Zertifikat: Interkulturelle Kommunikation und Sprachen
  • Beurlaubung
  • Adress- und Namensänderung
  • Studierendenausweis verloren
  • Auslandssemester
  • Exmatrikulation

Informationen und Formulare

Rückmeldung

Wenn Sie bereits an der Leuphana Universität Lüneburg studieren, und Ihr Studium auch hier fortsetzen wollen, müssen Sie sich zurückmelden. Für das Erbingen von Leistungen und das Ablegen von Prüfungen ist es zwingend erforderlich, dass Sie eingeschrieben sind.

Die Rückmeldung ist nur innerhalb der festgelegten Rückmeldezeit möglich. Sie liegt für das

  • Sommersemester im Januar/Februar und für das
  • Wintersemester im Juni/Juli.

Die genauen Termine stehen auf dem Hinweisfeld Ihres Studierendenausweises. Darüber hinaus erhalten alle eingeschriebenen Studierenden eine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail (hier wird nur Ihre Leuphana-E-Mail verwendet).

Wenn Sie sich nicht fristgemäß durch die Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden, erhalten Sie eine kostenpflichtige Zahlungserinnerung (derzeitige Gebühr 15,00 €). Wenn Sie sich dann nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.

Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihre Matrikelnummer, gefolgt von Ihrem Namen und Vornamen an. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um die Matrikelnummer handelt (7-stellig), keine Bewerbernummer und keine lg-Nummer. Dies erleichtert uns die Zuordung. Erst nach Eingang des vollständigen Beitrags erhalten Sie Ihren Studierendenausweis.

Bitte zahlen Sie den fälligen Beitrag erst nach Aufforderung durch den Studierendenservice. Diese wird an Ihre stud-leuphana-Mail-Adresse gesendet.

Am Ende des Studiums

  1. Sie schließen Ihr Studium ab und eine Rückmeldung ist nicht mehr erforderlich: Informieren Sie uns durch den Antrag auf Exmatrikulation, gerne bereits in der Rückmeldezeit.
  2. Sie müssen nur noch eine Prüfungsleistung (Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit oder das Prüfungsgespräch sind eine Prüfungsleistung) im neuen Semester ableisten und beenden damit Ihr Studium: Melden Sie sich zurück und stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn unter Rückgabe des Studierendenausweises. Sie erhalten dann die gezahlten Gebühren zurück.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf den Homepages der Schools.

Semesterbeitrag überweisen

  • Studentenwerksbeitrag: 112,00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 131,15 Euro
    
(Semesterticket: 113,25 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
    sowie 17,90 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)
  • Verwaltungskostenbeitrag: 75,00 Euro
  • Summe: 318,15 Euro

Mit dem fristgerechten Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Leuphana Universität Lüneburg erfolgt die Einschreibung und später die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Beitrags erklären Sie, Ihr Studium beginnen bzw. fortsetzen zu wollen. Es zählt der Tag das Zahlungseingangs auf dem Konto der Universität, die sogenannte Wertstellung.

Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Betrag überwiesen wird und dass der Verwendungszweck richtig und vollständig angegeben wird. Als Verwendungszeck bei einer Rückmeldung geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (7-stellig) an. Bei einer Einschreibung geben Sie die Ihnen nach Studienplatzannahme zugewiesene Matrikelnummer (7-stellig) an. Es folgt danach jeweils der Name und der Vorname.

Nutzen Sie bitte in myCampus die zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen.

Bankverbindung der Leuphana Universität Lüneburg:

EmpfängerLeuphana Universität Lüneburg
IBANDE26 2505 0000 0199 9169 17
BICNOLADE 2 HXXX
KreditinstitutNorddeutsche Landesbank Hannover
Verwendungszweck

Matrikelnummer, Name, Vorname

Major-Wechsel

Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, müssen Sie zusätzlich zum Antrag auf Zulassung den Antrag auf Einstufung einreichen.

In welches Semester Sie eingestuft werden, ist abhängig von Ihren bisher erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistungen. Grundsätzlich gilt, dass für die Anrechnung eines Semesters 20 Credit Points (CP) in Form von anerkennungsfähigen Modulen vorliegen müssen.

Beispiel für Einstufung in höheres Fachsemester

20 CP in Form von anerkannten Modulen = Anerkennung eines Semesters = Einstufung in das 2. Semester

Wenn Sie als Student_in an der Leuphana Ihren Major vom 1. in das 2. Fachsemester wechseln möchten, ist das Vorliegen von 20 CP nicht erforderlich.

Studienplatzangebot in höheren Fachsemestern

Das Studienplatzangebot in höheren Fachsemestern richtet sich nach der Zahl der freiwerdenden Studienplätze.

  • bis 15. Januar: für Studienbeginn im Sommersemester
  • bis 15. Juli: für Studienbeginn im Wintersemester

Einstufung in höheres Fachsemester: Zum Sommersemester kann nur in gerade Semester (2., 4., 6. etc.) und zum Wintersemester nur in ungerade Semester (3., 5. etc.) eingestuft werden.

Online Bewerbung

Die Bewerbung für einen Major-Wechsel erfolgt immer online über myCampus. Im Falle einer Zulassung kann diese auch online angenommen werden.
Zur Online-Bewerbung

Antrag auf Einstufung

Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, reichen Sie zusätzlich zum Antrag auf Zulassung den Antrag auf Einstufung sowie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen (Transcript of Records) ein.

Download: Antrag auf Eintufung

Minor-Wechsel

Den Minor-Wechsel in einen zulassungsfreien Minor (siehe Major-Minor-Kombinationsliste) nehmen Sie in myCampus vor.

Abgabefristen

  • bis 1. April: für Wechsel zum Sommersemester
  • bis 1. Oktober: für Wechsel zum Wintersemester

Bitte beachten Sie, dass ein Minor-Wechsel nur zum nächsten Semester möglich ist. Eine Neuausstellung eines Studierendenausweises ist nicht erforderlich.

Möchten Sie in einen zulassungsbeschränkten Minor (siehe Major-Minor-Kombinationsliste) wechseln, nehmen Sie diesen Wechsel in myCampus vor. Bei den zulassungsbeschränkten Minor kann es zu einem Auswahlverfahren kommen, wenn sich mehr Studierende für diesen Minor entscheiden als Studienplätze vorhanden sind. Sollte kein Wechsel möglich sein, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

Bewerbungsfristen

  • bis 15. Januar: für Wechsel zum Sommersemester
  • bis 15. Juli: für Wechsel zum Wintersemester

Bitte beachten Sie, dass ein Minor-Wechsel nur zum nächsten Semester möglich ist. Eine Neuausstellung eines Studierendenausweises ist nicht erforderlich.

In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

Major-Minor-Kombinationsliste

Major-Minor-Kombinationsmöglichkeiten

In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

Major-Minor-Kombinationsliste

Fach-Wechsel in der Lehrerbildung

Bei den Lehrerbildungsprogrammen für Berufsbildende Schulen sind folgende Unterrichtsfächer zulassungsfrei:

  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Sport

Den Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach nehmen Sie in bitte myCampus vor.

Meldefristen

  • bis 1. April: für Studienstart im Sommersemester
  • bis 1. Oktober: für Studienstart im Wintersemester

Online Bewerbung

Die Bewerbung für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Unterrichtsfach erfolgt immer online über myCampus. Im Falle einer Zulassung kann diese auch online angenommen werden.
 

Bewerbungsfristen

  • bis 15. Juli: für Studienbeginn im Wintersemester
  • bis 15. Januar: für Studienbeginn im Sommersemester

 

Wechsel Kulturwissenschaften Vertiefungsfach

Zertifikat: Interkulturelle Kommunikation und Sprachen

Das Zer­ti­fi­kat Interkulturelle Kommunikation und Sprachen (ZiKS) ist ein frei­wil­li­ges An­ge­bot für alle Stu­die­ren­den. Es befähigt Sie, im in­ter­kul­tu­rel­len Kon­text er­folg­reich, pro­fes­sio­nell und ef­fek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren und zu­sam­men­zu­ar­bei­ten.

Informationen zum Zertifikat

Antrag: Einschreibung in das Zertifikat

Beurlaubung

Sie können sich bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmen auch noch innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. 

Auch während einer Beurlaubung bleiben Sie Mitglied der Leuphana Universität Lüneburg und behalten den Studierendenstatus. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen zu erbringen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Beurlaubungen für das erste und vorhergehende Fachsemester sind NICHT zulässig!

Ausnahme: Beurlaubung über 4 Semester

Wollen Sie während der Dauer des Studiums eines Studienganges mehr als vier Semester beurlaubt werden, müssen Sie einen wichtigen Grund nachweisen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • gesundheitliche Gründe,
  • Studienaufenthalt im Ausland,
  • Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist,
  • Tätigkeit in der akademischen oder Studentischen Selbstverwaltung,
  • familiäre Gründe (z.B. Schwangerschaft/Kindererziehung).

Gebühren während der Beurlaubung

Gemäß § 1 und 3 Studentenwerksordnung vom 14.05.2014  erhebt die Leuphana Universität Lüneburg nur den Studentenwerksbeitrag. 

Sie können sich beim Studentenwerk unter bestimmten Voraussetzungen von den Studentenwerksbeiträgen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem Studentenwerk OstNiedersachsen, Munstermannskamp 3 in 21335 Lüneburg.

Bei später gestellten Anträgen wird der bereits gezahlte Semesterbeitrag nur zurück erstattet, wenn der Antrag bei Studierendenservice vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eingeht. Neben den Antrag muss der evtl. bereits ausgestellte Studierendenausweis incl. des Semestertickets und alle Bescheinigungen innerhalb der o.g. Frist eingegangen sein.

Rücknahme der Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zurück genommen werden.

Adress- und Namensänderung

Studierende sind verpflichtet, Änderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Gerade bei Adress- und Namensänderung sollten die geänderten Daten der/dem Sachbearbeiter_in im Studierendservice sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen Sie erreichen. Um Sie schneller erreichen zu können, sollten Sie auch Ihre Telefonnummer bzw. Handynummer mitteilen.

Damit Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, gibt es die Möglichkeit Ihre Daten direkt in myCampus eigenverantwortlich zu ändern. Über myCampus können Sie die Semesteranschrift sowie Ihre Telefonnummer ändern. Alle anderen Daten lassen Sie bitte im Studierendenservice mittels des entsprechenden Formulares ändern.

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Namensänderung den Antrag und die Urkunde der Namensänderung benötigen.

Studierendenausweis verloren

Bei Diebstahl des Studierendenausweises/Semestertickets ist eine Kopie der Anzeige bei der Polizei mit einzureichen, bei allen anderen Fällen muss eine Begründung abgegeben werden.

Der Antrag ist mit originaler Unterschrift zu versehen. Die Einreichung erfolgt entweder persönlich im Infoportal oder per Post.

Kosten

Es werden bei der Antragstellung 5,00 € Bearbeitungsgebühren in bar fällig.

Zustellung des Neues Semestertickets/Studierendenausweises

Bei Diebstahl kann das neue Semesterticket / der Studierendenausweis sofort persönlich ausgehändigt werden. In allen anderen Fällen wird dies nach der Bearbeitung per Post an die angegebene Adresse versandt.

Auslandssemester

Internationale Erfahrungen und interkulturelle Kompetenzen zu sammeln, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ein Auslandsaufenthalt ist eine wichtige und wertvolle persönliche Erfahrung: Studierende vertiefen ihre Sprachkenntnisse, neue Studienschwerpunkte und Interessen entwickeln sich, internationale Freundschaften werden geknüpft.

Ein Auslandsaufenthalt hat deshalb viele Vorteile, muss aber auch gut vorbereitet werden. Dazu folgende Hinweise:

  • Der Antrag für das Folgesemester muss bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn im International Center vorliegen.
  • Studierende, die sich im Auslandssemester befinden, sind von den Semesterbeiträgen komplett befreit.
  • Ein Auslandssemester wird als Fachsemester gewertet, wenn im Ausland anrechenbare Leistungen erbracht werden.
  • Studierende behalten alle Rechte und Pflichten.
  • Über die Erfassung als Auslandssemester erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Studierendenservice.

Weitere Fragen zum Aufenthalt an einer Partnerhochschule oder an einer anderen Universität im Ausland sowie alle organisatorischen Fragen wie zu Unterkünften und Visa, richten Sie bitte an das International Center.

Exmatrikulation

Wenn Sie die Universität verlassen möchten und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, stellen Sie bitte unverzüglich einen Antrag auf Exmatrikulation. Andernfalls werden Sie vom Studierendenservice wegen fehlender Rückmeldung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation verlieren Studierende ihre Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.

Senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation zu.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch den Studierendenservice grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, in dem Sie Ihre LETZTE Prüfungsleistung erbracht haben. Ein Antrag auf Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Möchten Sie bereits zum Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt im laufenden Semester exmatrikuliert werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Eine Exmatrikulation zu einem rückwirkenden Datum kann von Studierenden nicht gestellt werden!

Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsdatum (Abschlussdatum) trotz abweichender Immatrikulationsdauer, von Einrichtungen außerhalb der Universität (wie z.B. Krankenkassen) als Grundlage für deren Leistungsgewährung verwendet werden kann.

Eine Rückzahlung der kompletten Semesterbeiträge ist möglich, wenn die Exmatrikulation rechtzeitig vor Semesterbeginn oder spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn unter Abgabe Ihres Studierendenausweises mit Semesterticket, erfolgt. Für ein laufendes Semester ist sonst keine Erstattung möglich.

Gemäß Immatrikulationsordnung der Leuphana Universität Lüneburg sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Nach dem Exmatrikulationsdatum erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!

AKTUELLER HINWEIS

Bei Fragen zu einer Exmatrikulation, die zu der o.a. Regelung abweicht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung oder senden bitte eine Mail an studierendenservice@leuphana.de (bitte geben Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang im Mailtext an).

Vorlesungsverzeicnis

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Erstauskunft

Infoportal
Gebäude 8, Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo-Do 9-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr

Administration und Prüfungen

Studierendenservice
Gebäude 8, 2. Stock
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit: Mo, Di, Do 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit: Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr