Unterrichtsfach Mathematik
Welche Module und Prüfungsleistungen Sie im Unterrichtsfach Mathematik absolvieren müssen, erfahren Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.
Prüfungsordnungen
Fachspezifische Anlage für GHR (FSA)
- Neubekanntmachung der Fachspezifischen Anlage 1.8 Mathematik - Lehren und Lernen (B.A.) (5. September 2022)
- Erste Änderung der Fachspezifischen Anlage 1.8 Mathematik - Lehren und Lernen (B.A.) (5. September 2022)
- Neufassung der fachspezifischen Anlage ab WS 2015/2016 (Mai 2015)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2014)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2013)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2012)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2010)
Fachspezifische Anlage für LBS (FSA)
- Neubekanntmachung der Fachspezifischen Anlage 2.5 Mathematik - Wirtschaftspädagogik (B.A.) und Sozialpädagogik (B.A.) bzw. Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) (5. September 2022)
- Zweite Änderung der Fachspezifischen Anlage 2.5 Mathematik - Wirtschaftspädagogik (B.A.) und Sozialpädagogik (B.A.) bzw. Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) (5. Sptember 2022)
- Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage ab WS 2019/2020 (Mai 2019)
- Erste Änderung der fachspezifischen Anlage ab WS 2019/2020 (Mai 2019)
- Neufassung der fachspezifischen Anlage ab WS 2015/2016 (Mai 2015)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2014)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2013)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2012)
- Fachspezifische Anlage (Juli 2010)
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Sechste Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (18. August 2021)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Vo- raussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (18. August 2021)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für eine Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Anlage zu § 3a Abs. 6 und § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (August 2019)
Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (27. September 2023)
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (3. November 2022)
- Neufassung Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (16. September 2021)
Weitere Ordnungen
- Neufassung der Anlage zur Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (31. August 2021)
- Neubekanntmachung der Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (31. August 2021)
- Erste Änderung der Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen Lehren und Lernen (B.A.), Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) (31. August 2021)
- Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen Lehren und Lernen (B.A.), Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) (6. März 2015)
Archiv
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2022/2023 (26. September 2022)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2022 (10. Februar 2022)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Beschluss des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur alternativen Durchführung von Lehrveran- staltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise in den Studienprogrammen der Universität für das Wintersemester 2021/2022 (14. Januar 2022)
- Neufassung der Anlage18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (28. April 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstu- diengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021(12. März 2021)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021(12. März 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 22. Dezember 2020
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 7. August 2020
- Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 24. April 2020
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2018/2019 (Mai 2018)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2018/2019 (Mai 2018)
- Erste Änderung und Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (31. Juni 20216)
- Neufassung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2015/2016 (März 2015)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Berichtigung der vierten Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Mai 2014)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juli 2012)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung (September 2011)
- Erste Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Mai 2010)
- Rahmenprüfungsordnung Leuphana Lehrerbildung (März 2009)
Modulübersicht / Modulhandbuch
Die Modulübersicht für das Unterrichtsfach Mathematik finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.
Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Fach-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.
Informationen und Formulare
Broschüre: Prüfungsinformationen
In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.
Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem. Die Klausurtermine sind absolut verbindlich. Den aktuellen Klausurplan finden Sie hier.
Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.
Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.
Anleitung zur Nutzung myCampus
Es erscheint der Button „Zur Prüfungsanmeldung“. Mit einem Klick auf den Button rufen Sie die Maske für die Prüfungsanmeldung auf. In der Anmeldemaske sind das entsprechende Studium und der jeweilige Kontext, innerhalb dessen die Prüfung abgelegt und angerechnet werden soll, auszuwählen. Öffnen Sie das Auswahlmenü „Studienplankontext wählen“ oder verwenden Sie die Applikation “Mein Studium„. Mit einem weiteren Klick auf den Button „Anmelden“ werden die Eingaben bestätigt und die Prüfungsanmeldung gespeichert.
Sollte ein Anmeldung innerhalb der vorgeben Anmeldefristen nicht möglich sein, können Sie das beigefügte Formular verwenden und innerhalb der Anmeldefrist dem Studierendenservice übermitteln.
Erkrankung
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen / Praktikum im Ausland
Anerkennungen aus dem Inland
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Verantwortliche für Anerkennungsfragen
Prüfungsberechtigte Personen
Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Fachkoordinator_in
Bei Fragen zum Bachelor Lehren und Lernen helfen Ihnen die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren der Leuphana Lehrerbildung gern weiter.
Praktika Lehrerbildung
Im Laufe Ihres Studiums der Lehrerbildung absolvieren Sie verschiedene berufsrelevante Praktika. Zum Bachelor-Studium gehören die Schulpraktischen Studien I und II und evtl. ein Sozial- und Betriebspraktikum. Neben den Modulbeschreibungen und Hinweisen in den FSAn finden Sie alle relevanten Informationen zu den Praktika auf den Internetseiten der Einrichtung für Praxisstudien in der Lehrerbildung.
Notenbescheinigung per E-Mail
Aus Gründen des Datenschutzes können Notenbescheinigungen / Transcript of Records nur über die von der Leuphana Universität Lüneburg bereitgestellten E-Mail-Adresse angefordert und an diese verschickt werden.
Sollten Sie keine aktuelle universitäre E-Mail-Adresse mehr haben, müssen Sie den Antrag zur Ausstellung eines Transcript of Records per E-Mail ausfüllen.
Antrag auf Ausstellung und Übermittlung erbrachter Leistungen per E-Mail
Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.
Ansprechpersonen
Bei administrativen und prüfungsbezogenen Fragen erhalten Sie im Studierendenservice Unterstützung von den zuständigen Ansprechpersonen Ihres Lehrerbildungsprogramms: