Deutschlandstipendium

Informationen für Studierende

Egal an welcher School Sie Ihren Bachelor oder Master bei uns studieren, nutzen Sie Ihr Engagement und Talent, um sich für ein Deutschlandstipendium an der Leuphana zu bewerben. Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden Sie auf Ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen talentierter und leistungsstarker Studierender zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Förderern, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt. Die Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro gefördert, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Eine ideelle Förderung ist darüber hinaus möglich.

Bewerbungszeitraum

Die nächste Ausschreibung ist für Februar 2025 geplant. Zum Sommersemester 2024 vergab die Leuphana Universität Lüneburg 24 neue Stipendienplätze.

Weitere Details und die letzte Ausschreibung sind nachfolgend an dieser Stelle veröffentlicht. Diese kann als Orientierung dienen, denn die Ausschreibung 2025 wird voraussichtlich in ähnlicher Form formuliert sein.

Ausschreibung 2024

BEWERBUNG ZUM SOMMERSEMESTER 2024
 
Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein Stipendienprogramm geschaffen worden, das leistungsorientierte und sozial engagierte Studierende auf ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert. Mit Beginn des Sommersemesters 2024 kann die Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen dieses Stipendienprogramms voraussichtlich 23 Stipendienplätze für die Studierenden aller Studiengänge anbieten.
 
Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen besonders talentierter und leistungsstarker Student*innen zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Fördernden, Stipendiat*innen sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiat*innen berücksichtigt.
 
Die Unterstützung durch das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Leistungen der Begabtenförderwerke ist rechtlich ausgeschlossen (Ausnahmen siehe StipG §4). Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt für zwei Semester, beginnend mit dem Sommersemester 2024.
 
Bewerben können sich an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikulierte Bachelorstudierende im College, Masterstudierende in der Graduate School und Bachelor- bzw. Masterstudierende in der Professional School. Die Stipendien werden nach der „Richtlinie des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Vergabe des Deutschlandstipendiums“ vergeben. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe des Studiengangs, in dem die Einschreibung erfolgt oder beantragt ist.
 
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien der Leuphana Universität Lüneburg richten sich nach den offiziellen Auswahlkriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (vgl. § 2 StipV). Das bedeutet:

  • für Studienanfänger*innen durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,
  • für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Durchschnittsnote und die erreichten CPs. Für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

 
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerber*innen werden außerdem berücksichtigt:

  • besondere Erfolge, Leistungen, Auszeichnungen und Preise,
  • eine vorangegangene bzw. bestehende Berufstätigkeit (mit einer Mindestdauer von 6 Monaten) oder außercurriculare Praktika (mit einer Mindestdauer von 6 Wochen),
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement (in wesentlichem Umfang) wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen sowie weiteres ehrenamtliches Engagement.
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände (wie nachgewiesene Krankheiten und Behinderungen, die nachweisliche Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb (in wesentlichem Umfang), studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang), ein Migrations- oder Fluchthintergrund) oder Status als Erstakademiker*in.

 
Die Stipendien des Deutschlandstipendiums werden zunächst für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro vergeben, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Die Förderung erfolgt einseitig und verlangt keine Gegenleistung. Der Förderzeitraum beginnt jeweils zum 1. April eines Jahres. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer muss unter Nennung der Gründe schriftlich beantragt werden.
 
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: www.leuphana.de/deutschlandstipendium

Die Bewerbung erfolgt elektronisch mittels Online-Bewerbungsformular. Der Link wird mit Start des Bewerbungszeitraumes an dieser Stelle kommuniziert.
 
Bewerbungsunterlagen
Beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, können die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend beschriftet hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können. 
 
    1.    Unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung,
    2.    Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine Übersetzung und eine Umrechnung in das deutsche Notensystem)
    3.    Immatrikulationsbescheinigung, mit Angabe des aktuellen Fachsemesters, bzw. Zulassungsbescheid für Studienanfänger*innen,
    4.    Studienbescheinigung mit Angabe der (individuellen) Regelstudienzeit,
    5.    Tabellarischer Lebenslauf,
    6.    Höhere Semester: Nachweise über bisher erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen mit Durchschnittsnote und Anzahl der bisher erbrachten CPs durch aktuellen Nachweis.
 
Sowie gegebenenfalls – entsprechend der Angaben in Ihrer Bewerbung - Zeugnisse oder Nachweise für:
7.     Ein erfolgreich abgeschlossenes vorangegangenes Studium
8.     Besondere Auszeichnungen, Leistungen und Preise
9.     Bisherige Praktikums- und Arbeitszeugnisse
10.   Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
11.   Besondere persönliche oder familiäre Umstände: Chronische Krankheiten und Behinderungen; Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehörige; Migrationshintergrund (gemäß §6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung) oder Fluchthintergrund (Fluchthintergründe liegen nicht länger als 60 Monate ab Ankunft in Deutschland zurück), Mitarbeit im familiären Betrieb oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang); Status als Erstakademiker*in.
 
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
 
Wichtige Hinweise

  • Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
  • Alle Dokumente MÜSSEN im PDF-Format angefügt werden, andere Formate können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben auf den Bewerbungsserver geladen werden.
  • Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Fakultäten oder Schools. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professor*innen für die Bewerbung an, derartige Gutachten werden nicht in die Auswahl einbezogen.
  • Ein gleichzeitiger Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Eine parallele Stipendienförderungen kann möglich sein und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs einiger Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie auf den Internetseiten des BMBF. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Die Leuphana Universität Lüneburg ist dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).
  • Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen. Nach erfolgter Auswahl werden alle Bewerber*innen schriftlich benachrichtigt.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1.2.2024 und endet am 15.2.2024

Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung des Stipendienauswahlausschusses durch das Präsidium der Leuphana Universität Lüneburg.
 
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Deutschlandstipendium der Leuphana Universität Lüneburg und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung.