Hochschulzugang und Studienkolleg
In vielen Fällen reicht ein Schulabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern nicht aus, um die Zulassungskriterien für ein Studium in Deutschland zu erfüllen. Der Besuch eines Studienkollegs und/oder die Feststellungsprüfung kann eine Möglichkeit sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.
Hochschulzugangsberechtigung
Um in Deutschland zu studieren, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Über das Online-Portal von UniAssist können Sie unverbindlich vorab überprüfen, ob Sie für ein Studium in Deutschland qualifiziert sind.
Es ist möglich, dass Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, aber die entsprechende Vorbildung nachweisen, um an einem einjährigen Vorbereitungskurs, dem Studienkolleg, teilzunehmen. Dies nennt man indirekte Hochschulzugangsberechtigung.
BewerberInnen mit einer direkten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung können sich direkt auf Studiengänge im Schwerpunkt ihrer schulischen Ausbildung bzw. im Fachbereich ihres bisherigen akademischen Studiums oder einem verwandten Fach bewerben. Die Fachbindungen entnehmen Sie bitte der Übersichtsliste.
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
Wenn Sie sich an der Leuphana bewerben und Ihr Schulabschluss nicht ausreicht, um die Zulassungskriterien zu erfüllen, Sie sich aber für einen Vorbereitungskurs qualifizieren, kann die Leuphana Ihre Bewerbung an das Studienkolleg Hannover weiterleiten und Sie werden zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Da Lüneburg zu Niedersachsen gehört, können wir nur Anträge nach Hannover weiterleiten, nicht nach Hamburg. Sie können sich jedoch selbst beim Studienkolleg Hamburg bewerben.
Es ist auch möglich, die Feststellungsprüfung am Studienkolleg zu absolvieren, ohne an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen.
Da an der Leuphana alle Fächer zulassungsbeschränkt sind, können wir Sie leider auch bei erfolgreichem Besuch des Studienkollegs nicht für einen Studienplatz an der Leuphana vormerken.
Schwerpunktkurse
Sie werden für den entsprechenden Schwerpunktkurs in dem Fachbereich Ihres gewünschten Studiengangs zur Aufnahmeprüfung angemeldet:
G = geisteswissenschaftliche, künstlerische u. gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge
M = medizinische und biologische Studiengänge
S = sprachliche Studiengänge
T = technische, mathematische u. naturwissenschaftliche Studiengänge (außer Biologie)
W = wirtschaftswissenschaftliche u. sozialwissenschaftliche Studiengänge
Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die StudienbewerberInnen müssen über ein vom Studienkolleg anerkanntes Deutschzertifikat Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Zum Aufnahmetest Sommersemester 2025 werden nur Bewerber*innen mit mindestens B2 Sprachniveau zum eingeladen.
Es gibt keinen Vorbereitungskurs in englischer Sprache.
Bewerbung mit erfolgreicher Feststellungsprüfung
Mit erfolgreicher Feststellungsprüfung könnten Sie sich wieder an der Leuphana bewerben.
Da alle Bachelor-Studienprogramme zulassungsbeschränkt sind, können wir keinen Plätze für Absolvent*innen des Studienkollegs reservieren. Ein erfolgreicher Abschluss des Studienkollegs garantiert leider nicht automatisch einen Studienplatz an der Leuphana.
Die Durchschnittsnote für den Zulassungsprozess wird gemittelt aus dem Sekundarschulzeugnis des Heimatlandes und dem Zeugnis des Studienkollegs.
Die Leuphana Universität kann gemäß der Vergabeverordnung des Landes Niedersachsen nur 5% der Studienplätze in den Bachelor-Studiengängen an Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern vergeben. In den kleinen Studiengängen stehen dann häufig nur sehr wenige Plätze zur Verfügung, auf die eine sehr große Anzahl an Bewerber*innen aus aller Welt kommt. Die Vergabe der Studienplätze ist daher sehr kompetitiv. Informationen Sie sich jetzt über Zulassungsgrenzen
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Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
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Fr 9 – 12 Uhr
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