Zulassungsverfahren am Leuphana College

für Nicht-EU/EWR-Bewerberinnen

Bewerbungen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EWR Ländern mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung werden getrennt von den übrigen Bewerbungen innerhalb der Vorab- und Sonderquote bearbeitet. Wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wie läuft die Zulassung internationaler BewerberInnen aus Nicht-EU/EWR Ländern ab?

Uni-Assist prüft Ihre Bewerbungsunterlagen und leitet gültige Bewerbungen an die Leuphana weiter. Direktbewerbungen an der Leuphana sind nur mit einem IB-Diploma, einem European Baccalaureate, der Feststellungsprüfung oder einen Vorprüfungsdokumentation möglich. Wenn Sie von Uni-Assist eine Bestätigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erhalten, heißt das, dass Sie am Auswahlverfahren teilnehmen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie auch einen Studienplatz an der Leuphana erhalten werden.

Am Leuphana College sind alle Studiengänge zulassungsbeschränkt. Es steht nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung, deshalb werden nicht alle BewerberInnen, welche die Zulassungskriterien erfüllen, auch zugelassen. Die Hochschule trifft eine Auswahl, wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt.

Die Auswahl wird getroffen, indem anhand der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung eine Rangliste aus allen gültigen Bewerbungen erstellt wird. Die besten BewerberInnen erhalten einen Studienplatz.

Die Auswahl erfolgt mittels einer Rangliste aller gültigen Bewerbungen anhand der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Um zusätzliche Punkte im Zulassungsverfahren zu erhalten, können Sie freiwillig einen Studierfähigkeitstest, den sogenannten Test-AS, ablegen, mit dem Sie maximal 10 zusätzliche Bonuspunkte erhalten können.

Das Kernmodul des Test-AS hängt davon ab, für welches Studienfach sich ein*e Bewerber*in bewirbt. Bei einer Bewerbung für ein deutschsprachiges Studienfach muss dieser Test in deutscher Sprache abgelegt werden, für ein englischsprachiges Studienfach in englischer Sprache.

Besondere Umstände

Bewerber*innen können nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen für bestimmte Faktoren zusätzliche Punkte erhalten.
- 1 Punkt, wenn der*die Bewerber*in ein Stipendium von einer öffentlichen Einrichtung hat
- 1 Punkt, wenn der*die Bewerber*in den Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen hat
- 1 Punkt, wenn der*die Bewerber*in in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießt

Wie viele Studienplätze stehen zur Verfügung?

Für BewerberInnen aus Nicht-EU/EWR Ländern stehen innerhalb der Bachelor-Programme pro Major bzw. Unterrichtsfach jeweils 5% der Studienplätze innerhalb der Vorab- und Sonderquote zur Verfügung. Diese Quote gilt nur für die Bewerbung auf ein Bachelor-Studium, nicht für das Master-Studium. Die Quote gilt für das Land Niedersachsen, sie kann in anderen deutschen Bundesländern abweichen.

Wie kann ich meine Durchschnittsnote in das deutsche System umrechen?

Für die Umrechnung der Noten wird die sogenannte „modifizierte bayerische Formel“ verwendet. Dies wurde durch die Kultusministerkonferenz, den Zusammenschluss der Bildungsminister*innen der deutschen Bundesländer, festgelegt.

Wollen Sie Ihre deutsche Note erfahren? Dann nutzen Sie unseren Rechner. Sie müssen hier nur die beste Note aus Ihrem Notensystem und die unterste Bestehensnote eingeben, d.h. die Note, die es mindestens braucht, um zu bestehen.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei nur um eine erste Orientierung und nicht um eine verbindliche Auskunft.

Das Ergebnis ist das Äquivalent Ihrer Note im deutschen System. Hier ist 1,0 die beste Note und 4,0 die unterste Bestehensnote.

Ihre Note ist keine Zahl, sondern ein Buchstabe? Dann müssen Sie für die Umrechnung jedem Buchstaben eine Zahl zuordnen. Wenn z.B. die beste Note ein A ist und die unterste Bestehensnote ein C, dann können Sie folgende Zuordnung vornehmen:

A = 1

B = 2

C = 3

Jetzt können Sie Ihre Gesamtnote als Zahl in den Rechner eingeben.