Zulassungsverfahren am Leuphana College

am Leuphana College

Die Leuphana Universität Lüneburg führt für alle Bachelor-Studienprogramme am Leuphana College ein differenziertes Zulassungsverfahren durch, um neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber*innen bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigen zu können. Das Auswahlverfahren als Teil des Zulassungsverfahrens soll dabei helfen, die für das Leuphana College besonders geeigneten und motivierten Bewerber*innen auszuwählen, da sie durch die Teilnahme am Studierfähigkeitstest und gegebenenfalls Auswahlgespräch die Chance auf eine Zulassung deutlich erhöhen können.

Zulassungsverfahren am Leuphana College ©Leuphana
Zulassungsverfahren am Leuphana College

Das Zulassungsverfahren am Leuphana College wird in verschiedenen Stufen durchgeführt. Zunächst werden in jedem Studienprogramm Studienplätze im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorab- und Sonderquoten sowie nach Wartezeit vergeben. Im Anschluss erhalten die punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms über die Bestenquote eine Zulassung. Zur Vergabe der verbleibenden Studienplätze wird im nächsten Schritt das Auswahlverfahren, bestehend aus Studierfähigkeitstest und gegebenenfalls Auswahlgespräch, durchgeführt.

Bestenquote

Im Rahmen der Bestenquote wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung in einen Punktwert umgerechnet (1,0 = 30 Punkte; 1,1 = 29 Punkte, ...). Die 25 % punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms bekommen direkt einen Zulassungsbescheid zugesendet. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Mit dem Zulassungsbescheid wird diesen Bewerber*innen eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie die Annahme des Studienplatzes schriftlich bestätigen müssen. Liegt diese Erklärung nicht frist- und formgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Ein Nachrückverfahren findet in dieser Quote nicht statt.

Bestenquote für Major

StudienProgrammZulassungsgrenze
 NotePunkte
Digital Media1,1*29*
Economicsalle
Global Environmental and Sustainability Studies1,129
Ingenieurwissenschaftenalle
International Business Administration & Entrepreneurship1,228
Kulturwissenschaftenalle
Politikwissenschaft1,327
Psychology1,030
Rechtswissenschaft1,426
Studium Individuale1,0 30
Umweltwissenschaften1,129
Wirtschaftsinformatik1,921

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der angegebenen Note / Punktzahl zugelassen werden. In solchen Fällen entscheidet das Los.

Bestenquote für Lehrerbildung Berufsbildende Schulen

StudienprogrammZulassungsgrenze
 NotePUnkte
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)1,426
Wirtschaftspädagogik1,624

Bestenquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachZulassungsgrenze
 NotePunkte
Biologie1,822
Deutsch1,525
Sachunterricht1,426

weitere Fächer: Chemie, Englisch,
Evangelische Religion, Kunst,
Mathematik, Musik, Politik, Sport

Alle Bewerber*innen wurden zugelassen

 

Auswahlverfahren

Wenn Sie in der Bestenquote keinen Studienplatz erhalten haben, werden dem aus der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ermittelten Punktwert ggf. Punkte für außerschulisches Engagement hinzuaddiert. Sie können maximal 5 zuätzliche Punkte für studienrelevante außerschulische Leitungen oder anrechenbare Schüler-/ Jugendwettbewerbe erhalten. Eine Übersicht der anrechenbaren außerschulischen Leistungen finden sie im Downloadbereich. Pro Kategorie werden nur einmal Punkte vergeben. Nach Addition der ggf. zusätzlich erreichten Punkte wird eine neue Rangliste gebildet. Auf Grundlage dieser Rangliste werden die Einladungen zum hochschuleigenen Auswahlverfahren versendet.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird für alle Studienprogramme ein Studierfähigkeitstest geschrieben. Bei englischsprachigen Studienprogrammen schreiben Sie den Test auf Englisch. In einigen Studienprogrammen wird zusätzlich ein Auswahlgespräch durchgeführt, das für englischsprachige Studienprogramme ebenfalls in Englisch geführt wird. Unabhängig von einer Einladung zum Auswahlverfahren haben Bewerber*innen für das Unterrichtsfach Mathematik die Möglichkeit, an einem fachspezifischen Test teilzunehmen.

Auf der Seite zum Auswahlverfahren finden Sie alle weiteren Informationen.

Die Ergebnisse aus Studierfähigkeitstest und ggf. Gespräch fließen in die Rangliste ein. Die Zulassungen werden wenige Tage nach Ihrem Auswahltag an der Leuphana Universität Lüneburg in myCampus hinterlegt. Es findet ein Nachrückverfahren statt. Solange kein Ablehungsbescheid in myCampus hinterlegt wurde, werden Sie weiter auf der Rangliste geführt und haben die Chance, einen Studienplatz zu erhalten.

Die Gesamtpunktzahl wird aus der Note der Hochschulzulassungsberechtigung, den außerschulischen Leistungen, dem Ergebnis im Studierfähigkeitstests, ggf. dem Zulassungsgespräch und ggf. dem Mathematiktest berechnet.

Zulassungsgrenzen für Major

StudienprogrammPunkte
Digital Media27
Economicsalle
Global Environmental and Sustainability Studies29*
Ingenieurwissenschaftenalle
International Business Administration & Entrepreneurship21*
Kulturwissenschaftenalle
Politikwissenschaft15*
Psychology31
Rechtswissenschaft21
Studium Individuale36
Umweltwissenschaften35*
Wirtschaftsinformatik13*

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der angegebenen Note / Punktzahl zugelassen werden. In solchen Fällen entscheidet das Los.

Zulassungsgrenzen für Lehrerbildung an Berufsbildenden Schulen

StudienprogrammPunkte
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)20
Wirtschaftspädagogik (mit Lehramtsoption)19

Zulassungsgrenzen für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachPunkte
Biologie13*
Deutsch17
Sachunterricht21
Weitere Fächer: Chemie, Englisch,
Evangelische Religion, Kunst,
Mathematik, Musik, Politik, Sport
Alle Bewerber*innen wurden zugelassen

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der angegebenen Note / Punktzahl zugelassen werden. In diesen Fällen entscheidet das Los.

Wartezeitquote

10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die ranghöchsten Bewerber*innen auf einer Rangreihe nach Wartezeit vergeben. Unter Bewerber*innen mit gleicher Wartezeit entscheiden in der angegebenen Reihenfolge folgende Hilfskriterien: Durchschnittsnote, ggf. abgeleisteter Dienst, Los. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf sieben Semester (Halbjahre) begrenzt.

Die Anzahl an Wartesemestern wird bei der Bewerbung automatisch berechnet. Als Wartezeit gilt die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abitur) gerechnet in vollen Halbjahren, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Dabei gilt als Halbjahr jeweils die Zeit vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn das Abiturzeugnis z. B. im Mai ausgestellt wird, beginnt die Wartezeit ab 1. Oktober. Studienzeiten im Ausland haben bei der Berechnung der Wartezeit keine Auswirkung, gegebenenfalls in der Zwischenzeit studierte Semester in Deutschland werden nicht berücksichtigt.

Wartezeitquote für Major

StudienprogrammWartesemester (Note)
Digital Media7 (2,5)*
Economicsalle
Global Environmental ans Sutainability Studies6 (2,6)
Ingenieurwissenschaftenalle
International Business Administration & Entrepreneurship6 (2,3)
Kulturwissenschaftenalle
Poliktikwissenschaft6 (3,3)*
Psychology7 (2,0)
Rechstwissenschaft6 (3,3)
Studium Individuale7 (2,7)*
Umweltwissenschaften7 (2,4)
Wirtschfsinformatik2 (2,8)

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der angegebenen Wartezeit (Note) zugelassen werden. In solchen Fällen entscheidet das Los.

Wartezeitquote für Lehrbildung Berufsbildende Schulen

StudienprogrammWartesemester (NOte)
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption)7 (2,6)
Wirtschaftspädagogik (mit Lehramtsoption)7 (2,3)

Wartezeitquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)

FachWartesemester (Note)
Biologie7 (3,2)*
Deutsch7 (2,7)
Sachunterricht7 (2,4)
Weitere Fächer: Chemie, Englisch
evangelishe Religion, Kunst,
Mathematik, Musik, Politik, Sport
Alle Bewerber*innen wurden zugelassen

* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der angegebenen Wartezeit (Note) zugelassen werden. In solchen Fällen entscheidet das Los.

Vorab- und Sonderquoten

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorab- und Sonderquoten werden Studienplätze eines jeden Studienprogramms an spezifische Bewerber*innengruppen vergeben. Bewerber*innen dieser Gruppen konkurrieren nur innerhalb der jeweiligen Gruppe miteinander. Folgende Quoten werden vorbehalten:

  • bis zu 5% für ausländische Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben. Bewerber*innen reichen ihre Unterlagen direkt bei uni-assist e.V. ein.
  • bis zu 2% für Härtefälle (zur Bewerbung ist zusätzlich ein Härtefallantrag auszufüllen). Bewerber*innen, die in dieser Quote keinen Studienplatz angeboten bekommen, werden automatisch in der Hauptquote weitergeführt.
  • bis zu 3% für Bewerber*innen für ein Zweitstudium in Deutschland. Dem Antrag sind ein formloses Schreiben über die Beweggründe für das angestrebte Zweitstudium und ggf. Nachweise dazu sowie ein Nachweis über das Erststudium beizufügen.
  • ein zu ermittelnder Anteil für Berufsqualifizierte (höchstens 10%). Nähere Informationen zu den anerkannten beruflichen Vorbildungen für besonders beruflich Qualifizierte erteilt Ihnen das Infoportal der Leuphana.

Kontakt & Beratung

Erstauskunft zu Studium und Bewerbung

Infoportal
Studierendenservice
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee

Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de

Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Beratungstermin vereinbaren

Studienberatung am College
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee

Offene Beratung
Mi 11 – 13 Uhr (auf dem Campus)
Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
 

Gazetten

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 45/23 vom 15.05.2023

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 44/23 vom 15.05.2023

Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 46/23 vom 15.05.2023