Zulassungsgrenzen
Am Leuphana College sind alle Major sowie alle Studienprogramme der Lehrkräftebildung mit einer Zulassungsbeschränkung versehen. Der bekannte lateinische Ausdruck für eine Zulassungsbeschränkung ist Numerus clausus („abgeschlossene Zahl“). Dies bedeutet, dass in diesen Studienfächern nur eine bestimmte Anzahl von Studienanfänger*innen aufgenommen werden kann und daher Zulassungsgrenzen gelten.
Das besondere am Zulassungsverfahren am Leuphana College ist, dass nicht nur Ihre Abschlussnote entscheidet, wer einen Studienplatz erhält. Das Leuphana College bietet Ihnen die Möglichkeit durch außerschulische Leistungen, die Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest und ggf. die Teilnahme an einem Auswahlgespräch zu punkten und damit Ihre Chance auf einen Studienplatz zu verbessern. Dieser Prozess wird auf der Seite Zulassungsverfahren genau erläutert.
Für die einzelnen Kriterien können Sie die nachfolgend aufgeführten Punkte erreichen:
- maximal 30 Punkte für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (1,0 = 30 Punkte; 1,1 = 29 Punkte; ...).
- maximal 5 Punkte für außerschulische Leistungen.
- maximal 24 Punkte im Auswahlverfahren (je nach Studienprogramm zusammengesetzt aus Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch und Mathematiktest).
Nachfolgend finden Sie die Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre. Bitte beachten Sie:
- Dies kann lediglich als Anhaltspunkt für die Zulassungsgrenzen des aktuellen Zulassungsverfahren dienen.
- Der Punktwert der Person, die den letzten zu vergebenen Platz in einem Studienprogramm erhalten hat, bestimmt die neue Zulassungsgrenze im jeweiligen Bewerbungsjahr.
- Bei der Zulassung werden unterschiedliche Quoten berücksichtigt, innerhalb derer eigene Zulassungsgrenzen gelten (Bestenquote, Auswahlverfahren, Wartezeitquote).
Stimmen zum Auswahlverfahren


