Komplementärstudium: Module & Belegungsregeln
Informationen für Studierende
Das Komplementärstudium ist ein zentraler Bestandteil des Bachelor-Studiums am Leuphana College. Es versteht sich als Forum der Wissenschaften und lädt alle Studierenden ein, den Dialog zwischen verschiedenen Disziplinen aktiv mitzugestalten. Hier verbindet sich wissenschaftliche Neugier mit gesellschaftlicher Verantwortung.
Module im Komplementärstudium
Forum für interdisziplinären Austausch und neue Perspektiven
Das Komplementärstudium erweitert Ihren Blick – über Fachgrenzen hinaus. Es bietet Raum für neue Fragen, kritisches Denken und verantwortungsvolles Handeln.
Ab dem Wintersemester 2025/26 gliedert sich das Komplementärstudium in sechs Themenfelder. Im Zentrum dieser Themenfelder / Module stehen interdisziplinäre Zugänge, die Ihnen helfen, komplexe Zusammenhänge zu verstehen, kritisch zu reflektieren und in praktische Kontexte zu übertragen.
Informationsveranstaltung für das Wintersemester 2025/26
In der Präsentation finden Sie Informationen zum Komplementärstudium im Wintersemester 2025/26:
Bachelor – Belegungsregeln
Belegungsregeln ab Wintersemester 2025/26
- Das Komplementärstudium kann ab dem 2. Semester belegt werden.
- Insgesamt müssen 30 Credit Points (CP) erworben werden.
- Diese verteilen sich auf sechs Module (jeweils 5 CP), die einmalig erfolgreich abgeschlossen werden müssen.
- Jedes Modul kann nur einmal notenwirksam belegt werden.
- Eine einmalige Wiederholung als Zusatzleistung ist möglich – sofern Plätze verfügbar sind und das Modul bereits als Pflichtmodul abgeschlossen wurde.
- Eventuelle fachspezifische Vorgaben zur Belegung (z. B. bei Praktika) finden Sie in den jeweiligen Fachspezifischen Anlagen Ihres Major.
Übergangsregelung bei Studienbeginn vor Wintersemester 2025/26
Haben Sie Ihr Bachelor-Studium vor dem Wintersemester 2025/26 begonnen, können Sie aus dem Modul-Angebot frei wählen, um die noch fehlenden CP für den Abschluss des Komplementärstudiums zu erbringen. Jedes Modul kann nur einmal notenwirksam belegt werden und es ist nur eine einmalige Wiederholung als Zusatzleistung möglich - sofern Plätze verfügbar sind.
Anlage 8 zur Rahmenprüfungsordnung
Bachelor Lehren und Lernen – Belegungsregeln
Bachelor Lehren und Lernen (Studienbeginn ab WS 22/23)
Die fachspezifische Anlage hierzu ist rechtsverbindlich und enthält das fachspezifische Curriculum.
- Das Komplementärstudium kann ab dem 2. Semester belegt werden, empfohlen wird das 5. und 6. Semester
- Insgesamt sind 10 CP zu erwerben.
- Die Wahl eines Moduls ist frei, sofern ein Sozial- und Betriebspraktikum (SBP) durch die Praktikumsstelle im Studiendekanat Bildung anerkannt wurde. Ansonsten ist verpflichtend eines der vier praxisorientierten Module (Modul KS-SWp, Modul KS-GWp, Modul KS-NWp oder Modul KS-ITWp) zu belegen. Dieses wird für das 6. Semester empfohlen
Das weitere Modul ist wie folgt zu belegen:
- Studierende, die nicht das Lehramt an Grundschulen anstreben, belegen ein weiteres Modul (5 CP) freier Wahl aus dem gesamten Angebot des Komplementärstudiums.
- Studierende, die das Lehramt an Grundschulen anstreben, belegen ein fachliches Modul aus den Fächern Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht entsprechend ihrer Fachkombination (siehe FSA). Dieses wird für das 5. Semester empfohlen (Angebote erfolgen nur im Wintersemester).
Bachelor Lehren und Lernen (Studienbeginn bis einschließlich WS 21/22)
Die fachspezifische Anlage hierzu ist rechtsverbindlich und enthält das fachspezifische Curriculum.
- Das Komplementärstudium kann ab dem 2. Semester belegt werden, empfohlen ist das 5. Semester.
- Insgesamt sind 5 CP bis einschließlich Sommersemester 2024 zu erwerben.
- Die Wahl des Moduls ist frei, sofern ein Sozial- und Betriebspraktikum (SBP) durch die Praktikumsstelle im Studiendekanat Bildung anerkannt wurde. Ansonsten ist verpflichtend eines der vier praxisorientierten Module (Modul KS-SWp, Modul KS-GWp, Modul KS-NWp oder Modul KS-ITWp) zu belegen.
Ab dem Wintersemester 2025/26 gelten folgende Regelungen:
Studierende, die das Lehramt an Grundschulen anstreben, belegen im 5. Semester ein Modul im Umfang von 5 CP zur Erlangung von „Basisqualifikationen in einem weiteren Fach“ entsprechend der folgenden Regelungen:
- Studierende, die nicht das Unterrichtsfach Mathematik studieren, belegen das Modul „Mathematik: Arithmetik als Prozess“.
- Studierende, die nicht das Unterrichtsfach Deutsch studieren, belegen das Modul „Deutsch: Sprachstruktur und Spracherwerb“.
- Studierende, die die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik studieren, belegen das Modul „Sachunterricht: Grundlegung von Bildungsprozessen im Sachunterricht".
Studierende, die das Lehramt an Haupt- und Realschulen anstreben, belegen ein Modul (5 CP) freier Wahl aus dem gesamten Angebot des Komplementärstudiums.
Die Wahl eines zweiten Moduls ist für alle Studierenden frei, sofern ein Sozial- und Betriebspraktikum (SBP) durch die für die Organisation der Praktika zuständige Einrichtung im Studiendekanat der Fakultät Bildung anerkannt wurde. Ansonsten ist die Belegung einer im Hochschulinformationssystem entsprechend gekennzeichneten Veranstaltung verpflichtend. Diese wird für das 6. Semester empfohlen. Grundsätzlich können Module des Komplementärstudiums ab dem zweiten Semester jederzeit belegt werden.
Fachspezifische Anlage 1.1 Allgemeiner Teil Lehren und Lernen (27. Januar 2025)
Bachelor Sozialpädagogik – Belegungsregeln
Bachelor Sozialpädagogik
Die fachspezifische Anlage hierzu ist rechtsverbindlich und enthält das fachspezifische Curriculum.
- Das Komplementärstudium kann ab dem 2. Semester belegt werden, empfohlen wird das 4. Semester.
- Insgesamt sind 5 CP zu erwerben.
Die Wahl des Moduls ist frei.
Wirtschaftspädagogik – Belegungsregeln
Bachelor Wirtschaftspädagogik
Die fachspezifische Anlage hierzu ist rechtsverbindlich und enthält das fachspezifische Curriculum.
- Das Komplementärstudium kann ab dem 2. Semester belegt werden, empfohlen wird das 6. Semester
- Insgesamt sind 5 CP zu erwerben.
- Die Wahl des Moduls ist frei.
Wichtiger Hinweis
Änderungen an der Anlage 8 zum Komplementärstudium werden offiziell über die „Gazette“, das Amtsblatt der Universität, bekanntgegeben.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für alle Fragen, welche die Anerkennung von Leistungen für das Komplementärstudium betreffen, richten Sie sich bitte an das Team Komplementärstudium unter komplementaerstudium@leuphana.de.
Zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit einer Lehrveranstaltung ist es zunächst erforderlich, dass Sie uns aussagekräftige Informationen zu der anzuerkennenden Leistung (Modul- / Seminarbeschreibung, Informationen zu Umfang/CP/Workload, Prüfungsformen etc.) per E-Mail zusenden. Dies können gern Auszüge (Screenshots) aus dem Vorlesungsverzeichnis oder Online-Links sein.
Zudem bitten wir Sie um eine (formlose) Aufstellung Ihrer bereits im Komplementärstudium belegten Module, um Dopplungen auszuschließen. Es werden maximal 3 Module aus einem Auslandssemester/Vorstudium für das Komplementärstudium anerkannt.
Nach eingehender Prüfung durch uns bekommen Sie ebenfalls per E-Mail eine Rückmeldung dazu, ob und wie die Leistung anerkannt werden kann.
Hinweis:
In der Vorlesungszeit findet immer mittwochs in Gebäude 8, Raum 121 (1. Stock) von 14-15 Uhr eine Sprechstunde zu Fragen der Anerkennung statt.
Während der vorlesungsfreien Zeit findet keine Sprechstunde für Anerkennungen statt. In dieser Zeit vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen gesonderten Termin.
Formular für Anerkennung
Ansprechpersonen
Für Prüfungen
Bei Fragen zu Prüfungen, die das Komplementärstudium betreffen, wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter Ihres gewählten Major / Lehrerbildungsprogramms.
Für Anerkennung
Team Komplementärstudium
Gebäude 8, Raum 121
Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677.2327
komplementaerstudium@leuphana.de